Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 3 (17.1.1913)
- Date
- 1913-01-17
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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10 Das jüdische Statt. Nr. Die Mütter glauben, daß sie durch dies Verfahren ihrem Kinde für dessen ganze Lebensdauer Gesundheit und Kraft verleihen und daß sie gleichzeitig die bösen Geister von ihm fernhalten. So bestreut man bei den russischen Armeniern die ganze Haut des Babis mit sehr feinem Salz, während mindestens drei Stunden; darauf unterwirft man den Körper des Kleinen einer kräftigen Waschung mit warmem Wasser. Bei einem Bergstamme Kleinasiens lassen die Mütter ihre Neugeborenen während 24 Stunden in der Salzbrühe schlafen. Auch die Griechen haben die Gewohnheit, ihre Kinder mit Salz zu bestreuen. Dieser Gebrauch soll auch noch in gewissen Gegenden Deutschlands zu finden sein. Das biblische Recht der Nachlese im sranzösischen Rechtsleben. Das Gericht von Veziers (Südfrankreich) hat in einem interessanten Prozeß, von dem die französischen Zeitungen berichten, ans das biblische Recht des Armen auf Nachlese zurückgegriffen. Eine Bäuerin in Capelstang (Horault) wurde vom Feldhüter dabei betroffen, wie sie nach der Weinlese in ihrem eigenen Weinberge die Nachlese hielt; dieser machte ihr ein Protokoll deswegen. „Sie haben nicht das Recht, nachzulesen", sagte der Feldhüter. „Was", rief die Eigentümerin aus, „in meinem Eigentum sollte ich die kleinen Trauben, die an meinen eigenen Reben hangen geblieben sind, nicht schneiden dürfen!" „Sie haben ebensowenig das Recht, auf ihrem Eigentum nachzulesen, wie in fremdem Weinberg", beteuerte der Biedere. „Dieses Recht gehört ausschließlich den Armen." Es kam zum Prozeß. Ende Dezember v. I. sprach die Strafkammer von Boziers das Urteil und verurteilte auf Grund der bestehenden Gesetze die Verbrecherin zu 25 Fr. Geldstrafe. Die ersten Grundsätze dieser Gesetzgebung beruhen auf der Bibel (Lev. 19). Eine französische Verordnung vom 7. Juli 1779 hat dieses Recht der Nachlese zugunsten der Greise, Invaliden und Kinder aufrechterhalten und ein Urteil des Kassationshofes vom 8. Oktober 1840 hat diese Verordnung bestätigt. Das Gericht non Veziers hat also nur die übliche Rechtsprechung fortgesetzt, indem es, im Geiste der Bibel, die Nachlese als Eigentum der Armen erklärte und die Eigentümer ausdrücklich unter Strafe davon ausschloß. Llullgarl. Im Bürgermuseum fand gestern eine zahlreich besuchte Versammlung statt zum Zweck der Gründung eines liberaljüdischen Landesverbandes. Den Vorsitz führte Dr. med. Karl Ries aus Stuttgart, das Hauptreferat erstattete Rabbiner Dr. Tänzer aus Göppingen. Nach längerer sehr eingehender Debatte wurde einstimmig die Gründung des Landesvereins beschlossen. Gewählt wurde zum Vorsitzenden Landgerichtsrat Stern (Stuttgart) und weitere acht Ausschußmitglieder aus allen Teilen des Landes. Posen. Verein Leschaun Limudim. Am Mittwoch, den 1. Januar d. Js., nachmittags 5'A Uhr, fand vor zahlreich erschienener Versammlung eine Aussprache über die Richtlinien statt. Das Referat hierüber hatte in liebenswürdiger Weise Herr Distriktsrabbiner Dr. Mannes-Schwabach übernommen. In t'A stündigem Vortrage wies der Redner nach, daß die Richtlinien grundlegende Glaubenssätze zum Teil ausdrücklich, zum Teil durch Nichterwähnen leugneten: die Gesetze für die Lebensführung des einzelnen fast vollständig abschasfen wollten und dem Gemeindeleben den jüdischen Charakter raubten. Mit großem Interesse folgten die Erschienenen den Ausfüh ungen des Referenten und zollten ihm reichen Beifall. Nach reger Dikusstou ermahnte der Redner in seinem Schlußworte die Mitglieder, ihrem Grundsätze treu Thauro zu lernen, nur durch sie kövnen jie gegen die Gefahren der Richtlinien am besten gewappnet sein. Hilfe für die infolge des Krieges in den Snllrnnlnndern notleidenden Inden. Weitere Spenden sind eingelaufen: Ungenannt Pfaffenhofen 4 M. Ungenannt Buchsweiler 3 M. — Anonym Hochfelden 3 M. In Ansbach eingegangen: Frl. S. in G. 5 M Betgesellschaft Eichstätt 47 M. — Durch Rabb. Dr. Mannes in Schwabach 429,50 M. — Schwabach, durch Vorstand Feuchtwanger 23 M. — Georgensgmünd, durch Vorstand Gern 65 M. Fürth, durch Lehrer Levite 12,50 M. Hainsfarth, durch Lehrer Goldschmidt 78 M. Burghaslach, durch Vorstand Isner 60,20 M. — Treuchtlingen, durch Vorstand Österreicher 153 M. — durch Haupllehrer Fulder, Hälfte des Ertrags der Sammlung bei dem Chanukkahfeste 27,50 M. — S. CH. 10 M). 1 Wochenkalender. | § \ 1913 5673 Sabbat i! 18. Jan. lO.Schevat 's\ Sonntag | 19. „ 11. „ Montag 20. „ 12. „ Dienstag 21. „ 13. „ Mittwoch 22. „ 14. „ Donnerst. 23. .. 15. „ iw; nr:n Freitag 24. „ 16. „ Gebelszeiten. Ansbach. (Freitagabend) . 4 Ü. 30 (Sabbatausgang) 5 U. 35 Basel . . 5 U. oo 5 U. 54 Fürth . . 4 U. « 5 U. 35 Metz. . 5 U. oo 5 U. 50 Mülhausen. . 5 U. oo 5 U. 50 München: Synagoge Herzog-Maxstr. . . . 4 11. 45 5 U. 01 „ Herzog-Rudolfstr. . . 4 U. 40 5 11. 00 „ Müllerstraße. . - . 4 U. 4r> 5 11. 54 Nürnberg: Synagoge Esscnweinstraße . . 4 U. 40 5 11. 32 Stratzburg: Synagoge Kleberstaden . . . . 5 U. 00 5 U. 5» „ Kageneckerstraße . . 5 U. oo 5 11. 50 Stuttgart. - - . . 4 U. so 5 U. 41 (Amtswoche: Stadtrabb. Dr. Kroner, Kirchenrat.) 11 Aamitiermachrichten. m äh (Mitteilungen für diese Rubrik werden - kostenlos aufg-'nnnini-n z Mii Geborene: Sohn, Dr. med. Edgar Beckhardt, Straßburg. ^Tochter, Io« l Strauß, Königshofen. Sohn, Moses Rees u. Frau geb. Leva, Sulz u. W. — Pierre u. Raymond, Zwillinge v. Abr. Meyer, Metzger, u. Fr. Renee, geb. Levy, Maursmünster.