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Das jüdische Blatt · 1913-05-09 · 19 (9.5.1913) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
19 (9.5.1913)
Date
1913-05-09
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Das jüdische Statt. Nr. 19. schen Gauen (mit Ausnahme von Württemberg, Baden, Elsaß-Lothringen) eine analoge Anwendung der Kirchengemeindeordnungen, oder wie immer die betr. Gesetze heißen mögen, fast unniöglich zu machen scheint. Denn in allen anderen Konfessionen ergibt die Summierung aller Einzelkirchengemeinden einen realen Faktor, bei den jüdischen Kultusgemeinden bleibt die Summierung resultatlos. Und es hieße wohl Eulen nach Athen tragen, wollte man die Gründe der Unauflöslichkeit dieses Exempels in diesem Zusammenhänge nochmals darlegen. Nur über Eines muß Klarheit gegeben werden. Gewiß, wir können uns die gesetzgeberische Möglichkeit denken, daß sämtliche jüdische Kultusgemeinden rechts und links des Rheins zu einer Gesamtkultusgemeinde vereinigt werden, daß etwa die in den leistungsschwachen Gemeinden restlos nicht aufzubringenden Bedürfnisse als Lasten dieser Gesamtkultusgemeinde erscheinen, daß also die Gesamtjudenheit Bayerns ein Steuersubjekt bildet. Wie sich das allerdings mit der bisherigen einmütigen Stellungnahme der Orthodoxie gegen jede Form einer Zentralisierung verträgt, das entzieht sich unserein Verständnis. Denn sehen wir uns doch einmal die Kirchengemeindeordnung genau an nach der Seite, wie denn nun die Umlagen der Kirchengemeinden sowohl, als auch'der Gesamtkirchengemeinde verwaltet werden. Selbstverständlich nach! dem Grundsatz, der in einem konstitutionellen Staat für jede Art von Steuer gilt, dem nämlich, daß die Steuerzahler über die Verwendung ihrer Steuer mitberaten, ja sogar zur prinzipiellen Genehmigung der Steuer durch ihre parlamentarische Vertretung (Parlament, Gemeindeausschuß, Gemeindeversammlung, Synode) berufen sind. Die Art, wie sich der Entwurf des orthodoxen Vereins die Verwaltung „seiner" Zentralkasse denkt, daß lediglich ein aus nichtjüdischen staatlichen Organen gebildetes Gremium über die Steuer, ihre Erhebung und ihre Verwendung zu befinden habe, das allerdings ist ein Novum, wie es wirklich noch nicht dagewesen ist. Zum mindesten müßten dann diese nichtjüdischen Verwaltungsorgane von der Gesamtkultusgemeinde Bayerns gewählt werden, damit wenigstens etwas Uniformität mit der in allen zivilisierten Ländern der Welt geltenden Steuergebarung erreicht würde. Bleibt aber die Einzelkultusgemeinde als höchste Einheit bestehen, so kann in Analogie der Kirchengcmeindeordnung nur für die O r t s kirchenbedürfnisse etatisiert werden; es wäre also höchstens im Rahmen eines Etatspostens für Wohltätigkeit möglich, die Ortsbedürfnisse anderer Kultusgemeinden zu decken. (Fortsetzung folgt.) Zum Kutlusvudsiet. Straßburg. Bei der 3. Lesung des Etats in der Ersten Kammer hielt in der Sitzung vom 30. April Herr O b e r - rabbiner Ury eine bedeutungsvolle Rede, die wir ihres hohen Interesses wegen in extenso wiedergeben: Meine Herren! Im vorigen Jahre habe ich hier zum Kultusbudget den Fürsprecher gemacht für die Bitten zahlreicher israelitischer Kultusbeamten in Elsaß-Lothringen um Erhöhung der Gehälter oder der Zuschüsse, die bisher gewährt wurden, sowie für die dringenden Wünsche einer Reihe von israelitischen Kultusgemeinden in Elsaß-Lothringen um Beiträge des Staates zu den ihnen obliegenden Lasten. Ich bat insbesondere, daß mehr als bisher einer größeren Anzahl von Kultusgemeinden, speziell kleinerer, sehr bedürftiger Gemeinden, staatliche Beihilfe gewährt werden möge, durch Uebernahme eines Teils ihrer Gehälter auf das Budget. Dies neben der Bitte, um eine möglichst vollständige Gleichstellung der Rabbiner und der jüdischen Kultusbeamten mit den christlichen, besonders mit den Protestanten, weil diese wie jene verheiratet sind, dieselbe Bildung, dieselben Pflichten und dieselben Rechte haben sollen. Meine Herren! Diese Wünsche entsprechen, wie ich Ihnen versichern kann, einem dringenden Bedürfnis, und ich hatte versucht, Ihnen dies zu erklären, zum Teil ist auch die Teuerung daran schuld, vornehmlich aber erklärt es sich aus der eigenartigen Organisation unseres Ritus, der es unmöglich macht, Minimalausgaben einer Kultusgemeinde unter ein gewisses Minimum herabzudrücken, wenn man nicht auf das Bethaus oder den erforderlichen Vorbeter verzichten soll. Eine Reihe von kleineren Kultusgemeinden bringt schwere Opfer, um sich die von unserem Ritus vorgeschriebenen Kultusbeamten und Einrichtungen zu halten. Es brachte das letzte Jahr durch seine Teuerung eine weitere Steigerung der Kosten des Lebensunterhaltes, so daß mehr als je wir, eine Minorität, darauf angewiesen sind, den Staat zu bitten, uns in dieser Hinsicht nicht zu verlassen. Die Teuerung verlangt nicht nur eine Steigerung des Gehaltes der im Staatsbudget bereits ganz oder teilweise berücksichtigten! Kultusbeamten, sondern macht es auch einer Reihe von kleineren Gemeinden noch mehr unmöglich, für die Erhaltung der für sie notwendigen Kultusbeamten und Kultuseinrichtungen ohne Hilfe oder ohne größere Hilfe als die bisher gewährte die Mittel aufzubringen. Meine Herren! Die Vertretung dieser Wünsche halte ich für eine meiner größten Pflichten, da ich mich persönlich überzeugt habe, welche großen Opfer gerade die Mitglieder der kleineren Kultusgemeinden seit Jahren bringen, die, wie Sie wissen, ja in der Regel eine viel kleinere Zahl an Mitgliedern aufweisen, als die kleinsten christlichen Kultusgemeinden. Ich sehe, wie an vielen Orten unsere glaubenstreuen Angehörigen finanzielle Opler bringen, die tatsächlich trotz ihres besten Willens nicht mehr gesteigert werden können. Sind wir also dieses Jahr erst recht darauf angewiesen, Ihnen erneut diese Bitten vorzutragen, und ich wiederhole sie eindringlich — und Sie, meine Herren werden, da auch die übrigen anerkannten Religionsgemeinschaften noch größere Beihilfe des Staates verlangen, die die Teuerung erheischt, umsomehr überzeugt sein, wie notwendig und begründet die Vorbringung dieser Wünsche ist. Ich glaube nicht, daß die Wendung, die die Vorbringung dieser Wünsche herbeigeführt hat, erwartet worden ist, aber der in der Kommission der Zweiten Kammer gefaßte Beschluß auf selbständige Steuererhebung, Verteilung der Beiträge des Staates nach Köpfen und Reduzierung der Maximalleistung nötigt uns, hierzu schon jetzt unsere Ansicht zu äußern und uns ernstlich zu befassen mit den Konsequenzen, die jener Beschluß in einer grundsätzlichen neuen Regelung dieser Frage herbeiführen will. Ich glaube nicht, daß man den richtigen Augenblick gewählt hat, diese Fragen in Fluß zu bringen, denn von allen Seiten wird eine sofortige oder baldige Steigerung der Leistungen an die Beamten verlangt wegen der Teuerung, und das was man auf diese Bitten antwortet, ist, das Anschneiden eines nicht einfachen Problems. Aber auch die der Zweiten Kammer vorgelegte Resolution ist unannehmbar. Ich glaube, darüber herrscht seit gestern völlige Klarheit, daß das Resultat des Vorschlags sein würde, zugunsten der katholischen Geistlichen

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