Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Blatt · 1913-03-14 · 11 (14.3.1913) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
11 (14.3.1913)
Date
1913-03-14
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9052070-9096771-9052268--0204-9052271
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 11. Das fü-ifche Klatt. 3 bleiben, damit der Welt die Bibel zu erhalten und die Kenntnis der hebräischen Literatur. Gerade das Gesetz hat die edelsten Keime in die jüdische Brust gesät und herrliche Blüten, wie Sabbatfrieden usw., erzeugt. Die „Entwicklung" kann das jüdische Gesetz aber nicht entthronen, denn es hat sich stets lebensfähig gehalten, während die Reform ethisch völlig versagte: Es ist Täuschung zu glauben, daß das Neue, vom Liberalismus Geschaffene, in piuxi besseres geleistet habe. An ihren Früchten kann man das erkennen. Untreue führt nie zu sittlicher Größe, daher haben selbst die Führer des Liberalismus vor dem Richterstuhl der Geschichte nicht bestehen können. In der Diskussion erklärte Kaufmann Adolf K a n t o r o w i e z, er vermisse in beiden Lagern die erforderliche Toleranz, das Bestreben, auf friedlichen Bahnen nebeneinander zu wandeln. Rechtsanwalt Dr. K o l l e n s ch e r bekennt sich als Gegner der Richtlinien, da sie Spaltung und Abfall bewirken können und das letzte Mittel der Einheit rauben. Redner warnt in der Zukunft vor „schwächlichen Kompromissen" und ermahnt stets eingedenk zu sein der imposanten Kundgebung dieser Versammlung. Rabbiner Dr. Munk- Berlin verweist daraus, daß — so unausweislich auch für die gesetzestreuen Kreise in diesem ihnen aufgezwungenen ernsten Kampfe die Schutzwehr für das göttlich offenbarte und darum unveräußerliche Religionsideal und die unvermeidliche Abwehr jeglicher Entwürdigung der väterlichen Heiligtümer seien — dennoch nie vergessen werden dürfe, daß die Entstehungsmöglichkeit der „neologen Richtlinien" eine symptomatische Folge ungenügender wissenschaftlicher Versenkung in den Geist der Lehre und des Gesetzes sei. Daraus folge die Pflicht der jüdischen Allgemeinheit zu intensiverer Befassung mit der religiösen Literatur, an der es für keine Schicht der Bevölkerung gebräche. Wenn auch Personen einander tolerieren sollen, so dürfe doch die energische Vertretung eines sittlichen Ideals nicht mit dem Schlagworte Intoleranz abgetan werden. Gewiß seien Lohn und Strafe nicht Ziel der Religion, aber doch Erziehungsmittel, und sie setzen den Gott der Allmacht voraus. Folgende Resolution gelangte einmütig zur Annahme: „Die von der Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland angenommenen „Richtlinien" zu einem Programm für das liberale Judentum" zerstören die Grundlagen der jüdischen Religion. Sie beruhen aus grundsätzlicher Leugnung des göttlichen Ursprungs und der ewigen Verbindlichkeit der Religionsgesetze. Sie setzen an Stelle der geoffenbarten Wahrheit das Ergebnis des schwankenden Zeitgeistes. Sie untergraben den einheitlichen Bestand der jüdischen Gemeinden und befördern die Loslösung von der Glaubensgemeinschaft. In Sachen der Richtlinien des liberalen Judentums ist von den Vorständen der jüdischen Gemeinden Berlin und Frankfurt a. M. unter dem 1. Dezember v. Js. eine gemeinsame Erklärung abgegeben worden, die sich gegen eine von mehr als 200 Rabbinern Deutschlands übereinstimmend ausgesprochene Verurteilung dieser Richtlinien wendet. Die heutige Versammlung erklärt ihrerseits folgendes: Die Vorstände der genannten Gemeinden haben weder nach dem jüdischen Religionsgesetze, noch nach den geltenden Staatsgesetzen, noch endlich nach der persönlichen Befähigung ihrer Mitglieder die Berechtigung, an einer von mehr als 200 Rabbinern gefällten religiösen Entscheidung Kritik zu üben, oder gar den Versuch zu wagen, diese Entscheidung als unverbindlich hinzustellen. Die Versammlung spricht gegen dieses Vorgehen ihre schärfste Mißbilligung aus und gibt der Überzeugung Ausdruck, daß die jüdischen Gemeinden Deutschlands die Autorität der getroffenen rabbinifchen Entscheidung achten und anerkennen werden. Gegenüber der Gefahr, die für die Gemeinde Posen aus den Versuchen entsteht, das in den „Richtlinien" abgelegte Bekenntnis als Gemeindejudentum zur Anerkennung zu bringen, beschließt die Versammlung, einen Verein konservativer Juden in der Gemeinde Posen ins Leben zu rufen und mit den vorbereitenden Arbeiten 5 Herren zu betrauen. Auf Grund dieses Beschlusses wurden die Herren: Israel Friedländer, Manasse Werner, Dr. K o l l e n s ch e r. Dr. Calvary, A. Rzezewski in das Komitee gewählt. Mit Dankesworten schloß der Vorsitzenden die Versammlung nach vierstündiger Dauer. Elsa tz-Koth vmgen. Straßburg. Die A r m e n l o t t e r i e hat ein Nettoergebnis von 20 500 Ai eingebracht. Diese Summe wurde folgendermaßen verteilt: an Katholiken und Protestanten je 8000 Ai, an Israeliten 4 000 Ai und an den Reservefonds 500 Ai. Straßburg. Aus dem Bericht der Budget kom- Mission. Ein Mitglied bittet die Regierung um Auskunft, warum die Gehälter der 3 Konsistorialsekretäre so verschieden bemessen seien. Der Vertreter der Regierung entgegnete, daß die Bezüge der beim Konsistorium in Straßburg angestellten Beamten von jeher höher gewesen seien als die der übrigen Konsiftorialbeamten. Dies sei darauf zurückzuführen, daß beim Straßburger Konsistorium, dessen Bezirk mehr Israeliten umfasse als die Bezirke der beiden anderen Konsistorien zusammen, die Arbeitslast erheblich größer sei als bei den Konsistorien in Colmar und Metz. Infolgedessen werde auch die Sekretärstelle in Straßburg von einem besonderen Beamten im Hauptamt versehen, während die Sekretärstellen in Colmar und Metz nur im Nebenamt verwaltet würden und zwar zurzeit diejenige in Colmar von einem Hauptlehrer und die in Metz von einem Gerichtssekretär. Ein fortschrittliches Mitglied fragt weiter an, wie es denn mit den Bestrebungen auf Schaffung einer Zentralvertretung für die israelitischen Kultusgemeinden stände. Ein solches Organ sei den Israeliten mit der Loslösung von Frankreich verloren gegangen, werde aber bei etwaiger Einführung von Kirchensteuern unentbehrlich werden. Der Vertreter der Regierung erklärte, daß die israelitische Kultusverfassung in vielen Beziehungen veraltet sei und der Reform bedürfe. Insbesondere entbehre die israelitische Religionsgemeinschaft einer obersten Kultusbehörde. Das frühere Zentralkonsistorium, das in Paris seinen Sitz gehabt habe, sei weggefallen; dessen Funktionen seien durch eine Verordnung des Oberpräsidenten vom 22. Juli 1872 auf die Bezirkspräsidenten und Bezirkskonsistorien übertragen worden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.