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Das jüdische Blatt · 1913-10-31 · 44 (31.10.1913) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
44 (31.10.1913)
Date
1913-10-31
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Das jüdische Statt Nr. 4 4 wappne und zum Guten ausporne, uns bekämpfe und beglücke, uns warne und läutere. Durch Gott allein wird die Moral begründet und gerettet. Wer nach meinen! Namen genannt wird, wird gerettet, heißt es bei Joel. Kann denn ein sterblicher Mensch sich erkühnen, den Namen Gottes zu tragen?, fragen dazu unsere Weisen. Sei liebreich und gerecht, wahrhaftig und hilfreich, tue selbstlos Gutes, antworten sie, dann trägst du den Namen Gottes. Denn Er heißt „der Gerechte in allen seinen Wegen", „der Liebreiche in allen seinen Taten", „und alles, was er tut, tut er um der Tat selbst willen". Sei sittlich, ^ann wirst du nach dem Namen Gottes genannt, wie der Jünger nach seinem Meister! Noah durfte dieseu ruhmreichen Namen Gottes tragen. Denn inmitten eines gewalttätigen, wollüstigen Geschlechts war. er gerecht gegen die Menschen. In reiner Gesinnung hat er, einer Welt zum Trotz, an seiner eigenen und seiner Familie Veredlung gewirkt und durch harmonische Verbindung von, Gesinnung und Tat aus sich einen ganzen Menschen herausgearbeitet. Das mar keine kleine Aufgabe für Noah, mitten im Strudel der Verderbtheit fest und stark im Dienste der göttlichen Moral zu bleiben. Woher hatte denn dieser Einzige diese Riesenkraft? Er erhielt sie daher, woher alle Menschen, Juden, Christen, Mohammedaner, ihre sittliche Hoheit erlangen, von Gott. Denn „Noah wandelte mit Gott" und Gott hielt und stützte ihn in Sturm und Flut. Und weil er würdig war, den Namen Gottes zu tragen, wurde er gerettet. E. W. -- Der Kiewer Mtmil'mordprozek. Fürst M e s ch t e r s k i hat den Ritualmordprozeß in Kiew die Chronik eines Narrenhauses genannt. In der Tat übertrifft die Anklage das Tollste, das je in den Gerichtsverhandlungen eines überspannten Romans geboten worden ist. Aber in dieser Tollheit liegt Absicht. Noch nie ist eine Anklage aus solchen Spinngeweben zusammengesetzt worden wie die gegen Beilis. Der Hauptzeuge ist ein verstorbener Knabe, Chenia (Eugen), der Sohn der berüchtigten Wera Tschebriakowa, auf die allgemein als die Mörderin des Justinsky, ihres Neffen, gedeutet wird. Der Spitzel, Polistschuk, der rechte Arm des Staatsanwalts, hat die Leute herbeigeschafft, die vor Gericht sagen sollen, was dieser verstorbene Knabe Chenia über den Mord geredet haben soll; es ist der Lampenanzünder Schachowski und dessen Ehefrau Uljana, zwei Trunkenbolde und verblödete Menschen aus dem Schlamme der menschlichen Gesellschaft; die L u d m i l a, Tochter der Wera Tschebriakowa, und G o l u b e w, ein offenbar hysterischer Student, Anstifter der Progrome und Mitarbeiter an dem judenfresserischen „Doppeladler". Alle diese sollten nach der Anklageschrift aussagen, Chenia habe ihnen erzählt, Mendel Beilis habe Justinsky und die anderen auf dem Hofe der Ziegelbrennerei Saizew spielenden Kinder vertrieben und verfolgt, dabei den Justinsky ergriffen und zum Ofen geschleppt. Chenia hat zwar bei der Voruntersuchung all dies Gerede widerrufen, aber der Anklage genügt es, daß die ihm in den Mund gelegte Behauptung von Schachowski, einem Trottel von einem Menschen, und seiner Frau, einem trunksüchtigen Weibe, belegt werden, um den Prozeß gegen Beilis in die Wege zu leiten. Dabei haben diese Kronzeugen der Anklage von Chenia nie gehört, daß Mendel Beilis Justinsky verfolgt habe, das einzige, was sie schließlich sagen können, ist, daß ein Mann mit einem schwarzen Barte dem Justinsky nachgelaufen sei. Die Legende von dem Manne mit dem schwarzen Barte spukte in den ersten Tagen des Prozesses herum, und der Staatsanwalt und die Zivilankläger, die Führer der äußersten Antisemiten, Schmakow und 'Samislowski, forschten recht ernsthaft bei den Aussagen dieser Zeugen, der Hauptstützen der Anklage, nach diesem fabelhaften Manne mit dem schwarzen Bart. Das ist das andere Tolle an dieser Verhandlung, die Fürst Meschterski mit Szenen eines Narrenhauses verglichen hat. Diese Hauptstützen der Anklage, stürzten zwar unter dem Kreuzverhör der Verteidiger zusammen. Letztere brauchten sich gar keine große Mühe zu geben, um die Unzuverlässigkeit der Aussagen der Eheleute Schachowski zu erweisen. Diese widersprachen sich zu oft und widerriefen ihre Aussagen so häufig, sie erzählten dabei so deutlich von ihrer Beeinflussung durch die Polizei, daß selbst der Staatsanwalt diese wichtigsten Zeugen seiner Anklage preisgeben mußte. Es blieben ihm noch die Ludmila, Wera Tschebriakowas Tochter und der Student Golubew, aber auch diese Bewrislast brach wie ein Kartenhaus zusammen. Und lange Tage war von Beilis gar keine Rede. Ginge es um ihn allein, so müßte der Prozeß längst abgebrochen werden. Aber Beilis selbst ist nur der Statist, das Drama, das sich in Kiew abspielt, ist die Anklage nicht gegen Beilis, sondern gegen das jüdische Volk oder irgend eine Sekte, die Anklage auf Ritualmord. Das ist das System, das in diesem Treiben eines Narrenhauses liegt. Der Staatsanwalt weih ganz gut, daß seine Schuldbeweise gegen Beilis in nichts zerfallen. Aber was liegt ihm daran. Seine Verfolgung gipfelt im zweiten Teil seiner Anklage, und das ist die Anklage auf Ritualmord. Der emeritierte Professor Sikorski soll als Sachverständiger beweisen, daß das Judentum Menschenfresserei zuläht. Die Sachverständigen sind noch auf fünf Tage später zurückgeschmt worden. Unterdessen suchen der Staatsanwalt und seine Helfershelfer, Samislowski und Schmakow, die Atmosphäre für den Ritualmord oorzubereiten. Er hat irgendwo gehört, daß ein hervorragender Führer der Chassidim (fromme Juden) Salman Schneersohn geheißen hat. Was ist natürlicher, als daß bei ihm jeder Schneersohn ein Zaddik oder Chosid oder Rebbe und daß jeder Chosid oder Rebbe ein Schneersohn ist. Er ist zwar mit dem Heuhändler Schneersohn, mit den „Zaddikim" Landau und Ettinger, die er aufgetrieben hat, furchtbar hereingefallen. Schneersohn ist ein gedienter Unteroffizier, und selbst die Geschworenen lächelten, als dieser Mann mit glattrasiertem Gesicht mit der strammen Haltung eines Unteroffiziers ihnen als Zaddik vorgestellt wurde, und von den beiden anderen handelt der eine in Mehl und Zucker und der andere ist Operettendichter. Doch der Staatsanwalt hat sich einmal in den Kopf gesetzt, diese fürchterlichen menschenfresserischen Zaddikim aufzufinden, und sind es nicht die drei, mit denen er durchgefallen ist, so müssen eben andere herbei, und wenn es ein Israel Landau ist, der bereits 10 Jahre tot ist, es kann ja noch ein anderer dieses Namens irgendwo existieren. Die Schmakow und Samislowski und der Staatsanwalt haben es jedenfalls verstanden, in dem Gerichtssaal mit ihren Zaddikim und Chassidim eine mystische Atmosphäre zu erzeugen, die sich wie ein schwerer Schatten auf den Gerichtssaal legt. Der alte Jona Saizew, der frühere Besitzer der Ziegelei, ist gewesen ein Chosid, sagt gelegentlich Aron Beilis, ein Bruder des Angeklagten. Und durch deu Saal gehts wie ein Zittern von Mystik. Der Staatsanwalt und Samislowski und Schmakow machen bedeutungsvolle Gesichter, aha! ein CH—o—sid—, der Präsident zeichnet mit nervöser Geschwindigkeit diese wertvolle Anerkennung in sein Notizbuch, die Verteidiger werden nervös und es wird unheimlich im Saal; ein Chosid! Keine Kleinigkeit! Und Zaghaftigkeit ergreift die jüdischen Zeugen, da man ihnen fragen stellt über Mazzes, über Pefach und ähnliche „geheimnisvolle Sachen". Diese benehmen sich unbeholfen und lassen nach ihren Aussagen eine lästige Unsicherheit in der Luft. Ganze Sitzungen lang gehen die Fragen nach Zaddikim und Chassidim

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