Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 34 (22.8.1913)
- Date
- 1913-08-22
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Das jüdische Matt. Nr. 34. Der Schulbesuch begann gemäß der Forderung der Weisen mit dem 6.—7. Lebensjahr. Es ist ein Ausspruch Raws zu R. Semuel bar Schilath: „Unter sechs Jahren sollst du keinen Schüler aufnehmen; von dem Alter aber nimni Schüler auf und sättige sie mit Kenntnissen." Die Kinder saßen zu mehreren Reihen Hintereinader im Halbkreis vor dem Lehrer, der einen etwas erhöhten Sitz einnahm, damit alle auf ihn Hinschauen konnten. Die tägliche Unterrichtsdauer war nicht einheitlich geordnet. Der ganze Tag stand zur Verfügung, auch ein Teil des Abends. Doch mahnt Raba: „Setzet für den Unterricht die Stunden fest: gebt euren Schülern eine bestimmte Zeit, zu welcher sie kommen und gehen." Schulfrei waren Sabbatvorabend, Feiertagsvorabend und die Feiertage: am Sabbat wurde nichts neues gelernt, sondern älteres Pensum überhört. Brave und fleißige Kinder erhielten als Belohnung Honigstückchen und andere Süßigkeiten; die heutzutage öfters gebrauchten süßen Buchstaben scheint man damals schon gekannt und verwendet zu haben. Nachlässige wurden bestraft. Zu dem Punkt äußerte Raw: „Wenn du ein Kind körperlich züchtigen willst, tue das nur mit dem Schuhriemen. Hat es Erfolg, so ist es ohnehin gut; hat es keinen Erfolg, so laß es bei den anderen sitzen; es wird mit der Zeit von ihnen lernen, fleißig zu sein. Ein Kind, das drei Ta,ge der Schule fernblieb, wurde zur Verantwortung gezogen. Der Lernstoff umfaßte religiöse und profane Inhalte. Als Mittelpunkt erscheint nach dem Erstlingsunterricht der Erlernung der Buchstaben der Unterricht über die religiösen Tatsachen; sein Ziel war, die Thora kennen und verstehen. Um diese Zentrale ordnet sich die Vermittelung weltlichen Wissens. Die Unterweisung in Lebenskunde, und Bürgerkunde reihte sich ganz natürlich und zwanglos an die Erörterung der Thoratexte. Wie vorbildlich sind hier die reichen Gedankengänge der Weisen in Mischna und Gemoro. Welche Fülle bieten sie in Stoffen biologischer, mathematischer, astronomischer Natur, in Geschichte, Geographie, Materialienkunde, Wirtschaftswesen, Gartenkultur, Ackerbau! Was regen die Feste an, das Irdische zu verstehen und würdigen und dadurch zum bewußten Dank gegen den gütigen Gott zu kommen! Die Vorbereitungen auf Pessach, Schowuaus, Sukkoth mit den sinnigen Bestimmungen der Weisen geben der Kinderseele sicher Forschenstrieb und den Eifer, zu deren Verständnis vorzudringen. Die ästhetische Bildung fand ihre Pflege durch den Gesang und die melodiöse Rezitation, wie sie im korrekten Vortrag der Mischnajoth zum Ausdruck gelangt; denn das fetzt nicht allein Sicherheit im Lesen der Buchstaben voraus, sondern beansprucht weiter die Beachtung der Tonzeichen und Stimmlagen. Den Unterricht ergänzten endlich die Unterweisung in Derech Erez und die Betätigung von Leibesübungen, die sich weit erhoben über die Gymnastik der Hellenen. Als Pflichten der Kinder gegen die Schule benennt der Talmud: Fleiß, Bescheidenheit, Achtung vor dem Lehrer. „Schiebe das Lernen nicht auf!" ist die Mahnung. Das Gelernte mußte so lange wiederholt werden, bis es fest saß; aber nichts Unverstandenes sollte das Kind drücken; deshalb waren die Schüler gehalten, den Lehrer zu fragen, wenn sie etwas nicht begriffen hatten. Die Lehrmethode war eine fragende; sie leitete zur richtigen Antwort. Die Anforderungen an die Person des Lehrers waren strenge. Wie die heilige Lade von innen und außen mit Gold bekleidet war, soll der Lehrer innerlich und äußerlich lauter in allem sein, sagt Traktat Ioma. Rabbi erklärte, nicht auf das physische Alter kommt es an, sondern auf den reifen Charakter. Eine gefestigte religiöse Überzeugtheit, Reinheit der Gesinnung, sachliche Tüchtigkeit, Unparteilichkeit, Uneigennützigkeit, Bescheidenheit, Mäßigkeit und Geduld fordern die Weisen vom Kinderlehrer. Der Zornmütige, Trunkfrohe, ein unverheirateter oder von der Frau getrennt lebender Mann, sollen nicht Lehrer sein. Nicht von jedem, sagt ein Weiser, kann man lernen. Nur einem reinen Charakter dürfen die unschuldigen Kinder anvertraut werden. Bezüglich dessen, der nachlässig ist, heißt es: Wehe ihm, der seinen gottgegebenen Beruf in sträflicher Weise ausübt. Was die Gründlichkeit des Unterrichtens betrifft, gibt der Talmud eine interessante Diskussion der Weisen. Es wurde die Frage aufgeworfen: Wenn von zwei Bewerbern der eine viel unterrichtet, aber die Gründlichkeit mangeln läßt, der andere gründlich ist, dadurch jedoch nicht viel unterrichtet, wen soll man anstellen? Die Majorität entschied sich zugunsten des Zweiten. Sind zwei Lehrer vorhanden, von denen der eine mittelmäßigen Unterricht gibt, der andere einen besseren, so solle man den ersten nicht absetzen, damit nicht etwa der andere darob in seinem Eifer nachläßt. Auf einen Lehrer, welcher gewifsenhaft seinen Unterricht erteilt, gilt das Psalmwort: „Unter Gottes Beistand nimmt er seinen Weg". Besonderes Augenmerk richteten die Weisen auf die Unparteilichkeit, gemäß dem Grundsatz: „Habet acht auf die Kinder der Armen, denn aus ihren Reihen gehen Meister der Thora hervor". Um dem Lehrer Frische für die Schule zu garantieren, gewährte man ihm verschiedene Erleichterungen; solche bestanden in bezug auf Fasten, Nachtruhe, öffentliche Leistungen. Ebenso war er selbst verpflichtet, aus seiner Lebensweise alles fern zu halten, was seine Kraft und Frische stören konnte. Die Stellung des Lehrers, der seine Schuldigkeit tat, war sehr geachtet. Das erhellt aus folgender Episode: R. Chija kam einst in eine Stadt und begehrte, ihre Hüter zu sprechen. Nun erschienen vor ihm die Behörden und Stadtverordneten. Aber der Weise erklärte, diese seien nicht die Hüter der Stadt, die er gemeint. Verwundert standen darob die Anwesenden. Da sagte R. Chija mit feiner Zurechtweisung: „Euere Kinderlehrer sind die Hüter der Stadt!" Der Lehrer war von der Gemeinde aufgestellt und nach der Schülerzahl besoldet. Er konnte bei Unfähigkeit, sowie dienstlichen und sittlichen Verfehlungen entlassen werden, und hatte seinerseits das Recht, eine ihm unpassende Stelle zu künden. Die Schulaufsicht wurde von den Weisen betätigt. Sie hielten zu dem Zweck Besichtigungen, wie beispielsweise von R. Chija, R. Ami und R. Assi überliefert ist. Die Pflichten der Eltern gegen die Schule betrafen Anhalten der Kinder zu einem geordneten Schulbesuch und deren Erziehung zur Achtung vor dem Lehrer. Es war eine gewissensverbindliche Vorschrift, die Kinder dem Unterricht zuzuführen. Das beste Vorbild gaben die Weisen selbst, indem sie persönlich ihre Kinder zur Schule brachten. Ein Weiser wurde einmal von einem Bekannten auf der Straße getroffen, als er eilenden Schrittes mit lose gebundener Kopfbedeckung sein Kind führte. Es ward ihm die Frage: „Warum gehest du so nachlässig aus? Wozu die Eile?" Der Weise erwiderte: „Weil die Pflicht, die Kinder zur Schule zu führen, jeder anderen Aufgabe vorgeht!" Die Umsicht der Weisen, die keine Seite des Lebens außer Acht ließ, erstreckte sich auch auf die Fürsorge für die persönliche Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. In dieser Hinsicht ist lehrhaft Raba's Aeußerung: Seit der Verordnung P ■ i'F 3 Iw! k ‘' fe1:- k&K fai : ' d':-. # t JfSf» f Ey “ •>FIf S