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Das jüdische Blatt · 1913-07-04 · 27 (4.7.1913) · p. Seite 3

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
27 (4.7.1913)
Date
1913-07-04
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 27. Das jüdische Kiatt. schicken, weil sie sie in die jüdische Volksschule nicht schicken wollen. Dabei sind die Beispiele häufig, daß man dies tut, ohne überhaupt Zli fragen, ob die Befähigung des Kindes für die höhere Schule ausreicht. Ferner wird hervorgehoben, die jüdische Volksschule könne dem jüdischen Religionsunterricht einen breiteren Raum gewähren. Das ist richtig. Aber seit der Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts haben wir auch ohne jüdische Volksschulen den Religionsunterricht ausgedehnt und vertieft, und auf dieser Bahn müssen wir weiterschreiten, der Religionsunterricht muß erweitert und umfassender gestaltet werden. Run die Rechtsfrage! Das Volksschulunterhaltungsgefetz hat die Schule zwar konfestionalisiert, aber gleichzeitig das Recht und die Pflicht stcOuisrt, jüdische Kinder in der öffentlichen Schule aufzunehmen. Er stehe auf dem Standpunkte: Wenn ich ein R e ch t habe, habe ich die Pflicht es auszunutzen, und man habe die weitere Pflicht, ein etwa eingeschränktes Recht Schritt für Schritt wieder auf den statu« quo zurückzuführen. Wir dürfen uns nicht weiter zurückdrängen lasten. Wir haben unsere Kinder in die Ortsschule zu schicken und dafür zu sorgen, daß dort ein ausgiebiger Religionsunterricht erteilt wird. Richtig ist, die Simultanschule wird durch die konfessionelle Schule zurückgedrängt. Aber wir müssen die Simultanschule zu erringen suchen und daran denken, daß je mehr die Konfessionalisierung der Schulen ausgedehnt wird, desto schwieriger die Erlangung der Simultanschule sich gestaltet. Man führt des weiteren ins Feld: es wäre eine Forderung der Gleichberechtigung, daß neben den christlichen Volksschulen auch die jüdische bestehe. Aber wir wenden dagegen ein: Wir erachten die christlich-konfessionelle Schule für einen Fehler, sollen wir denselben Fehler nachmachen? Es werden des weiteren auch erziehliche Gründe ins Feld geführt. Aber er möchte darauf Hinweisen, daß die Erziehung in konfessionellen Schulen dem anerkannten obersten Grundsatz aller Pädagogik widerspricht dem „mm schokie sed vitae discimus". Wenn wir unsere Kinder schon im zarten Alter in die konfessionelle Enge einsperren, so treten sie als Blinde hinaus, die erst sehen lernen müssen. In der allgemeinen Schule wird der edelste Wettstreit des Geistes angeregt. Das Zusammenarbeiten, das Zusammenstreben, das Ringen um den Vorrang hat dort feine Stätte. Und wie wird sich die Beschäftigung der Kinder gestalten, wenn sie aus der Schule kommen. Der Handwerksmeister oder andere Lehrmeister wird natürlich ein Kind seiner konfessionellen Schule bevorzugen, das jüdische zurückweisen. Durch die Einrichtung konfessioneller Schulen geben wir ferner z u, daß der Religionsunterricht den Mittelpunkt des Unterrichtes bilden müßte. Dieser Mittelpunkt des Gesanitunterrichtes aber muß unsere Muttersprache sein. Die Forderung eines konfessionalifierenden Unterrichtes ist geradezu ein nagender Wurm. Und nun die Personalfrage. Es ist richtig, daß der jüdische Lehrer nur schwer Anstellung findet, aber er findet sie doch, sie ist erreichbar, denn soundsoviele Hunderte haben sie erreicht. In vielen kleineren und mittleren Gemeinden ist bekanntlich das Lehreramt mit dem Kantorat verbunden. Da wäre es gut, wenn sich die jungen Lehrer dies vergegenwärtigen, sie werden dann auch eher Anstellung finden. Des weiteren fei das starke Bildungsstreben gewiß an sich sehr gut. Aber es besteht doch die Tatsache, daß der jüdische Lehrer oft, wenn er e i n Ziel erreicht hat, ein zweites erstrebt und zur Universität geht. Durch die Einrichtung neuer Konfessionsschulen geben wir zugleich das Recht auf, den Kampf für die Anstellung jüdischer Lehrer an den öffentlichen Volksschulen mit Energie fortzuführen. Also ein Ziel, für das wir schwer gekämpft haben und noch kämpfen. Ja vielleicht ist man schon jetzt auf dem Wege, uns dieses Recht zu nehmen. Alle diese Erwägungen hatten ihn zu dem Standpunkt geführt, den der Ausschuß des D.J. G. B. schon vor Jahren eingenommen hat. Er bitte um die Annahme der folgenden Thesen: 1. Die vorhandenen und lebensfähigen jüdischen Volksschulen sind zu erhalten und zu fördern. 2. Neue jüdische Volksschulen sind in kleineren Gemeinden einzurichten, wenn sie durch die am Orte bestehenden und bei der Einrichtung in Betracht kommenden Verhältnisse begründet und deshalb notwendig erscheinen. 3 3. Neue jüdische Volksschulen sollen in größeren Gemeinden nicht errichtet werden; vielmehr ist die Anstellung jüdischer Lehrkräfte und die Einrichtung jüdischen Religionsunterrichtes in der allgemeinen Volksschule mit allem Nachdruck zu betreiben. 4. Die Auflösung bestehender Simultanschulen soll verhindert, die Schaffung neuer erstrebt werden. (Lebhafter Beifall.) Wir wollen nun davon gar nicht sprechen, daß der Vortragende mit vornehmer Geste über das Interesse hinweggeht, das der Lehrerstand an der Gründung jüdischer Volksschulen hätte. Für eine Menge tüchtiger Lehrer würden sich zahlreiche begehrenswerte Lehrerstellen dadurch eröffnen. Wir wollen auch von der Merkwürdigkeit der Beweisführung des Referenten absehen, daß wir die Pflicht haben, das Recht auszunutzen, unsere Kinder in die christliche Schule zu schicken. Umgekehrt meinen wir, wir haben die Pflicht, das Recht auszunutzen, wie die anderen Konfessionen, möglichst viel jüdischkonfessionelle Volksschulen zu gründen. Auf diese Einzelheiten wollen wir aber nicht eingehen, obgleich auch sie für die Kritik sehr beachtenswert sind. Wir wollen uns vor allem mit den grundsätzlichen Gedanken auseinandersetzen, die in dem offiziellen Bericht des D. I. Gemeindebundes — als solchen darf man das Referat Prof. Blaschkes betrachten — zum Ausdruck gelangt sind. Es ist selbstverständlich, daß für die Gründung jüdischer Volksschulen das religiöse Moment am lautesten mitspricht. Gerade dieses wurde vom Referenten äußerst gering eingeschätzt und daraus ergibt sich naturgemäß die geringe Sympathie für die jüdisch-konfessionelle Schule. Die jüdische Volksschule ist schon darum erstrebenswert, weil sie den Schülern die vollkommene Weihe des Sabbats und der Festtage gewährt. Diese Rücksicht auf den Sabbat wird mit einer leichten Handbewegung abgetan. Der Sabbat wird ja so wie so nicht mehr gehalten, also kommt er in Erziehungsfragen auch nicht in Rechnung. Das ist ungefähr die Betrachtungsweise der Richtlinien. Unwillkürlich fällt einem dabei der Richtlinienparagraph ein, der auf dem Sabbat herumtrampelt. Daß die Schule eine religiöse Erziehungsanstalt ist, das ihr neben anderen Faktoren die Aufgabe zufällt, das Sinken des religiösen Lebens, das Fortschreiten der Sabbatentweihung aufzuhalten, das wird gar nicht in Betracht gezogen. Noch schärfer tritt die «geringe Bewertung des religiösen Moments in der Stellungnahme des Vortragenden zum Verhältnis zwischen Religion und Politik hervor. Das ist eine sehr wichtige Grundfrage. Wer es mit dem Judentum ernst und treu meint, sollte u. E. die Religion über die Politik stellen, namentlich für die Schule. Für den Vortragenden ist die Frage zugunsten des politischen Liberalismus entschieden. Die konfessionelle Volksschule ist zwar auf absehbare Zeit in Deutschland festgelegt, die jüdischen Gemeinden, die großen insbesondere, müßten daher gerade im Namen der Gleichberechtigung auf die Errichtung jüdischer Volksschulen von seiten der Kommunen dringen, umsomehr als für die Kräftigung und Vertiefung der religiösen Erziehung die jüdische Volksschule ein dringendes Bedürfnis ist. Aber der politische Liberalismus, der die Religion aus der Schule bannen möchte, bekämpft die konfessionelle Schule — deshalb meint der Vortragende, müssen wir diesen Feldzug mitmuchen und vor der Parteipolitik unser Judentum zurücktreten lassen. Die Gleich- | berechtigung verlangt scheint's dieses Opfer.

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