Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 28 (11.7.1913)
- Date
- 1913-07-11
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 Das jüdische Statt Nr. 28. bie Oberkirchenbehörde veranlaßt, das Rabbinat eingehen zu lassen. Die Oberkirchenbehörde folgte dabei nur der im ganzen Staatswesen gegenwärtig herrschenden Tendenz zum Sparen und zum Vereinfachen des Apparates. Wir bedauern aufs tiefste diese Tatsache, daß wieder ein Rabbinat verschwindet. Dies Gefühl entspringt nicht aus der sentimentalen Anhänglichkeit an das Altgewohnte, sondern einer recht realen Betrachtung. Es schwindet mit der Aufhebung des Rabbinates eine Stelle, wo in gesetzestreuem Sinne für das Judentum gewirkt werden konnte. Es verschwindet der Platz, wo ein talmudisch gebildeter Mann die jüdische Wissenschaft pflegte, eine Quelle der Belehrung in jüdischen und religiösen Dingen, welche nicht allein für Gemeinde, für Bezirk und Umgebung, sondern auch für die gesamte Judenheit zum Segen werden kann. Und wir haben in Deutschland und in der engeren Heimat keinen Ueberfluß an talmudisch gebildeten Männern, welche für ihren Kreis die so notwendige Nahrung aus den Urquellen des jüdischen Schrifttums schöpfen und dem Publikum zugänglich machen könnten, daß uns der Verzicht auf ein Rabbinat so leicht fiele. Der Bezirk, insbesondere die Gemeinde Weikersheim, sieht mit großem Bedenken sowohl das Scheiden ihres derzeitigen Rabbiners, Dr. Schweizer, als das Eingehen des Rabbinats. Den Vernünftigen und Ernsten im ganzen Lande tut es leid, ein Rabbinat aufgehoben zu sehen. Vom Rabbinat Mergentheim wurden zwei Gemeinden, Oberhausen und Berlichingen, abgetrennt. Warum diese gerade an das Bezirksrabbinat H e i l b r o n n angeschlossen wurden, ist nicht wohl einzusehen. Wenn man schon eine Aenderung treffen wollte, so hätten diese Gemeinden, wenigstens die letztere, viel natürlicheren Anschluß an das Rabbinat Braunsbach (jetzt Hall) gefunden. Denn ihrer inneren Struktur nach sind diese Gemeinden durchweg konservativ, ja orthodox, und bei einer neuen Zuteilung zu Rabbinatsbezirken sollte doch vor allem die innere Verwandtschaft maßgebend sein. Jedenfalls sollte da nicht mit Schablone und Zirkel die Abgrenzung bestimmt werden. Hingegen wurde die Gemeinde Oehringen vom Rabbinate Heilbronn ab- und dem Rabbinate Hall zugeteilt und zwar gegen ihren Willen. Wie sagt das jüdische aus der Gemara stammende Volkswort? Spare die llei, dann sparst du auch die yov! Der Sitz des Rabbinats Braunsbach ist von diesem etwas seitwärts gelegenen kleinen Dorfe nach der bedeutenden Stadt Hall verlegt worden. Mit Recht! Die Gemeinde ist größer als an erstgenanntem Orte, die Stadt ist zentraler gelegen und das Rabbinat daher zugänglicher für die Bezirksangehörigen. In Hall sind höhere Schulen, welche ziemlich stark von Israeliten besucht sind, so daß der Rabbiner ein schönes Feld zur Betätigung findet. Endlich ist der Sitz des Rabbinats Mühringen nach der Oberamtsstadt Horb verlegt worden, was dem Rabbinate und dem Bezirke zustatten kommt. Zum Rabbiner ist Herr Dr. Schweizer ernannt, dessen Ankunft und Wirksamkeit man im Bezirke mit freudiger Erwartung entgegensieht. Hält doch mit ihm nach langer Zeit, seit dem Weggang Rabbi Gabriel Adlers der erste gesetzestreue Rabbiner wieder seinen Einzug in den ausgesprochen konservativen Bezirk des Schwarzwalds. — Und die Bezirksangehörigen freuen sich deß; denn sie fühlen, daß entschieden jüdisches Wirken ungemein not tut, daß Befruchtung durch unverfälscht jüdischen Geist und Hebung des religiösen Wissens eine Grundbedingung für ein richtiges Blühen jüdischen Wesens ist. Mögen diese Aenderungen zum Segen ausschlagen für das Judentum in Württemberg. Aas StaatsangefiörigkeilsgeseH und die jüdischen Kuttusveamten. In unserer Reichsgesetzgebung finden Wünsche auf Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse des jüdischen Volksteiles selten Berücksichtigung. Um so freudiger zu begrüßen ist ein Erfolg, der jetzt bei der Beratung des Gesetzes über den Erwerb der Staatsangehörigkeit erzielt wurde. Dieses Gesetz, das auch die Grundsätze für die Naturalisation der Ausländer in Deutschland feststellt, enthält einen dem bisherigen Rechte entsprechenden Paragraphen, wonach eine Anstellung im Kirchendienst ohne weiteres auch die Naturalisation einschließt, sofern solche nicht bereits vorher bestand. Es bedarf keiner Erörterung, wie wichtig es für unsere jüdischen Verhältnisse ist, wenn eine solche Bestimmung sich nicht auf die christlichen Kirchen beschränkt, sondern auch die jüdischen Gemeinden einschließt. Ein dahingehender Antrag war von der freisinnigen Volkspartei gestellt worden, er wurde aber in zweiter Lesung abgelehnt, da speziell das Zentrum durch den Abgeordneten Beizer widersprach, wie hier gleich bemerkt werden soll, nicht aus Animosität geen die Juden, sondern weil es in dieser Bestimmung einen Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten sah. Auch die Regierung selbst hatte, wie in der Kommission so auch im Plenum, gegen die Ausdehnung dieses Gesetzes auf die jüdische Religionsgemeinschaft entschieden Front gemacht. Daher schienen alle Anstrengungen, die bis dahin der Verband der deutschen Juden in dankenswerter Weise gemacht hatte, um die Gleichstellung durchzuführen, umsonst. Inzwischen hatte aber der „VerbandderBerlinerSynagogengemeinde n", als er von dem Resultat der zweiten Lesung erfuhr, seinerseits den Beschluß gefaßt, sich mit einer neuen Eingabe an den Reichstag zu wenden und in dieser Eingabe darzulegen, welche schweren Mißstände der Mangel an geeigneten, inländischen Gemeindebeamten an vielen Orten Hervorrufe. Eine Kommission, bestehend aus den Herren: Rechtsanwalt Dr. K l e e, A. L e w i n s k y, Moritz A. L o e b, Theodor Löwenberg und Direktor W o l p e, arbeitete in kürzester Frist, nach Fühlungnahme mit dem Verband der deutschen Juden, eine entsprechende Eingabe aus, und ließ diese dem Reichstag zugehen. Es wurde ferner mit den Vertretern der verschiedenen Parteien Rücksprache genommen, und das erfreuliche Resultat war, daß vor allem das Zentrum sich von der Gerechtigkeit der hier geltend gemachten Ansprüche überzeugen ließ, wozu auch die Unterstützung beitrug, die der Antrag seitens der Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums fand. Abgeordneter G r o e b e r stellte bei der dritten Lesung den Antrag, auf Einfügung der anerkannten Religionsgemeinschaften — zu denen ja das Judentum in allen deutschen Staaten gehört — und dieser Antrag ging, gegen den Widerspruch der Staatsvertreter, durch. Wer da weiß, wie selten es vorkommt, daß zwischen der zweiten und dritten Lesung Gesetze noch in wichtigen Punkten geändert werden, wird der raschen und energischen Arbeit, die hier seitens der Kommission des Verbandes der Berliner Synagogenvereine geleistet wurde, seine Anerkennung nicht versagen können. --