Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 18 (2.5.1913)
- Date
- 1913-05-02
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 18. 7 Das jüdische Statt. neuem Leben und verspricht auch eine nützliche Jnteressen-Nertretung für die Viehhändler zu werden. Inzwischen gründeten sich Vereine in Metz, Diedenhofen und Altkirch, so daß sich bald über das ganze Land die Organisationen erstrecken dürften, und es sich auch verlohnen würde, die Frage zu erörtern, ob man nicht alle Organisationen unter einen Hut bringen sollte, um die allen gemeinsamen Interessen und Anliegen non einer Stelle aus zu vertreten und eine unter Umständen nicht unmögliche Zersplitterung der Kräfte zu vermeiden. Diese Frage ist ja vorerst eine nebensächliche, die Hauptsache ist die erfreuliche Feststellung, daß man sich spät zwar, doch nicht zu spät auf sich selbst besinnt und hoffentlich, wenn nötig, sich energisch seiner Haut zu wehren weiß und wird. In der kurzen Zeit des Wiederauflebens hat besonders der Zaberner Verein durch seinen rührigen Vorsitzenden in bezug auf die Auslegung und Handhabung des Viehseuchengesetzes schon recht Erfreuliches erzielt und dürfte dadurch anfeuernd auf die Gründung weiterer Vereine und den Zuwachs in die bestehenden wirken. Zu betonen wäre bei dieser Gelegenheit auch, daß die Regierungsorgane durchaus nicht, wie die Meinung beim größten Teil der Viehhändler irrtümlich vorherrscht, den Händlern feindlich gegenüberstehen und durch scharfe Bestimmungen dieselben zu schikanieren und die Ausübung ihres sowieso nicht leichten Gewerbes zu behindern suchen, ganz im Gegenteil. Überall, wo bestehende Härten des Gesetzes zu beseitigen sind, geschieht das, alle, vom grünen Tisch aus besehen, ganz annehmbare, in der Praxis aber unausführbare Vorschriften, falls es in der Befugnis der Landesregirung liegt, beseitigt oder gemildert. So sprach vor kurzem der Vorsitzende des Zaberner Viehhändlervereins, Herr Gustav Weil aus Schirmeck-Labroque, beiin Landestierarzt Zündet vor, und konnte in längerer eingehender Aussprache eine Reihe Erleichterungen zu erzielen. Herr Weil legte als erste Beschwerde dem Herrn Landestierarzt, der sich während der ganzen Verhandlung sehr entgegenkommend zeigte, die Abschaffung des Mitführens von Kontrollbllchern während des Transports vor, da diese jedenfalls überflüssig wären. Herr Zündel erwiderte, daß er gleicher Ansicht sei, sich dieserhalb schon nach Berlin gewandt habe, bis jetzt aber ohne Antwort geblieben sei, er wolle sein Mögliches für die Abschaffung tun. Auch bezüglich der Ursprungzeugnisse und Gesundheitszeugnisse regte Herr Weil Erleichterungen an, dieselben sollten auf einem Formular ausgefertigt werden, auch hierin zeigte Herr Zünder Entgegenkommen, indem er allsführte, daß die Kreisdirektionen angewiesen sind, dahin zu wirken, daß nach Möglichkeit die Ausstellung der beiden Zeugnisse durch eine Person erfolgt, um den Händlern die Erlangung der Zeugnisse zu erleichtern. Ein weiterer Vorschlag des Herrn Weil ging dahin, die Kosten der Gesundheitszeugnisse sollten, weil ini öffentlichen Interesse gelegen, auch von der Allgemeinheit, also vom Staate getragen werden; falls der Staat dazu nicht bereit wäre, sollten die Kosten durch Umlage auf die Interessenten erhoben werden, um die Lasten gleichmäßig zu verteilen und gleichzeitig auch willkürliche oder unberechtigte Erhebung von Gebühren zu verhüten. Uber diesen Punkt erbat sich Herr Zünder für später nähere Vorschläge. Die Kosten der vierteljährigen Stallrevisionen aus die Staatskasse zu übernehmen, lehnte Herr Zünder mit dem Hinweis ab, daß der Landtag in der Sitzung vom 6. August 1912 beschlossen habe, daß die Viehhändler selbst diese Kosten zu tragen haben, es sei Sache des Landtages, diese Aufhebung zu beschließen. Zu Unrecht erhobene Gebühren für Untersuchung im Schlachthof in Straßburg gab Stoff zu längerer Aussprache. Das Resultat dieser Aussprache war, daß am nächsten Markttage (Montag) der Übelstand behoben war. Daß aber nicht allein mit den Tierärzten Differenzen Vorkommen können, beweist das Vorgehen eines Stationsvorstehers. Vieh aus Lothringen sollte mit der Bahn versandt werden und wurde auf der hart an der reichsländischen Grenze auf preußischem Boden befindliche Station Kleinblittersdorf verladen. An der Ankunftsstation ließ nun der Stationsbeamte das Vieh gerade so behandeln, als ob es von außerhalb des Landes gekommen wäre, trotzdem das Ursprungszeugnis über die Herkunft.Aufschluß gab; auch hier hat das Eingreifen des Viehhändler-Vereins Abhilfe geschaffen. Der Viehmarkt in Bischweiler, der lange Zeit ein Streitobjekt zwischen Hagenau und Bischweiler war, gibt anscheinend wieder Anlaß zu einem Konflickt. Den Händlern war seinerzeit in Bischweiler versprochen worden, daß kein Standgeld erhoben werden sollte. Run soll, um den Platz besser einzurichten, doch Standgeld erhoben werden, gleichzeitig erbietet sich Hagenau den Platz unentgeltlich herzugeben. Kayern. Ansbach. Am zweiten Pesachtage fand hier ein wahrhaft jüdisches Leben seinen Abschluß. Fräulein Zipporah Kahn, die Schwester unseres allverehrten Rabbiners, hat am Jomtof das Erbe jenes Tages angetreten, der gut ist in alle Ewigkeit. Eine in Wahrheit pietätvolle Tochter, fiel es ihr immer wieder schwer, sich mit der Tatsache abzufinden, daß es jüdische Kinder geben kann, die ihre Eltern durch äußere Formen zu ehren glauben, während sie gleichzeitig deren Lebensideal in den Staub treten. Eine liebende Schwester all ihren Geschwistern fand sie ihre tiefste Befriedigung vor allem darin, daß es ihr vergönnt war, ihrem verehrten Bruder an der Seite ihrer Schwägerin das Leben zu verschönern; ehrte sie doch in ihm den großen Lehrer in Israel und den echten Nachfolger ihres sel. Vaters. Die Zartheit, mit der die Verlebte, einem Mar Ukbah gleich, ihre milde Hand Armen und Dürftigen in tiefster Verborgenheit öffnete, verbietet auch nur von ihrer Wohltätigkeit zu sprechen. Von ihren Vorfahren, mit denen sie während ihres Lebens gleiche Ideale vereinten, ward sie auch im Tode nicht getrennt. Auf dem Friedhofe zu Wallerstein fand sie neben ihrem seligen Großvater, dem einzigen Rabbiner von Wallerstein, und ihrem unvergeßlichen Vater, dem Rabbiner von Nördlingen, ihre Ruhestätte. Von nah und fern waren Freunde der Familie herbeigeeilt, der Dahingegangenen die letzte Ehre zu erweisen. Da Cholhamoed die Trauerrede verbot, so gaben an ihrem Grabe nur einige wenige Worte dem Dank der Familie an die Heimgegangene für all ihre Liebe und Treue schlichten Ausdruck. Dinkelsbühl. Im „finsteren" Mittelalter verjagten dereinst die Patrizier der freien Reichsstadt Dinkelsbühl „ihre" Juden. »Im Jahre 1913 gefiel es dem Magistrat der unmittelbaren Stadt Dinkelsbühl, den Juden das Schächten zu verbieten. Welch ein Fortschritt innerhalb eines halben Jahrtausends! Nürnberg. Auf ein von der Rabbinerkonferenz abgesandtes Huldigungstelegramm traf folgende Antwort Sr. Kgl. Hoheit des Prinzregenten Ludwig ein: „S. K. Hoheit der Prinzregent lassen den in Nürnberg versammelten Rabbinern für ihre treue Huldigung freundlichen Dank sagen. Im Allerhöchsten Auftrag: Staatsrat von Dandl." Die Entscheidung des V. G. H. in Sachen des Präsentationsrechtes der Kultusgemeinden. (Fortsetzung.) Der rechtlichen Begründung der Entscheidung entnehmen wir folgende Stellen: Die israelitische Kultusgemeinde in Hainsfarth als statutengemäße Vertreterin der dortigen israelitischen Kultusgemeinde beansprucht das Recht jeweiliger „Präsentation" eines Bewerbers für die Volksschullehrerstelle an der israelitischen Elementarschule allda bei jeweiliger Stellenerledigung, was ihr von der K. Regierung und von dem für diese bestellten Vertreter bestritten wird . Der öffentliche Charakter der Schule in Hainsfarth ist zwar im Laufe des Verfahrens nicht direkt widersprochen, immerhin aber in der Beschwerde in Frage gestellt worden. Die Schule in Hainsfarth, welche im Jahre 1822 von der zuständigen Kreisregierung auf Antrag und mit Zustimmung