Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 19 (9.5.1913)
- Date
- 1913-05-09
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9052070-9096771-9052395--0338-9052405- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
10 Das jüdische Klatt. Nr. 1!». mehr auf religiösein Boden liegt. Durch strenge, jahrhundertelange Inzucht, da sie sich sowohl von den Juden als auch von den Türken abschlossen, zeigen sich bei ihnen heute Symptome der Degeneration. Sie sind daher bestrebt, frisches Blut aufzunehmen, und gehen mit Norliebe, da ihnen kein religiöses Verbot im Wege steht, Ehen mit jüdischen und mohammedanischen Franen ein. Viele ihrer Eigenschaften, besonders ihre scharfe Intelligenz, lassen noch heute ihre jüdische Abstammung deutlich erkennen. Durch die neuesten Uinwälzungen in der Türkei, besonders durch den Fall Salonikis, ist die Existenz der ganzen Sekte mit dem Untergange bedroht. Sprechsaal. (Für die in dieser Rubrik erscheinenden Artikel übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) In vieleil jüdischen Zeitullgen und in denen orthodoxer Richtung am meisten werden in homiletischen Artikeln, in Berichten über Reden, Vorträge usw. Verse aus Thora und der heiligen Schrift im Originaltexte, also hebräisch, abgedruckt. Das zeitunglesende Publikum bewahrt aber vielfach diese Blätter nicht auf und ist durchaus ilicht darauf bedacht, daß diese Verse vor Entwürdigung geschützt bleiben, sondern verwendet die Blätter, worauf sie stehen, zu den alleruntergeordnetsten Zwecken. Run ist es aber doch strenges Religionsgesetz, daß heilige Schriften und Teile von ihnen, also auch einzelne Verse, ja Versteile, in Ehre und Heiligkeit gehalten werden sollten. Es gewährt also jede Redaktion und jeder Schriftsteller, welche die Originalverse in der Zeitung abdrucken lassen, tausendfachen Anlaß zur Entwürdigung und Vernichtung von Schriftversen; sie übertreten also das Verbot, daß man zur Verletzung von Geboten keine Gelegenheit geben soll (III. B. M. 19, 14). Man unterlasse darum die Anführung des Urtextes von Versen und begnüge sich mit der deutschen Uebersetzung und der Angabe des Ortes, wo sich der Vers vorfindet. Man kann um so leichter auf den Originaltext verzichten, als meistenteils nur derjenige, welcher den Vers in seinem Wortlaut auch ohnehin kennt, ihn unvokalisiert zu lesen versteht, während das Durchschnittspublikllm ihn überschlägt und sowieso auf die zugegebene Uebersetzung angewiesen ist, die allein von ihm beachtet wird. Interessiert sich jemand für den Originaltext, so ist es eine leichte Mühe und jedenfalls eine sehr lohnende Bemühung im Chumesch oder im Thenach den Vers in seiner vollständigen Schreibung und in seinem Zusammenhang nachzulesen und zu überdenken. Es kann zugestanden werden, daß es manchmal unumgänglich ist, ein Wort oder einen Satzteil, den man näher erklären will oder der die Pointe der Ausführung enthält, im Wortlaute anzuführen, aber das kommt doch nur verhältnismäßig selten vor, und erstreckt sich auf einzelne Wörter. Die gemachten Ausführungen gelten auch von den „Bittbriefen" aus Palästina und dem Osten. Die Schreiber und Drucker derselben sollten ihre Pesukim für sich behalten, um so eher, als der größte Teil der Empfänger diese gar nicht zu lesen versteht. Also Ihr Schreiber und Redaktionen enthaltet Euch, den Wortlaut der Pesukim in den Druck zu geben, und Ihr, Leser und Abonnenten, achtet darauf, daß Blätter mit Pesukim nicht der Vernichtung und geringschätzender Behandlung und Verwendung verfallen. I v r i. In einem Berichte über mein in Bnrghaslach gehaltenes Referat über Wanderarmenfürsorge spricht der Herr Berichterstatter von einem Seitenhieb, den ich auf die Orthodoxie geführt haben soll. In meinem Interesse und im Interesse der Sache, der ich diene, muß ich diesem entgegentreten. Ich sehe nach zu der Erklärung gezwungen, daß der Herr Berichterstatter etwas in meine Ausführungen gelegt hat, das ganz und gar nicht der Wirklichkeit entspricht. Nicht ein Wort meines Referates könnte so gedeutet werden, daß ich gegen die Orthodoxie ins Feld ziehen möchte. Ich diene der guten Sache und will mich dadurch auch als guter Diener unserer heiligen Religion erweisen. Gerade an «unser „jüdisches Herz" will ich appellieren. Von unseren Wanderarmen die Schmach des Bettlertums zu nehmen, ihnen ein ehrliches Brot unter einem schützenden Dache zu bieten, gilt es! Die Unterstützung von Mensch zu Mensch entspricht nicht unserer hl. Religion. Viele Anordnungen, die von jeher zur Regelung des Armenwesens getroffen wurden, arbeiten dahin, den Armen an seinem Platze zu unterstützen, ihnen jegliche Erniedrigung des direkten Almosennehmens zu ersparen. Ich erinnere hier nur an die Peah, an die Nachlese der Felder, Weinberge und Oelbäume, welche das unbestrittene Recht der Armen war. So im hl. Lande. — Nach der Zerstörung des hl. Tempels, wurde in der „Tamchui", der Schüsselgabe, den Erwerbsunfähigen Lebensmittel geboten. Es entstand die „Kupah", das Korbalmosen, für jene Spender, die nicht gesehen sein wollten. Einer unserer größten Männer des Mittelalters, Moses Maimonides, betont in seinen Ausführungen in dieser Hinsicht, daß die indirekte Unterstützung der Armen jeder andern vorzuziehen sei. Die Wanderbettelei, wie sie heute bei uns im Schwünge ist, ist verhältnismäßig jüngeren Datums. Sie entstand zu Ende des Mittelalters. — Die Verhältnisse aber bestimmen den Menschen. Was in jener Periode des ausgehenden Mittelalters und zu Anfang der Neuzeit sich als eine Naturnotwendigkeit ergab, ist in unserer Zeit zu einem sozialen Uebel geworden. Nicht, wie der Herr Berichterstatter erwähnte, „dem Guten wird das Bessere geopfert"; die religiösen Bedenken, die man gegen die Abweisung der Wanderbettler haben könnte, sind die Kraft, die das Gute will und das Böse schafft. Wie viele werden nicht durch das Vagabundieren von ihrer Religion abgebracht! Das Leben auf der Landstraße, der unausbleibliche Verkehr mit nichtswürdigen Elementen können unmöglich auf den religiösen und sittlichen Lebenswandel den besten Einfluß ausüben. — Eine Rundfrage bei den Gefängnissen, die Erfahrungen des täglichen Lebens erleuchten uns zur Genüge, wie viele jüdische Wanderarme sich unter den wegen Landstreicherei Inhaftierten befinden. Daß diese nun koscher leben, wird wohl niemand behaupten können. Und gar, wenn das jetzt in Bearbeitung befindliche Wanderarmengesetz mit seiner Mehrung von Naturalverpflegestationen und Arbeitsstellen in Kraft treten wird. Sollen dann unsere Glaubensbrüder noch länger der ständigen Gefahr, in Arrest zu kommen, ausgesetzt sein! Entspricht das unserem „jüdischen Herzen"? — Sollen unsere armen Brüder noch länger durch Müßiggang in den Spelunken verkommen! Eine Schmach für sie und für uns, ein Chilul haschem der Glaubensgenossenschaft! Nur eine gut geregelte Organisation kann unfern Brüdern wahre Hilfe in jeder Hinsicht bieten. Und das ist und bleibt der Verein für jüdische Wanderarmenfürsorge. Wormser, Volksschullehrer. Der Aar und der Schneider. Eine amüsante Schilderung der Abenteuer eines kleinen jüdischen Schneiders, der durch einen Zufall auf kurze Zeit zum Uniformschneider des Zaren wurde, veröffentlicht mit Genehmigung der Hofbehörden die russische Monatsschrift „Argus". In Sinferopol, dem Standort der Krimdragoner, lebt ein kleiner bescheidener jüdischer Schneider namens Khaim Kuritschkeß. Vor einem Jahr kam der Oberst der Krimdragoner auf den Gedanken, sich bei dem Schneiderlein eine neue Galauniform machen zu lassen. Khaim Kuritschkeß ging mit Feuereifer an die Arbeit, und aus seinen fleißigen Händen ging auch ein wahres Meisterstück der Schneiderkunst hervor: eine Uniform, die wie angegossen saß. Von diesem Tage an war es um die Ruhe im Hause