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Das Abendland · 1868-12-01 · 23 (1.12.1868) · p. Seite 180

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Journal
Das Abendland
Volume
V (1868)
Issue
23 (1.12.1868)
Date
1868-12-01
Page
Seite 180 (sequence 4)
Language
German
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— 180 Damit ist durchaus nicht behauptet, daß der Vers der Bemerkungen dieser von mir bekämpften Richtung augehöre, denn das Allgemeine, das ich anläßlich dieser Bemerkungen auszusprechen für Pflicht hielt, ist an ganz andere Adressen als an die des Herrn Dr. Brüll gerichtet. Es bleibt mir nun noch ein Wort über Bemerkung III zu sprechen. Ich habe darüber Auskunft verlangt, warum die 70. Uebersetzer das Wort nur an zwei Stellen des Pentateuch (Exod. 4„20; Num. 16„15) abändern. Darauf erwiedert Herr Rabbiner Dr. Brüll wie folgt: „Ich habe den Grund hiefür darin gefunden, daß, weil die heidnischen Judenfeinde den Juden die Verehrung des Esels andichteten, man nichts davon wollte merken lassen, daß Moses sich eines solchen zu seinem Nutzen und Gebrauche bediente." — Herr Dr. Brüll wolle mich entschuldigen, wenn ich für den guten Willen dankend, mein Verlangen nach Auskunft noch nicht befriedigt fühle. Angenommen, das; die von Tacitus den Juden angedichtete Lüge der Eselsverehrung auch den Egyptern und Griechen zur Zeit der Ptolomäer bekannt gewesen sei, so würde ja der Umstand, daß Moses sich des Esels als Lastthier bediente, eher geeignet gewesen sein, die falsche Meinung zu entkräften als zu bekräftigen. Da sind noch andere dieses Wort enthaltende Pentateuchstellen, die aus der erwähnten Rücksicht einer Umschreibung bedurft hätten; so z. B. die Stelle von der Auslösung des Erstgebornen der Eselin u. a. m. Ich habe in meinem Aufsatze „Bibelübersetzung" keine bestimmte Meinung aussprechen und lieber die Ansicht Anderer hören wollen; es dürfte jedoch möglich sein, daß in den beiden angeführten Stellen das Wort gar nicht den Anstoß bot Exod. 4„20 könnte die lascive Zweideutigkeit in dem Worte M’O'Tl (bekanntlich hat der Talmud diesem Worte bei der Erzählung von Bileam eine ähnliche agadische Deutung gegeben.) Anlaß zur Umschreibung geboten haben. Numm. 16„15. mochte das schriftähnliche NVN viel allgemeiner die Uneigennützigkeit des Moses hervortreten lassen. „Ich habe keine Kostbarkeiten von euch weggetragen" klingt allendings schöner als — „ich habe keinen Esel von euch genommen." — Freilich hat die richtige Stelle den Sinn, ich habe keinen Esel von euch zu meinem Privatgebrauche verwendet; und auch hier liegt die Zweideutigkeit in dem Worte TlKtM/ welches „ausheben" und „wegtragen" bedeutet. E h r m a n n. Noch ein Wort über den „Prager Äudenaustug". Von H. Kohn. Erst heute den 20. November, ist mir die Nummer 21 des „Abendland" zu Gesichte gekommen, und da fand ich zu meinem Erstaunen, daß ein Frankfurter Herr K. das von mir angenommene Datum des Prager Judenaufzuges zu berichtigen versucht. So dankbar ich dem mir unbekannten Herrn K. für seine freundliche Bemühung, meine „historischen Fehler" zu verbessern, sein muß, so wenig kann ich doch seiner Berichtigung beipflichten. Die fragliche Handschrift, aus welcher ich den Judenaufzug wortgetreu mittheilte und die mir im Originale vorlag, ist „Präge vom 26. April" datirt und geschrieben. In derselben heißt es ausdrücklich, daß bereits am 15. März der Dankgottesdienst wegen der Geburt des königlichen Prinzen stattgesunden, so wie daß am 24. April der merkwürdige Aufzug veranstaltet wurde. Wenn Hrrr K. nun trotz alledem für die genannte Feierlichkeit den 13. Mai setzen will, so möchte ich ihn nur bitten, für das von mir angegebene Datum nicht mich, sondern den Verfasser jener Handschrift verantwortlich zu machen. Leider dürfte dieser wohl nur schwerlich mehr unter den Lebenden zu treffen sein. — Eine Jahreszahl war, wie bereits von mir erwähnt, in der Handschrift allerdings nicht zu finden; was mich veranlaßte, 1741, das Geburtsjahr Josef des Zweiten, anzunehmen, ist folgendes: Kaiser Josef wurde am 13. März geboren. Es lag nun sehr nahe, daß der Dankgottesdienst am 15. d. Mts., an welchem Tage die frohe Nachricht nach Prag gedrungen sein mochte, seiner Geburt galt. Auch dürften die Inden bei der Geburt einegewöhnlichen Prinzen wohl kaum so ungeyeure Pracht, so großen Pomp entwickelt haben, was aber recht gut erklärlich wird, wenn es der Kronprinz ist, dessen Geburt gefeiert werden soll. Zudem ist im Manuskripte nur die Rede von der „Königin"; die Gemahlin eines Kaisers müßte doch entschieden Kaiserin genannt werden? War aber jene glückliche Mutt.r Maria Theresia, so kam ihr als Souveränin in Böhmen allerdings nur der Titel „Königin" zu. — Ich führe diese Argumente blos zu meiner Rechtfertigung an, nicht zur Widerlegung der Frankfurter Notiz, da hierzu wohl die betreffenden Datumsangaben der Handschrift allein mehr als genügen. Ueber Leitung eines jüdischen Lehrerseminars und insbesondere die Ausbildung von Religionslehrern, von T. K. (Fortsetzung.) Die Schulvorstände sind bald despotisch, bald ganz indifferent; der Gehalt bald spärlicher, bald reichlicher. Unter allen diesen Verhältnissen ist es aber des Lehrers Aufgabe, klug und weise das Beste nach Kraft und Einsicht zu thun. Mit dem Berufe des Religionslehrers verbindet sich aber noch in sehr vielen kleinen Gemeinden der des Predigers oder Vorbeters. Es ist bei ihnen, zur Freude jedes Denkenden das lobenswerthe und fruchtbringende Bedürfniß nach einem Kanzelvortrag vorhanden, der wohlgeordnet und eindringlich vorgetragen, das Gemüth erheben und den Verstand belehren soll, sobald es nun die Gemeindemittel nicht gestatten, einen besonderen Prediger und Rabbiner anzustellen, so wählen sie gern solche Religionslehrer, die derartige Vorträge zu halten im Stande sind. Es eröffnet sich also für den Jugendlehrer noch ein ganz besonderes, höheres Gebiet pädagogischen Wirkens. Die Jugenderziehung erhebt sich zur Volkserziehung, die Jugendbelehrung zur Volksbelehrung. Hier muß er tief den Geist des Judenthums erfassen, tief blicken in das menschliche Herz und menschliches Leben, Umschau halten auf allen Gebieten menschlichen Wirkens, in dem Herzen der Hörer das Gute zu pflegen und das Schlechte zu tödten suchen, hohe Wahrheiten lehren, verderbliche Jrrthümer geißeln. Er muß über einen geordneten und wahrhaft erhebenden Gottesdienst wachen und durch seine Person seine Lehre verkörpern. Ist aber der Lehrer Vorbeter, so muß er durch tief empfundenen, wohltönenden, das Gefühl des Schönen und Würdigen nicht verletzenden Gesang und Gebetvortrag in den Herzen der Gemeinde Andacht erwecken und ihnen das Gotteshaus zu einer Stätte machen, in der sie gern weilen und gern sich erbauen lassen. Seltener trifft es sich, daß mit dem Amte eines Lehrers das des Gemeindeschreibers oder Schächters verbunden ist; doch gibt es noch eine ziemliche Anzahl solcher Stellungen. In jedem Fall aber wird oder soll doch der Religionslehrer zu den Gebildeteren gezählt werden, ja oft repräsentirt er allein vielleicht das Judenthum in seiner geistigen Beziehung, die Intelligenz im Orte, und dieß ist gewühnlich in Landgemeinden der Fall — und dieser Umstand verleiht dem Lehrerberuse noch eine ganz besondere Bedeutung. Der Lehrer hat dann die Pflicht, dem Judenthum und der Intelligenz im Allgemeinen durch seine Person iu den Augen seiner Glaubensgenossen wie der Andersgläubigen im Orte Achtung

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