Mannheim
Compact Memory

Das Abendland · 1868-06-15 · 14 (15.6.1868) · p. Seite 109

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Abendland
Volume
V (1868)
Issue
14 (15.6.1868)
Date
1868-06-15
Page
Seite 109 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9050333-9094778-9051231--0914-9051236
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 109 — [ und ihnen Schutz geleistet. (Vgl. Zem. Dav. s. 156 und 182). I __ Die Juden in der Residenzstadt zu Wien, werl in der f Nähe der sie schützenden Fürsten lebend, _ waren auch von [ Druck und Verfolgung mehr verschont geblieben, und hatten » über Ungemach weniger Klage zu führen, als ihre Glau-! beusgenossen in der Provinz. — Allein auch diese sollten j im Laufe der Zeit von Pöbelwuth nicht verschont bleiben, j auch über sie brach das Verhängniß herein, welches ihre Glaui bensbrüder in andern Ländern und Provinzen früher oder! später zu erleiden und erdulden hatten. Sie sollten, weil bisher l weniger schmachtend und seufzend, den Kelch der Leiden bis ' aus die Neige leeren. Im Jahre 1667 wurden sämmtliche y Inden aus der Residenz, 1400 an der Zahl, am 4. Februar l auf Befehl Kaiser Leopold's aus Wien vertrieben. — Schon I kurze Zeit jedoch, bevor noch dieser grausame Befehl erlassen > wurdet hatten die Juden zu Wien auch von der Bevölkerung r daselbst viel zu erdulden gehabt. — Sie bewohnten nämlich t den linken Theil des Donauufers, die heutige Leopoldstadt, f Während sie bisher des Tags über die Donaubrücke über- £ schreiten dursten, und es ihnen auch gestattet war, Ne innere - Stadt zu besuchen, durften sie von nun an sich gar nicht in t die Stadt begeben, waren sie ans den kleinen Theil ihres ‘ Wohnortes beschränkt, war ihnen jede Verbindung mit dem s Stadttheile Wiens aufs Strengste untersagt. Im Jahre? 1665, also zwei Jahre vor ihrer gänzlichen Vertreibung, \ wurde sogar ihr Stadtviertel in einen Kampfplatz verwandelt, i Die Studenten überfielen nächtlicherweise die schütz- und wehrlosen Juden, Plünderten, raubten und mordeten, warfen einen beträchtlichen Theil derselben in die Donau, wobei die Inden i* sich zur Gegenwehr setzend, auch mehrere Studenten verwundeten, und nicht Wenige von ihnen in den Wellen der Donau ihren Tod fanden. — Der Bürgermeister der Stadt Wien hatte wohl ein Regiment der dortigen Garnison zur Herstellung der Ruhe ansrücken lassen, jedoch zu spät. — Dieser Kampf mit den Studenten, sollte nur das Vorspiel jenes - schaurigen Dramas sein, das sich später in seiner Totalität auf demselben Schauplatze abzuspielen drohte.— Die Ursache der Jndenvertreibung ans Wien unter Kaiser Leopold wird - mannigfach angegeben. — Die Einen behaupten, sie wäre aus : Veranlassung der Kaiserin geschehen. — Die Kaiserin, eine [• spanische Prinzessin, in spanischen Sitten und Anschauungen erzogen und herangewachsen, die gleichsam mit der Muttermilch schon den Judenhaß eingesogen, hätte in den Kaiser gedrungen, sämmtliche Juden aus seinem Reiche zu vertreii ben. Sie schrieb die Ursache ihrer Unfruchtbarkeit dem Zorne l Gottes zu, der sie darob strafte, weil sie Juden in ihrem f Reiche dulde. Selbst der, sonst in den Zeiten des Mittelal- ters als wirksam anerkannte goldene Zauberschüssel, hätte nicht vermocht, die Borurtheile und Voreingenommenheit der Kaij serin gegen die Juden umzustimmen, und ihr Herz einer best fern Meinung zu erschließen. Die Juden zu Wien ließen i nämlich, für die zu erhoffende Entbindung der Kaiserin, eine Wiege ans reinem Golde anfertigen; die Kaiserin wies selbst dies ansehnliche Geschenk der Juden zurück. —■ Zu dieser ungünstigen Meinung der Kaiserin von den Inden trug nebst ihrer spanischen Erziehung nicht wenig der Beichtvater der Kaiserin, Bischof von Wiener-Neustadt, bei. Er hielt in Gegenwart des versammelten Volkes und des sämmtlichen Hofes Predigten, worin er die Laster der Juden, wie er sie zu bezeichnen beliebte, auseinandersetzte, und jedesmal die Bemerkung hinzufügte, daß das Heil des Landes, welches durch den Türkenfeind bedroht war, unrettbar verloren sei, so der Kaiser sich nicht entschlöße, sämmtliche Juden aus der Residenz zu vertreiben. Der Kaiser, von allen Seiten gedrängt, mußte nun zu dem vorn Bischöfe zu Neustadt verfaßten Vertreibungsbefehl der Juden seine Einwilligung ertheilen. — Am 4. Febrnar 1676 erscholl nun Tompetenschall durch die Straßen Wiens, Herolde verkündeten in feierlicher Weise die Vertreibung der Juden ans Wien, und nur einem sehr geringen Theile der jüd. Bevölkerung Wiens war es gestattet, in der Hauptstadt verbleiben zu dürfen. Die in der Stadt gebliebenen Juden legten nun bei Kaiser Leopold folgende schriftliche Fürbitte ein: (Vgl. Basnage Histoir© de Juifs s. 807). (Forts, folgt.) Die Heiligkeit des Eigenthums. von Dr. M. Duschak. Die Achtung, welche man vor dem Eigenthum Anderer haben muß, ward und wird unter allen Völkern der Erde angetroffen und gefunden. Nur die auf der untersten Stufe der Civilisation und Moralität lebenden wilden Völker, die den vernunftlosen Thieren verwandter sind als den Menschen, kennen die Achtung vor fremdem Eigenthnm nicht. Sobald sich aber solche Wilde aus dieser Erniedrigung erheben, sobald sie ein sociales Leben beginnen, sobald schämen sie sich vor dem Gedanken, fremdes Gut nicht zu achten. Darum sind alle weltlichen Ordnungen, alle Staaten, alle Gesetze, alle Verträge entstanden, daß jedem Menschen sein Eigenthum sichergestellt werde. Alle bürgerlichen Einrichtungen, alle Obrigkeiten sind vorzüglich nur darum vorhanden, einen Jeden bei seinem Eigenthum, bei seinen Rechten zu schützen. Jeder Besitz von irdischen Gütern, jede Achtung des Eigenthums, gehört zu den Rechten der menschlichen Persönlichkeit, infoferne das ursprüngliche Eigenthum die Frucht und Wirkung ist einer entsprechenden Anstrengung und Fähigkeit des Menschengeistes, um sich einen Theil der Schöpfung anzueignen und sie nutzbar zu machen, obgleich das Eigenthum auch gewonnen wird durch Uebertragungen von Person aus Person. Was der Mensch durch gesetzliche und rechtliche Mittel erwirbt, ist sein Eigenthum, und hat Anspruch auf die Achtung Anderer, wie seine Persönlichkeit selbst. Die Israeliten erkämpften sich ihr Grundeigenthum, ihre Aecker mit dem Schwerte; die eroberten Aecker wurden dann nach dem Los und zu gleichen Theilen unter den Israeliten vertheilt, und blieben unveräußerlich. Das Eigenthum der Aecker erhielt noch eine höhere Sanktion. Gott war der Eigenthümer aller Aecker des verheißenen Landes, die Israeliten aber für bloße Meyer, die den Aecker ewig nicht veräußern dürften. In Egypten gehörten die Aecker dem Könige, und die Bauern waren nicht Eigenthümer des Feldes, das sie bauten, sondern Meyer, die dem Könige den Fünften geben mußten. Der König der Israeliten war Gott, dem auch sie zwei Zehnten geben mußten. Einen Verkauf des Ackers gab es nicht, sondern bloß der Ernten, die zwischen dem Verkauf und Jubeljahr zu erwarten war. Ein solcher Erntekauf mußte nur vortheilhaft sein, Niemand wird sein Geld zum voraus auf viele Jahre gezahlt und sich Gefahren ausgesetzt haben. Später wurde dem Käufer auch der Vortheil eingeräumt, daß wenn er ein Feld kaufte, auf welchem noch die Früchte standen, er diese bei der Rückgabe! es Feldes nicht zu ersetzen brauchte (Arachin 31). Der Verkäufer hatte das Recht, vor Eintritt des Jubeljahres die noch rückständigen Ernten, nach Abzug der vom Käufer genossenen, für eben den Preis wieder znkaufen, für den sie verkauft waren; und eben dieses Rechtes konnte sich auch der nächste Verwandte des Verkäufers, der Goel bedienen. Der Nutzen dieses Gesetzes war groß. Erstens konnte kein begüterter Bürger unendlich reich, und kein unbegüterter arm werden. Dann werden Israeliten ihr Land nicht verlassen haben, und durch häufigere Ehen sich das Volk vermehrt haben; dann trug die Zertheilung der Aecker dazu bei, daß sie besser gebaut wurden, und endlich wurden die Israeliten an ihrem Vaterlande gefesselt. Aber auch dieser Ernteverkauf war dem Eigenthümer nur dann gestattet, wenn ihn Mittellosigkeit und Roth dazu zwang, aber nicht aus Speculation, um das Geld anderweitig zu verwenden, es war die Absicht, daß das Volk nicht den Charakter eines ackerbautreibenden Volkes verringere; that es Jemand dennoch, so wurde er damit bestraft, daß der Acker niemals mehr in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.