Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 26 (27.6.1913)
- Date
- 1913-06-27
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/9052070-9096771-9052518--0453-9052520- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
2 Das jüdische Statt Nr. 26. für sie beginnen. Selbst die europäischen Staaten haben dein > Balkankrieg diesen Charakter Anerkannt unb haben von dein j Gesichtspunkte der Befreiung der christlichen Völker. diesem | Kriege als wohlwollende Zuschauer, ja als Förderer beigewohnt. Bei dieser Lage der Dinge durfte und konnte nicht vergessen werden, daß einer dieser Balkaiistaaten, Ruinänien, seine jüdischen Uiitertanen in inittelalterlicher Sklaverei dnrniederhält. Rmnänien und die anderen Balkaiistaaten haben ans Betreibeii Englands und Fraiikreichs im Berliner Vertrag von 1878 alleii ihren Untertanen bürgerliche Gleichberechtigung Anerkannt. Serbien unb Bulgarien sind diesen Verpflichtungen auch im großeii und ganze,i nachgekommen, nur Rmnänien hat den Vertrag mit Füßen getreten. Der Paragraph 44 dieses Vertrags bestimmt, daß in Rumänien das religiöse Bekenntnis nicht von Eiiifliih auf die bürgerlichen und politischen Rechte fein soll, daß also auch die Juden in Rumänien mit den übrigen Bürgern gleichgestellt werde!, solleii. Aber Nllniänien hat sich aus den, ihn, von Europa aufgedrnligeneii Gesetze durch allerlei Winkelzüge entzogen, es hat die gegen die Judei, erlassenen fürchterlichen Ausnahmegesetze noch verschärft. Nachdem nun die Verhältnisse der Balkanstaaten von Grund aus umgewülzt worden find, haben es einzelne Männer unternoniinen, das Gewissei, Europas aufzurütteln und die Aufmerksamkeit der gesitteten Welt auf die von Ruinänien gegen die Juden geübte Barbarei zu lenken. So hat letzthin der frühere italieiiische Minister L u z a t t i seine Stimme in dieser Sache erhoben und sein in dein Corriere della Sora veröffentlichter Artikel ist nicht ohne Widerhall geblieben. Gaiiz kürzlich hat das anierikanische Emanzipationskomitee eine Depesche an den Kaiser Wilhelm gerichtet mit der Bitte, seiner, Einfluß für die Durchführung des Art. 44 des Berliner Vertrags geltend zu machen. In der Tat wäre aus mannigfachen Gründen der deutsche Kaiser berufen, in dieser Frage ein entscheidendes Wort mitzureden. Eine gewisse Verschärfung hat diese Frage, wie bekannt, dadurch bekommeii, daß Rurnäiiier, von Bulgariei, das Gebiet von Silistria beansprucht, in den, eine beträchtliche Anzahl Juden leben. Sollen nun die bisher bulgarischen Juden die Bürgerrechte verlieren, die sie als bulgarische Untertanen genossen: sollen sie aus der relativen Freiheit des bulgarischen Staates in die rumänische Sklaverei zurückgeworfen werden? Diese Frage hat sich Rumänien allerdings zu beantworten beeilt. Rumänien hat dein eiiglischei, Premier Sir Eduard G r e y die förmlichsten Versicherungen abgegeben, daß die Juden von Silistria ebeiiso wie die der Dobrudscha i,ach der Annexion mit Rumänien volle Bürgerrechte genießen sollen. Aber es handelt sich jetzt nicht mehr um die Judei, von Silistria allein. Es ist an der Zeit, daß die empörende Unterdrückung aufhöre, der die Juden in Rumänien selber unterworfen sind. Die Sklaverei, die jedem niodernen Empfinden Hohn spricht, muß ein Ende nehmen. Die rumänischen Staatsmänner rnüssen unter der Wirkung der europäischei, Presse den Eindruck gewinnen, daß ein weiteres Verharren in ihrer mittelalterlichen Judenverfolgung sie um die Achtung und Sympathie der gesitteten Welt briiigen inuß. Freilich die eiiropäische Presse beginnt erst diesen Feldzug gegen Rumäniens grausame Judenpolitik. Die deutsche Presse, derer, Regieriingen in freundschastlichen, Verhältnis z,i der ruinänischen stehen, könnte hier eine einflußreiche Rolle im Namen der Menschlichkeit und Gerechtigkeit spielen. Indessen ist es im deutschen Blätterwald noch recht stille. Dagegen beginnt sich im Lande der Emanzipation, in Frankreich, die Stimnre der europäischen Kultur Bahn zu brechen durch den Mund des berühmten radikalen Politikers Georges Clöin e i, c e a ,l. In der L’IIomme Libro (16. Juni), dessen Chefredakteur er ist, tritt er in einem, von starker Beredsamkeit getragenen leitendenArtikel für die rumänischenJuden ein. Er geht mit der Heimtücke der rumänischen Regierung scharf ins Gericht und in beredten Worten erklärt er: „Die jüdische Rasse hat furchtbar den Ruhm büßen müssen, der Menschheit einen Gott mit einem Gefolge von Freunden und Aposteln erzeugt z,l haben. Doch muß sie es büßen und niemand kann noch das Ende dieses Martyriums absehen." Dann geht er zur Schilderung der fürchterlichen Lage der Juden in Rumänien über und schließt mit den Worten: In 40 Jahren hat es kaum 200 Juden als Bürger aufgenominen. Die ruinänischen Juden sind heute Fremde in ihrem eigenen Lande, Fremde, obgleich ihre Anwesenheit in den Donau-Fürstentümern bereits durch die Geschichtsschreiber des 13. und 14. Iahrderts bestätigt ist, Fremde inmitten eines Volkes, mit dem ihr Leben verknüpft ist, Fremde, obgleich sie an den öffentlichen Lasten mittragen, an der schwer st en von allen, dem Militärdien st, Fremde, obgleich sie keine andere Staatsangehörigkeit haben und keinen fremden Schutz beanspruchen können, so daß sie eine ungeheuerliche Ausnahmestellung innerhalb des internationalen Rechts einnehmen, da sie keinem Staat angehören. Genießen sie wenigstens die Rechte, die in zivilisierten Ländern den Fremden, die sie bewohnen, zugestanden werden? Durchaus nicht. Rumänien hat gegen diese sogenannten Fremden eine ausgedehnte Gesetzgebung ausgedacht, die nur gegen sie gerichtet ist, obgleich sie nicht mit Namen genannt sind, eine Gesetzgebung, die ihnen den Zugang zu allen Stellen und Berufen verschließt, und was noch schlimmer ist, die vor ihren Kindern, ihrer Jugend, die Türe der Elementarschule, die Tore der höheren Lehranstalten zuschlägt. Der jüdische Soldat in Rumänien muß sein Blut für sein Land verspritzen, aber die Ausübung eines Handwerks ist ihm untersagt, weil er fremd ist. Seine Kinder werden aus der Schule ausgeschlossen, weil sie Kinder von Fremden sind. Die Juden der Dobrudja, die 1878 von Rumänien besetzt wurde, diejenigen Silistriens, das kürzlich von Bulgarien an Rumänien abgetreten wurde, haben infolge eines Vertrags Bürgerrecht, aber die jenigen Rumäniens, die das Land seit Jahrhunderten bewohnen und die keinem fremden Staate angehören, werden von der rumänischen Regierung als Fremde behandelt, obgleich sie allen Pflichten rumänischer Bürger unterworfen sind, obgleich sie bei jeder Gelegenheit Beweise einer vollkommenen Loyalität geben und obgleich die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zum Teil ihrer Betriebsamkeit zu danken ist. Vor mir liegt des Gesetzes Text, der alle diese Ungeheuerlichkeiten festlegt. Ich bin bereit, ihn wörtlich anzuführen, wenn die Richtigkeit dieser Angaben in der Presse bestritten werden sollte. „Die rumänischen Juden", schreibt Luzatte im Corriere della Sora des 3. März 1913, „sind die letzten Leibeigenen in Europa." Könnte H. Pichon die bevorstehenden finanziellen Erörterungen nicht benutzen, um die Unterhaltung über diese bejammernswerte Frage an dem Punkte wieder aufzunehmen, bis zu welchem H. von Freycinet sie geführt hatte." - - Der D. I. chemeindevund und jüdische Volksschulen. Sind jüdische Volksschulen wünschenswert? Diese Frage ist im Interesse der jüdischen Erziehung mit einem entschiedenen Ja zu beantworten. Ein tüchtiger, mit jüdischein