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Das jüdische Blatt · 1913-07-18 · 29 (18.7.1913) · p. Seite 3

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
29 (18.7.1913)
Date
1913-07-18
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 29. Das jüdische Statt. 3 welche religiöse Fragen der Praxis entscheidet, also Rabbiner); 2. im engeren Sinne — öffentlicher Gottesdienst (Synagoge, welche allen zugänglich ist, Utensilien in der Synagoge, Vorbeter): c) für charitative Zwecke (Sorge für Ortsarme, Sorge für Fremdarme, Organisation des Krankenbesuchs, der Bestattung, konfessioneller Friedhof, Brautausstattung.) Das wären die Normen des jüdischen Rechts. Soweit es Funktionäre verlangt, stellt es an dieselben ganz bestimmte Anforderungen, bei deren Nichterfüllung die Funktionäre schlechthin disqualifiziert sind. Sowie es Institutionen verlangt, stellt es gleichfalls ganz bestimmte Anforderungen, bei deren Nichterfüllun,g die betreffenden Einrichtungen einfach als nicht vorhanden zu betrachten sind. Wählen wir einmal das Beispiel etwas kraß, so wird die Richtigkeit dieser Forderung jedem einleuchten. Also nehmen wir einmal an, eine Gemeinde besäße Rabbiner, der bei allertiefster Thorakenntnis ein Gottesleugner wäre, dem unter a und b, 2 genannten Bedürfnis wäre sicher nicht genügt; oder weiter, eine Gemeinde würde auf den Einfall kommen, ihre Synagoge mit dem Halbmond, dem Emblem des Islam zu schmücken, statt der Thora Kapitel aus den Beden oder Confucius vorlesen zu lassen, statt der Psalmen Lieder von Gerhardt singen zu lassen, so wäre damit eine Stätte des öffentlichen Gottesdienstes nach dem Religionsgesetz einfach nicht vorhanden. Nun gibt es aber nach dem jüdischen Rechte eine Autonomie der Gemeinde gegenüber dem Religionsgesetze nie und nimmermehr. Ihr Recht zur Umlageerhebung hört auf, wenn es anderen Bedürfnissen (also nicht allgemeinen, oder religionsgesetzlich nicht zulässigen) dienen würde. Es würde eine niemals zu rechtfertigende Vermögensverletzung bedeuten, wenn die Kontribuenten zu derartigen Umlagen herangezogen würden. Man ersieht aus diesen wenigen Ausführungen, wie rührend einfach alle Fragen sich lösen ließen. Eine Komplikation tritt erst dann ein, wenn verschiedene Anschauungen, bis fast zur Areligiosität, um die Palme ringen und hoffen, durch die Pforte der Ortskirchenbedürfnisse, sei es in engste Umgrenzungen, sei es in farblosester Verschwommenheit, zur Geltung zu gelangen. Und hier halten wir glücklich wieder am Anfang der ganzen Frage, an der in unwürdigster Weise erweckten Vorstellung, als wäre im Judentum gar nichts Festes, gar nichts Bindendes. Schließlich spitzt sich alles auf ein Doppelproblem zu. Kann der Gesetzgeber die Ritualmäßigkeit der Ortskirchenbedürfnisse verlangen, und was ist ritualmäßig? Auf das erste Problem antworten wir deshalb mit Ja, weil der Staat doch wohl eine bestimmte Religion im Auge haben muß. (Forts, folgt.) Statistisches. In Fußnoten zu dem Artikel „Sind die Juden eine kriegerische Rasse" haben wir bereits die Jrrtümer berichtigt, die dem Verfasser in bezug auf die Zahl der Juden unterlaufen waren. Man nimmt an, daß in Europa etwa 0 Millionen wohnen und zwar in Rußland ca. . . 6000000 (1897:5215805) Rumänien .... 256588 (1899) Deutschland .... 615000 Großbritannien ca. . 245 000 Oesterreich ... 1 313 867 Ungarn. 932 458 Die Gesamtzahl beträgt etwa 12 Millionen. Auch hatten wir bemerkt, daß in Rußland die Hauptbeschäftigung der Juden nicht der 5) a n d e l ist. Nach der amtlichen Volkszählung von 1897 waren von 1 530 737 jüdischen berufstätigen Gruppen beschäftigt in den folgenden Berufsgruppen: Landwirtschaft. 37 373 ' Gewerbe . 555 229 Verkehrswesen. 45 958 Handel. 472980 Dienstboten, Taglöhner,- Privatbeamte . . 175 750 Oeffentlicher Dienst, freie Berufe .... 71 814 Unproduktive und unbestimmte Berufe . 116 348 Militärdienst.53195 Diese Berufsgliederung dürste auch heute noch zutrefsen, wobei noch zu bemerken ist, daß beim Gewerbe Handwerk und Hausindustrie überwiegen. Russische Scheußlichkeiten und das europäische Gewissen. Die Polizei in der „heiligen" Stadt Kiew hat nächtliche Razzias gegen die Juden veranstaltet, die dort kein Wohnrecht haben. In 20 Tagen wurden 136 solcher „Oblawas" gemacht, wie die Razzias dort heißen und 400 Rechtlose wurden aufgespürt. Diese Razzias sind Jagden, wie sie gegen Tiere gemacht werden. Das Revier wird umstellt, die Polizei dringt zur Nachtzeit unvermutet in die Häuser, durchsucht, ergreift und schlägt darein. Die Ausgegriffenen werden wie Verbrecher abgeführt, in dunkle, lebensgefährliche Zellen gesperrt und dann vertrieben. Es sind schreckliche Judenverfolgungen, wie sie kaum schlimmer im dunklen Mittelalter vorgekommen sind. Vorige Woche kam ein Jude, Lubomirsky, bei einer solchen Haussuchung ums Leben. Er hatte sich mit seinem Bruder vor den Häschern der Polizei in einem engen Kasten versteckt und erstickte darin. Ein Mädchen, das kein Wohnrecht hatte, ließ sich als Leiche aufputzen und davontragen, um den Mißhandlungen zu entgehen. Diese wilde Barbarei empört selbst die Gemäßigten unter der Regierungspartei; einer ihrer Führer sagte, er protestiere anss heftigste gegen die unmenschlichen nächtlichen Verfolgungen. Ein früherer Gehilfe des Staatsanwalts, Gladkoff, drückt seine Entrüstung aus über diese der Christen unwürdige Quälerei. Die ganze liberale Presse Kiews protestierte aufs heftigste gegen dieses unerhörte Verfahren des Gouverneurs Sukovkin. Doch dieser blieb unerbittlich. Da wurde die Duma angerufen, die Schilderung der auf die Juden veranstalteten nächtlichen Jagden machte sogar auf die Regierung Eindruck. Der Minister des Innern befahl telegraphisch die Unterdrückung der nächtlichen Haussuchungen. Kann das nützen? So machen sie es in Rußland immer. Erst werden die unglücklichen Menschen in Mengen geopfert, von den Organen der Regierung selbst ihren Verfolgern preisgegeben, dann wenn das Unglück fast zu Ende ist, dann endlich kommt der Befehl von oben, einzuhalten. Haben sie es nicht mit den Pro gromen ähnlich gemacht? Sie haben die Juden dem Pöbel preisgegeben, nach dem Sengen und Morden kam dann — zu spät — der Befehl: Das Ganze halt! Wird diese wilde Barbarei überhaupt aushören. Kiew liegt im Herzen des Ansiedlungsrayons, das geschäftliche Leben drängt und treibt die Juden gegen Kiew, ob sie wollen oder nicht, ob sie ein Recht dort zu wohnen haben oder nicht, sie müssen hinein.

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