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Das jüdische Blatt · 1913-01-17 · 3 (17.1.1913) · p. Seite 2

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
IV (1913)
Issue
3 (17.1.1913)
Date
1913-01-17
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Das jüdische Kiatt. König von Aegypten sprach, wohlan, wir wollen sie (die Kinder Israel) mit L i st bekämpfen, daß ihrer nicht so viel werden; denn wenn ein Krieg ausbricht, könnten sie sich zu unserm Feinde schlagen und wider uns streiten und aus unserem Lande ziehen (Exod. 1, 10). Demnach sind also die Juden Vaterlandsverräter. Wären nun die Aegypter von dieser ihrer Behauptung wirklich überzeugt gewesen, so könnten wir sie nur bemitleiden. Doch nein, fährt unsere Hagada fort, von Wahrheit und Ehrlichkeit war hier keine Spur. Denn die Aegypter widersprachen sich. Sie unterdrückten uns, wie es heißt: Und sie (die Israeliten) bauten dem Pharao die Vorratsstädte Pithom und Ramses (Exod. 1, 11). Betraut man Vaterlandsverräter mit den Plänen der Festungsbauten') und der Vorratsstädte? Daraus kann man schließen, daß ihr Herz nicht wußte, was ihr Mund sprach. Das ist die Charakteristik der Sprache der Aegypter, die nachzuahmen die Thora verbietet. Der Ewige verabscheut denjenigen, sagen unsere Weisen (Talmud, Pesachim 113), der im Herzen das Entgegengesetzte von dem empfindet, das er mit dem Munde spricht. „Es ist jedem Menschen streng untersagt", lehrt Maimonides (Hilchoth Deoth 2, 6), „doppelzüngig zu sein, auch darf der Mund nichts anderes sprechen, als was das Herz denkt; wir dürfen keinen Menschen mit Worten hintergehen, selbst den Heiden nicht"; denn wir haben alle einen Vater, ein Gott hat uns erschaffen (Malachi 2, 10). Und ist diese „Sprache der Aegypter" heute schon tot? Im Münde unserer Bedrücker lebt sie heute noch. So im Osten, in Rußland und in Rumänien. Wenn man uns dort als Kanonenfutter braucht, hält man uns für gute Patrioten. Handelt es sich aber darum, uns Menschenrechte zu gewähren, dann heißt es: es sind doch — Juden und als solche dürfen sie wohl mit ihrem Blute unsere Schlachtfelder tränken, doch nicht von uns Gleichberechtigung verlangen. Diese falsche Sprache der Verachtung führen unsere „Diplomaten" nur, solange die Inden im Lande sind und es industriell zu heben suchen. Anders wenn sie dem Lände den Rücken wenden. So in Spanien, sä in Aegypten. Kaum haben die „Treulosen" das Land verlassen, „da verwandelte sich das Herz Pharaos und seiner Diener gegen das Volk". Jetzt rückten sie mit der Wahrheit heraus und sagten, die Juden waren doch nützliche Menschen für uns. Wie heute die Spanier, klagten damals die Aegypter bitter: „Was haben wir getan, daß wir Israel entließen aus unserem Dienste!" Die „Vaterlandsverräter" heben und fördern ja das Wohl des Landes, ja, sie sind unentbehrlich. Dem Juden aber offen ins Gesicht zu sagen, daß er zur segensreichen Entwickelung des Landes Großes beiträgt, und ihm daher alle Freiheiten und Bürgerrechte zuzugestehen, das können die H Nach den Forschungen des Aegyptologen Ed. N a v i l l e ist die von den Juden erbaute Stadt Pithom die von Ramses kl. (1300 bis 1230) gegründete G r e n z f e st u n g pa-tum, pa-atum, später Herconpolis, heute Tell-el-Mas-clmta, am Pharaonenkanal vom Nil zum Roten Meer im östlichen Teil des Wadi T u m i l a t. Große Magazinbaute» sind dort wieder aufgedeckt worden, bedeutet hier sowohl Vorratswie auch Festungsstädte, vgl. 1. Könige 9, 19; 2. Ehr. 8, 4—6; 16, 4 u. 17, 12. Auch zahlreiche Papyri besagen, daß die Vorratsstädte Festungen gewesen seien. Die Lage des gleichzeitig erbauten Ramses ist unbekannt. H o m m e I (Geschichte des alten Morgenlandes) meint, Pithom und Ramses fei nur eine Stadt gewesen und fühlt sich daher veranlaßt, nach bekanntem Muster eine Korrektur in der heiligen Schrift vornehmen zu müssen. Ohne Ausgrabungen veranstaltet zu haben und ohne eine Jota in der Thora zu streichen, identifiziert der Talmud (Sota 11) Pithom mit Ramses. Nr. 3. doppelzüngigen Diplomaten von heute ebensowenig, wie die Pharaonen und ihre weisen Minister vor viertausend Jahren, die Meister der Sprache der Aegypter. iHi’iu’r Angestesstenverstcherung. (Der badische Oberrat, die jüdischen Gemeinden, die Rabbiner, die Lehrer und die Kantoren.) Das Reichsversicherungsgesetz hat den Großh. Bad. Oberrat der Israeliten zir einer Verordnung vom 23. Dezember pt. veranlaßt, durch welche die Pensionsverhältnisse der Rabbiner, Lehrer und Kantoren insofern geordnet werden, als dem Religionsschul- und Pensionssond durch diese Verordnung die dringend notwendige finanzielle Konsolidierung verschafft werden soll, die auch infolge des neuen Reichsgefetzes unbedingt erforderlich ist. Während bisher nur die Angestellten, also Rabbiner, Lehrer und Kantoren, Beiträge zu leisten hatten, wird dies nun auch auf die Gemeinden ausgedehnt. Die Beiträge sind dieselben, wie jene zu der staatlichen Versicherung, nur mit dem Unterschied, daß die Gemeinden auch die Hälfte, welche die Angestellten trifft, abzüglich des von den Lehrern, wie seither, zu leistenden Beitrages von 25 3( zu zahlen haben. Wenn z. B. ein Lehrer, ein Einkommen von 1500—2000 31 hat, so beträgt der Jahresbeitrag, den die Gemeinde zu leisten hat, 9,60 3t mal 12 115,20 minus 25 31 — 90,203t. An die staatliche Kasse hätte die Gemeinde nur 57,60 31 zu zahlen. Wenn auch ohne weiteres der Ansicht beizupflichten ist, daß es die Lehrer schwer treffen würde, bei ihrem relativ kleinen Einkommen, statt 25-il jetzt 57,603t (in unserem Falle) zu zahlen, so muß man sich doch fragen, woher der Oberrat das moralische und materielle Recht nimmt, diese namhafte Differenz den meist kleinen und schwachen Kehillos aufzuerlegen. Freigebig auf Kosten anderer zu sein, ist sehr leicht. Was wäre da näher gelegen, als zu sagen, die Differenz zwischen den 2531 und der Hälfte des Jahresbeitrages zahlt die Z e n t r a l k a f s e! Aber das fällt den maßgebenden Herren nicht ein! Wie schwer muß diese Verordnung in genannter Hinsicht die kleinen Landgemeinden treffen, zumal die F i l i a l g e m e i n - den von jeder Beitragspflicht entbunden sind. Das letztere ist nicht zu begreifen, da doch sicher die Bezüge aus diesen Filialgemeinden bei der Bemessung des Gehaltes mit in Betracht gezogen werden. Ohne jeden Vorgang ist die Bestimmung, daß der Oberrat den Jahresarbeitsverdienst des betreffenden Beamten, nach welchem die Gemeinden ihre Beiträge zu zahlen haben, „endgültig" festsetzt. Wo bleibt da das Beschwerderecht der zahlenden Gemeinden gegenüber Festsetzungen, die nach Ansicht dieser Gemeinden irrtümlich sind. Ganz ähnlich liegt dje Sache bei den Rabbinern. Bisher zahlten sie zur Pensionskasse 75 31 pro Jahr. Dies bleibt, und was auf ihren Anteil jetzt mehr kommt, hat der Bezirksvorstand bzw. haben die in Betracht kommenden Verbände zu tragen n e b e n den Beiträgen, die ihnen gesetzlich anferlegt sind. Die Verteilung unter die einzelnen Bezirkssynagogen (wenn mehrere von dem gleichen Bezirksrabbiner verwaltet werden) besorgt der Oberrat; gegen diese Verteilung sieht die Verordnung keinen Rekurs vor. Es ist ein Unding, daß alle Lehrer ohne Unterschied des Einkommens den gleichen Betrag von 2531, alle Rabbiner jenen von 75 3t zu leisten haben. — Wir sehen, die genannte Verordnung, deren guter Kern und deren gute Absicht anerkannt werden soll, trägt schwere Mängel in sich, die beweisen, daß diese Verordnung heute schon revisionsbedürftig ist. Wir rekapitulieren unsere Ausstellungen, wie folgt:

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