Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 20 (15.10.1868)
- Date
- 1868-10-15
- Page
- Seite 157 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 157 — sicht aus Intelligenz und Gelehrsamkeit nahm, so daß der einen Talmudgelehrten Beleidigende 25 Denar Strafe zahlen mußte, so daß noch zu Maim. Zeiten von dieser Strafe in Spanien Gebrauch gemacht ward, obgleich solche Strafen zu diktiren keinem Gerichte außerhalb Palästina sonst gestattet war'), ist eine sehr zu rechtfertigende Maßregel, weil die Achtung vor Gelehrten aufs Strengste geboten war; nicht so entschuldigend aber ist es, daß auch ein Maßstab für andere Prärogative bestand. Aber auch bezüglich jener Ehrenbeleidignngen, welche das Gericht nicht bestrafen konnte, ^erlaubte man sich später einen Schritt weiter zu gehen. R. L-cherira Gaon that den Ehrenbeleidiger so lange in Bann, als er dem Beleidigten nicht Genngthuung verschaffte, welches Mittels man sich überhaupt zu den Zeiten der Geonim in allen Fällen bediente, in welchen man nicht das Recht hatte, mit Geld zu ' strafen 2). Wurde bei einer Schlägerei eine schwangere Frau gestoßen, und die Folge war eine unzeitige Niederkunst, so mußte der Thäter außer den gewöhnlichen fünf Geldstrafen noch eine Geldbuße als Ersatz für die Kinder geben. R. Simon b. Gamliel war der Ansicht, daß der Schläger den vollen unverkürzten Werth der Kinder zu erlegen habe; die Halacha stimmt jedoch der Ansicht Desjenigen bei, daß das Gericht nur zu benrtheilen habe, welches die Differenz vom Werthe der Frau vor und nach der unzeitigen Niederkunft fei* 2 3). Die Heiligkeit des menschlichen Leibes war den Alten von solcher Bedeutung, daß sie Denjenigen einen Frevler nannten, der nur die Hand gegen Jemanden erhob, denn Mosed zürnte: Frevler, warum willst du deinen Nebenmenschen schlagen. R. Hüne wollte, daß man einem solchen die Hand abschlage, wahrscheinlich meinte er, daß er mit Geld bestraft werde, und bediente sich nur des biblischen Ausdruckes „Hand für Hand" 4 5 * *), und wenn der Talmud erzählt, daß R. Hüne einem solchen Aufbrausenden die Hand abhauen ließ, so soll man darunter gewiß nur ein Wehrgeld verstehen, und wir brauchen nicht zu Raschi's Auslegung Zuflucht nehmen3). Ob ein Mensch sich selbst verwunden dürfe, war bei dem Umstande, als sogar der Selbstmord nirgends ausdrücklich verboten ist, ein Gegenstand des Streites, bis endlich R. Elieser Hakepar so schloß: Wenn der Mensch sich selbst nicht abhärmen und abkasteien darf, und der Nasiräer deswegen ein Opfer bringen mußte, weil er sich den Wein abgelobte, um wie viel weniger darf ein Mensch sich eine Wunde beibringen3). Es ist dem Talmud die Möglichkeit einer Selbstverwundung so ferne, daß er annimmt, so Jemand Einem erlaubt ihn zu verletzen, ohne daß dies eine Verantwortung nach sich ziehen werde, sei dies nicht im Ernste gemeint, wird er dennoch verletzt, so wird der Thäter nach dem Gesetze bestraft, B. K. 93. — Dies sind die juridischen Normen. In moralischer Beziehung soll der Beleidiger dem Beleidigten überdies noch Abbitte leisten, und dieser sich versöhnlich zeigen, wie einst Abraham für Abimelech noch zu Gott flehte'). Ueberhaupt ist die sittliche Unbeschädigung eben so geboten wie die leibliche. Es ist Pflicht, nicht zu verläumden. Die Kundschafter des gelobten Landes wurden bestraft, weil sie den künftigen Besitz des heiligen Landes durch Verläumdung zu verleiden suchten, wie groß ist die Sünde Desjenigen, der seinen Nebenmenschen verläumdet 8 9). Wer seinen Nächsten verläumdet, begeht dadurch eine Sünde, die den drei Hauptsünden, nämlich: Götzendienst, Aufdeckung der Blößen — so glauben wir. yj' zu übersetzen — und Mord gleichkommt. Denn da der Berläumder am Ende sich nicht entblödet, wider Gott zu reden, wie R. Simon b. Lakisch sagt: des Verläumibid 90. 2) Marm. Chobel 3, 6. 3) Tur Choschm M. 420. 4) B. K. 48, 49. ä) Wenn es im Talmud heißt: Ein Heide der einen Israeliten schlägt wird umgebracht, muß es ebenfalls in diesem Sinne gemeint sein. R. Chanina sagt auch nur HiT/D 3*11 6) Synh. 58, 2. ') B. K. 91, 2. 8) ibid. 92. ders Sünde reicht endlich bis zum Himmel, wie es Ps. 73 heißt; sie richten bis zum Himmel ihren Mund, so wird die Verläumdung mit dem Götzendienst in eine Linie gesetzt. Auch dem Mörder wird der Verläumder gleichgestellt. Die verläumderische Zunge sagte man in Palästina, bringt drei Menschen um, sich selbst, den, der die Verläumdung annimmt, und den, den sie verläumdet. Tod und Leben sind in der Hand der Zunge'). Die üble Nachrede war den Rabbinen verpönt, wenn auch dabei nicht gelogen wird. Mit Bedauern bemerkt Rab'3): Von dreierlei Sünden bleibt der Mensch keinen Tag frei, nämlich: von unkeuschen Gedanken, von nichtigen Gedanken — wir lesen nämlich und von Verleumdungen. Da aber diese Verurtheiluug der gesammten Menschheit doch etwas zu grell war, so milderte man die letzte Sünde, in die des sogenannten Berläumdungsstaubes; wer z. B. dem Andern zu viel Lob spendet, wozu Maimoni hinzufügt in Gegenwart eines Feindes3), da ihm dadurch Nachtheil entstehen könnte. Man denke an das giftige „Aber"4). Oder wenn Jemand sagt: Wo raucht die Küche so, wie bei Jenem dort, wo es stets Fleisch und Fische vollauf gibt, d. h. derselbe sei reich, habe Fleisch und Fische vollauf, und lasse Niemanden von desselben genießen. In der heiligen Schrift heißt es daher, „du sollst nicht als Verläumder unter deinem Volke einher gehen"; recht marquirt wird diese Sünde dadurch, daß sie neben dem Verbote steht, „du sollst nicht neben dem Blute deines Nebenmenschen stehen, ohne daß nach rabbinischer Auslegung eine directe Strafe damit verbunden wäre"), Aber die Rabbinen weisen uns auf Mirjam hin, welche die Sünde ihres Mundes an ihrem ganzen Körper empfinden mußte, obgleich sie zu ihres Bruders Besten sprach, indem sich Zipora bei ihr beschwert haben soll, daß sie Moses vernachlässige. Nach Sisre 14 hielt der Priester dem Aussätzigen eine eindringliche Ermahnung. Mein Sohn sagte er zu ihm, Aussatzkrankheiten sind göttliche Strafen für Verläumdung. So sagte auch R. Jochanan"): Auf Verläumdung folgt die Strafe des Aussatzes, denn es heißt, wer insgeheim seinen Nächsten verläumdet, den rotte ich aus'). Dieser humane R. Jochanon macht bei dieser sittlichen Verletzung auch feinen Unterschied zwischen den eignen und fremden Glaubensgenossen. Hast du dich einmal gewöhnt, Böses zu sprechen vor deinem Bruder, der nicht zu deiner Nation gehört, so wirst du am Ende deinem Bruder, Schandflecke anhängen, der zn deinem Volke gehört8). R. Chasda sagt im Namen des Mar Ukba: Ein Verläumder verdient gesteinigt zu werden. Wer seinen Nächsten insgeheim verläumdet, heißt es in Pirke de R. Elieser, für den gibt es kein Rettungsmittel, wie es heißt: Werda verläumdet seinen Nächsten im Verborgenen rc. Es ist nicht genug, daß die Berläumder sich selbst Strafe zuziehen, sondern die übrigen Menschen müssen in Folge dieser Sünde mitbüßen, wie es in Taanit heißt: der Nordwind erzeugt den Regen, aber der göttliche Zorn bricht aus wegen verläumderischer Zunge; auch Jerusalem ist zur Zeit des zweiten Tempels nur wegen Verläumdung aus grundloser Feindschaft, die dort geherrscht halten, zu Grunde gegangen"). Aber unsere Weisen warnten nicht nur vor Verläumdungen, sondern auch vor Annahme derselben. Bar Kappara lehrte: “pTKbj? “|S imn Wl „du sollst einen Nagel haben für deine Ohren". In der Schule des R. Jsmael ward gelehrt: Warum ist das Ohr durchweg hart, und nur das Ohrläppchen weich? Damit der Mensch, wenn er etwas Ungebührliches hört, das Läppchen hinein stecken könne. Es heißt: der Nordwind zerbricht den Regen; gleichwohl der Nordwind die Wolken zertheilt und ') Arachim 15. 2) ibid. 3) B. B. 164. 4) Deot 7. 5) Arachim 17. 8) Deot 7. ') Arachim 15. 8) ibid. 9) Debarim Raba.