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Das jüdische Blatt · 1913-03-28 · 13 (28.3.1913) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
13 (28.3.1913)
Date
1913-03-28
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Das jüdische Kiatt. Nr. 13 das Grundgesetz, die Voraussetzung, worauf die göttliche Lehre beruht: die gehorsame Uuterordnuug uisteres beschränkten Verstandes unter die göttliche Weisheit. Aber im ganzen Bereich der Gotteslehre ist nicht eine Vorschrift enthalten, die nicht zur Hebung unseres geistigsittlichen Wesens beizutragen geeignet wäre; auch diese so rätselhaften Gesetzesbestimmungen verlangen keinen gänzlichen Verzicht auf die Kraft unseres Denkens. Die Kommentatoren alter und neuester Zeit haben lehrreiche Hinweise auch in biefen Satzungen gefunden; auch dieses geheimnisvollste aller göttlichen Gesetze bietet mannigfache Lichtblicks sinniger Lehren und heilsamer Mahnungen. Rabbiner Schüler. Kamöurger Kries. Seit einigen Wochen beschäftigt uns vornehmlich die Ausländerfrage. Nicht etwa, daß unsere Gemeindeverwaltung, die im allgemeinen trotz des liberalen Einschlags konservativ denkt und handelt, dieser Frage irgendwie näher getreten sei und versucht hätte, das Wahlrecht der Ausländer einzuschränken! Allein das infolge seines sehr billigen Bezugspreises — es kostet nämlich gar nichts — hier sehr verbreitete Israelitische Familienblatt hat in dieser Frage Partei ergriffen, und schlägt den deutschen Gemeinden vor, das Wahlrecht der Ausländer von einer Garantiesumme abhängig zu machen, oder dasselbe erst nach Ablauf einer Karrenzzeit zu gewähren. Hierob große Entrüstung bei unserer Orthodoxie? Nein, die Sache scheint ihnen wohl nicht wichtig genug, trotzdem die geistigen Führer unserer Gemeinde seit Jahrhunderten mit wenigen Ausnahmen Ausländer waren, und es auch in der Gegenwart noch find. Nur die Zionisten nehmen sich zunächst unserer ausländischen Brüder an, und legten in zwei sehr gut besuchten öffentlichen Versammlungen klar, daß es ein Unding sei, zwei Klassen von Juden zu konstruieren. Leider haben jedoch diese Herren den sachlichen Boden verlassen und sind auf das Gebiet persönlicher Schmähungen gegen den Verleger und die Redakteure des genannten Blattes übergangen. Es ist klar, daß diese Kampfesweise der guten Sache nur Schaden kann, und zudem den eigentlichen Schwerpunkt des Streites gänzlich verschiebt. Für jeden Juden, der noch wahrhaft jüdisch fühlt, richtet sich doch der Versuch einer Entrechtung ausländischer Brüder schon von selbst, und man braucht daher nicht erst nach persönlichen Argumenten zur Bekämpfung solcher Bestrebungen zu suchen. Der in Ihrem geschätzten Blatte jüngst erschienene Artikel „Hamburg wache auf" hat in der letztwöchentlichen Nummer des „Israelit" eine Entgegnung gefunden, die zwar dem Idealismus des Verfassers alle Ehre macht, jedoch den Kern der Sache nicht trifft. Gewiß wird hier in Hamburg das Studium unserer “pH “HP noch mit Ernst und Hingebung von Alt und Jung gepflegt, allein das soll und darf uns nicht hindern, auch den Fragen der Zeit vom orthodoxen Standpunkt die Antwort zu finden, und daß es hierin bei uns hapert, ist die Ansicht weiter Kreise, und nicht der schlechtesten, unserer Gemeinde. In der jüngsten Woche veranstaltete das Komitee der Moria eine öffentliche Propaganda-Versaminlung. Der Referent des Abends, Herr Rabbiner Deutsch-Lemes (Ung.) berichtete über das Projekt der Bienenzucht im Heil. Lande, sowie über die Notwendigkeit des Häuserbaues für die Jemeniten. Die anschließende Diskussion förderte neue Gesichtspunkte uicht zutage. — Mau wird bei allem Eifer des Komitees das Gefühl nicht los, daß die Moria in ihrer jetzigen Gestalt nicht lebensfähig ist. Ich kann sie mir, wenn sie überhaupt von Dauer sein soll, nur als die evtl. Palästina-Abteilung der Agudas-Jsroel denken. P l o n i. Kttl'lttselal und Killlusjleueril in Klsaß-Lotl-ringen. Bei der Beratung der allgemeinen Gehaltsaufbesserung der elsaß-lothringischen Landesbeamten in der Zweiten Kammer des Landtags ist von der Zentrumspartei in dankenswerter Weise der Antrag auch auf eine Erhöhung der Geistlichengehälter der drei anerkannten Bekenntnisse gestellt worden, eine Forderung, die in Anbetracht der allgemeinen Teuerungsverhältnisse auch von der Regierung als vollberechtigt anerkannt wurde. Dem Zentrum war es allerdings eingestandenermaßen neben der Aufbesserung der Gehälter auch darum zu tun, die starke Spannung zwischen der Besoldung katholischer und protestantischer Geistlicher zu mindern, ja sie mit der Zeit ganz verschwinden zu machen. Obgleich man über die Berechtigung einer solchen Gleichstellung geteilter Ansicht war, wurde von keiner Seite bestritten, daß die Gehälter der Religionsdiener eine Aufbesserung verdienten. Man hoffte darum schon auf eine Maßnahme in diesem Sinne. Bereits wurden bestimmte Zahlen genannt: Für katholische Pfarrer dl 400 Erhöhung des Grundgehalts, für protestantische dl 200 und für Rabbiner (die bekanntlich im Endgehalt um 1000 dl hinter den Pastoren zurückstehen) dl 250. Wegen der Deckungsfrage kam es aber zu einer Trennung des Lothringer Blocks vom Zentrum. Der Lothringer Block befürchtete nämlich, daß Lothringen auch die dazu erforderlichen Summen durch die Bergwerksteuer zu tragen bekäme. Diese Situation machten sich die Fortschrittlichen zunutze, um die Frage des Kultusetats von Grund aus aufzurollen und den Hebel anzusetzen, ihre Bestrebungen nach Trennnug von Staat und Kirche der Verwirklichung näher zu bringen. Langjährige Klagen des Zentrums wegen Mangels an Parität auf der einen Seite — die fortschrittliche Forderung auf Loslösung des Kultusetats vom Landesbudget und Erteilung des Steuerrechts an die Kultusgemeinschaften auf der anderen Seite sollten ausgeglichen werden. Und dazu schien jetzt ein Weg gefunden; es ist in der Budgetkommission ein Zentrumsantrag angenommen worden, der diesen Ausgleich herbeiführen will. Zwar haben sich die Fortschrittler und ein Lothringer der Abstimmung enthalten und haben die Sozialdemokraten dagegen gestimmt; aber es ist wahrscheinlich, daß im Plenum diese Vorentscheidung auch von fortschrittlicher Seite bestätigt werden wird. Mit der Gesetzwerdung dieses Antrags wäre eine völlige Umwälzung der bisherigen Verhältnisse verbunden, so daß wir auch arr dieser Stelle uns damit befassen müssen, um nicht ganz unvorbereitet einem Novum gegenüberzustehen, das gerade uns am schwersten treffen würde. Die zwei Hauptpunkte dieses Antrags sind: Die Kommission wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, im nächstjährigen Sessionsabschnitt einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufwendungen des Staates für die Bedürfnisse der drei anerkannten Konfessionen nach folgenden Grundsätzen regelt: 1. Die Leistungen des Staates sind, sofern sie auf rein gesetzlicher Grundlage beruhen, für die einzelnen Konfessionen nach der Kopfzahl der Konfessionsangehörigen paritätisch zu bemessen;

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