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Das jüdische Blatt · 1913-06-27 · 26 (27.6.1913) · p. Seite 5

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
26 (27.6.1913)
Date
1913-06-27
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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26. 5 Da» jüdische glatt. Wie Referent voraussagte, drehte sich die Diskussion hauptsächlich um den ersten Paragraphen des Normalvertrages, der besagt, daß die Gemeinde den Lehrer mindestens auf drei Jahre anstellen muß. Hat die Gemeinde von ihrem Recht, sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit den Vertrag zu kündigen, keinen Gebrauch gemacht, so ist der Lehrer lebenslänglich angestellt. Eine lebhafte Debatte entspann sich für und wider diesen Paragraphen. Schließlich drang ein Antrag durch, man solle eine Kommission einführen zur endgültigen Regelung dieser Frage. Die Kommission wurde dann sofort gewählt. Referent für den dritten Punkt der Tagesordnung, die öffentlichen jüdischen Volksschulen, war Prof. B l a s ch k e. In der Diskussion traten die Vertreter der Lehrer energisch für die Schaffung konfessioneller Schulen ein, welche allein im Interesse der jüdischen Jugend und der Lehrer segensreich wirken könnten. Mehrere Redner glaubten, aus politischen Rücksichten, Gegner der jüdischen Volksschule sein zu müssen. Von vier Anträgen, die teils für, teils gegen die konfessionelle Schule waren, wurde zuletzt diejenige von Prof. Blaschke angenommen, die lautete: l. 1. Die vorhandenen und lebensfähigen Volksschulen sind zu erhalten und zu fördern. 2. Neue jüdische Volksschulen sind in kleineren Gemeinden einzurichten, wenn sie notwendig sind. 3. Neue jüdische Volkschulen in großen Städten sind nicht einzurichten, dagegen jüdische Lehrer anzustellen und den Religionsunterricht zu fördern. I I. Die Aufhebung von Simultanschulen soll verhindert, neue angestrebt werden. Der zweite Punkt, das Schiedsgericht betreffend, wurde einer Kommission zur Bearbeitung übergeben. Der vierte Punkt wurde wegen vorgerückter Zeit, es war bereits 4 Uhr, und die Sitzung hatte um 1034 begonnen, von der Tagesordnung gestrichen. Zum Schluß sprach der Vorsitzende, Prof. Kalischer, noch einige Dankesworte für das zahlreiche Erscheinen. Der Prozeß Loeb-Kalischer. Berlin. Vor dem hiesigen Schöffengericht Moabit wurde heute die Privatklage Loeb-Kalischer verhandelt. Wie unfern Lesern noch in Erinnerung sein wird, bildete den Ausgangspunkt dieser Klage die Verhandlung in der Repräsentantenversammlung der Berliner Gemeinde vom 30. Juni 1912, in der der Ärger über die Ablehnung der Vorlage, betreffend Erweiterung der Zahl der Vorstandsmitglieder der jüdischen Gemeinde zu lebhaftem Ausbruch kam. Herr Professor K a l i s ch e r als Wortführer der Repräsentanten hatte hierbei besonders den Vorsitzenden des Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums, Herrn Moritz A. Loeb, auf das Korn genommen. Dabei waren Ausdrücke gefallen, wie „Winkelverein, pfui" usf., die den Ausgang der Privatklage bildeten. Der Beklagte hatte Widerklage erhoben, wegen eines Artikels, der kurz vorher im „Hamburger Familienblatt" erschienen war. In diesem Artikel war u. a. gesagt worden. „Was das Herrenhaus für das Judentum geleistet habe, könne sich — in bezug auf die jüdischen Volksschulen neben dem sehen lassen, was der Vorstand der jüdischen Gemeinde in dieser Beziehung geleistet habe. Bekanntlich weigert sich die Verwaltung der hiesigen, jüdischen Gemeinde, von den Wohltaten des preußischen Schulgesetzes Gebrauch zu machen, das eine Heranziehung der politischen Kommune zu den Lasten der Volksschule vorsieht. Dem Kläger stand Herr Rechtsanwalt Dr. Abraham Loeb, dem Beklagten Herr Justizrat Leonhard Friedin a n n zur Seite. Das Hauptinteresse konzentrierte sich auf den in dem erwähnten Artikel dem Gemeindevorstand gemachten Vorwurf, daß er bewußtermaßen den Religionsunterr:cht radikalisiere, und religiös-konservativ gesinnte Lehrer aus Amt und Würden dränge. An diesem Punkt hatte die Widerklage eingesetzt. Obgleich nun Herr Professor Kalischer, der dem Vorstande nicht angehört, juristisch wohl kaum berechtigt war, auf diese Bemerkung seine Widerklage zu stützen, erklärte der Kläger sich bereit, den Beweis der Wahrheit für diese Behauptung anzutreten. Von den geladenen Zeugen wurden eine Reihe vernommen. Als erster Herr Seminardirektor a. D. Holz m a n n, früherer Leiter der Lehrerbildungsanstalt der Gemeinde, der erklärte, daß ihm von einer Benachteiligung konservativ gesinnter Lehrer nichts bekannt sei. Rabbiner Dr. Wilhelm L e w y bekundete, daß orthodoxe Lehrer nur selten oder weit später als liberale angestellt werden. Auf ausdrückliches Befragen seitens des Klägers gibt er zu, daß man ihn vor seiner Anstellung inquisitorisch über seine religiöse Gesinnung vernommen habe. Der nächste Zeuge, Bibliothekar Dr. P i ck bekundet aus seiner eigenen Erfahrung, daß in verschiedenen Fällen, Lehrer, die auf streng konservativem Boden stehen, entlassen worden seien, ohne daß dafür eine Begründung in ihrer Person oder in ihren Kenntnissen gegeben gewesen sei. Auch hätten diese entlassenen Lehrer sofort anderweitig Stellung gefunden, man sei dort mit ihnen durchaus zufrieden. Zu einem lebhaften Zusammenstoß kam es, als der nächste Zeuge, Herr Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Barth vernommen wurde. Auch dieser bekundet, daß ihm eine Reihe von Fällen bekannt seien, bei denen lediglich ans der orthodoxen Anschauung der betreffenden Lehrer heraus die Anstellung verweigert, bzw. die Entlassung verfügt worden sei. Herr Professor Kalischer, >der in erregter Weise den Zeugen öfters unterbricht, sucht dessen Aussage durch die Bemerkung herabzusetzen, daß Herr Geheimrat Barth einer „ s e p a r a t > st i s ch e n " Gemeinde angehöre. Herr Geheimrat Barth verwahrt sich gegen diesen Ausdruck energisch, indem er darauf hinweist, daß diese Geineinde — Adath Israel — eine Synagogengemeinde im Sinne des Gesetzes sei, die von der Regierung ebenso anerkannt werde, wie die andere Berliner Gemeinde. Die Vernehmung der weiteren geladenen Zeugen und Sachverständigen wird ausgesetzt, da der Vorsitzende einen Vergleich anstrebt. Beide Parteien erklären, daß sie im Prinzip zu einem Vergleich bereit seien. Der Kläger führt noch an, daß erst vor 2 Tagen ein Vergleichsversuch von dritter Seite gemacht wurde, der aber gescheitert sei, weil der Beklagte, Herr Professor Kallscher, sich weigerte, die von ihin gebrauchten Ausdrücke zurückzunehmen. Nach längerer Verhandlung kommt nun folgender Vergleich zustande: Herr Professor Kalischer verpflichtet sich in der nächsten Sitzung der Repräsentantenversammlung zu erklären, daß er niemals die Absicht gehabt habe, den Kläger zu beleidigen, daß er bedauert, wenn sich Kläger verletzt gefühlt habe, und daß er, unter Währung des sachlichen Standpunktes, seine, als beleidigend empfundenen Ausdrücke zurücknehme. Eine ähnliche Erklärung gibt der Privatkläger bezüglich des im „Hamburger Familienblatt" erschienenen Artikels ab, der den Gegenstand der Widerklage bildete. Hiermit ist dieser Prozeß beendigt, der lediglich dadurch hervorgerufen wurde, daß Herr Professor Kalischer, als Wortführer der liberalen Majorität der Repräsentantenversammlung, die Grenzen überschritt, die auch bei den schärfsten sachlichen Gegensätzen innegehalten werden müssen. Der Kampf, den die Minorität der Gesetzestreuen, innerhalb der Gemeinde, für eine Berücksichtigung ihres Standpunktes seitens der Gemeindeverwaltung führt, wird natürlich hierdurch nicht beendigt werden, im Gegenteil: es kann die Beleuchtung, die das Vorgehen der Talmud-Thora-Kommis-

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