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Das jüdische Blatt · 1913-08-01 · 31 (1.8.1913) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
31 (1.8.1913)
Date
1913-08-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das jüdische Matt. Nr. 31. schen, kein einziges ernstes Wort, brauche ich Ihnen ja wohl gar nicht zu sagen. Ja, n, propos, von diesem geistreichen Kladderadatschwitzen ein andermal. Unterdessen zeichne ich als Ihr wohlgeneigter Rosch Hakohol/ -^- Die russische Maröarei. Die russische Barbarei nimmt in Rußland in einem Maße zu, daß sich jedes fühlbare Herz dagegen empören muß. Der Boykott der Juden in Polen stürzt die Juden in ein gräßliches wirtschaftliches Elend. Die Polizei nimmt unmenschliche Judenverfolgungen vor, gegen die infolge der langsamen Martern die Judenvertreibung in Spanien 1492 ein Kinderspiel ist. Die Juden werden von der Bildung ausgeschlossen. Der Minister des Innern geht daran, den Handel zu russifizieren, d. h. die Juden aus dem Handel und der Geldwirtschaft zu verdrängen. Das Judentum selber soll in Kiew vor die Anklagebank gebracht und mit der ungeheuerlichen Anklage des Ritualmords belastet aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen werden. Man sollte denken, daß es für gesittete Menschen unmöglich ist, diesen unerhörten Greueln ruhig zuzusehen. Es mehren sich daher die Stimmen im jüdischen Lager auf einen großen Kongreß hinzuarbeiten, der von England oder Amerika einberufen werden könnte, und auf welchem die besten Vertreter der christlichen Welt, Wissenschafter und Staatsmänner, ihrer Empörung gegen die russischen Greuel Ausdruck verleihen könnten. Was hat England nicht für die Sklaverei getan! Die russischen Juden sind leider auch Sklaven. Aus aller Wett. Deutschland. Von den Behörden. DerMinister für Handel und Gewerbe. I. Nr. 4. 6498. B e r l i n W. 9, den 9. 1913. Da über die Stellung, die die Leiter der meinem Ressort angehörenden öffentlichen (Fortbildungs- und Fachschulen) gegenüber den Wünschen auf Befreiung jüdischer Schüler vom Unterricht oder von gewissen Arbeiten an den Sabbaten und jüdischen Feiertagen einzunehmen haben, neuerdings in einzelnen Fällen Zweifel entstanden sind, bestimme ich, indem ich mich im Einklang mit den entsprechenden Anordnungen des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten im Bereich der allgemeinen Schulverwaltung halte, für den Bereich meiner Verwaltung folgendes: 1. Die jüdischen Schüler sind auf Grund eines bei der Einschulung oder zu Beginn des Schuljahres von ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern zu stellenden Antrages an den Sonnabenden und den hohen jüdischen Feiertagen vom Schulbesuche zu befreien und, wenn sie an diesen Tagen die Schule besuchen gegen den Willen der Eltern oder gesetzlichen Vertreter, zu schriftlichen und anderen manuellen Arbeiten (Zeichnen, Feldmessen u. dgl.) und zur Teilnahme an Exkursionen nicht anzuhalten. 2. Da die jüdischen Sabbate und Feiertage mit Sonnenuntergang beginnen und endigen, gelten diese Befreiungen einerseits für die an den Vorabenden nach Sonnenuntergang, andererseits aber an den Festtagen selbst nur für die vor Sonnenuntergang liegenden Unterrichtsstunden. Eine Ausnahme ist für den Versöhnungstao zu gewähren, an dem die Befreiung bereits eine Stunde vor Beging des Festes und am Festtage selbst auch für den Abend nach Schluß des Festes zulässig ist. 3. Um den Schulleitern eine Kontrolle zu ermöglichen, bestimme ich ferner, daß Voraussetzung für die genannten Befreiungen ist, daß dem Schulleiter zu Beginn des Schuljahres bzw. im April jeden Jahres, gegebenenfalls bei Eintritt eines diese Befreiungen wünschenden Schülers, von der zuständigen Behörde der betreffenden jüdischen Gemeinde ein Verzeichnis der in Betracht kommenden hohen jüdischen Feiertage und des Beginns lind Schlusses der Sabbate und Feiertage eingereicht wird. Die jüdischen Schüler sind gegebenenfalls bei Stellung etwaiger Anträge darauf hinzuweisen, damit sie auf die Einreichung dieses Verzeichnisses hinwirken können. 4. Auch bei den Abschlußprüfungen der Schulen ist eine billige Rücksichtnahme auf die religiöse Verpflichtung solcher jüdischen Schüler, die während der Schulzeit von diesen Befreiungen Gebrauch gemacht haben, angezeigt. Es ist daher, wie es auch seitens des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten für die höheren Lehranstalten angeordnet ist, darauf zu halten, daß bei Beteiligung solcher jüdischen Schüler die Prüfungsarbeiten nicht auf einen Sonnabend oder hohen jüdischen Feiertag gelegt werden. Sollte es sich im Einzelfalle nicht vermeiden lassen, so ist den betreffenden Schülern Gelegenheit zu geben, die Arbeit an einem späteren Tage nachzuholen, in derselben Weise, wie dies in Fällen plötzlicher Erkrankung von Prüflingen geschieht. Ich ersuche hiernach das weitere zu veranlassen. gez. Sydow. An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Oberpräsidenten in Potsdam. Abschrift übersende ich auf die gemeinsam mit dem Vorstand des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an mich gerichtete Eingabe vom 23. Mai 1913. Ich stelle anheim, die Behörden der jüdischen Gemeinden entsprechend zu verständigen. gez. Sydow. An den geschäftsführenden Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland. Jüdischer Balionalfonds. Berlin. Der im Jahre 1901 begründete zionistische Jüdische N a t i o n a l f o n d s, der zum Ankauf von Grund und Boden in Palästina als „unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes" bestimmt ist, hat jetzt ein Vermögen von vier Millionen Francs erreicht. Das Interessanteste an dieser Tatsache ist der Umstand, daß das Ergebnis der Sammlungen, die sich aus kleinen und kleinsten Beträgen zusammensetzen, von Jahr zu Jahr in einer ganz überraschenden Progression gestiegen ist. In diesem Jahre wird der I. N. F. zum ersten Male auf eine Jahreseinnahme von einer Million kommen, während er zwölf Jahre zur Ansammlung der ersten 4 Millionen brauchte. Gegenüber dem Vorjahre sind die Eingänge des I. N. F. im ersten Halbjahre 1913 um über 100 000 di gestiegen. Da nun das zweite Halbjahr gewöhnlich weit höhere Einnahmen liefert, so dürste diesmal — besonders angesichts des vom 2. bis 9. September in Wien stattfindenden 11. Zionisten-Kongresses — die Jahreseinnahme des I. N. F. die des Vorjahrs um weit mehr als 200 000 di übertreffen. In Deutschland allein sind im ersten Halbjahre 1913 43 200 di gegen 25 700 di im gleichen Zeitraum des Vorjahres gesammelt worden. Aehnlich sind die Fortschritte auch in anderen Ländern (z. B. Nordamerika 60 300 gegen 37 200 di), und Rückgänge sind eigentlich nur in den vom Kriege

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