Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 16 (15.8.1868)
- Date
- 1868-08-15
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 125 dem Verkäufer Geld geben, und dieser jenem eine schriftliche Urkunde überreichen, es wäre denn, daß sich der Käufer die Vertragsmodalität bedungen hätte, daß nämlich entweder die Uebergabe des Geldes allein den Vertrag befestige, oder daß der schriftliche Vertrag noch nachzutragen sei?') Noch einer dritten Erwerbsart erwähnt die Mischna, d. i. wenn der Besitzergreifer das Haus verschlossen, an der Einfriedigung des Ackers etwas vermehrt oder davon abgenommen hättet), um dadurch den Zugang oder die Verhinderung desselben zu adoptiren. Was den Kauf eines Grundstückes von einem Nichtjuden betrifft, walteten dieselben Rechtsverhältnisse ob, Samuel wollte anfangs behaupten, daß in diesem Falle unter allen Umständen der Kauf nur dann als abgeschlossen zu betrachten sei, wenn ein schristloscr Vertrag ausgefertigt wurde, und wurde in seinem Namen berichtet, daß Jeder das Recht habe, ein Grundstück zu occupiren, welches der nichtjüdische Verkäufer einem Juden lediglich für Geld überlassen hatte, allein sein Ausspruch, das Landesgesetz hat Giltigkeit, hob diese Meinung wieder aus.") Zeugen waren weder beim Verkauf noch auf der Urkunde erforderlich. Erst im 13.—14. Jahrhundert traf man in einer spanischen Gemeinde die Einrichtung, daß nur jene Urkunden Giltigkeit haben, die von dem Gerichtsschreiber verfaßt sind, wahrscheinlich um Verfälschungen vorzubeugen.") Aus Ruth 4, 7. lernen wir noch einen besondern Gebrauch bei Kauf, Tausch und Cession, nämlich daß das Eigenthum an die veräußerte Sache ehedem durch Ausziehung und Ueberreichung eines Schuhes übergeben ist. Doch führte der Schriftsteller diesen Gebrauch als eine unbekannte Sitte der Vorwelt an. Zu Mosis Zeit war er so bekannt, daß Barfüßer ein Schimpfwort war, und vermuthlich so viel als ein Mann, der Alles das Seinige verkauft, ein Verschwender und Bankerottier. Moses erlaubt, mit diesem Namen den zu belegen, der seines Bruders Witwe nicht heiraten wollte. Die Pytagoräer legten das Erscheinen der Egypter beim Gebete ohne Schuhe so aus: der nackt aus Mutterleib gekommene, Philosoph sollte nackt vor seinem Schöpfer erscheinen; denn Gott höre bloß den, der mit nichts Fremden belästigt ist. In der talmudischen Zeit bildete sich dieser Gebrauch dahin aus, daß jede Uebergabe eines beweglichen Gegenstandes, das Zeichen eines Vertrages bildete, jedoch war man nicht mehr darüber einig ob der ursprüngliche Besitzer dem neuen, oder dieser jenem den beweglichen Gegenstand übergab, da das inm? jnai w'X w beide Auslegungen zuließ, ein Beweis, daß sich dieser Gebrauch erst später herausbildete.") Die Halacha statuirte, daß der erwerbende Theil das mobile Objekt dem ursprünglichen Besitzer einzuhändigen habe, woraus sich später der Gebrauch gestaltete, daß der Veräußernde den Rockzipfel der Zeugen ergreift, als wollten sie für den Erste- Her ein Objekt als Vertragszeichen dem Veräußernden übergeben "), dieser Gebrauch heißt TllD pp Mantelgriff. 'rb*w rm Ein pium desiderium, von Leopold Wolf in Prag. Wiederholt wurde in diesen Blättern zur Gründung eines Vereins zur Pflege der verschiedenen jüdischen Wissenschaftszweige, namentlich aber für die Geschichte der Juden in Böhmen und speciell in Prag eingeladen, ohne daß dieser Gedanke auch nur die geringste Förderung von Seite derjenigen jüdischen Autoritäten gefunden hätte, denen das Zustandekommen eines so guten und gemeinnützigen Unternehmens doch in erster Reihe am Herzen liegen sollte. B. B. 42. Kid. 26. '») B. B. 54. 14) Ascheri resp. 714. ") B. M. 47. 16) Choschen M. 195. Schreiber dieses verhehlt es sich nicht, daß seine Stimme abermals als die eines Predigers in der Wüste verhallen werde, denn es fehlt leider in Prag das allgemeine Verständniß für die Wichtigkeit der Sache! (Wer die Schuld trägt, wollen wir in Anhoffnpng einer günstigeren Wendung hente noch unerörtert lassen; werden aber bei Wiederverschleppung der Sache es nicht unterlassen, den betreffenden Persönlichkeiten, denen die Forschung auf dem Boden der ureigenen Geschichte und der hochwichtigen Gemeinderechtsdenkmähler besondes willkommen sein sollte, vor aller Welt ein quousque tandem? zuzurusen. Die Judengemeinde Wiens hat die Documente ihrer Geschichte archivalisch geordnet, Augsburg, Worms, Cöln, Danzig, Frankfurt a. M., Straßburg, Mainz u. s. w. haben ihre Geschichtsmonographien, deren Zusammenstellung nur durch sachkundiges Zusammenhalten aller daraus Bezug habenden Acten möglich war; Prag — hat außer den anerkennenswerthen Arbeiten eines Lieben und Podiebrad, nichts, was eine Handhabe zu seiner Geschichtsschreibung bieten könnte! Unterstützung floß diesen Schriftstellern wohl eher aus Paris als aus der eigenen Gemeinde zu. Und doch, — was ist erhabener und würdiger, was ist dem Vorstande einer altehrwürdigen Judengemeinde, wie Prag näher gelegen als die Aufgabe, der Erforschung der Geschichte der eigenen Heimat, Streben und Mühe zu widmen?! Handelt es sich um eine Geschichte der Juden in Böhmen, so sind wir in erster Reihe auf den Mittelpunkt der böhmischen Judenschaft, auf die Hauptstadt Prag angewiesen; in ihr finden wir einen Haltpunkt zur Beurtheilung der Gesammtheit; sie bietet unstreitig die Gegenstände des fruchtbarsten Studiums, denn die Geschichte der Judenstadt Prags ist reich und inhaltsschwer! Was Hilst alles Streben nach der Weite, Höhe, nach einzelnen zerstreuten Documenten und Urkunden, wenn der geschichtliche Boden der alten Hauptstadt für uns eine terra incognita bleibt? Vor Allem ist Material aufzusuchen und finden; was unsere Vorzeit in Gunst und Ungunst der Zeitverhältnisse, in Liebe, Treue und Anhänglichkeit am Glauben unserer Väter mit Clios Griffel ausbewahrt hat, das lauft wie das Blut der Arterien zum Herzen in der Geschichte der Prager Judengemeinde zusammen in Prag, dessen Boden durch tausend Erinnerungen geheiligt ist, das unzählige geschichtliche Reliquien der Vergangenheit besitzt, welche von kundiger Hand eine an die andere pragmatisch gereiht, im Stande sind uns vergangene Zeiten und vergangene Zustände lebendig zu vergegenwärtigen. Ich bin von der Hingebung des Redakteurs dieser Blätter für die gute jüdische Sache überzeugt, und glaube, daß er in denselben gern Mittheilungen entgegennehmen wird, die von den Bemühungen für die vaterländischen Geschichtsquellen Bericht erstatten, wichtige Resultate mittheilen, manchen interessanten Fund in einem öffentlichen Verwahrungsort niederlegen, und die Ansichten und Ideen der Forscher und Sammler auf eine leichte und bequeme Art austauschen. Dies zu erreichen ist bei einiger Willsährigfeit von Seite Derjenigen in deren Händen sich Documente ohne Nutz und Frommen für die Forschung befinden, leicht möglich. Möge Alles gesammelt und veröffentlicht werden, was Geschichts- und Alterthumskunde in sich begreifen, doch nur insofern es sich für eine periodische Schrift eignet, nicht also was Gegenstand eigener Werke ist, gelehrte Abhandlungen von umfassendem Zusammenhang! Vorzugsweise wird der einzelne Fund, der einzelne Gedanke, der im verschlossenen Pult für verloren zu achten ist, zur Mittheilung gelangen können und nichts möge für unbedeutend und überflüssig erachtet werden, was in irgend einer Beziehung ein geschichtliches Verhältnis zu erläutern im Stande ist. Ein Verein wäre nun dazu berufen, diese Thätigkeit anzuregen, den Sinn zu beleben und mannigfach dem Bestreben der Einzelnen fortzuhelfen. Mögen recht Viele, die mit unermüdetem Fleiße sich den Geschichtsstudien widmen, einen Theil ihrer Thätigkeit einem solchen Unternehmen schenken!