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Das jüdische Blatt · 1913-02-28 · 9 (28.2.1913) · p. Seite 8

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
9 (28.2.1913)
Date
1913-02-28
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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8 Das jüdische Matt. Nr. des Präsidiums des „Bundes Jüdischer Korporationen" wieder: Anläßlich der Anwesenheit des Kaisers zur Jahrhundertseier in Königsberg wurde von der Studentenschaft ein Fackelzug veranstaltet. Es wurden sechs Vertreter der Studentenschaft bestimmt, von denen fünf vom Kaiser empfangen werden sollten, während der sechste das Kaiserhoch auszubringen hatte. Das Kaiserhoch siel durch das Los dem „Vereine Jüdischer Studenten" zu. Als nach dein Einzuge des Fackelzuges in den Schloßhof und dem Absingen des Gaudeamus der Chargierte des „V. I. St." vortreten wollte, um das Kaiserhoch auszubringen, kam ihm der Vertreter des Vereins Deutscher Studenten hierin zuvor. Der Zufall fügte dann aber, daß das ursprünglich für das Kaiserhoch in Aussicht geuommene Mitglied des „V. I. St." dasselbe dennoch ausbrachte, und zwar in Gegenwart Seiner Majestät. Denn bei der ersten Ovation war der Kaiser noch nicht erschienen; als etwa 10 Minuten später der Kaiser ans Fenster trat, wurde nochmals das Gaudeamus gesungen, worauf der Vertreter des „V. I. St." nochmals das Kaiserhoch ausbrachte. Da der „Verein Jiidischer Studenten" zunächst annahm, daß der Chargierte des „Vereins Deutscher Studeicken" eigenmächtig gehandelt habe, suchte er die Angelegenheit mit dem „V. D. St." in studentischer Weise zu erledigen. Nunmehr stellte sich heraus, daß der „V. D. St." auf eine Anweisung des Rektorats gehandelt hatte, und dieses berief sich wiederum auf eine Anordnung des Hofmarschallamtes Seiner Majestät. Das Präsidium des „Bundes Jüdischer Korporationen", dem der „V. I. St."-Königsberg angehört, wandte sich dieserhalb telegraphisch an das Oberhofmarschallamt und erhielt von dem Oberhofmarschall Graf Eulenburg telegraphisch Bescheid, daß ihm von der ganzen Angelegenheit nichts bekannt sei. Auf eine erneute Vorstellung beim Rektorat gab dieses an, nicht das Oberhofmarschallamt, sondern der Hausmarschall habe gewünscht, daß das Kaiserhoch von einem der 5 Kaiserdeputierten ausgebracht werde; der „V. I. St."fei durch ein Versehen des Sekretariats von der Aenderung nicht benachrichtigt worden. Da dem Präsidium des „Bundes jüdischer Corporationen" im Interesse der gesamten jüdischen Studentenschaft die Aufklärung dieser Angelegenheit unumgänglich schien, wandte es sich nunmehr an Seine Exzellenz, den Herrn Hausmarschall Freiherrn von Lyncker, der übrigens Mitglied des Oberhosmarschallamtes ist, und erhielt von diesem folgende Antwort: Ober-Hosmarschallamt Seiner Majestät des Kaisers und Königs Berlin, 18. Februar 1913. Das Präsidium des Bundes Jüdischer Korporationen benachrichtige ich aus die gefällige Zuschrift vom 18. d. M. ergebenst, daß sich bei meiner Anwesenheit in Königsberg am 4. Februar d. I. abends zwei Herren einfanden, um über den Verlauf des Fackelzuges der Studenten nähere Anweisung zu erbitten. Hierbei ordnete ich an, daß nach dem vom 1. Chargierten nusgebrachten Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, um den zweiten Empfang zu vermeiden, dieser erste Chargierte sich der Deputation, die von Allerhöchstdemselben in das Schloß befohlen war, anschließen könnte. Weder haben die beiden obenerwähnten Herren mich davon unterrichtet, daß der „Verein Jüdischer Studenten" durch die Studentenschaft zur Ausbringung des Hochs auf Seiue Majestät ausgelost worden war, noch ist mir sonst über diesen Vorgang etwas bekannt gewesen. Freiherr v. Lyncker. An das Präsidium des „Bundes Jüdischer Korporationen" z. H. des Herrn Dr. Erich Rosenkranz, hier. Nach dem Vorstehenden scheint festgestellt zu sein, daß hier der „Verein deutscher Studenten" das Kaiserhoch in widerrechtlicher Weise dem „Verein Jüdischer Studenten" weggenommen hat. Es war für den antisemitischen „Verein Deutscher Studenten", einen der grüßen unter der Studentenschaft, ein unerträglicher Gedanke, daß der Chargierte eines jüdischen Vereins das Kaiserhoch ausbringen und dann vom Kaiser empfangen werden sollte. Um diesen in den Augen eines antisemitischen Vereins empörenden Auftritt zu hintertreiben, waren alle Mittel gut genug. Darüber darf man sich nicht zu sehr wundern. Befremdlich wäre nur, wenn das Universitäts-Sekretariat in Königsberg es an der nötigen Korrektheit hätte fehlen lassen, wie es aus obiger Darstellung hervorzugehen scheint. Aus der Dudgetkommifsion des Abgeordnetenhauses. Antrag auf Beiträge zur Besoldung der Rabbiner. In der Budgettommission des Abgeordnetenhauses beantragte in der Sitzung vom 24. Februar das volksparteiliche Komissionsmitglied eine Resolution, die die Staatsregierung um Einstellung eines Betrages in den nächstjährigen Etat ersuchen will, woraus Beiträge für nicht genügend l e i st u n g s f ä h i g e E i) n a g o g e n g e in e i n d e n zu den Besoldungs- und Hinterbliebenenrenten der Rabbiner und sonstigen Leiter jüdischer Gottesdienest gewährt werden sollen. In der Debatte wurde hervorgehoben, daß bei allem Wohlwollen für die praktische Richtung des Antrages erhebliche staatsrechtliche Bedenken entgegenständen. Bei der evangelischen und katholischen Kirche liege eine staatsrechtliche Berpflichtung infolge der früheren Säkularisierung vor, und den Pflichten stünden erhebliche Rechte gegenüber. Andere Religionsgemeinschaften, z. B. auch die Altlutheraner, würden nicht unterstützt. Ein Abgehen von der bisherigen Praxis könne unabsehbare Folgen haben. Bei der evangelischen und katholischen Kirche liege ein Zusammenschluß bezüglich der Entrichtung von Abgaben vor, so daß die reicheren Gemeinden damit für die ärmeren eintreten. Dieser Zusammenschluß fehle den Synagogengemeinden. Von anderer Seite wurde betont, daß man höchstens durch Erhöhung einzelner Fonds und Erweiterung ihrer Zwecke helfen könne. Die Regierungsvertreter machten auch praktische Bedenken wegen der Verschiedenartigkeit der Snnagogengemeinden geltend. Schließlich wurde der Antrag gegen vier Stimmen abgelehnt. Frage der Zulassung der Ausländer an den preußischen U n i v e rs i t ä t e n. In der Rachmittagssitzung der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses wurde u. a. die Frage der Zulassung der Ausländer an den preußischen Universitäten eingehend behandelt. Von verschiedenen Kommissionsmitgliedern wurde beklagt, daß die Ausländer vielfach eine der Vorbildung der Inländer gleichmäßige Vorbildung nicht hätten, die deutsche Sprache nicht genügend beherrschten, in den Kliniken den Jnläno^n ..t Plätze wegnähmen, und es wurde auch behauptet, daß . an Doktorexamen so weitgehende Rücksicht auf die Auslänle daß man sie in ihrer Sprache prüfe. Der Minister erilo. 's die Ausländer von Alters her ein weitgehendes Gastrecht 'p;t Universitäten genössen, was auch für Deutschland seinen Wo-' habe, weil dadurch nützliche Beziehungen zwischen dem und Deutschland angebahnt würden. Freilich müßten die Au-, länder das Gastrecht zu würdigen wissen und dürften da-, Studimn der Inländer nicht beeinträchtigen. Der Minister hat, i m >?* Zu lassung der ausländischen Studenten zu erschweren, di' Z u > n sj

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