Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 24 (13.6.1913)
- Date
- 1913-06-13
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Nr. 24. Das jüdischglatt. leben. Oder ich habe mir Ihre Wohnung nachgesehen. Wirklich prachtvolle Wohnung, acht Zimmer und die Einrichtung, tipp topp! Allen Respekt. Aber neugierig, wie ich nun einmal bin, guckte ich auch nach den Mesussos; ich habe sie sogar mit Hilfe eines Vergrößerungsglases entdeckt. Nicht wahr, es ist so furchtbar genierlich, eine sichtbare Mesusoh an der Tür zu haben. Doch schließlich kann ja eine ganz kleine Mesusoh ganz koscher sein. Und wo haben Sie dieselben gekauft? Natürlich beim Hausierer. So, und nun wollen wir einmal rechnen, was Sie gespart haben. Für 50 Pfg. hätten Sie eine richtige Mesusoh haben können, ich verspreche Ihnen, solche zu besorgen, ohne Provision. Sie haben 25 Pfg. gezahlt, also haben Sie 2 dl „gespart". 1200 di zahlen Sie Miete und wohnen jetzt zu Gutem zehn Jahre in Ihrer Wohnung, haben also pro Jahr 20 Pfg. gespart und für diese enorme Summe wahrscheinlich ein heliges Gebot glatt nicht erfüllt. Und dann noch eines. Sehen Sie, ich freue mich immer, wie schön Ihre Wohnung im Stand ist, tapeziert, gestrichen, gemalt, geputzt. Aber sagen Sie mal, wie oft haben Sie schon Ihre Mesusoh, wie oft Ihre Tephillin Nachsehen lassen? Hm? Fragen Sie doch Ihren Herrn Rabbiner, wie oft man verpflichtet ist, sich vom tauglichen Zustand seiner Tephillin und Mesusoh überzeugen zu lassen. Aber vergessen Sie bitte nicht daran! Ja richtig und noch eines wollte ich Ihnen sagen. Man darf auch nicht bei jedem „jüdischen Buchhändler" diese Sachen kaufen, da ist das Geschäft auch manches Mal stärker als das Kaschrus. Verlangen Sie einfach ein Zeugnis von seinem Rabbiner, daß die Sachen in Ordnung sind, und sparen Sie die 3 dl oder die 25 Pfg. an anderer Stelle. Reden Sie darüber einmal mit Ihrer Gnädigen, allwelche hochachtungsvoll grüßt Ihr Rosch Hak oho l. Menarsthung der drei etsaß-tolhringischen Konstliorien. Von seiten des Konsistoriums des Unter-Elsaß erhalten wir nachfolgenden Bericht über die am 1. Mai 1913 in Straßburg stattgehabte Plenarsitzung der drei Konsistorien. Anwesend waren unter dem Vorsitz des Präsidenten des Konfistorial-Bezirks Unter-Elsaß, Herrn Justizrat Dr. Schmoll, die Herren: Ury, Oberrabbiner, Vizepräsident des Konsistoriums von Unter-Elsaß; Adler, Klein, Levy, Weil, Mitglieder des Konsistoriums von Unter-Elsaß. Von dem Konsistorium von Ober-Elsaß: die Herren Mannheimer, Präsident, Justizrat Burg, Bernheim, Meyer, Wormser, Mitglieder. Von dem Konsistorium von Lothringen: die Herren: Hannaux, Präsident, Oberrabbiner Dr. Netter, Vizepräsident, Berr, Salomon-Cahen, Mitglieder. Haguenauer, Sekretär des Israelitischen Konsistoriums von Unter-Elsaß, als Protokollführer. Mit Entschuldigung fehlten: die Herren: Hirtz, Mitglied des Konsistoriums von Ober-Elsaß; Coblentz, Justizrat Dr. Müller, Tuteur, Mitglieder des Konsistoriums von Lothringen. 1. Stellungnahme zur Resolution des Landtages betr. Verteilung der Kultusbudgets nach der Kopfzahl der Religionsangehörigen und zur Einführung der Kirchensteuer: Es wurde beschlossen, folgende Eingabe an das Kaiserliche Ministerium zu richten: „Dem Kaiserlichen Ministerium erlauben sich die drei israelitischen Konsistorien des Landes ehrerbietigft folgendes vorzutragen: Die von dem Landtage gefaßte Resolution, daß in Zukunft die Leistungen des Staates für die einzelnen Konfessionen nach der Kopfzahl der Koufessionsangehörigen paritätisch bemessen werden mögen, erfüllt die Vertreter der israelitischen Konfession mit schwerer Besorgnis. Denn wenn die hohe Regierung einen dem Wunsche des Landtages entsprechenden Gesetzentwurf einbringen und wenn dies Gesetz angenommen werden sollte, müßte das staatliche Kultusbudget der Israeliten eine sehr bedeutende Verringerung erfahren, so bedeutend, daß die Aufrechterhaltung des israelitischen öffentlichen Kultus sehr in Frage gestellt würde. Die Lasten, welche die Israeliten auch mit dem gegenwärtigen Staatszuschuh aus eigenen Mitteln auf sich nehmen, sind bekanntlich jetzt schon sehr hoch und können nicht erhöht werden, um so weniger als die kleineren Landgemeinden finanziell immer schwächer werden. Der gegenwärtige Staatszuschuß ist den Israeliten für die Besoldung der Kultusdiener, für den Unterhalt der Gebäude, für die Stipendien usw. unentbehrlich. Es ist daher unbedingt erforderlich, daß, wenn ein künftiges Gesetz das Prinzip des Landtages adoptiert, den Israeliten durch Gewährung eines besonderen Zuschusses das bisherige staatliche Budget erhalten bleibe. Die israelitischen Konsistorien sind der festen Hoffnung, daß die hohe Regierung der israelitischen Bevölkerung wohlwollend entgegenkommen wird, um sie vor schwerem Schaden zu bewahren." 2. Statuten der Pensionskasse der Witwen und Waisen der Rabbiner und israelitischen Beamten in Elsaß-Lothringen. Es handelte sich um die Frage, welche Maßnahmen erforderlich seien, um die Kasse leistungsfähig zu erhalten; ob sie insbesondere aus einer Pensionskasse in eine Hilfskasse umzuwandeln sei. Der Ausschuß der Kassenmitglieder hatte einen Entwurf neuer Statuten vorgelegt. Die Versammlung beschließt: Die Statuten an den Ausschuß zurückzuverweisen, mit dem Anheimgeben, Beschluß darüber zu fassen, ob nicht die Mitgliederbeiträge zu erhöhen seien; ferner, daß auch die Beamten in Zukunft Mitglieder der Kasse bleiben sollen. 3. Vorstand der Pensionskasse der Witwen und Waisen der Rabbiner und israel. Beamten in Elsaß-Lothringen. Nachdem Herr Oberrabbiner Weil in Colmar sein Amt als Präsident der Pensionskasse der Witwen und Waisen der Rabbiner und israel. Beamten in Elsaß-Lothringen niedergelegt hat, beschließen die vereinigten Kommissionen, an Stelle desselben Herrn Oberrabbiner Dr. Netter aus Metz zu ernennen. Der Vorstand der Kasse besteht daher aus folgenden Herren: Oberrabbiner Dr. Netter, Präsident; Präsident Justizrat Dr. Schmoll, Vizepräsident; Präsident Mannheimer, Vizepräsident; Präsident Hannaux, Vizepräsident: Oberrabbiner Ury, Mitglied; Oberrabbiner Weil, Mitglied: Bernheim, Schatzmeister. 4. Beschwerde des Rabbinerverbandes gegen die Verleihung von Rabbinerdiplomen: Es handelt sich um die Frage, ob das dem Rabbinatskandidaten Herrn K o h n in Diedenhofen von der Prüfungskommission des liberalen Rabbinerverbandes Deutschlands verliehene Rabbinerdiplom als vollwertig anzuerkennen sei, nachdem durch einen früheren Beschluß der drei Konsistorien vom 13. Oktober 1912 dem Herrn Kohn aus besonderen Gründen ausnahmsweise gestattet worden war, sein Examen außerhalb der Seminare zu Berlin oder Breslau abzulegen. Ein Teil der Mitglieder wollte diesen früheren Beschluß rückgängig machen; eine