Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 16 (15.8.1868)
- Date
- 1868-08-15
- Page
- Seite 127 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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127 — der Schüler Breslau verlassen; ersterer, uni in den erfri-! schenden Nordseebädern zu Norderney seine im heiligen Be- > rufe erschöpften Kräfte zu restauriren. — In der Stadtver-! ordnetensitzung vom 9. Juli beschloß die Versammlung, wie! voraus zu sehen war, gegen die Regierungsvorlage, daß das! neue Johannesgymnasium einen confessionslosen Charakter j haben solle, und daß, falls die Regierung auf ihren Beschluß! bestände, die Stadt darauf verzichten würde, eine neue Au- ■ statt ins Leben zu rufen. Fast einstimmig erhoben sich die; Väter der Stadt für die Freiheit der Schule von der Kirche, I besonders, als auch Oberbürgermeister Hobrecht sich im Namen des Magistrats mit dem Beschlüße der Versammlung einverstandenerklärte. Am 2:. Juli wurde in derselben Angelegenheit von den Führern sämmtlicher liberalen Parteien eine Volksversammlung berufen, die zuvörderst das Vorgehen der städtischen Körperschaften billigte, sodann auch beschloß, an das Abgeordnetenhaus wegen Erlaß eines neuen Unterrichtsgesetzes eine Petition zu richten. — Bei der gegenwärtigen Verwaltung des Unterrichtswesens thut ein solches wahrhaft noth. Man sollte doch glauben, eine Stadt, die aus eigene Kosten eine Anstalt ins Leben ruft, hätte allein über deren Einrichtung zu gebieten, vorausgesetzt, daß das Gesetz und das Gemeinwohl dadurch nicht angegriffen oder gefährdet werden. H. Cultusminister von Mühlcr aber ist anderer Meinung, obzwar kein Gesetz den höher» Lehranstalten die Confessionslosigkeit verbietet, und nach den Aussprüchen früherer Minister die Stiftung solcher Schulen möglich und zulässig, also gewiß nicht gemeingefährlich ist. In Posen gründete der Stadtraht und Abg. Berger aus eigenen Mitteln eine Realschule. Sie sollte nach dem Willen des Stifters eine confessionslose jein; aber obwohl dieser aufs Entschiedenste dagegen protestirte, bestand der Minister doch darauf, daß die Schule eine evangelisch-confessionelle sein müsse. Was haben wir Juden unter diesen Umstünden von ihm zu erhoffen?— In den neuen Landestheilen (Hannover, Hessen rc.) sollen die jüdischen Schüler an Sabbaten und Feiertagen auf Verlangen ihrer Eltern vom Schulbesuche dispensirt werden können, und hier in Breslau will man ihnen nicht einmal gestatten, sich an den genannten Tagen des Schreibens zu enthalten. Eine diesbezügliche, mit 530 Unterschriften hiesiger jüdischer Bürger und Familienväter bedeckte Petition an den Magistrat*) wurde abschlägig beschieden. Wir fürchten sehr, daß der in diesen Tagen beim königl. Provinzial-Schulcollegium gegen diesen Bescheid eingebrachte Recurs ebenso erfolglos sein wird, wie alle frühern in Ueser Angelegenheit gethanen Schritte. — Gegenwärtig weilt in hiesiger Stadt Prof. Dr. Lewy aus Paris, der zum Besuche seiner Verwandten hierher gekommen ist. Er ist in Festeuberg geboren und wurde von der französischen Regierung zur Errichtung von Schulen in Tanger berufen. 8 Jahre hat er dort gewirkt und sich um die Gesittung der Araber sehr verdient gemacht. — E. K. B erlin, Ende Juli. In Ihrem geschützten Blatte wurde bereits des Streites zwischen Prof. Virchow und Dr. Meilitz, den ersterer aus confessionellen Rücksichten nicht als Assistenten in seinem pathologischen Institute anstellen wollte, Erwähnung gethan. (Vgl.^ Nr. 13. d. Jahrg. „Aus Preußen" v. H. K.). Dr. Meilitz hatte auch dem H. Professor vorgeworfen, daß er sich in, der Facultüt einem Anträge auf Ernennung Traube's (eines Juden) zum ordentlichen Professor gleichfalls aus confessionellen Gründen widersetzt habe. Virchow antwortet nun darauf in dem neuesten Hefte seines „Archivs für pathologische Anatomie und Physiologie": „Zu allen Zeiten habe ich den statutenmäßigen Grundsatz vertheidigt, daß die Ordinariate Stellen und nicht Titel sind, und daß, wenn kein Ordinariat vacant und kein neues gegründet ist, auch kein Ordi- *) Vgl. meinen Aufsatz: Zur Gewissensfreiheit in Preußen in Nr. 10 dieses Jahrgangs. narius zu ernennen ist. Geht man davon ab, so geräth man auf das Gebiet der Willkür, welches vielleicht der einen oder andern Persönlichkeit zum Vortheil, dem Ganzen aber stets zum Nachtheil ausschlägt. Dieser Auffassung habe ich als Professor wie als Abgeordneter öffentlich und privatim Geltung zu verschaffen gesucht, und H. Meilitz kann darnach im voraus in vielen Fällen wissen, wohin meine Vota gehen werden. Sollte er jedoch vorziehen, seine „zuverlässige Quelle" weiter zu benützen, so möchte ich ihn eben ersuchen, sich und dem Publikum darüber Gewißheit zu verschaffen, wie ich mich in denjenigen Fällen, wo es sich um Abstimmungen über die Anstellung der Juden gehandelt hat, verhalten habe." — Dieser Gegensatz in seinem Verhalten in der Theorie und Praxis ist es eben, der so ungemein frappirte. Gründe, wie die oben angegebenen, sind noch nicht geeignet, ihn von den ihm gemachten Vorwürfen, die er selbst thatsächlich zugibt, frei zu machen. Welcher „Nachtheil für das Ganze" wäre es denn, wenn Männer wie Traube oder selbst nicht wie Traube statt mit „außerordentlicher H. Professor!" mit „ordentlicher H. Pr.!" angeredet würden? Sollte bei einem so prononcirt liberalen Manne wie Virchow der Vortheil, daß mit der Ernennung Traube's ein mittelalterliches Vorurtheil gebrochen worden wäre, den eingebildeten Schaden nicht bei weitem überwiegen? Oder hat der H. Professor aus staatsökonomischen Rücksichten dem supernumerären Traube seine Stimme nicht geben können? Das wäre allerdings ein plausibler Grund, den wir aber Allen eher, wie Virchow unterschieben möchten. — Einen mittheilenswerthen Rechtsgrundsatz hat unlängst das Obertribunal ausgesprochen. Jemand hatte nämlich in der Synagoge während des Vorbetens ein anderes Gemeindemitglied, das die Synagoge verlassen wollte, thätlich angegriffen und durch diesen Exceß nicht den Gottesdienst, wohl aber einzelne Gemeindemitglieder in ihrer Andacht gestört. Hierin liegt das Vergehen des §. 136 des St. G. B. Der Rechtsgrundsatz des Obertribunals vom 25. März 1868 lautet: „Eine Störung des Gottesdienstes liegt auch da vor, wo nichr die Ritualhandlung selbst gestört, wohl aber das Recht der Gemeinde, einem solchen Acte mit Ruhe zu folgen, beeinträchtigt worden sei." — Wie wir hören, hat der Phil. Cand. H. S. Kalischer, ehemals Hörer des jüdisch-theologischen Seminars zu Breslau, den diesjährigen philosophischen Preis an der Universität gewonnen. — —n— Berlin. Dr. Nascher, Prediger der hiesigen jüdischen Gemeinde Schochre hatow bereitet gegenwärtig eine Brochüre vor, welche die Lehre des Collegen Knak vom Stillstände der Erde durch talmudische und chaldäische Autoritäten unterstützen soll. (Sieht ihm ähnlich.) — In gut situirten jüdischen Kreisen spricht man mit ersichtlicher Befriedigung davon, daß ein adeliger, höherer Cavallerie-Osficier um die Hand der auch in Berlin als hervorragende Schönheit bekannten Tochter eines hochangesehenen jüdischen Cultnsbeamten (des Rabbiners Aub) angehalten habe. Die noch unbekannte Antwort des Vaters macht viel Kopfzerbrechen. (Dürfte aber doch zweifelsohne nicht bejahend ausfallen). — B. Mt. Z Bon n. Bei Gelegenheit des Universitätsjubiläums hat auch der Oberbibliothekar und außerordentliche Professor, Dr. Jakob Bernays, ehemals Lehrer am Breslauer Seminar, den rothen Adler-Orden vierter Elaste erhalten; der berühmte Botaniker, Prof. Pringsheim wurde zum Ehrendoctor ernannt. — K. Locale und auswärtige Kothen. Brünn. Unser geehrter New-Iorker College, der „Hebrew-Leader", der unfern Nekrolog auf den sel. Rabbiner Horwitz abdruckt und mit einer Nachbemerkung beehrt, scheint