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Das jüdische Blatt · 1913-02-21 · 8 (21.2.1913) · p. Seite 3

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
8 (21.2.1913)
Date
1913-02-21
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 8. Das fiiMfdjc Statt 3 zur Abstimmung über das Uganda-Projekt kam, da blieb Rabbi Werner dem Kongreßsaal fern; er wollte, wie er sagte, nicht mitansehen, wie sich seine Brüder entzweien, ohne daß er helfen konnte; denn in seiner Gerechtigkeitsliebe konnte und wollte er keinem der beiden Standpunkte die Berechügung absprechen. Vor vier Jahren zwang die Krankheit seiner Frau, die chm an Charaktergröße und Güte ebenbürtig war, ihn, der sich bisher nie Erholung und Ruhe gegönnt hatte, auf einige Wochen nach Ramsgate zu gehen. Und als seine Frau dort ihrem Leiden erlag, da wurde der Gatte, der 53 Jahre mit ihr verbunden war, kummervoll niedergebeugt, und in tiefstem Seelenschmerze schrieb er einem Freunde nbtOj Hy p. Erstaunlich war auch das gewaltige profane Wissen, das sich Rabbi Werner angeeignet hatte. Besonders auf astronomischem und geometrischem Gebiet war er hochgebildet. So sei z. B. erwähnt, daß Rabbi Werner sich den Kalender selbst zu berechnen pflegte. Nie pflegte Rabbi Werner seine Gäste zu entlassen, ohne ihnen ein;-pin “O” mit auf den Weg zu geben. Man konnte zu ihm kommen, wenn man wollte, stets war er liebenswürdig und freundlich. Erwähnt sei noch, daß er sich blutendem Herzens in den letzten Jahren von der zionistischen Bewegung lossagte. Neuerdings begeisterte er sich für den Gedanken der „Agudas Jisroel", was auch in einem Briefe an die Kattowitzer Konferenz zum Ausdruck kommt. Ein Bild wird mir unvergeßlich bleiben: Es war in Gunnersburg Park, dem Gute Rotschilds, anläßlich der Rezeption, die Lord Rotschild zu Ehren des 70. Geburtstages des verstorbenen Chief Rabbi gab; Tausende von Juden waren erschienen, um Dr. Adler zu beglückwünschen. Da war auch Rabbi Werners ehrwürdige Gestalt von einer großen Zahl von Freunden umschart, und mitten in einer Unterhaltung unbekümmert um die Umgebung, sagt Rabbi Werner: „wir wollen Mincha beten". Eine markante Persönlichkeit: „streng für sich, leicht für die andern". Es liegt etwas Tragisches in dem Lebensglück Rabbi Werners, daß er, der friedliebende und stille Gelehrte dazu berufen ward, den Kampf gegen die bestorganisierten Gemeinschaften aufzunehmen; aber er allein konnte diesen Kampf ruhmvoll durchführen, denn in ihm waren Gesetzesstrenge und Milde, Prinzipienfestigkeit und Friedensliebe zu einer goldenen Harmonie vereinigt. Wann werden wir wieder einen solchen Gaon in unseren Reihen sehen? .... Jüdischer Arauenvund. Der Jüdische Frauenbund, der die organisierte Frauenbewegung Deutschlands repräsentiert, hielt am 25.—27. Jan. in Berlin seine V o r st a n d s s i tz u n g ab, die sich vornehmüch mit der Festsetzung des Programms für die vom 18. bis 20. März in Leipzig stattfindende Delegierten- und Mitgliederversammlung beschäftigte. Die Herausgabe des nachstehenden Flugblattes wurde beschlossen, um die ungerechtfertigten und unwissenschaftlichen Angriffe eines Frauenstimmrechtsvereins gegen das Schächten zurückzuweisen, da auch von dort das Erscheinen einer Broschüre angekündigt wird, die das Schächten als tierquälerisch schildern und allen jüdischen Frauen zugehen soll. Bei dieser Gelegenheit wurde konstatiert, daß der „Deutsche Verband für Frauenstimmrecht" diesen Angriffen, die einzig und allein von München ausgehen, vollkommen fern steht. Bei den Berichten der verschiedenen Kommissionen wird von der Jugendkommission betont, daß auf den Anschluß des jüdischen Jugendvereins an den Bund deutscher Frauenvereine der größte Wert gelegt wird. Flugblatt des „Jüdischen Frauenbundes" in der Schächtfrage. An die dem Jüdischen Frauenbund angeschlossenen Vereine und ihre Mitglieder. Wie Sie wohl aus der Tagespresse wissen, hat ein Kongreß für Frauenstimmrecht München Oktober 1912 eine Resolution gegen das Schächten gefaßt. Der Vorstand des jüdischen Frauenbundes trat sofort mit den an der Spitze des Kongresses stehenden Damen Dr. Anita Augspurg und Lyda Gustava Heimann in Verbindung und verlangte Schritte gegen diese dem Gesamtleben der Juden gegenüber gefaßte einschneidende Stellungnahme, zumal sie gegen den Paragraphen der Statuten des Frauenstimmrechtvereins verstößt, der Heranziehung religiöser Fragen ausschließt. Erst am 4. Dezember 1912 erhielt die Schriftleitung des Jüdischen Frauenbundes hierauf eine Antwort der Ortsgruppe München des Bayrischen Vereins für Frauenstimmrecht, in der das Recht Vorbehalten'wird, sich mit jeder Frage des öffentlichen Lebens und der Gesetzgebung zu befassen und in der das Schächten als verwerflich und gesetzwidrig bezeichnet wird. Das Erscheinen einer hierauf bezüglichen Sonderbroschüre wird angekündigt. Der Vorstand des Jüdischen Frauenbundes hat sich nun be-, schwerdeführend an die oberste Instanz der Frauenstimmrechtsbewegung, den Vorstand des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht, gewendet und andere Organisationen haben sich zum Teil mit unserer Beihilfe dieser Angelegenheit angenommen. Wir geben Ihnen nun in nachstehendem von der Erwiderung Kenntnis, die der Jüdische Frauenbund an die Vorsitzende der Ortsgruppe München des Bayrischen Vereins für Frauenstimmrecht und an den Vorstand des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht gerichtet hat. „Es soll keineswegs bestritten werden, daß auch die Vereine für Frauenstimmrecht däs Recht und die Pflicht haben, sich mit jeder Frage des öffentlichen Lebens und der Gesetzgebung zu befassen. Wir müssen jedoch sagen, daß diese notwendige und selbstverständliche Voraussetzung für die uns im Augenblick so lebhaft angehende Materie nicht zutrifft. Sowohl die Begründung der in der Münchener Tagung gefaßten Resolution, wie die ausgeführten Argumente sind für die versuchte Beweisführung unzulänglich, denn: 1. Die Vorbereitungen für die rituelle Schlachtung, so das Hin-- legen der Tiere, wird irrigerweise mit dem eigentlichen Schächtakt identifiziert. Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß diese Vorbereitungen von ungebildetem, oft rohem Dienstpersonal ausgeführr werden und daß die Art dieser Ausführung vielfach verbessert weiden müßte. Aus dieser Erkenntnis heraus sind reichsgesetzlich durch die in den öffentlichen Schlachthäusern eingeführten Vorschriften Vorkehrungen getroffen worden, die jede unnötige Quälerei, wie das Zerren der Tiere, das rohe Niederwerfen, ausschließen. Zu derselben Kategorie tierschützlicher Bestimmungen gehört auch die Vorschrift, daß das zum Schächten bestimmte Vieh erst unmittelbar vor der Schlachtung dem dazu bestimmten Raume zugeführt werde. 2. Das Schächten selber wird von einem dazu approbierten Manne ausgeführt. Seine Approbation ist abhängig von einem erheblichen Maß an Kenntnissen. Geschick und von einem einwandsfreien moralischen Lebenswandel. Er muß in allen einschlägigen Fragen des Schlachtens sowie der im jüdischen Volksleben schon seit über 3000 Jahren religionsgesetzlich festgelegten Fleischbeschau erfahren sein, er muß über tadelloses Handwerkszeug verfügen: die Messer, die er zum Schächten verwendet, müssen haarscharf sein und dürfen auch nicht die geringste Scharte aufweisen. Die Untersuchungsmethoden zur Feststellung eines völlig einwandfreien Schächtmesiers sind genauestens vorgeschrieben. Das Schächten ist in gewissem Sinne ein religiöser Akt, er verpflichtet den Ausführenden, diese Handlung mit einem Segensspruche einzuleiten. Alle diese peinlich zu beobachtenden Vorschriften und Gesetze sind dazu angetan,

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