Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 21 (1.11.1868)
- Date
- 1868-11-01
- Page
- Seite 167 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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167 das ziemlich massive Uebelwollen, das aus allen Poren jenes Artikels schwitzt, und dessen Objekt der in unserer Gemeinde allgemein hochgeachtete Geistliche ist, viel zu heftig. Wir finden es in der Ordnung, wenn die Journalistik hie und da sich etwas mehr echauffirt, um einen wackern Rabbiner oder Prediger, der in seiner Gemeinde verkannt und angefeindet wird, zu vertheidigen; können es aber durchaus nicht als eine Heldenthat bewundern, wenn ein Mann, der, wie der Correspondent der Judenzeitung selbst zugcsteht, innerhalb seiner Gemeinde sich der größten Werthschätzung erfreut, und den ein Vorstand, in dessen Mitte Männer von europäischem Ruse sitzen, seines vollen Vertrauens würdig hält, wegen einer ihm zu Theil gewordenen Auszeichnung mit Schmähungen überhäuft wird. Herr Dr. Güdemann ist ein zu ernster Charakter, um durch solche Jnvectiven sich außer Contenance bringen zu lassen, und wir denken nicht einmal daran, ihm unfern Schutz, dessen er nicht bedarf, angedeihen zu lassen. Wir bringen die Sache, die sich selbst richtet, nur darum zur Sprache, um zu zeigen, daß es einmal an der Zeit sei, in jüdischen Kreisen bei Lob und Tadel Maß zu halten. Die Ueberschwenglichkeit im Urtheile, die orientalische Gluth in Haß und Liebe haben auf die Entwicklung jüdischer Zustände eher hemmend als fördernd gewirkt, sie tragen die Schuld, wenn in nicht jüdischen Kreisen selbst die Wahrheit, die von dieser Seite kömmt, angezweifelt und als Ausdruck einer Parteistellung augesehen wird. Der beregte Artikel hat auch für Sie, Herr Redakteur! rin kleines Interesse. Das in Nr. 16 und 17 des „Abendland" abgedruckte Gutachten des Herrn Dr. Güdemann erfährt darin nicht eine strenge Kritik — das wäre, wenn gerade nicht liei-voll, doch auch nicht ungerecht — sondern eine schonungslose V^- urtheilung. Herr Dr. Güdemann hat in seinem Gutachten auf gründliche Schulbildung bei den jüdischen Zukunftstheologen gedrungen, er hat mit einer, verwöhnten Ohren allerdings nicht süß tönenden Schärfe die Gebrpch^n wawi, gen Bildungsganges der RabdmatMuger bloßgelegt, und man muß den Mann ehren, der, den Applaus der kitzelsüchtigen Massen verschmähend, mit Freimuth und Gewissenhaftigkeit seiner Ueberzeuguug den ungeschminkten Ausdruck gab. Man kann anderer Meinung sein, man kann seine Ansichten widerlegen, man kann sogar seine ganze Anschauung als eine irrige bezeichnen, aber es gehört mehr ein getrübtes als ein scharfsichtiges Auge dazu, um aus dem Gutachten einen Makel all der Ehrenhaftigkeit und Ueberzeugungstreue des würdigen Seelenhirten herauszufinden. Nehmen Sie übrigens die Versicherung hin, daß Dr. Güdemann in seinem Gutachten vielen hochgebildeten Männern, denen das Wohl des Judenthums am Herzen liegt, die für dasselbe schon oft mannhaft eingestanden, aus der Seele gesprochen habe. X. Hohenems, 19. October. (Corr.) (Eine Consequenz der Staatsgrundgesetze.) In den Vierziger-Jahren starb hier Frl. Caroline Wohlheim aus Triest, Tochter des dortigen Kaufmannes S. Wohlheim und der Frau Henriette Bernheimer von hier. Zrun Andenken an seine verstorbene Tochter errichtete Hr. Wohlheim eine Stiftung, welche in den Fünfziger- Jahren ins Leben trat und berraute mit der Verwaltuilg derselben die jeweilige Vorstehuilg der israel. Gemeinde. Herr Wohlheim setzte nämlich ein Capital von 2000 fl. aus, dessen jährliches Zinsenerträgniß als Aussteuerbeitrag für arme und sittlich würdige Bräute aus Hohenems verwendet werden soll. Dabei traf er noch die besondere Bestimmung, daß von dem Momente an, als die staats- und ortsbürgerliche Gleichberechtigung der Israeliten in Kraft trete, das Zinsenerträgniß nicht mehr ansschließlich israel. Mädchen zugewendet werden dürfen, sondern daß von da an abwechselnd das eine Jahr eine israel. das aildere Jahr eine christl. Braut des Genußes dieser Stiftung theilhaftig werden solle. In Erwägung, daß durch die kais. Sanction der Staatsgrundgesetze und namentlich der Gesetze vom 25. Mai 1868 die staatsbürgerliche Gleichheit für die Bekenner sämmtlicher Confessionen zur Thatsache geworden ist, hat der Ausschuß der Jsraelitengemeinde in einer seiner letzten Sitzungen den Beschluß gefaßt, schon in diesem Jahre eine Braut aus der Christengemeinde Hohenems in Gemäßheit des Stiftungsbriefes mit der Carolinenstiftung zu betheilen. Das Zinserträgniß beträgt im heurigen Jahre 156 fl., indem in jenen Jahren in welchen keine israel. Bewerberin aufgetreten ist, die Zinsen zum Capitale geschlagen wurden. Das Recht der Verleihung bleibt als einer Stiftung israel. Ursprungs jederzeit der israel. Vorstehung gewahrt und zwar je nach der Confession der Bewerberinen unter Zuzug des Ortsgeistlichen oder Ortsrabbiners. Letzten Sonntag wurde die Aufforderung zur Competenz für die Stiftung nach den Vorschriften des Stistbriefes bereits von der Kanzel verlesen und es verlautet, daß sich schon mehrere Bewerberinen zu dem Bezug dieser unerwarteten Aussteuer gemeldet haben. Ein weiterer Commentar ist überflüssig— facta loquuntur — die That spricht für sich selbst. Locale und auswärtige Nochen. Brünn. Am 26. October verstarb hier eines plötzlichen Todes Herr Med. Dr. Grünfeld im 59. Jahre seines Lebens. Der Verstorbene war unverheiratet, lebte still und widmete sich ausschließlich seiner medicinischen Praxis, und war auch wegen seines Charakters und seiner allgemeinen Bildung von Allen, die ihn kannten, hochgeachtet. Besonders eifrig pflegte .Naturwissenschaften, und obgleich er sich wenig in «L b°ch -in M-nn von entschie- Brünn. Durch die letzten Ereignist e »..au. die Reihe der europäischen Culturvölker. Das von der"Hjsi1n so reich begabte, von dem Despotismus seiner Herrscher so tiefgebeugte Land ist nun seiner vollen bürgerlichen Freiheit theilhaftig. Die bereits in Wirksamkeit getretenen Decrete der provisorischen Regierung zeugen davon, daß man mit dem finstern Fanatismus für immer gebrochen, und die neue freiheitliche Aera bereits inaugurirt habe. Ein Decret der neuen Regierung spricht die Freiheit und Gleichberechtigung aller Culte aus. Spanien hat sich durch seine Verfolgungssucht an der Menschheit schwer versündigt, und ist im besten Zuge seine große Schuld zu sühnen; es ist die Wiege des Glaubenshasses, der Inquisition und der Scheiterhaufen, und diese mittelalterlichen Schrekensgestalten haben nun auch hier, hoffentlich für immer ihr Grab gefunden. Das Judenthum hat in Spanien eine glanzvolle und eine sehr trübe Geschichte rückständig. Hier lebten seinen größten Denker, seine edelsten Dichter. Alfaßi Maimonides, Nachmanides, Aben-Esra, Juda Halevi, Gebirol, Albo, Abarbanel und viele andere Heroen der jüdischen Literatur erblickten hier das Licht der Welt, und die Juden hatten hier durch Jahrhunderte eine geachtete bürgerliche Stellung und konnten zu den höchsten Aemtern und Ehrenstellen gelangen, bis sie zu Ende des 15. Jahrhunderts von Ferdinand dem Katholischen und feiner Gattin Jsabella aus dem Lande vertrieben wurden. Es ist gar nicht zu zweifeln, daß viele Glaubensgenossen sich auf spanischen Boden niederlassen und eine segensreiche Thätigkeit zum Heile des Landes entwickeln werden. Wie berichtet wird, hätten sich deutsche Juden an die dortige Regierung mit der Anfrage gewendet, ob ihrer Niederlassung in Spanien kein gesetzliches Hinderniß entgegenstehe, und die von der Regierung ertheilte Antwort lautete dahin, daß es zur Niederlassung derselben keiner besondern Erlaubniß bedürfe, daß das Recht hiezu selbstverständlich sei. Es wohnen dasebst bereits seit einigen Jahren einzelne Judenfamilien, die mannigfachen Beschränkungen unterworfen waren und das Recht zur Abhal-