Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 22 (15.11.1868)
- Date
- 1868-11-15
- Page
- Seite 174 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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174 und Anhänglichkeit für das jüdische Gesetz. Die gewaltigen Lebensverhätnisse jedoch, die «Lvrge für das tägliche Brod, der Mangel an Zeit, an dem nothwendigen Wissen und Geschicke, odr auch an Liebe und Lust zur heiligen Sache riesen schon frühzeitig das Bedürsniß besonderer Lehrer hervor, die es sich zu ihrem vorzüglichen oder einzigen Berufe machten, | die israelitische Jugend im Gottesworte zu unterrichten. I (Israel. Lehrer.) (Fortsetzung s.) I Zur Shylock-Frage. Ich komme nochmals auf die Shylock-Frage in Nr. 29 d. Bl. zurück. Veranlassung gibt mir ein Aussatz von Rudolf Geisenbach im diesjährigen October-Hcfte der Westermamstschen Monatshefte: Ueber Ursprung und Bedeutung der Sage von Shylock. Wir erfahren dort, daß nachdem um 1378 geschriebenen pecorone t>e8 Giovanni liorentino i^giovn. 4 nov. 1) u. den Gesta Romanorum ^Augsburg 1489, Cap. 67), daß Shylock-Fülle in Wirklichkeit in Italien und Deutschland vorgekommen sind. Aehnliches erzählt auch der aus Worms gebürtige und in Nürnberg um die Mitte des 15. Jahrhunderts als Barbier lebende Meistersänger Hans Folz in seiner Ballade: „Kaiser Karls Recht." Des Verfassers löbliche Absicht ist, mit Deutlichkeit nachzuweisen, daß es ein Ausfluß des deutschen wie römischen Rechts, überhaupt eine heidnische Rechtsanschauung der arischen Völkerstämme war, das Pfandrecht so auszulegen, daß der Schuldner nicht blos mit seinem Vermögen, sondern, wo dies nicht ausreichte, auch mit seiner Person und seinem Leibe, der Freiheit und dem Leben, dem Gläubiger verfallen mußte. Schon die XII Tafeln haben den Ausspruch „Tertiis nundinis partis secanto, si plus minusve secuerunt, es fraude esto“ Die ganze Shylock-Afsaire liegt hierin schon ausgeprägt. Staunen wir heute nicht zu sehr darüber. Die persönliche Schuldhast, welche sich bis in die neueste Zeit erhalten hat, bei uns erst kürzlich aufgehoben wurde, in Frankreich noch besteht (prise du corps), *) ist die consequente Folgerung und der letzte Rest einer solchen Rechtsanschauuug- Wie hoch steht diesem Heidenthum des alten und neuen Rechts die Rechtsanschauung des alten Judenthums gegenüber, welä)es selbst das sachliche Pfandrecht beschränkt, das persönliche zur irgend welcher Beschränkung der Freiheit, geschweige Gefährdung des Lebens geradezu und durchwegs aussä)ließt! Und dennoch meint der Verfasser, in seiner freilich allgemein verbreiteten, aber doch nicht zu entschuldigenden Ignoranz über dgs Judenthum, daß Shakespeare zur Geltendmachung dieses römisch-germanischen Pfandrechts des arischen Heidenthums nothwendig eines Heiden oder Juden bedurfte. Denn er glaubt, daß das Shakespeare'sche Drama die Tendenz habe, in christlicher Liebe zur Beseitigung dieses heidnischen Skandals beizutragen, obgleich die Auslegung des Gesetzes, wie der Verfasser meint, freilich keine streng juridische sei, wonach der Gläubiger wegen möglicher Gefährdung des Schuldners oder Ueberschreitung seines Pfandrechts desselben von vornherein vollständig verlustig gehen sollte. Ich fasse auch heute noch die Tendenz des Dramas anders auf und verweise dafür auf die oben citirte Num. d. Bl. Was noch die, wie der Verfasser glaubt, nothwendige Beziehung des Juden zu diesem Pfandrecht betrifft, so ist es ja hinreichend bekannt und historisch nachgewiesen, daß die Juden in das römisch-germanische Zins-, Wucher- und Psandgesetz hineingezwungen und gedrängt wurden. Die Rechtsanschauungen dieses arischen Heidenthums, welche die Grundlage des römisch-germanischen Jus und auch heute noch vielfach des modernen Rechts bilden, sind dem semitischen Judenthum gesetzlich fremd und den Juden — grundsätzlich zuwider. Alzey im October. Dr. Rothschild. (Jsr. Lehrer) *) Ist auch in Frankreich, einige Monate eher als hier, aufgehoben worden. Red. CorrespondenM. Ge witsch, 4. November 1868. Der im Vorjahre hohen Orts bewilligte Wohlthätigkeits-Verein „Chewra Kadischah", unserer Gemeinde hielt in den vergangenen Laubhütteufeiertagen seine erste Plenarsitzung, welche sich einer sehr regen Theiluahme zu erfreuen hatte. Das taktvolle Benehmen des Vereins-Vorstandes hatte, ein anstandvolles und ordnungsmäßiges Betragen aller übrigen Anwesenden zufolge. Nachdem der Verwaltungsrath die bezüglichen Bücher, Rechnungen re., welche dessen sechsmonatliche Administration zeigten, zur Einsicht vorlegte, wurde auch zur Revision derselben geschritten. Schon die äußere Form der Buchführung ließ auf Ordnung und Pünktlichkeit schließen, und in der That, der Befund war in jeder Beziehung ein vollkommen befridigender. Von der an 50 Mitglieder zählende Versammlung wurden dem Präses, Kontrolor und Cassier laute Beifallsbezeugungen kund gegeben, und man konnte auf dem Gesichte jedes Einzelnen die volle Zufriedenheit lesen. Auch der Vereinsarzt Herr Dr. Weiß, der etwas später erschien, lobte in einer kurzen, aber herzlichen Ansprache die rastlose Thätigkeit des Vereins, wünschte demselben, mit sichtlicher Rührung ein weiteres Gedeihen, und versprach, er werde keine Mühe, keine Anstrengung scheuen, um zur Hebung und Kräftigung dieses so wohlthätigen Institutes beizutragen. Er schloß mit einem Hoch! aus die hohe Regierung, deren liberaler Gesetzgebung wir das Zustandekommen dieses Wohlthätigkeits-Vereines zu verdanken haben. Allgemeine und stürmische Hochrufe und Freudensbezeuguugen wurden dem Herrn Doctor dargebracht, und diese bildeten den Schluß der ersten Plenarsitzung unseres Chewra Kadischah-Vereines. Wünschenswerth wäre es, wenn bei der nächsten Plenarsitzung die Anschaffung des vielbesprochenen Leichenwagens, so wie die Instandhaltung des Hauses für einen Wächter, Gegenstände ernster Berathungen bilden möchten. Ein Vereinsmitglied. Jglau. Am 2. Mts. verschied in unserer Stadt nach kurzem Krankenlager im 68. Lebensjahre einer der wackersten Männer Israels, Herr Salomon Schön. Derselbe kam erst vor einigen Jahren hieher, wußte sich aber in dieser kurzen Zeit durch seinen Biedersinn, seine Humanität und seine Gelehrsamkeit die Achtung und Liebe aller Kreise im höchsten Grade zu erwerben. Durch seinen Tod verlor nicht nur die Gattin den zärtlichsten Mann, die Familie den besten Vater, die hiesige Gemeinde einen trefflichen Vorsteher, sondern auch viele Witwen und Waisen verloren an ihm ihren Vormund und zweiten Vater. Donnerstag den 5. wurde der Entseelte nach Gr.-Meseritsch, seiner Vaterstadt und seinem frühern Wirkungskreise überführt, daselbst war er viele Jahre Vorsteher und Schul- Aufseher gewesen. Wie sehr dieser Mann dort beliebt war, zeigte sich an diesem Tage. Die Gemeinderepräsentanz, der größte Theil der Gemeindeglieder, alle schwarz gekleidet, und die ganze israelitische Jugend gingen dem Verewigten eine Strecke Weges entgegen, es herrschte allgemeines Wehklagen, Witwen und Waisen rangen die Hände, nun ihren zweiten Vater verloren zu haben. Kurz vor seinem Tode hat der Verblichene seinem so verdienstvollen Wirken die Krone aufgesetzt, indem er eine arme, elternlose Nichte, für die er gleich einem Vater gesorgt, glücklich verheiratete. Friede seiner Asche. M. G.