Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Blatt · 1913-10-15 · 42/43 (15.10.1913) · p. Seite 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
42/43 (15.10.1913)
Date
1913-10-15
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9052070-9096771-9052766--0707-9052774
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

8 Nr. 42/43. Das südtsche Klatl. mehrfach hervorgehoben. Es ist ja selbstverständlich, daß die Erziehung der Kinder zu guten Juden in einer guten jüdischen Volksschule besser vor sich gehen kann wie in einer Religionsschule. Dabei würde den jüdischen Großgemeinden diese Aufgabe keine großen finanziellen Opfer auferlegen, da sowohl der Staat wie die Kommune dazu erhebliche Beiträge leisten müßten. Aber die konfessionelle Volksschule paßt nicht in das politische Programm einiger in den Großgemeinden führenden Persönlichkeiten, darum mußte der Gemeindebund die jüdische Volksschule verwerfen. Daß der Lehrerverband dagegen Stellung nimmt, kann von der Allgemeinheit nur gebilligt werden. Nun hat aber auch der Gemeindebund sowohl in der Presse, die ihm zur Verfügung steht, als auch in einem besonderen bei dieser Gelegenheit gegründeten „Verein der Freunde des Gemeindebunds" seine Verteidiger gefunden. Das Hauptargument, das zugunsten des Gemeindebunds vorgebracht wird, ist das der Autonomie der Gemeinde. Der Lehrerverband sei nicht berechtigt, vom Gemeindebunde zu verlangen, daß er den einzelnen Gemeinden, in diesem Falle also den paar Großgemeinden, die Aufgabe auferlege, Volksschuleu zu errichten. Das sei eine Intoleranz. Jede Gemeinde sei in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten frei, bei ihr allein stehe es, zu entscheiden, ob sie jüdische Volksschulen haben wolle oder nicht. In dieses Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde darf weder der Lehrerverband noch der Gemeindebund eingreifen. Der Gemeindebund macht also für seine Ablehnung die Autonomie der Gemeinde geltend. Das -ist eine sehr interessante Beobachtung, die wir da am Gemeindebund machen. Bisher hat der Gemeindebund heftige Kämpfe geführt zur Einführung einer Gesamt-Organisation für die Juden Preußens. Diese Gesamtorganisation ging darauf hinaus, den leitenden Männern des Gemeindebunds eine Art Autokratie über die Gemeinden zu verleihen, jedenfalls wäre die Organisation das Grab der Gemeindeautonomie geworden. Darum haben die Gegner der geplanten Organisation diese bekämpft und ihr Hauptargument gegen den Gemeindebund war gerade der Hinweis auf die Notwendigkeit, die Autonomie der Gemeinde gegen alle autokratischen Versuche zu schützen, von welcher Seite diese auch kommen mögen. Ist es nun nicht sehr interessant für uns, zu sehen, daß der Gemeindebund in der ihm heute durch den Lehrerverband aufgenötigten Verteidigungsstellung gezwungen ist, uns unsere beste Waffe zu entlehnen und die Autonomie der Gemeinde auf den Schild zu erheben. In Zukunft wird er vernünftigerweise darauf verzichten müssen, einen Organisationsplan zu empfehlen, der diese jetzt so beliebte Autonomie zu zerstören geeignet ist. Denn die Autonomie wird doch für kleine und mittlere Gemeinden ebenso unentbehrlich sein müssen, wie für Großgemeinden. Oder sollte auch in der Frage der Gemeindeautonomie ein Unterschied gemacht werden zwischen Großgemeinden einerseits und kleinen und mittleren Gemeinden andererseits wie in der Volksschulfrage? Der Gemeindebund beruft sich in der Volksschulsrage auf die Autonomie z. B. der Berliner Gemeinde. Wer kann, sagt er, die Berliner Gemeinde zwingen, eine Volksschule zu errichten? Doch gewiß niemand. Aber gestatte man uns, darauf zu antworten, hat denn die Berliner Gemeinde schon Gelegenheit gehabt, sich für oder gegen die jüdische Volksschule auszusprechen? Wäre es nicht denkbar, daß die Berliner Gemeinde sich für die Volksschule und gegen ihre Leitung ausspricht? Kann die Berliner Gemeinde Autonomie nicht auch gegen ihre Leitung beanspruchen? Und sind es nicht die gleichen Männer, die die Berliner Gemeinde und die den Gemeindebund führen? Sollten vielleicht mit der Autonomie der Berliner Gemeinde die autokratischen Allüren einiger führenden Persönlichkeiten identisch sein, derselben Persönlichkeiten, die für die Zusaminensetzung des Ausschusses des Gemeindebunds die Verhältniswahl abgelehnt haben, derselben Persönlichkeiten, die das Delegierteuwahlrecht der an den Gemeindebund angeschlossenen Gemeinden wesentlich beschränkt haben, um die Minderheit womöglich mundtot zu machen? Die Gemeindeautonomie ist zweifellos ein unantastbares Recht, nur ist sie im Munde der leitenden Persönlichkeiten des Gemeindebundes deplaziert. Man sage dafür lieber, die Machtbefugnisse der Leitung einiger Großgemeinden. Und diese in den paar Großgemeinden seitenden Personen haben auch die Macht des Gemeindebundes in Händen. Dies ist ja keine neue Entdeckung. Darum haben ja seit langem so viele gesinnungstüchtige Juden in vielen Fragen gegen den Gemeindebund Stellung nehmen müssen. Sie wollten nicht zugeben und zulassen, daß die Ideen der Berliner Verwaltung im ganzen Lande maßgebend werden. Die Volksschulfrage hat nun das Verdienst, daß sie diese Schwäche des Gemeindebunds vor einer größeren Menge wie bisher offenbart. Einer starken Bewegung, die die Pflicht zur Errichtung jüdischer Volksschulen dem Eigensinn einiger wenigen Machthaber zmn Trotz zur allgemeinen Anerkennung bringt, kann nur Erfolg gewünscht werden. Sollte sie den Nebenertrag erzielen, daß sie, die Machtstellung Einzelner erschütternd, in den Großgemeinden und im Gemeindebund mehr wie bisher dem Volkswillen Geltung verschafft, so wäre dies ein Verdienst, das der Allgemeinheit nur zum Segen gereichen könnte. Wrief vom Lande. LXXX. Redm Sie sich wirklich und wahrhaftig ein, ich wäre nur da, um als so ne Art Schwerenöter Ihnen zum Gaudium und zur allgemeinen Verlustierung zu dienen? Und noch dazu in einer so erlisten Zeit! Denn sehen Sie, ich habe gegrübelt und gegrllbelt und mir die Sache reiflich und weidlich überlegt. Was ist eigentlich so irn Privatleben iloch der Unterschied zwischen Stadt und Land: Telephon — haben wir auch (fragen Sie nur unsere Herren, die auch am Schabbos lustig telephonieren), elektrisches Licht — erst recht (fragen Sie nur unsere Damen, die es auch am Schabbos auf- und zudrehen, als wär's etwas, von dem der liebe Gott „damals" noch nichts gewußt hat), Wasserleitung — na ob, Bahnverkehr — und wie, Kino — beinahe! Also, was fehlt? Nun werden Sie aber bitte nicht geistreich und versuchen, mir auseinanderzusetzen, daß Sie in der Stadt mehr Menschen und Bildungsgelegenheiten haben (das weiß ich nämlich ungefähr auch so) uud tun Sie nicht so, als ob Sie jeden Abend Ihren Bildungsburst in einer klassischen Vorstellung befriedigen (das glauben selbst wir Ihnen nicht, wir Dummen vom Lande). Aber nun wirklich, was ist in bezug auf das bissel Gemüt (nebbich) der Unterschied zwischen Stadt und Land? Sie haben doch sonst immer so wunderschöne Rätsel, wollen Sie nicht einmal auch diese Preisfrage dem hochverehrlichen Publikum unterbreiten? Vielleicht findet in Einfalt ein kindlich Gemüt die Lösung bester, als wir alten Knochen! Und darum — also summiert mein einfältig Gemüt - anstatt so viel Worte zu machen übe.- die Landflucht, sollte man sich einmal klar werden über das, was wegslieht von den Menschen, die auf dem Lande bleiben. Und ich kann Ihnen schon sagen, das ist viel und Ihr seid nicht ganz ohne Schuld. Wenn man früher seine Tochter in die Stadt zum „Dienen schickte, ei, da kam sie begeistert oft heim und erzählte von all dem Guten und Schönen, was sie gesehen, wie wunderbar der Hausherr Kiddusch mache, wie wunderbar die Hausfrau in ihrem heiligen Leben fei, wie wunderbar treufromm die Kinder! Na,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.