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Das Abendland · 1868-06-15 · 14 (15.6.1868) · p. Seite 107

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Journal
Das Abendland
Volume
V (1868)
Issue
14 (15.6.1868)
Date
1868-06-15
Page
Seite 107 (sequence 3)
Language
German
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In seinem Antwortschreiben vom 22. Mai dankt er dem Rathe für seinen religiösen Eifer, wie für die bewiesene Unterthanentreue und schickte 2 Gesandte, den Sigmund Potemprunner und Oswald Reicholf, „den wir ganz Gwalt und und macht geben haben, mit demselben Juden und jüdin, auch irm leib und gut nach evren rat und gefallen zu richten und zu strafen." — Anfang Juni trafen die Gesandten ein, und alsbald wurden die Juden in Gegenwart derselben, sowie des Capistrano, mehrerer Theologen vom Dome, des Stadthauptmanns, Bürgermeisters und Rathes verhört. Die schreckliche Folter, bei deren Anwendung der unmenschliche Capistran selbst die Schergen anfeuerte, preßte den armen Gemarterten Geständniße ans, wie sich sie König und Rath nicht besser wünschen mochten. Sie bekannten, das Sacrament gekauft, in der Synagoge zerstochen und mit Ruthen geschlagen zu haben, wobei natürlich das herkömmliche Wunder des Blutfließens nicht ausbleiben konnte. Noch ein anderes belastendes Moment trat hiezu. Eine alte, getaufte Jüdin meldete sich bei den Richtern uud sagte aus, sie erinnere sich als sechsjähriges Mädchen gesehen zu haben, wie die Juden eine geweihte Hostie in's Feuer geworfen hätten, die nicht verbrennen wollte, und da eine alte Frau vom Wunder hingerissen auf den Knien das Sacrament angebetet habe, wäre sie von den ergrimmten Juden erschlagen worden. Auch von einem Christenkindermord wußte die boshafte Abtrünnige zu erzählen und gab sogar das Grab des von den Juden getödteten Knaben an. Die Qualen der Tortur ließen die Juden auch bekennen, daß sie noch Mitschuldige hätten, indem sie auch den Gemeinden von Schweidnitz, Liegnitz, Jauer, Striegau, Löwenberg und Neichenbach Hostien zur Schändung geschickt hätten. Am 17. Juni wurden denn auch die Juden der angegebenen Gemeinden verhaftet und ihre Besitzthttmer confiscirt, und als die Lieguitzer Gefangenen bei einer im Juli ausgebrocheuen Feuersbrunst im Kerker verbrannten°), schaffte man die der andern Städte nach Breslau zu ihren Leidensbrüdern in's Stockhaus. Es hieße Holz in den Wald tragen, auch nur ein Wort als Beweis für die Lügenhaftigkeit der Beschuldigungen, wie der durch Martern erpreßten Aussagen zu verlieren; auf das Vermögen war es hauptsächlich abgesehen, wie nian dies aus den Briefen des Königs ersehen kann, und darum mußten ja die Richter von der Schuld der Juden überzeugt sein. Ladislaus hatte schon am 26. Juni seinen Gesandten, zu denen noch der Licenziat und königliche Sekretär Sigmund Vorschorner hiezugekommen war, Vollmacht über die Juden von ganz Schlesien gegeben, und diese belegten nun vor Allem im Namen des Königs das eingezogene Judengut mit Beschlag. Die Vorgefundene, verbriefte Geldschuld betrug 25 Tausend Ungar. Goldgulden, das Silber und Geschmeide wurde an einen Breslauer Bürger für 1100 Gulden verkauft, an Baargeld wurden bloß 500 Gulden entdeckt, wozu noch 225 Gulden kamen, die man den Gefangenen im Kerker abgenommen hatte. Ziehen wir auch in Betracht, daß der Werth des Geldes in damaliger Zeit ein sechs- bis zehnmal höherer war, wie in der jetzigen, so mochte doch die gemachte Beute weit unter den Erwartungen der habgierigen Henker zurückgeblieben sein: wahrscheinlich hatten die Unglücklichen einen großen Theil ihres Silbers und Barvermögens noch vor hereinbrechender Katastrophe in der oben angedenteten Weise zu retten (?) gewußt, da letzteres sonst im Vergleiche zu dem Vorgefundenen Schuldvermögen von 25000 Goldguldcn vermuthlich mehr als bloß 1800 fl. betragen hätte. Es ist interessant zu erfahren, wie viel von dem letztem die Gerichtskosten absorbirten. Eine im Stadtarchive zu Breslau noch vorhandene Rathsrechnung (auch bei Oelsner abgedruckt) belehrt uns, daß die Schreiber für die doppelte Abfassung der Protokolle und Register 32 Gulden erhielten, daß den „frommen Leuten", die die flüchtigen Juden 8) Sommersberg 11. Annal. Wratislav-Curaeus, Gentis Silesiae — Annales — Schickfuß, a. a. 0. — Thelesius, 11. 316 bestreitet 3toar die Angabe der beiden letzten Chronisten, doch hat schon Sam» ter m seiner Chronik v. Liegnitz S. 467 nachgewiesen, daß wir trotzdem den beiden Erstern vollen Glauben schenken dürfen. vier Tage lang verfolgt und eingefangen haben, 30 Gulden für ihre gottselige Bemühung gezahlt wurden; die Gesandten, die 20 Pferde zur Verfügung hatten, kosteten nebst der Verpflegung der Gefangenen 832 Gulden u. s. w. Capistrano und Sparrücksichten mochten zur Entscheidung gedrängt haben. Im Jahre 1454 (der Tag ist aus den Chroniken und Urkunden nicht genau zu ersehen) bestiegen auf dem Salzringe (jetzigen Blücherplatze) 41 als hauptschuldig Erkannte den Scheiterhaufen und wurden „nach irem verdienen" verbrannt, die Uebrigen, obwohl unschuldig, wurden „um dieser und anderer großer Missethat und schuld willen" aus der Stadt verwiesen und alle mehr als 7jährigen Kinder den Eltern entrissen und getauft. Der greise Rabbiner Pinchas soll sich die Nacht vor der Epecution im Gefängniße erhängt und zuvor auch seine Leidensgenossen aufgesordert haben, sich zu entleiben. Sollte der Unglückliche der in der eingangs erwähnten hebräischen Urkunde genannte R. Pinchas gewesen sein? So war denn der Streich gelungen, den wahnbethörter Fanatismus im Bunde mit schmutziger Habsucht gegen die unglücklichen Juden geführt hatte; Capistrano jubelte, er hatte seinem „Feuereifer", wie ein witziger Chronist sich ausdrückt, im vollsten Maße Genüge gethan. Nicht ebenso hatte der hochweise Rath Grund zu triumphiren, der hatte seine Rechnung ohne König Ladislaus gemacht. Wohl mochten die öden Judenhäuser der Stadt zugefallen sein, das confiscirte Gut aber, „das doch die ratmannen hatten zu der Stat nutz mögin behalten, wurde zu Händen Ladislai genommen.') Aber noch hatte das schaudervolle Drama seinen eigentlichen Abschluß nicht gefunden. Als gegen Ende des Jahres 1454 Ladislaus nach Breslau kam, wurde er vom Rathe angegangen, nie mehr einen Juden in der Stadt wohnen zu lassen. Einen Tag vor seiner Abreise, am 30. Januar 1455 gewährte der König die „redliche bitt" und verbannte die Juden für ewige Zeiten aus Breslau.8) Ein ähnlicher Befehl wurde im Jahre 1457 in Schweidnitz ^) erlassen und so wahrscheinlich auch in den übrigen schlesischen Städten. Eine Verkaufsurkunde aus dem petersMte zu Lafel vom Jahre 1327. Von Leopold Wolf in Prag. Das Studium der Städtegeschichten bietet, wie wir schon wiederholt nachzuweisen Gelegenheit hatten, eine reichliche Stoffsammlung auch für die Geschichte der Juden; doch auch die Geschichte des Privatrechtes wird uns, wenn wir unseren speciellen Zweck im Ange haben, hin und wieder Daten liefern, die, wenn sie dem Juristen auch nur von rechtswissenschaftlicher, so doch dem Historiker auch von geschichtlicher Bedeutung sind. Es ist wohl wahr, von Tag zu Tag öffnen sich dem Forscher auf dem Gebiete der jüdischen Geschichte neue und reiche Urkundenvorräthe, so daß es fast unnöthig scheinen sollte, auch auf solche nur einzelne Streiflichter auf das Gesammtbild werfende Schriftstücke Bedacht zu nehmen; aber immerhin bieten diese verschiedenen privatrechtlichen Urkunden zusammengenommen ein Mosaikbild von nicht uninteressanter Farbenmischung. Die allgemeine Geschichte der Juden ist der rothe Faden, an dem wir die Stufen der 0 Eschenloer I., 17. Bemerkenswert!) ist auch, was dieser Chronist, der unmittelbar nach dem Auto äa Fe, im I. 1455 als Stadtscheiber nach Breslau gekommen war, zu dem unmenschlichen Verfahren gegen die Juden bemerkt: „Ob dies göttlich sei oder nicht, setze ich auf Erkenntß der geistlichen Lehrer." 8) Vermuthlich steht auch die Ausweisung der Juden aus Brünn und Olmütz, die auf Befehl Ladislaus bereits im Juli 1454 erfolgt war (Wiener Regesten. S. 247, Nr. 224 und 225) mit den Bres» lauer Vorgängen im Zusammenhänge. 9) Schmidt, Gesch. von Schweidnitz. I. 160. Berichtigung. Im ersten Theile dieses Aufsatzes Anm. 5 soll es heißen: Sam. Usque, Consolacoes III. Nr. 25, nicht Lloreute rc., das zur Anm. 6, gehört. —

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