Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 25 (20.6.1913)
- Date
- 1913-06-20
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Nr. 25. Das jüdische Statt. die Pflicht, den Kindern das Vermögen ungeschmälert zu hinterlassen. Es gälte also der Väter Land zu verlassen. Mit Geld könne man sich überall eine Heimat schaffen. — Und sie hat sich der praktischen Weisheit ihres Mannes gebeugt, hat um der Zukunft der Jungen willen nicht zu widersprechen gewagt. So haben sie das Land ihrer Kinder verkauft für totes Geld, sind nach Moab gezogen. Die Alten sind dort nie heimisch geworden. Haben die Liebe und Achtung, die sie bisher genossen, in neuer Hingebung schwer entbehrt. Elimlech ist bald erlöst worden. Und die Kinder haben sich in der Fremde assimiliert, haben fremde Frauen heimgeführt. Auf eigens Art haben sie Verzicht leisten müssen. Auf den Altären der Fremden ist ihr Judentum verflackert. Nun birgt fremde Erde die Reste der Meinigen, so schließt die Verlassenste der Verlassenen. Die Sehnsucht nach dem wahren Lande unserer Kinder hat mich von den Gräbern fortgezogen. „Nennt mich nicht mehr Noemie, die im Leben Holde, nennt mich Mara, die Schmerzensreiche; denn Gott hat gegen mich gezeugt: Man muß nicht zu praktisch sein. Man verkauft nicht das Land der Kinder, um ihnen totes Geld zu hinterlassen." III. Aus Wüstensand, aus schlichtem Judendorf führe ich dich in den geschmackvoll ausgestatteten Saal eines Kommerzienrates. — Nebenbei bemerkt, es ist gar nicht wahr, daß alle Kommerzienräte des feineren Geschmackes gänzlich bar sind. — Dort sitzt ein alter Herr mit weißem Bart neben einem Besucher in angeregter Unterhaltung. Im Eifer des Gesprächs unterstreicht er manche Worte mit der Hand, und ich glaube, seine Worte verdienen unterstrichen zu werden. Ich bin Ihnen dankbar, bemerkt er, daß Sie mir Gelegenheit geben, die Institutionen der Gesetzestreuen zu unterstützen. Sie sind der einzige Halt des Judentums. Die anderen sind fallende Blätter gleich mir. Sehen Sie, die Wendung für uns trat damals ein, als meine Kinder, um das Geschäft zu vergrößern, glaubten, den Schabbos preisgeben zu müssen. Meine Gattin hatte damals mehr Verständnis für die neue Welt wie ich. „Du willst doch nicht, daß deine Kinder in Kaftan und Pöjes durch die Welt rennen. Die Welt ist heute anders geworden als sie vor 200 Jahren war. Und man muß die Welt nehmen wie sie ist." — Ich habe dem Glück meiner Kinder nicht im Wege stehen wollen. So fiel Gesetz um Gesetz. Die Enkel haben die jüdischen Vorschriften schon gar nicht mehr als Gebote kennen gelernt. Denn, nicht wahr, das kann man doch nicht. Die Kinder sind so logisch und wunderbar ehrlich. Und ihre Fragen, ob wir schlechtere Juden seien als die andern, die hätte man doch nicht mit ja beantworten mögen. So haben sie denn gleich zwischen Wesen und Form unterscheiden lernen. Haben dann mit der Form nicht viel Wesens gemacht. Sie fanden, daß das, was ihnen blieb, mit dem liberalen Protestantismus übereinstimme. Und da haben sie denn, wie sie meinten, die letzte Schranke weggeräumt. Doch auch das Wesen ist veränderlich und so räumen sie doch drüben weiter. Das zersetzende Element nennt man sie bei jenen. Wir wollten unsere Kinder nicht allein gehen lassen, sind ihnen gefolgt. Man sagt, wir Habens weit gebracht. Geheimer Kommerzienrat. Und doch, wenn ich mich frage, was das Leben lebenswert macht, träume ich mich in meine Jugend zurück. Und wenn ich das Treiben meiner Enkel betrachte, wundere ich mich, daß noch keiner auf die Frage kam: Warum wir uns und sie verbannten ans dein Lande der Jüdischen Kinder? Kaiitorenansvildung. Das Konsistorium des Unter-Elsaß übersendet UNS folgendes Zirkular, das an die Herren Rabbiner, Gemeindevorstände, Lehrer und Kantoren seines Bezirkes gerichtet ist: Straßburg. 15. Juni 1913. Das Konsistorium hat, in der Absicht, die Ausbildung der Kantoren zu heben und es ihnen zu ermöglichen, namentlich in Orten, wo sich keine jüdischen Lehrer befinden, den Religions- und den hebräischen Unterricht zu erteilen, eine Kommission eingesetzt, um diesbezügliche geeignete Vorschläge auszuarbeiten. Die Kommission bestand aus den Herren: Oberrabbiner U r y, Straßburg, Jules Klein, als Delegierter des Konsistoriums, Rabbiner Dr. W e i l l, Buchsweiler, Rabbiner Dr. B l o ch, Oberehnheim , Kantor 51 a u f m a n n, Straßburg, Simon Bloch, Schochet, Straßburg. Im Anschluß an die Vorschläge dieser Kommission hat das Konsistorium beschlossen: 1. Die Kantoren dürfen Zöglinge zur Ausbildung nur dann annehmen, wenn dieselben sich verpflichten, während der ganzen Dauer der Lehrzeit beim Rabbiner und bei einem Lehrer oder einer dazu befähigten Person sich die nötige Vorbildung zu erwerben, welche zur Ablegung der Religionsprüfung verlangt wird. 2. Die “bup und Befugnis zur Erteilung des Religionsunterrichts wird nur gegeben auf Grund einer Prüfung, welche von einer durch das Konsistorium ernannten Prüfungskommission abzulegen ist. 3. Ausnahmsweise kann die nblDp ohne Lehrbefugnis von der Kommission ausgestellt werden. Die Vorbedingungen für die Erlangung der ^Ip sind dieselben wie bisher. 4. Die im Amte befindlichen Kantoren, welche das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, haben sich durch regelmäßige Unterrichtsnahme beim Rabbiner und Lehrer die nötigen Kenntnisse anzueignen und sich der Prüfung zu unterziehen. 5. Die Prüfungskommission besteht aus den Herren: Oberrabbiner Ury, Straßburg, Jules Klein, als Delegierter des Konsistoriums, Rabbiner Dr. Weilt, .Buchsweiler, Rabbiner Dr. Bloch, Oberehnheim, Rabbiner Dr. M a r x, Straßburg, Kantor Kaufmann, Straßburg, Simon Bloch, Schochet, Straßburg. 6. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muß der Bewerber das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und folgende Zeugnisse vorweisen: 1. Unbescholtenheitszeugnis; 2. ärztliches Zeugnis für die Tauglichkeit zu seinem Beruf; 3. Zeugnis seiner Lehrer über sein Wissen und seine religiöse Führung: 4. Zeugnis, daß er mindestens 4 Wochen Religionsunterricht praktiziert und dabei genügendes Geschick erworben hat. 7. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Gegenstände: Biblische Geschichte und das Wichtigste aus der jüdischen Geschichte, Pentateuch, die beiin Gottesdienst vorkommenden Prophetenabschnitte und die wichtigsten Psalmen im Urtext. Das Gebetbuch. Erklärung des Pentateuch nach Raschi oder leichte Mischnastellen, das Synagogenritual. Vortrag aus dem *-)££. Außerdem hat der Prüfliug feine Lehrbefähigung mittels einer Lehrprobe durch Ueberfetzen eines Stückes aus dem j Pentateuch darzutun und sich über die Kenntnisse der Hauptgrundsütze der Erziehungs- und Unterrichtslehre im Religions- : unterricht auszuweisen.