Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 9 (28.2.1913)
- Date
- 1913-02-28
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 0 3 Das jüdische Dlatt. Weltreligion emporzusteigen, die religionsgesetzlichen Schranken niederzureißen, die den Juden vom Christen trennen, und die jüdische Wahrheit der heutigen Wissenschaft unterzuordnen; es führt dieselben großen Phrasen im Munde, die Reinach in seinem Artikel „Les Juifs" niederlegt. Und was geschieht? Gerade Reinach wird als Kronzeuge für den zersetzenden Einfluß des liberalen Judentums angeführt! (In einem nächsten Artikel wollen wir auf den sozialen Teil dieses Aufsatzes zu sprechen kommen.) Iremdengesehgebung in jüdischen Gemeinden. In Rußland und Rumänien werden die Juden als Fremde behandelt; natürlich schreit die Judenheit über diese Unmenschlichkeit. In Deutschland werden in mancher Hinsicht die Juden nicht als Vollbürger betrachtet, natürlich protestieren die Juden dagegen, die liberalen Juden ganz besonders. Ausländische Juden werden selten naturalisiert, und können als mißliebige Ausländer über die Grenze geschoben werden; natürlich empfinden wir dies als etwas Drückendes. Und was tun wir Juden selber? Man müßte doch erwarten, daß wir uns als eine geeinigte Religionsgemeinschaft betrachten und daß wir Juden wenigstens unter uns, in unseren Gemeinden, allen Stammesgenossen, ob sie in unserem Lande Bürgerrecht haben oder nicht, gleiches Recht gewähren wie dem Einheimischen. Ist es doch ein erhabenes jüdisches Gebot: Gleiches Recht für alle, für den Einheimischen wie für den Fremden. Auch unsere „Liberalen", die doch so energisch für Gleichberechtigung eintreten, müßten in den Gemeinden, in denen sie die Herrschaft in Händen haben, das biblische Gesetz anwenden: Gleiches Recht für alle jüdischen Ortsinsassen. Das Gegenteil davon ist leider wahr. Ein jüdisches Blatt in Hamburg hat unter Zustimmung eines Führers der „liberalen" Judenheit erklärt: Wenn ein jüdischer Ausländer das Gemeinderecht beansprucht, muß er vorher zwei Bedingungen erfüllen: 1. er muß eine geraume Zeit ansässig sein; 2. muß er ein Kapitaldepositum Nachweisen. Das ist doch empörend! Ein Jude wird zum Juden niedriger Klasse gestempelt, weil er Ausländer ist. Wo bleiben da die erhabenen Grundsätze der Bibel über die Behandlung des Fremden! Wie können da die „Liberalen" ihre stolzen Ansprüche auf ihre eigene Gleichberechtigung vertreten? Verfahren diese machtvollen jüdischen Gemeinden, die von den Ausländern den Nachweis eines Kapitals verlangen, anders als Amerika, über das man sich beschwert, weil es bei der Einwanderung den Nachweis eines Kapitals verlangt? Man regele doch die Ausländerfrage im jüdischen Gemeindeleben nach jüdischen Grundsätzen, nicht nach Interessen. - - Die Bewegung zur Beschränkung der Einwanderung in Amerika. Die Bewegung zur Beschränkung der Einwanderung in Amerika hat durch das Veto des Präsidenten Taft einen vorläufigen Abschluß gefunden. Das Gesetz zur Beschränkung der Einwanderung, das unter anderen Bestimmungen diejenige enthält, daß der Einwanderer die Fähigkeit, eine von den aufgezählten Sprachen zu lesen, nachweist, ist am 24. Januar 1913 in beiden Häusern des Kongresses durchgegangen. Die Bill war ursprünglich unter dem Namen Dillingham Bill vom Senat vorgeschlagen und verlangte von dem Einwanderer die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben. Diese mußte später wieder nach der Barnett Bill abgeändert werden, die nur Lesen, nicht Schreiben verlangte. Trotzdem mußte die Bill mehrmals zwischen den beiden Häusern hin und her gehen, weil sich immer wieder Differenzen zwischen beiden Häusern ergaben, die ausgeglichen werden mußten. Einmal handelte es sich auch darum, daß die Einwanderer Moralitätszeugnisse zu erbringen hätten. Dadurch sollten eigentlich die Italiener getroffen werden. Aber es ist klar, daß die Bestimmung für die aus Rußland und Rumänien einwandernden Juden hätte gefährlich werden können, denen solche Zeugnisse von ihren Heimatländern hätten verweigert werden können. Der Senat wurde denn auch von den Führern der eingewanderten Juden so mit Protesten bombardiert, daß er diese Bestimmung aus dem Gesetze wieder herausfallen ließ. Trotzdem wurde der Paragraph aufrecht erhalten, der den Eintritt abhängig macht von der Fähigkeit, eine von den angegebenen Sprachen zu lesen, unter denen freilich auch hebräisch und jiddisch zugelassen sind. Nur diejenigen sollten von den Folgen dieser Einschränkung befreit bleiben, die den Nachweis erbringen, daß sie infolge religiöser Verfolgung haben fliehen müssen. Letztere Ausnahme ist zwar zugunsten der russischen Juden getroffen worden, aber sie gibt zu Bedenken Anlaß, da sie den Interpretationen der Hafenbeamten Tür und Tor öffnet. Es ist daher begreiflich, daß sich nach der Annahme der Bill durch den Kongreß die Erwartungen auf den Präsidenten Taft richteten, der das Recht hat, gegen die Bill sein Veto einzulegen und so die Gesetzwerdung zu verhindern. Das Unterhaus erklärte sich mit 213 gegen 114 Stimmen für die Aufrechterhaltung der Bill. Da jedoch zu einer U b erst i m m u n g des Vetos Zweidrittelmehrheit erforderlich ist und an dieser fünf Stimmen fehlten, ist die Vorlage kraft des Vetos des Präsidenten gefallen. Jetzt wird der zukünftige Präsident Wilson zu zeigen haben, ob seine während der Wahlkampagne abgegebenen Erklärungen ernst zu nehmen sind, nach denen er die uneingeschränkte Einwanderung von Juden aus den Ländern der Bedrückung dem Interesse Amerikas förderlich fand. Wandlungen. VI. Und es ist doch so! Das disputiert keiner weg! Die Ansprüche der Revision sind bedeutend herabgemindert im Verhältnis zu den Forderungen, die 1907 gestellt wurden. Wenn eine solche käme, wäre es ein Kompromißwerk. Oder glaubt man zum Beispiel, daß eine orthodoxe Gemeinde es mit ihrem Gewissen verantworten kann, auf Grund der bedenklichen Formel der Gleichberechtigung aller Richtungen etwa einer Minorität eine Reformsynagoge einzurichten/ einen Reformrabbiner zu bezahlen? Nein und dreimal nein. Es müßte also die Orthodoxie jeden Gesetzentwurf als unannehmbar bezeichnen, der solche Perspektiven als möglich eröffnet. Das hat man zu oft vergessen. Da ist doch der bitterste Zwang der Verhältnisse tausendmal besser, weil ehrlicher. Die Unfähigkeit zu Konzessionen ist ja gerade das Kennzeichen der Orthodoxie; das mag namenlos unmodern sein, aber es ist mehr als bloße Theorie. Andererseits ist es gerade ein Kennzeichen der Anschauung, die sich liberal nennt, daß sie bei dem Schwanken