Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 42/43 (15.10.1913)
- Date
- 1913-10-15
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Das jüdische Kiatt. Nr. 42/43. kommt es gleich zu einen! Zwischenfall. Der Verteidiger Sarudni beschwert sich, daß die Soldatenwache die Verteidigung daran hindert, mit dem Angeklagten zu verkehren. Je unschuldiger der Angeklagte ist, um so nötiger ist es, mit ihm unter vier Augen zu reden. Wenn man der Verteidigung nicht gestattet, mit dem Angeklagten ungestört zu verkehren, so beraubt man sie der Möglichkeit, ihre Pflicht genau zu erfüllen. Nach Sarudni gibt der Verteidiger Karabtschewski in erregter Weife die Erklärung ab: Gestern, als wir ins Gericht kamen, hat man uns verschiedene Bemerkungen gemacht, wie: Setze dich! oder: Rede! Wir müssen wissen, ob wir Verteidiger oder Verdächtige sind. Denn wenn wir Verdächtige sind, kann es uns, wenn wir es wagen, mit unserem Klienten zu reden, ergehen, wie es im Kaukasus bei einem jüngsten Prozeß geschehen ist, daß wir nämlich mit Säbelhieben von dem Militär niedergehauen werden. Als darauf der Präsident Karabtschewski das Wort abschneidet, formuliert die Verteidigung den Antrag, den Verkehr mit dem Angeklagten zu gestatten. Der Staatsanwalt ist natürlich dagegen. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Bei seinem Wiedererscheinen sagt der Präsident, zu Beilis gerichtet: Angeklagter Beilis, Ihre Verteidiger verlangen, daß sie mit Ihnen verkehren dürfen. Nach dem Gesetz habt ihr das Recht, zu bitten, daß man euch dies gestatte. Wenn Sie es dringend für nötig finden, sich mit Ihren Advokaten ganz allein zu besprechen, werde ich Ihnen erlauben, dieses Recht auszunützen. Die Zeugen erscheinen. Die erste Zeugin ist Justinskys Mutter. Zuerst sei sie als Mörderin angeklagt und eingesperrt worden. Beilis sieht sie heute zum erstenmal. Nie hat sie jemand des Mordes verdächtigt. Die Schnüre, mit denen man die Hände der Leiche gebunden habe, glichen den Hosenträgern des Knaben, aber die Kopfkissenüberzüge, in welche man den Körper gehüllt habe, gehörten nicht ihr. Die letztere Aussage ist wichtig, denn sie läßt den Beweis zu, daß diese Ueberzüge von der Tschebriakowa stammen. Da sie in ihren Antworten stockt, hilft ihr der Staatsanwalt Wipper nach und legt ihr durch geschickte Fragen die Antworten auf die Zunge, die die Anklage braucht. Verteidiger Karabtschewski protestiert dagegen. Aufsehenerregend ist die Aussage des geistlichen Leiters der Schule, die Justinsky besuchte, Matschukowski. Bei der Beerdigung des Justinsky war er anwesend. Als man den Sarg ins Grab senkte, wurden den Anwesenden Proklamationen verteilt des Inhalts: Orthodoxe Christen! Der junge Justinsky ist unter Qualen durch die Hände der Juden gestorben. Macht euch über die Juden her und verjagt sie. Vergesset nicht die Ermordung eines orthodoxen Knaben! Sarudni verlangt, daß das Gericht ein Exemplar dieser Proklamation zum Beleg verlange. Der Staatsanwalt ist dagegen. Es handelt sich hier, sagt er, um die Ermordung Justinkys, nicht um Verteilung von Flugblättern! Samulowski sekundiert wieder dem Staatsanwalt. Die Verteidigung beharrt trotzdem auf dem Verlangen, das Flugblatt herbeizuschaffen. Der Gerichtshof lehnt es aber ab. Dritte Sitzung, Freitag. 10. Oktober. Der Staatsanwalt protestiert gegen die stenographische Wiedergabe der Prozehverhandlungen. Er hält diese Wiedergabe für unangebracht und gefährlich aus verschiedenen Gründen, unter anderm weil dieser Prozeß von großer Wichtigkeit für die ganze Welt ist. Die Zeugen sind auf diese Weise auf dem Laufenden über den Gang der Prozeßverhandlungen, die sie nicht kennen dürfen. Außerdem wird dadurch die öffentliche Meinung bearbeitet und aufgehetzt. Er ersucht daher, die Veröffentlichung der Stenogramme zu verbieten. Der Gerichtshof verwirft den Antrag. Die Verteidigung verlangt, daß die Worte des Staatsanwalts, daß „dieser Prozeß von großer Wichtigkeit für die ganze Welt ist zu Protokoll gegeben werden, ebenso feine Erklärung, daß man „die öffentliche Meinung bearbeite". Dann geht die Zeugenvernehmung weiter. Ein Kamerad Justinskys, Herfchko Arendar, und fein Vater, Mofchko Arendar, sagen, daß Justinsky bis Weihnachten in ihrem Haufe verkehrt habe, fein späteres Fernbleiben wurde damit erklärt, daß man sagte, er sei bei seiner Großmutter. Justinsky habe gesagt, er besitze 600 Rubel, von deren Zinsen er zum Teil lebe. Außerdem wurden noch 14 kleine Kameraden von Justinsky vernommen. Zwei davon erklärten, die Polizei habe sie mit Gefängnis bedroht, wenn sie die vor dem Untersuchungsrichter gemachten Aussagen über das Datum, an dem sie Justinsky zum letzten Male gesehen haben, nicht änderten. Fedor Nejinski, ein Onkel des Ermordeten, zieht eine frühere Aussage zurück. Fälschlicherweise habe er Luzas Pridschotko des Mordes angeklagt, weil ihm die Geheimpolizei gedroht habe, ohne diese Aussage würde er nicht in Freiheit gesetzt werden. Während der Verhandlung gibt es verschiedene Zusammenstöße zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt beschwert sich über die Unterbrechungen der Verteidigung, die ihm seine Aufgabe sehr erschweren. Der Arzt Lenniki teilt eine Aeußerung mit, die ihm Wera Tschebriakowa gemacht hat, als er sie behandelte. Sie habe Kenntnis, sagte sie, von einer Anzahl von Tatsachen, die sich auf den Mord beziehen, und sie kenne jemand, der eine gewisse Summe demjenigen bezahlen würde, der den Leichnam Justinskys auffinden würde. Als der Arzt sagte, der Leichnam sei aufgefunden, sei sie in Verlegenheit geraten und habe geschwiegen. Lenniki habe dies dem Untersuchungsrichter nicht mitteilen können, weil er dies erst nach seiner Zeugenaussage beim Untersuchungsrichter in Erfahrung gebracht habe. Der Knabe Elanski und fein Stiefvater, die Justinskys Leiche in der Höhle entdeckten, sagen aus. Elanski erklärte, er habe nach der Wegschaffung der Leiche dort, wo sie gelegen hatte, einen dunklen Fleck bemerkt. Heute morgen wurden die beteiligten Polizisten verhört. Es ergab sich, daß bei dem Fund die in solchen Fällen übliche Vorsicht in wesentlichen Punkten außer acht gelassen worden ist; man hat sogar die Leiche längere Zeit aufsichtslos gelassen. Die Zivilpartei sucht daraus den Beweis einer absichtlichen Nachlässigkeit der Polizei abzuleiten und unterstellt dieser, sie habe in die Kleidertaschen des Ermordeten das Stück Ueberzugstoff geschmuggelt, das dort gefunden wurde. (Nach der Darstellung des Journalisten Brasul-Bruschkowski ist dies ein Stück von einem Kissenbezug, mit dem in der Wohnung des Tscheberjaks die Mörder den schreienden Knaben knebelten. D. Ber.) Heute nachmittag erfolgte das Verhör dreier Mitarbeiter der „Kiewskaja Mysl", deren Aussagen den Untersuchungsrichter zur Verfolgung der Verwandlen Justinskys veranlaßten. Der letzte am Nachmittag vernommene Zeuge, der Schustermeister Nakonetschni, sagt als erster über die gegen Beilis gerichteten Verdachtsgründe aus. Der Zeuge ist einer von den beiden, gegen die Beilis den angeblichen Vergiftungsversuch unternahm, obwohl Nakonetschni zugunsten Beilis' ausgesagt haben soll. Der Schuster erklärt, der Hauptzeuge der Anklage, Schachowski, habe ihm zwar erzählt, daß Beilis den Knaben ergriffen habe, er habe aber nicht daran geglaubt. Die Erzählung sei ihm ganz unwahrscheinlich vorgekommen, weil doch die ganze Straße von dem Vorfall sofort erfahren und des Zeugen eigenes Töchterchen, das bei dem Vorfall mit anwesend gewesen sein sollte, ihm sicherlich darüber berichtet hätte. Der ganze Vorgang sei überhaupt unmöglich, weil ein halbes Jahr vorher das Grundstück der Fabrik von Saizew, wo früher die Kinder oft spielten, mit einer