Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 22 (15.11.1868)
- Date
- 1868-11-15
- Page
- Seite 173 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 173 — in sein Haus zu bringen, und ihn dort zu pfänden. Jakob Tam meinte, diese beschränckte Pfändung kann nur Platz greifen, wenn sie zur Sicherstellung der Schuld vorgenommen wird, aber als Zahlung zur Verfallszeit sei sie unbeschränkt') Andere meinten wieder, der Abgeordnete des Gerichtes dürfe nur dann nicht in das Haus des Schuldners behufs Pfändung gehen, wenn der Gläubiger von einer anderen^ Seite befriedigt werden kann, ist dieß aber nicht der Fall, so darf die Pfändung im Hause vorgenommen werden. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, obgleich im Talmud nichts davon erwähnt wird, fordern dieß die Umstände?) Auch das Kleid einer Witwe verbietet die h. Schrift zu pfänden. Die Mischna statuirt, daß hier nicht auf die Vermögensverhältnisse Rücksicht zu nehmen sei. sondern lediglich aus den Witwenstand; obgleich R. Simon, der Sohn Gamliels, die Pfändung der Habseligkeiten einer reichen Witwe gestattet, so wurde keine Rücksicht darauf genommen, und diese Pfändung unbedingt verboten^). Aber auch in diesem Falle sahen sich -J; Geonim veranlaßt eine Modification zu statuiren und zu bestimmen, daß dieses und alle ähnlichen Verbote nur Platz greifen, wenn die Anleihe ohne Sicherstellung geschah, und diese erst nachträglich begehrt wird, während der Anleihe aber ist sie keiner Beschränkung unterworfen; dieses versteht sich von selbst, soll der Kredit nicht aufhören, welche Ansicht aber Maim verwarf?) Von Bürgschaftsleistungen schweigt die h. Schrift. Jedoch wird in den Sprüchen und in Hiob häufig darauf angespielt und dagegen gewarnt. Aus diesen Andeutungen ist ersichtlich, daß der Bürge dem Schuldner und dem Gläubiger die Hand reichte, und ein Pfand einsetzte und sofort als Schuldner betrachtet wurde. Eine Boraita statuirt daher, daß bei dem Bürgschaftsleister die sonstigen pentateuchischen Rücksichten nicht zu nehmen seien, was aber Maim nur dahin deutet, daß man in sein Haus gehen dürfe, um ihn zu pfänden?) (Forts, folgt.) Ueber Leitung eines jüdischen Lehrerseminars und insbesondere die Ausbildung von Religionslehrern, von T. K. Jeder ernstgesinnte, aufmerksame Beobachter des jüdischen Gemeindelehens wird zu seiner Freude sehr häufig die Wahrnehmung machen, daß die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit eines von pädagogisch-gebildeten Lehrern geleiteten Religionsunterrichts immer mehr Anhänger für sich gewinnt. Theils entwickelt sich diese Ansicht durch die gleichartigen Bestrebungen auf dem allgemeinen Gebiete des Unterrichts- Wesens, die durch die Presse zu Jedermanns Kenntniß gelangen, theils fühlen selbst die Wenigergebildeten, aber dem Judenthum mit ihrem Herzen noch treu Anhäugenden instinctiv, daß die immermehr umsichgreifende Unkenntniß in religiösen Dingen, sowie der immer üppiger wuchernde Jndifferentisuuis nur dann durch den Religionsunterricht werde siegreich bekämpft werden können, wenn er von pädagogischgebildeten, mit dem nöthigen Wissen ausgestatteten und von unerschütterlicher Hingebung und Liebe zu diesem Unterrichte durchdrungenen Lehrern ertheilt werde. Oft hört man darum von gewissenhaften Vorständen großer wie kleiner Gemeinden die Klage über den. Mangel an derartigen Lehrern, da der gegenwärtige Unterricht sie durch die falsche Disciplin des Lehrers und den geringen Respekt vor demselben, durch die mangelnde Lernlust der Schüler, das zu große oder zu ge- U Ibiä. 113, i. -) Tur CH. M. 97 2) B. M. 115, 1. 4) Vom Leihen 3. ') Ibiä. ringe Maß des übermittelten Lehrstoffs, das Fehlen von nothwendigem, den Ueberfluß an unwesentlichem Wissen gar nicht befriedige. Liegt auch diesen Klagen nicht selten der Mangel an richtigem Verständniße zu Grunde, und sehen auch die Einsichtsvolleren ein, daß die gerügten Schulgebrechen zum großen Theile durch die Lauheit und Nachlässigkeit der Eltern, durch deren Verhalten gegen den Religionsunterricht und den Religionslehrer hervorgerufen und, ich möchte sagen, gepflegt werden, so sind dennoch jene Klagen über die Persönlichkeit des Lehrers in vielen Fällen ebenso berechtigt. Es wird darum oft der Wunsch nach Gründung tüchtiger Lehrerseminarien laut, und nur der Mangel einer initiativ vorgeheuden Hauptgemeinde oder muthig und bescheiden der Sache sich annehmeuder Rabbinen verschuldet die zögernde Ausführung jenes Wunsches. Denn die Klage über den geringen Wohlthätigkeissinn unserer Glaubensgenossen darf den Gutgesinnten nicht entmuthigen. Welche, und seien es die edelsten Anstalten für die Förderung geistigen Fortschrittes sind denn nicht in ihrem Entstehen auf die gewaltigsten Hindernisse gestoßen und hatten nicht mit Engherzigkeit, Unverstäudniß und Eigennutz zu kämpfen? Ein muthiges, entschlossenes und kluges Ringen führte aber dennoch zum endlichen Siege und das Anfangs Geschmähte und Unterdrückte wurde, nachdem es bestand und sich bewährte, auch von seinen ehemaligen Gegnern gerühmt. Dann ist aber die Liebe zum religiösen Unterrichte unserer Jugend nicht in dem gefürchteten Maße unseren Glaubensgenossen entschwunden; endlich auch veranlaßt oft nur ein unüberlegtes Verfahren im Anregen zur Wohltthätigkeit die Ueberladung des Einzelnen und der Mangel an vereinten Kräften die Erkaltung selbst Derer, die sonst ein für Förderung wohlthuender Institute warmes Interesse zeigen würden. Darum dürsten Rabbiner und Gemeinden getrost für Gründung von Lehrerseminarien ihre Stimme erheben, sie würde in manchem Herzen wiederhallen und bei kluger und gerechter Vereinbarung eine kräftige Unterstützung für dieselben Hervorrufen. Bor Allem aber müssen Diejenigen, welche solche Institute mit ihrem geistigen Capitale fördern wollen, über die zweckmäßigste Einrichtung und Leitung derselben sich klar geworden sein, damit das mate rielle Capital der wohlthätigen Gemeinden und Privaten in der entsprechenden Weise seine Verwendung erhalte. Da nun besonders jetzt die Besetzungsfrage der Directorstelle am Münstersichen Lehrerseminar, sowie die Errichtnngsfrage anderer solcher Anstaltnn in Posen, Königsberg, Düsseldorf, Wien und Pest ventilirt werden, so dürfte es wohl von bedeutendem Interesse sein, in einem der Lehrerinteressen vorzüglich gewidmeten Blatte eine offene Besprechung über die zweckmäßigste Leitung eines jüdischen Lehrerseminars zu beginnen, damit eine Einigung in den jedenfalls abweichenden Ansichten Vieler darüber erzielt werde. Um die Besprechung zu eröffnen*), erlauben wir uns, unsere Ansicht darüber zu äußern. Um aber unsere Gedanken klarer und anschaulicher darstellen zu können, wollen wir der Reihe nach folgende Fragen zu beantworten versuchen. I. Worin besteht und wie beschaffen ist der Beruf des jüdischen Religionslehrers, und welcher andere Beruf pflegt gewöhnlich, in kleineren Gemeinden stets, mit ihm verbunden sein? 2. Welches Wissen welches Können, welche Gesinnung muß jeder tüchtige Lehrer sich erworben haben, oder erwerben? 3. Auf welche Weise kann ein jüdisches Lehrerseminar tüchtige Lehrer heranbilden? 1. Worin besteht und wie beschaffen ist der Beruf des jüdischen Religionslehrers, und welcher andere Beruf pflegt gewöhnlich, in kleineren Gemeinden stets, mit ihm verbunden zu sein? Nach jüd., resp. biblischer Anschauung ist es heil. Pflicht jedes israel. Vaters, seinem Kinde das köstliche Kleinod für sein späteres Leben mitzugeben, und dies ist der Geist und das Wort der jüdischen Gotteslehre, die Liebe zu jüdischem Empfinden und jüdischem Leben, die unverbrüchliche Treue *) Wir haben bekanntlich selbst schon mehrmals weitläufig darüber gesprochen. Red.