Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 13 (28.3.1913)
- Date
- 1913-03-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9052070-9096771-9052302--0236-9052303- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1 fall ■Relcb und Ausland: Lettungsprelslllte. Kayern: Lettungsnummer 54S. Geschäftsstelle: M. DuMont S «hauberg, Stratzburg i. Elf. - Vertretung für Bayern und Württemberg: Max Eichinger, Königl. Hofbuchhändler, Ausbach (Bayern). Zu beziehen: Durch die Geschäftsstelle; außerdem in Stratzburg durch die SlsLsfische Aktiengesellschaft vorm. A. Ammel. In Basel durch I. Nordmann, Schützenstraße 36. In Zürich durch A. Schneider, Badenerstraße 123. Bezugsbedingungen: Pro Quartal per Post 75 Pfg. (exkl. Zustellungsgebühren), per Streifband M. 1.25. In Frankreich unter Streifband 2.50 Fr. das Vierteljahr, 10 Fr. das Jahr. In der Schweiz per Post 4 Fr. das Jahr ohne Bestellgeld, unter Streifband 10 Fr. das Jahr. In Oesterreich per Post 4 Kr., per Streifband 9 Kr. das Jahr. In Ettgland 2 Schilling, Amerika 50 Cents per Vierteljahr. — Inserate nach Tarif. - Abonnements nimmt jede pottanttalr entgegen. IV. Aabrgang. Aiisbacb-Stralzbnrg. 29. /Därz 1913, 19. Adar II 5673. Dr. 13. Inhalt. ßeitarti?el:3ii ““10 P6SHD- Hamburger Brief. — Kultusetat und Kultussteuern in Elsaß-Lothringen. — Brief eines Landjuden über die Aueländerfrage. — Brief vom Lande. — Aus aller Welt. — Korrespondenzen. — Vermischtes. — Wochenkalender. — Gebetszeiten. — Familiennachricbten — Rätsel-Ecke. - Briefkasten. — Sprechsaal. — Haß und Liebe. — Geschäftliche Mitteilungen. —■ Inserate. Zu n>D nEna ' Einer der vier Vorboten, die in jedem Jahre dem Pesachfest vorangehen, ist;y-|n die Verlesung des Abschnittes, dessen Inhalt die gesetzlichen Bestimmungen über das Entsündigungswasser bilden. Jeder in Israel mußte sich desselben bedienen, wenn er durch die Nähe einer Leiche sich eine Tum'oh zugezogen hatte; erst dann durfte er am kommenden Feste vor Gott im Heiligtume erscheinen. Zu allen Zeiten wurden diese Satzungen als das unlösbarste Rätsel der ganzen Gotteslehre betrachtet. Sie gehören zu den Vorschriften, deren Sinn und Bedeutung unergründlich sind, gegen die nach den Worten des Midrasch sich unjüdische Anschauung am meisten auflehnt; ja, deren Widersprüche den Gesetzen unseres Denkens ganz widerstreben. Nur Moses, der der Gottheit so nahe gestanden, kannte deren Grund. Dir, sprach Gott zu seinem treuesten Diener, offenbare ich Wesen und Bedeutung dieser Satzungen. Jedem andern bleiben sie unerfaßbar. Und selbst Salomo, dem Weisesten der Weisen, dessen Geistesschärfe sich alle Geheimnisse erschlossen haben — bei der Erforschung dieser Gesetze mußte er die Ohnmacht der menschlichen Vernunft anerkennen und gestehen, daß aller menschlichen Weisheit, auch des Reichbegabtesten, eine Grenze gesetzt ist, die nicht überschritten werden kann. Daraus, sagt Maimonides (Morü I, 31), daß der Mensch ein denkendes Wesen ist, folgt noch nicht, daß er alles begreifen kann. Auch die Sinnesorgane können die Gegenstände nur in einiger, aber nicht in jeder Entfernung wahrnehmen. Die Körpert' rüste sind bei den verschiedenen Menschen ungleich, doch eine Grenze für die physische Stärke gibt es bei jedem. Ebenso ist es bei unseren geistigen Erkenntnissen; die einen begreifen mehr, die anderen weniger, aber trotz der großen Ueberlegeuheit des einen über den anderen gibt es auch hier eine Grenze, über welche kein Mensch hinaus kommt. — Auch im Reiche der Natur, im großen Haushalte der Schöpfung, wo uns auf Schritt und Tritt das Walten einer höheren Macht begegnet, stehen wir gar oft vor Erscheinungen, die uns mit Staunen und Verwunderung erfüllen, ohne daß wir den letzten Grund und die Kräfte und Gesetze, durch welche und nach welchen sie wirken, ahnen können, und dennoch müssen wir die in der Natur sich offenbarende göttliche Allkraft anerkennen, so unbegreiflich uns auch diese ist — und auf dem Gebiete der göttlichen Offenbarungen, wie sie in der Gottesschrift der Thora niedergelegt sind, sollten wir so vermessen sein, solchen Geboten, deren Grund und Bedeutung uns unzugänglich sind, göttlichen Ursprung und Unverletzlichkeit abzusprechen, ohne zu bedenken, daß „soviel der Himmel höher ist als die Erde, so sind Gottes Wege höher als unsere Wege und Gottes Gedanken höher als unsere Gedanken" (Jesaias 55). Denken wir uns ein vernünftiges und gewecktes Kind, dem wir ein wohldurchdachtes Staatsgesetz vorlegen, es wird gewiß erklären, daß es dasselbe nicht verstehe, weil zwischen seiner Fassungsgabe und derjenigen des Gesetzgebers ein bedeutender Unterschied ist. — Der göttlichen Allweisheit gegenüber stehen aber wir alle in demselben Kindsverhältnis; ja, der Abstand zwischen selbst dem Weisesten auf Erden und dem himmlischen Gesetzgeber ist noch weit größer. Könnte, dürfte aber das Kind sich weigern, dem Gesetze sich zu fügen, weil dieses sich seinem Verständnisse entzieht? Auch wir sind nicht imstande, bei der Beschränktheit unseres Gesichtskreises die Tragweite der göttlichen Vorschriften zu beurteilen, auch wir dürfen daher nie und nimmer die Beobachtung der Gottesgebote von einer uns einleuchtenden Begründung abhängig machen,-der Wille Gottes muß uns alleiniger Verpflichtungsgrund bleiben bei allen Anforderungen der Thora. Als eine solche unübersteigliche Schranke, die es dem forschenden Sinne unmöglich macht, in die Geheimnisse des göttlichen Gesetzgebers einzudringen, steht das Gesetz der da, uns ermahnend, selbst die Gebote Gottes als heilig und unverletzlich zu betrachten, deren Gründe unzugänglich bleiben der menschlichen, beschränkten Geisteskraft. Darum heißt es bei d i e s e m Gesetze: n"PPn P”'D PN'T dies ist