Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 1 (3.1.1913)
- Date
- 1913-01-03
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1. Das jüdische Statt 3 Judentums überaus bedeutsame Angelegenheit gefunden hat. Es habe sich die Notwendigkeit der Vereinigung vielleicht niemals so deutlich gezeigt und habe sie selten so segensreiche Wirksamkeit entfallet, wie bei dieser Gelegenheit. Von mehreren Rednern werden die verschiedenen Möglichkeiten einer Stellungnahme g.'gen die Richtlinien erwogen. Es entspinnt sich eine lebhafte Erörterung über die Frage, ob das Vorgehen der Unterzeichner der Frankfurter „Erklärung", in welcher eine „Einigung" mit den Unterzeichnern der Richtlinien in Aussicht gestellt wurde, berechtigt gewesen sei. Im Lause dieser Debatte wird von Unterzeichnern der Frankfurter Erklärung zugegeben, daß die Verhandlungen mit den Unterzeichnern der Richtlinien ein Fehle r gewesen sei. Das Ergebnis der angeregten Debatte, die sich in der Hauptsache auf die durch die Richtlinien geschaffene Situation und gebotenen Aufgaben bezog, gipfelte in dem Beschlüsse, eitle Kommission, bestehend aus dem erweiterten Vorstande zu ernennen, die sobald wie möglich, spätestens aber in zwei Monaten, Vorschläge ausarbeiten solle, durch welche die Oeffentlichkeit über die Richtlinien aufgeklärt und Mittel und Wege zu ihrer Bekämpfung angeben werden sollen. Hierauf erledigt die Versammlung eine durch den Tod des Herrn Landrabbiners Dr. L ö b nötig gewordene Neuwahl. Einstimmig wird Herr Rabbiner Dr. S. C a r l e b a ch - Lübeck an seiner Statt gewählt. (Schluß 9 Uhr.) Die Sitzung am Dienstag begann mit einem halachischen Vortrage des Herrn Rektors Dr. Hoffmann über das Thema: (Baba Mezia 27, Jebamoth 120). Der Vortragende bemühte sich, einerseits verschiedene Schwierigkeiten in den und 3U lösen, anderseits mehrere praktische Konsequenzen aus den Ausführungen zu ziehen. Der etwa einstündige Vortrag, dem die Versammlung mit großem Interesse folgte, löste bei mehreren Teilnehmern eine Fülle von Anregungen aus, durch die das weitverzweigte Thema noch weiter geklärt wurde. Daraus wurde der Rest des Vorstandsberichtes entgegengenommen, nämlich über die Mitwirkung der Vereinigung bei der „Agudas Jisroel".' In deren provisorisches Komitee wurden auf Aufforderung und nach längerer schriftlicher Verhandlung drei Delegierte entsandt, und zwar die Herren Rabbiner Dr. Cohn- Rawitsch, Rektor Dr. Hoffmann-Berlin, Rabbiner Dr. Weill- Buchsweiler, von denen die beiden ersten auch der Kattowitzer Tagung beigewohnt haben. — Dem Vorstande wurde Decharge erteilt. Als nächster Redner erhält Herr Distriktsrabbiner Dr. S t e i n- Schweinfurt das Wort zu seinem Referate: „Praktische Maßnahmen zur Durchführung religionsgesetzlicher Erfordernisse zwecks Jnnehaltung der Ehegesetz e." Referent weist darauf hin, daß die durch die Richtlinien sanktionierten unerlaubten Ehen eine Stellungnahme der gesetzestreuen Rabbiner zur gebieterischen Pflicht machen. In eingehender Weise legt er diese Notwendigkeit dar und die großen Schwierigkeiten, die ihr begegnen, zumal da die Gesetzgebung hierin in keiner Weise unterstütze. In Deutschland seien wir völlig auf die eigenen Angaben des Bräutigams und der Braut angewiesen;es sei selbstverständlich, daß dieses kein genügender Schutz sei. Vielleicht würde durch eine Einrichtung, welcher Art sie auch sei, sobald diese erst publik werde, eine Besserung sich ermöglichen lassen. Redner faßt den Inhalt seines Vortrages in eine Reihe von Thesen zusammen. Es solle aber angestrebt werden, daß die in diesen Thesen aufgestellten Richtlinien möglichst nicht nur von den Mitgliedern der „Vereinigung" zur Geltung gebracht werden. Der Korreferent, Distriktsrabbiner K o h n - Ansbach, stimmt im allgemeinen dem Referenten bei und hofft, daß jetzt die. sogen. „Permanenzkommission", die eine Vereinigung der vorhandenen gesetzestreuen Rabbinervereine herbeiführen will, in Aktion treten werde. Korreferent regt an, daß die halachifche Kommission Gutachten über die Grenze der Anerkennungsmöglichkeit von Eheschließung durch die Richtlinienrabbiner abgeben solle. Die fast zweistündige Diskussion, die sich an die Referate knüpft, betont, daß unbedingt Maßnahmen erforderlich seien. Aber über deren Möglichkeit, über das, was verlangt werden müsse, wessen Zeugnis maßgebend sein solle, und welches zurückzuweisen sei und vieles Andere gehen die Meinungen auseinander. Eine ganze Fülle von mündlichen und schriftlichen Anregungen wird geboten unb schließlich, auf Antrag Munk- Marburg und Bam berger-Hanau, dem Vorstande als Material überwiesen. Hierauf trat eine Frühstückspause von etwa einer Stunde ein. Sodann erhielt Rabbiner Dr. U n n a - Mannheim das Wort zu seinem Referate: „Bericht über legislative Angelegenheiten: 1. Die Schächtfrage." Referent gibt eine Ueberficht über alle Vorgänge, die sich seit der letzten Generalversammlung ereignet haben. Nachdem er des unvergessenen Schöpfers der modernen Schechitaschutzbewegung, des allzufrüh Heimgegangenen Dr. Hirsch Hildesheimer, gedacht, weist er auf die Aufhebung des Schächtverbotes in Sachsen und ihre wohltätigen Wirkungen hin. Anderseits aber auch auf die Gefahren, die die fchächtfeindliche Infiltration der Zeitungen, Jugendschriften, der Vereine, besonders der Jugend- und Studentenverbände, birgt; durch sie werden die unzählige Male widerlegten Behauptungen der Schächtgegner immer von neuem, oft in einer gefährlich popularisierenden Form, wiederholt. Man müsse sehr auf der Hut sein. Die eingehenden und umfassenden Ausführungen des Referenten werden von der Versammlung mit regstem Interesse entgegengenommen: wegen der vorgerückten Zeit wird aber von einer Diskussion Abstand genommen. Zu einem überaus geistvollen, alle Seiten des Problems behandelnden, ungefähr einstündigen Vortrage erhält sodann Dozent Dr. I. W o h l g e m u t h - Berlin das Wort über das Thema: „AufgabeundMethode derApologetikimReligionsunterrichte". Es ist nicht möglich, den Inhalt dieses Vortrages auch nur annähernd in der gebotenen Kürze wiederzugeben, nur einige Teile desselben sollen ihrem Inhalte nach gestreift werden. Die erste Frage ist die, ob apologetischer Unterricht überall dort erteilt werden soll, wo die Angriffe aus die Religion durch populäre Schriften und Zeitungen, durch Vorträge und Lektüre eindringt, vor allem überall, wo eine höhere Schule ist. Die zweite Frage: Was soll unterrichtet werden? Die Aufgabe des apologetischen Unterrichts, die Widersprüche des Erkennens sind zu lösen, d. h. das, was die Natur Wissenschaft und die Religions g e f ch i ch t e an Angriffen vorbringt und ferner die Widersprüche des Erlebens, was die Tragik des Menschen s ch i ck s a l s in bezug auf das Problem de^ Theodice dem Schüler aufgibt und 'was das Sichausleben, die angepriesene Lebensbetätigung in Gegensatz zu den Idealen der Religion stellt. Die dritte Frage: wie soll unterrichtet werden, ist dahin zu beantworten und die Widersprüche des Erkennens sind zu lösen durch Einwirkung auf den Verstand, durch philosophische Propädeutik und Behandlung einzelner für die Gegnerschaft gegen die Religion mißbrauchter Grundfragen der Naturwissenschaft und Religionsgeschichte. Redner zeigte dann eingehend an der Hand von Proben wie im einzelnen dieser apologetische Unterricht zu handhaben ist und verbreitete sich auch über die Technik dieses Religionsunterrichts. Auch aus den apologetischen Unterricht gegenüber dem liberalen Judentum und dem Ehristentum ging Vortragender zum Schlüsse ein. An den Vortrag schließt sich keine Diskussion, jedoch wird einhellig voit den Teilnehmern der Versammlung beschlossen, den