Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 6 (7.2.1913)
- Date
- 1913-02-07
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Das jüdische Klatt. Nr. 6. begreifen, daß man einen Schreiber solcher Schmähartikel noch nicht in die Redaktion unserer antisemitischen Presse verlangt hat. Dort wären seine Leistungen alles Geld wert. — Doch, ich wollte ihm ja nicht so viel Ehre antun! Lieber noch.eine kleine Erwiderung auf Ihre Ansicht vom Gemeindefrieden. Gemeinden sind doch keine Friedhöfe, deren Ruhe heilig ist. Nur wo Leben und Arbeit ist, kann etwas gedeihen, ewiger Friede, wie Sie ihn schildern, heißt Stagnation und Verfall. Wir haben wahrlich lange genug mir angesehen, wie infolge „Ihrer" Ruhe in den Gemeinden das jüdische Leben schlafen gegangen ist und ich kann unfern Stand, der oftmals neutral bleiben wollte, wo positives Bekennen heiligste Pflicht gewesen wäre, nicht ganz frei sprechen von der Mitschuld an dieser epidemisch sich verbreitenden Schlafkrankheit. Sie sind naiv genug, zu glauben, daß man in den schweren Zeiten des Richtlinienkampfes diesen Schlaf (Sie nennen ihn lieber Frieden) nicht stören dürfe! Das hieße, gelinde gesagt, ruhig zusehen, wie andere ertrinken! Lo sliu-unuxl ul dam ruiecho! Sehen Sie denn nicht, wie andere in unsere Gemeinden einbrechen, am Hellen Tage ihnen rauben, was feit Jahrtausenden Gemeindeheiligtum war, ihnen für das Juwel ihres alten Iudenglaubens einen modernen Katechismus in die Hand drücken, in Glanzleder und Goldschnitt, dessen Inhalt aber nur — Stein ist statt Brot, Morphium statt Lebenselixir! Natürlich sagt man den Gemeinden nicht, daß man ihnen etwas nimmt, nur daß man ihnen etwas gibt; und wenn treue Hüter der alten jüdischen Lehre das Danaergeschenk erkennen und mit dem Feuer einer mächtiger als sonst auflodernden Liebe zur Thora und ihren Bekennern diesen „Freunden" den Eingang verwehren — dann sind die treuen Wächter am Heiligtume der Jakobsgemeinde — Friedensstörer, die die Einheit bedrohen! Die Einheit! Gottlob, diese Einheit ist wirklich in Gefahr; nicht jede Gemeinde läßt sich von den falschen Propheten ein Pseudojudentum einschmuggeln. Rabbiner und Lehrer, Vorstände und Balbattim wehren sich da und dort machtvoll gegen diesen Riß am Volkskörper — aber, Ib. Freund, es sind noch zu wenige derer, die sich nicht Sand in die Augen streuen lassen, zu wenige der wackeren, die sich ein klares Bild machen von der Tragweite der Richtlinien-Arbeit. Darum müssen w i r wecken gehen, an alle Türen klopfen mit dem Rufe: Auf, Ihr Säumigen! Die Not des Augenblicks verlangt, daß jeder, auch der letzte feine jüdische Pflicht erfülle. NI la-schem elaj! Ihr Männer des Berufs, Rabbiner und Lehrer, an die Front; die Scharen der Gemeinde werden folgen, wenn ihr die reine Fahne unserer Tradition vorantraget! Ihr müßt heute bekennen, Halomi attom au Lu zoruinu, und wenn Ihr nicht bekennt, so haben eben die Richtlinien auch Euch gerichtet. Wir werden kämpfen, ohne Rücksicht auf unsere Zahl! Vergesset nicht, Ihr Wankelmütigen, das Volk hat höhere Rechte an Euch wie der Stand. Es macht fein Mutterrecht an Euch geltend, schützet es. Eine Mutter ist in Gefahr. Besprechen Sie, bitte, diese meine Zeilen auch mit den Herren Kollegen R. und W., und seien Sie vielmals gegrüßt von Ihrem Tubioh Hamelamed. P. S. Soeben erhalte ich vier Absagen mit der Begründung, daß Berufs- und Standesangelegenheiten keine Zeit übrig lassen, um sich noch mit Politik zu befassen! (Ift's Ausrede oder Ironie! Die Abwehr einer neuen unjüdischen Konfession Politik zu nennen! Darüber vielleicht demnächst mündlich.) Wandlungen. V. Unterdessen ist ja die bedeutsame Erklärung der orthodoxen Rabbiner in Bayern erschienen. Sie ist in schwerer Stunde geboren worden. Wir sind überzeugt, daß all die Herren Unterzeichner sich der Tragweite ihrer Unterschrift bewußt waren. Das Gegenteil anzunehmen, wäre eine Beleidigung. Nichtsdestoweniger muß die neue Situation, die hierdurch geschaffen wurde, eine Beleuchtung erfahren, insbesondere in ihrer Beziehung zu den Revisionsbestrebungen. Es war wirklich kein Ketzergericht, das sich da in Würzburg aufgetan hat, sondern lediglich die Konstatierung einer gegebenen Tatsache. Diejenigen Herrn, von denen da gesagt wurde, daß man sie in religionsgesetzlicher Hinsicht nicht mehr als Kollegen betrachten könne, wurden deshalb derartig beurteilt, weil man von ihnen annahm, daß das, was sie lehren, objektiv nicht mehr das Judentum ist. (Sollten wir uns in dieser Auffassung irren, so bitten wir irgend einen der Herren Unterzeichner, uns bündig zu widerlegen.) Sind mit diesem Verdikt nun auch die Gemeinden getroffen? Ja und Nein. Ja, teils durch den logischen Zwang der Tatsachen, teils durch freiwilligen Entschluß, Nein durch das Fehlen des Bewußtseins eines Bekenntnisses. Denn man darf erstens nicht vergessen, daß die Verwaltungen nicht gleichbedeutend sind mit den Gemeinden, daß die Verwaltungen in religiösen Dingen keinerlei Vollmacht von ihren Wählern erhalten haben, und wenn es geschah, so fehlte dem jede Legitimation. Aber der oben berührte Zwang der Tatsachen liegt darin, daß sich allmählich der Unfug herausgebildet hat, daß jedwede Gemeinde offiziell die Religion ihres Rabbiners hat. (Wir haben über das Unsinnige dieses <-uius ruj>us eins relit>io bereits früher ausführlicher besprochen.) Hier aber war der Punkt, an dem man dem orthodoxen Revisionsvereine zurufen konnte: bic Rhodas, hie salta. Entweder sie machen Front gegen alle „Rechte der Rabbiner", denn wirklich orthodoxe Juden bedürfen des staatlichen Zwanges nicht, um ihrem Rabbiner die vom Religionsgesetz diktierten Befugnisse einzuräumen, und jedem Rabbiner diese Rechte einzuräumen, dagegen erhebt ja schon vor der Revision die Orthodoxie erheblichen Einspruch. Oder ober der orthodoxe Revisionsverein müßte den Mut haben, in seinem Entwurf und in seiner Denkschrift nicht bloß von dem Bildungsgang des Rabbiners zu sprechen, sondern klar zu sagen, daß Rabbiner nur sein kann, wer auf dem Boden des überlieferten Judentums, des Offenbarungsglaubens steht. Ein Entwurf, der von einem orthodoxen Verein ausgeht, hätte darüber Klarheit geben sollen und müssen, hätte für Rabbiner und Vorstände zum mindesten die Eigenschaften verlangen müssen, welche Art. 44, IT, 2 der neuen Kirchengemeindeordnung als Voraussetzung der Wählbarkeit zu einem Mitglied der Kirchenverwaltung festsetzt. Das wäre dann wirklich ein orthodoxer Entwurf gewesen und eine Tat. Nun, wir hoffen, daß die Herrn Mitglieder des orthodoxen Revisionsvereins, welche die Würzburger Erklärung gezeichnet haben, jetzt die Notwendigkeit einsehen, wenn sie schon am Revisionsbegehren festhalten, ihren Entwurf ernstlich zu korrigieren. Das wäre eine große Wandlung und wichtiger als manche Aktion, die augenblicklich auf Einzelerfolge drängt. Irief vom Lande. LVI. Wie ich mich aber geschämt habe! Von wegen der Richtlinien! Aber nicht etwa der Richtlinien halber, sondern wegen der Aufnahme, die sie in „meiner" Gemeinde gefunden haben. Rings um uns waren Versammlungen, sogar gut besuchte Versammlungen. Und bei uns Totenstille. Da fuhr ich aber jüngst über Land und traf im Eoupo einen unserer gebildeten christlichen Mitbürger. Na, nachdem wir so allerhand gesprochen hatten,