Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 13 (28.3.1913)
- Date
- 1913-03-28
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 Das jüdische Dlatt. Nr. 13. Brief vom Lande. L\ir. Sehr schmeichelhaft, was Sie mir da schreiben. Sie raten mir, ich solle in die Stadt ziehen und dann Briefe ans einer Stadt schreiben. Aber ich muß höflich danken. Denn erstens seid Ihr im Mokem zu empfindlich nno zweitens zu fein. Lassen Sie mich schon leben, wo ich bin. Nun meinen Sie allerdings, arg dem Lande würde mir der Stoff ausgehen. I, was denken Sie den»? Wir sind mindesten.s ebenso interessante Menschen. Und sagen Sie doch, Sie hochweises Mannsbild, was ist überhaupt noch der Unterschied? Ihre Frau fährt jetzt im Lenzessturm der Kleidersorge nach der nächsten Großstadt, unsere tun dasselbe. Sie sehen das Gesicht Ihrer lieben Frau nicht wegen der Größe des Hutes, uns ergeht es nicht besser. Ihr drückt Euch um Taanis Esther, um Euch den Appetit auf Purim nicht zu verderbeil, auch wir bekommen kaum Minjen zum Wajechal. Ihr knausert mit Schlachmonus, wir haben dafür auch kein Geld. Ihr kriegt den Schüttelfrost im Schüttelsturm, wir ahnen auch so was. Also bitte, was wollen Sie denn eigentlich? Vielleicht meinen Sie, bekäme mein Jung in der Stadt einmal eine größere Mitgift. Nein, so schlechte Rechner sind wir nicht. Rechnen Sie doch gefälligst. Die Stadt ist für den allgemeinen Kurs zehn Mille mehr wert, inacht 400 di Zinsen. Na, so viel billiger ists alleweil iioch bei niis. Folglich lassen Sie nach mit Ihren kühnen Hirngespinsten gefälligst tn Ruhe. Verstanden?? Und bleiben Sie weiter hübsch in Huld gewogeii Ihrem Rosch Hakohol. Aus aller Wett. Deutschland. kann ein jüdischer Bezieher einer Invalidenrente unter Entziehung seiner Invalidenrente einer nichtjüdischen Heilanstalt zugewiesen werden? Diese interessante Frage hat das Reichsversicherung s a m t v e r n e i » t. Der Fall, um den es sich handelte, war folgender: Eine Jüdin sollte ans Anordnung der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau irr eine christliche Lrnrgenheilstätte gehen, weigerte sich aber, da sie rrur rituell esse. Die Versicherungsanstalt entzog ihr die Invalidenrente. Auf Klage erkannte das j Oberversicherungsamt den Grund der Jüdin an, ebenso das! Reichsversicherungsanck. In der Urteilsbegründung des letzteren heißt es: . . . . daß bei der Prüfung der Frage, ob ein triftiger Grund zur Verweigerung eines Heilverfahrens vorliegt, auch Erwägungen seelischer und rein menschlicher Art Platz greifen können. Insbesondere ist ein solcher Grund unter Umständen in der Gemütsverfassung des Versicherten erblickt worden. (Hanow-Lehmann, Kommentar zur Reichsversicherungsordnung Band IV, Anm. 42 n. § 1272.) Von dieser» Gesichtspunkt aus hat das Obsrversicherungsaint mit Recht für wesentlich erachtet, daß die .Klägeriir einer strenggläubigen Familie angehört, in der die Speisegesetze aufs peinlichste beobachtet werden, daß sie stets koscher gelebt uird selbst während ihrer Krankheit niemals verboterre Speisen genossen hat. Da j der Rabbiner einem Juden von der Beobachtung der Speise- | aesetze keine Befreinng gewähren kann und die religiösen Vor-; schichten nur im Falle einer unnrittelbaren Lebensgefahr den Genuß nicht koscherer Speisen gestatten, so konnte das Schiedsgericht ohne Ueberschreitung seines Rechtes die Ueberzeugung erlangen, daß die Klägerin durch eine ihr aufgedrungene Abweichung von ihrer Lebensweise in eine schwere Gewissensnot gerate, wodurch ihr Zustand nicht nur nicht gebessert, sondern sogar hätte verschlimmert werden können. Bremen. „Roheiten beim Schlachten." Unter dieser Ueberschrift bringen die Bremer Nachrichten vom 8. März ds. Js. einen aus Syke bei Bremen von Dr. K. gezeichneten Artikel über Roheiten beim Schlachten auf dem Hamburger S ch l a ch t h o f e. Herr Dr. K., ein nicht-jüdischer, angesehener Arzt, bestätigt darin die mit eigenen Augen angesehenen Roheiten, die er schon im Juni vorigen Jahres der Presse bekanntgeben wollte, aus Furcht, in ein Wespennest zu stechen, bislang aber unterdrückt hat. Dr. K. schreibt darin: „Ich bin Arzt und interessiere mich auf dem Gebiete der Hygiene ganz besonders für die Einrichtung der Schlachthöfe in großen Städten undversäume fast nie, diese zn besichtigen, wenn sich mir Gelegenheit dazu bietet. Die Uebelstände bedürfen auf dem Hamburger Schlachthofe dringend der Abstellung. Nebenbei will ich bemerken, daß ich das jüdische Schächten, soweit!ch es zu beobachten Gelegenheit hatte, für eine i außerordentlich h u in a n e Art des Tötens von Schlachtvieh halte." In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine interessante Schrift von Hofrat Professor Dr. Hermann Nothnagel Hinweisen: „Das Sterben", Wien 1011, Moritz Perles. Es gibt ein Vortrag in Buchform über das Wesen des Sterbens, eine psychologische und physiologische Definition des Momentes, vor dem sich alle fürchten, dem aber niemand entrinnen kann. Abgesehen von der allgemein wissenschaftlichen Bedeutung dieses Buches dürfte es für unfern Fall interessieren, was dieser geniale deutsche Kliniker, der das gesamte Gebiet der inneren Medizin beherrscht, über die Muskelzuckungen nach bem Halsschnitt sagt. „Die Muskelzuckungen, welche in dein vonr Kopf getrennten Rumpfe oder in jenem selbst noch auftreten, sind ganz unwillkürliche, erfolgen ohne Spur von Bewußtsein. Denn Bewußtsein seht Fnnktionen des Gehirns voraus; diese sind aber irur möglich, wenn denr Gehirn sauerstoffhaltiges Blut zugeführt wird, was selbstverstäirdlich im Momente der Durchtrennung des Halses aufhört. Freilich ist der Einwand gegeben, daß dos Gehirn iroch tätig fein, also anch denken und empfinden könne, solange bis der in seinen Nervenzellen selbst aufgespeicherte i Sauerstoff aufgezehrt ist, daß also der losgetrennte Kopf — i und seien es auch nur Sekunden — physisch leiden müsse. Anch diesen vermag die Wissenschaft, auf andere Erfahrungen gestützt, zn widerlegen. Wenn näinlich das Rückenmark in seinen tieferen Teilen plötzlich durch eine Gewalt durchgetrennt wird, so sind unmittelbar für einige Zeit alle Nerventätigkeiten erloschen, selbst die unwillkürlichen Reflexbewegungen in den unteren Extremitäten kehren erst allmählich wieder. Durch die plötzliche heftige Gewalt erleiden nämlich die Nerveneleinente eine so starte mechanische Erschütterung, daß ihre Funktion vorübergehend ganz gelähntt wird. Analog haben wir uns den Vorgang im Gehirn des Enthaupteten vorzustellen. Der heftige Schlag des Schwertes lähmt es vorübergehend und bis dieser Zustand sich gelöst, ist der j Sauerstoff in ihm verschwunden, es ist völlig tot" (S. 38,39). j Dieses Urteil eines berühmten Fachgelehrten vom Range; und der Bedeut»,lg eines Klinikers wie Prof. Nothnagel