Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 42/43 (15.10.1913)
- Date
- 1913-10-15
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9052070-9096771-9052766--0702-9052769- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 42/43. Das jüdische glatt. 3 fein Progrom. Der Gouverneur von Kiew hat den Rabbiner von Kiew Gurewitsch und den Millionär Brodsfy zu sich beordert und ihnen gesagt: „Sorgen Sie, daß sich Ihre Glaubensgenossen ruhig verhalten". Dagegen die Zeitungen des Doppeladlers, die schwarzen Hundert dürfen in Tausenden von Exemplaren ihre leuflischen Verleumdungen verbreiten. „Mich wundert", sagte der Gouverneur zu Brodsky, „daß Ihr Euch alle so stark für einen einzelnen Juden, für eine Sekte verwendet." „Es gibt keine Sekte unter uns", erwiderte Brodsky. „Man richtet mich und das ganze jüdische Volk." Die Kiewer Abendzeitung „Postlednia Nowosti", die das von den angesehensten Rabbinern Rußlands gelegentlich des Prozesses verfaßte hebräische Gebet gebracht hatte, wurde bestraft. Der Beginn der Sitzung. Die Menge, die dichtgedrängt vor dem Gerichtsgebäude sich hin und her bewegt, ist aufs äußerste erregt. Jede Nachricht, die von drinnen kommt, wird verschlungen und besprochen. Wird der Prozeß vertagt werden? Wird er rechtzeitig beginnen. Daß er am Jom Kippur ausgesetzt wird, kann man von diesen russischen Behörden nicht erwarten. Mehrere Zeugen und Geschworenen sind noch nicht erschienen. Endlich um A3 Uhr nachmittags beginnt die erste Sitzung. Der Saal ist eng und klein und von hohen Beamten und Damen der guten Gesellschaft gefüllt. Die zugelassenen Journalisten, deren Zahl etwa 45 beträgt, wurden auf die Galerie verwiesen, nur die großen Agenturen und -zwei offiziöse russische Zeitungen haben unten Platz bekommen. Die drei Richter erscheinen und nehmen Platz, die Geschworenen ebenfalls. Beilis wird von einer Abteilung Soldaten hereingeführt und verneigt sich vor dem Publikum und nimmt auf der Anklagebank Platz. Vier Soldaten mit aufgepflanztem Seitengewehr stehen an den vier Seiten seines Raumes. Von 26 Geschworenen sind acht darum eingekommen, sie von der schweren Last der Richterpflicht zu befreien. Nur zwei von acht werden entschuldigt, und von den übrigen 12 ausgelost, die als Geschworene beim Ritualmordprozeß zu wirken haben. Sieben davon sind einfache Bauern, zwei sind Gutsbesitzer, drei sind Beamte. Zum Obmann haben sie den Eisenbahnsekretär Gubernski ausgewählt. Werden diese einfachen Leute ohne Bildung die verwickelten Anklagen begreifen, werden sie den Bemühungen der Verteidiger, die von der Anklage geschürzten Kneuel zu entwirren, folgen können? Für Gedankenbrüten bleibt aber keine Zeit. Wie ein elektrischer Strom hat es die Anwesenden ergriffen. Erste Sitzung, Mittwoch 'A3 Uhr nachmittags. Die Sitzung hat begonnen. Sie sind Jude, fragt der Präsident unter anderm den Beilis. Ja, ich bin Jude, erwiderte er klar und ruhig. Nach Verlesung der Anklage wendet sich der Präsident wieder an ihn: Angeklagter, bekennen Sie sich schuldig? Darauf erhebt er sich und erklärt: „Ich habe mein Brod ehrlich verdient, meine Kinder erzogen und kein Verbrechen begangen. Plötzlich wurde ich gefaßt und zwei Jahre lang festgehalten. Ich weiß nicht, wofür". Doch der Präsident schneidet ihm das Wort ab. Gleich am Anfang der Sitzung entsteht rin scharfer Konflikt zwischen den Advokaten der Anklage und der Verteidigung. Die Verteidigung hat bessere Plätze, als die Ankläger Schmakow, Samislowski. Diese wollen nicht die Richter im Rücken haben. Die Polemik spitzt sich zu — das Gericht entscheidet für die Anklage. Das hat wenig Bedeutung. Aber es wirkt wie eine Bombe. Wird das Gericht die Verteidiger auch des weiteren so behandeln? Wie schwer wird die Arbeit der Verteidiger sein in einer derartig feindlichen Atmosphäre! Mit einem Lächeln der Verachtung vertauschen sie ihre Plätze mit Schmakow, Samislowski und Durasowitsch. 34 Zeugen von 216 Geladenen sind nicht erschienen, darunter sehr wichtige. Der Verbrecher Karajew ist nach Sibirien verurteilt und der Gouverneur hat ihn vor Gericht nach Kiew gehen lassen, den Verbrecher Rudinski desgleichen. Von den Sachverständigen hat Professor Sikorski, der bekanntlich das Urteil auf Ritualmord abgegeben hat, ein ärztliches Zeugnis eingeschickt, daß er nur auf höchsteus 40 Minuten kommen kann. Von den Zeugen fehlen auch Kasatschenko und Sinkajewski, die die Zelle mit Beilis teilten und dann vor dem Richter erklärten, Beilis habe sie bestechen wollen, einige Zeugen zu vergiften, es fehlen auch die wichtigsten Mitglieder von der Tchebriakowa-Bande, auf die die Verteidiger so ungeduldig warteten, um sie auf die verbrecherische Rolle festzulegen, die sie bei der Ermordung Iustinskys gespielt haben. Dadurch wird natürlich die Aufgabe der Verteidigung sehr erschwert. Für den Staatsanwalt ist das Fehlen günstig. Nun können sie von der Verteidigung nicht ausgesorscht werden und das Protokoll der von dem Untersuchungsrichter abgegebenen Aussagen ist allein maßgebend. Ter Staatsanwalt Wipper hat das sofort erkannt, er hält eine lange Rede und will beweisen, daß es unmöglich sei, einen so grandiosen Prozeß wegen 34 Zeugen und einiger Sachverständiger zu vertagen und selbst wenn darunter ein Mann wie Sikorski ist. „Letzterer ist krank und will nur auf 40 Minuten kommen. Das ist genug. Er hat uns schon genug geopfert und die Wahrheit in seinem Gutachten kundgetan." Schmakow unterstützt den Staatsanwalt. Aber Grusenberg, der Verteidiger, tritt energisch für die Vertagung ein. Die Polizei war sehr lässig, nicht einmal gewesene Verbrecher hat sie erreichen können. Einer der wichtigsten Zeugen ist nach Sibiren verurteilt, und der Gouverneur weigert sich, ihn herauszuschicken, obgleich dies ungesetzlich ist. Dasselbe gilt von anderen Zeugen. Zu den Sachverständigen übergehend, sagt er dem Prof. Sikorski einige Sprüche ins Gedenkbuch. Mit einer halben Stunde will er uns beglücken, aber ich und mein Kollege hätten viel länger mit ihm zu reden. Nicht dafür brauchen wir ihn, daß er seine Erklärung hier wiederhole. Die kennen wir. Aber er soll auch die Meinung anderer Gelehrter hören. Hat er einmal die Verantwortung des Sachverständigen auf sich genommen, soll er auch erscheinen. Grusenberg verlangt durchaus die Vertagung, sein Kollege Karabtschewski unterstützt und begründet den Antrag. Ter Staatsanwalt und Samislowski sprechen dagegen. Grusenberg betont nochmals,- daß sein Antrag gerecht und gesetzlich ist, das Interesse der Wahrheit, das zugleich das Interesse des Gerichts sei, verlange durchaus die Vertagung, damit energische Maßregeln getroffen werden, um alle Zeugen herbeizuschaffen. Das Gericht — die 3 Richter — zieht sich zurück. Nach einer Viertelstunde erscheint es wieder. Der Antrag auf Vertagung ist verworfen. Bei dieser ersten Sitzung gab es noch einen Zwischenfall mit dem Rabbiner Gurewitsch. In einen Tallis gehüllt, hält er im Gerichtssaal den jüdischen Zeugen die Heiligkeit des Eides vor und zitiert dabei einige Stellen aus Bibel und Talmud auf Hebräisch. Der Präsident unterbricht ihn. Reden Sie russisch! Gurewitsch fahrt auf russisch fort. Wie er sagt: „Die Wahrheit ist am wichtigsten in diesem Schreckgespenst von einem Prozeß", entzieht ihm der Präsident das Wort. Darauf werden noch einige andere Zeugen vereidigt. Der Präsident teilt mit, daß der Gerichtshof täglich drei Sitzungen abhalten wird, eine Morgen-, eine Nachmittag- und eine Nachtsitzung. Um 10 Uhr Schluß der Sitzung. Zweite Sitzung, Donnerstag, 9. Oktober. Die Vorlesung der Anklageschrift dauert bis 12.20 Uhr. Dann