Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 40 (2.10.1913)
- Date
- 1913-10-02
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40. Das jüdische Matt 5 welchem Zwecke, damit sie auch erfahren, wie glücklich sie gegenüber solchen ungünstig gestellten Kindern sind. Dann werden sie den Eltern auch dankbarer sein und diese werden gute Kinder und gute Menschen erziehen. Die Lehrer mögen die Sammlungen in die Hand nehmen; auch die sonst selten erspart werdenden Kupfermünzen einsammeln. Mit einem Zweipfennigstück kann einem des Morgens hungrig erwachenden Kinde schon ein Stück sättigenden Brotes gereicht werden. Die gesammelten Spenden, die wir von Erwachsenen wie von den Unmündigen empfangen, werden dem Kuratorium des allgemeinen israelitischen Mädchenwaisenhauses zugeschickt und darüber in den jüdischen Zeitungen quittiert. Herr Bankier Siegbert Seckelsohn, Kursürstendamm 159, Berlin, ist bereit, Spenden entgegenzunehmen.') Hoffentlich werden auch die jüdischen Blätter Gaben entgegennehmen. Und so soll unser neues Jahr mit einem unvergleichlich verdienstlichen Liebeswerk an den verwaisten jüdischen Kindern Jerusalems beginnen. Ich hoffe, alle Glaubensgenossen werden sich hier beteiligen. Ihnen allen ein herzliches nnDD ("DIE I)r. med. Arthur Kahn. Österreich-Ungarn. Aus alter Wett Budapest. Der verstorbene Professor Vambery hat, wie wir in Nr. 39 berichteten, seinerzeit energisch dagegen protestiert, als das Gerücht auftauchte, er habe sich taufen lassen. Nach den Berichten ungarischer Zeitungen wurde er auf dem christlichen Friedhof beerdigt und ein protestantischer Geistlicher soll die Leichenfeierlichkeiten vorgenommen haben. Sein einziger Sohn Rustem ist christlichen Glaubens, dessen Kinder sind getauft, König Georg ist der Pate des jüngsten. Das Wort Vamberys, das er damals bei seinem Protest so stolz betonte: „Ich will ein Jude bleiben!" scheint also doch am Ende seine Zugkraft verloren zu haben. Rußland. Der Deilisprozetz auf dem Kongreß der Aerzte und Naturforscher. Die Deutsche Gesellschaft für gerichtliche Medizin hat gelegentlich des Kongresses deutscher Aerzte in Wien, in der Sitzung von Montag, 22. September, auch die Frage des Justinsky-Mordes besprochen. Hauptredner war Professor Zimke, Direktor des Instituts für gerichtliche Medizin der Kieler Universität. Er schilderte die wichtigsten Einzelheiten des Beilisprozesses auf Grund von Beweisstücken und Akten, die in Kiew vom Original abgeschrieben wurden. Besonders gründlich behandelte er das Gutachten des russischen „Spezialisten" Professor Sikorski. Zimke besprach die sämtlichen an den Sachverständigen gerichteten Fragen und bemerkte, daß der Untersuchungsrichter die Fragen so faßte, daß der Sachverständige verleitet wird, den Boden sachlicher Prüfung zu verlassen und sich aus Vermutungen und Ansichten und Untersuchungen einzulassen, die nicht zu der Sache selbst gehören. ') Auch die Redaktion des „Das Jüdische Blatt" (Geschäftsstelle M. DuMont-Schaubeig, Buchdruckerei Straßburg) ist bereit, Spenden für diesen Zweck weiter zu vermitteln. Sikorski wurden folgende Fragen gestellt: War der Mörder nicht geisteskrank? Kann man von der Leiche nicht schließen, von welcher Nationalität der Mörder war und was für Absichten ihn bei seiner Tat leiteten? Sikorski hat darauf geantwortet: Der Mord ist keine einfache, sondern eine verwickelte Mordtat, genau im voraus überlegt und planmäßig durchgeführt. Daran sollen sich nicht weniger wie sechs Personen beteiligt, quälende Wunden beigebracht und Blut abgezapft haben. Die Wunden seien mit sicherer Hand gemacht, kein Zittern aus Vorsicht oder Furcht, keine Uebertreibung aus Zorn fei dabei vorgekommen. Schließlich hat der Sachverständige Sikorski deutlich ausgesprochen, es liege Ritualmord vor. Professor Zimke verwirft die ganzen Beweisführungen Sikorskis, er hat die Sache gründlich untersucht und besprochen und ist zu folgendem Ergebnis gelangt: Von der Leiche kann man aus keine Weise auf die Absichten des Mörders schließen, auch nicht auf seine Sicherheit und Kaltblütigkeit. Der Sachverständige im Gegenteil war bei der Untersuchung nicht kaltblütig geblieben und hat seiner üppigen Phantasie freien Lauf gelassen. Wenn man in einem solchen Falle von dem anatomischen Befunde der Leiche etwas schließen kann, ist es gerade der entgegengesetzte Schluß, der nämlich, daß der Attentäter blindlings darauf losgehauen hat, in leidenschaftlicher Aufregung, sonst hätte er am Körper passendere Stellen gefunden, um qualvolle Wunden zu bereiten und mehr Blut zu erlangen. Die Untersuchung nach der Zahl der Verbrecher ist vollständig verfehlt. Noch falscher ist die „Beweisführung" für einen „Ritualmord", weil man vielleicht sonst irgendwo derartige „Beweise" angenommen hat. Falsch ist die „Beweisführung", weil nirgendwo ein Beweis für einen „Ritualmord" erbracht wurde, weder im ungarischen Prozeß von Tizla-Eslar noch im Konitzer Prozeß. Die Beweise der Merkmale, die Sikorski für „Ritualmord" vorbringt, nämlich: qualvolle Leiden und Abzapfen von Blut, — gerade dies liegt im Kiewer Justinskymord nicht vor. Sikorskis Beweise wegen eines Rituals sind nichts wie unberechtigte Vorstellungen. Zimke faßt sein Urteil dahin zusammen: Der anatomische Befund beweist, daß man Justinsky zuerst ersticken wollte, indem man ihm den Mund zuhielt und die Nasenlöcher. Dabei versetzte man ihm tötliche Stichwunden im Hals und im Kopf. Weiter sind gar keine Merkmale von Blutabzapfung da, auch nicht, daß der Mord begangen wurde in der Absicht auf Erfüllung religiöser Gebräuche. Die übrigen Redner sprachen im gleichen Sinne. Professor Unger-Bonn meinte, die ganze Untersuchung sei gemacht worden in einer Atmosphäre geistiger Epidemie, seelischer Ansteckung. Die Sachverständigen selber zeigen die Merkmale von Autosuggestion, von sich selbst Einreden von Dingen, die nur in der Vorstellung leben. Für den Prozeß haben 85 Zeitungen Wünche um 240 Plätze im ganzen. Es sollen aber nur 26, nach anderen 50 Plätze im ganzen für die Korrespondenten zur Verfügung stehen -i- * * Eine Reihe hervorragender tschechischer Persönlichkeiten nimmt den Kiewer Ritualmordprozeß zum Anlaß, sich mit einer entschiedenen Kundgebung gegen den Ritualmordaberglauben an die Oeffentlichkeit zu wenden. Die Kundgebung nimmt vor allem dagegen Stellung, daß in Kiew zum erstenmal die Staatsautorität für den Ritualaberglauben sich einsetzt, und spricht die Befürchtung aus, daß dieser Prozeß neue Pogrome zur Folge haben werde. Die Kundgebung ist von einer überaus großen Zahl tschechischer Gelehrter, Künstler, Parlamentarier und Publizisten unterzeichnet.