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Das Abendland · 1868-05-15 · 10 (15.5.1868) · p. Seite 76

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Journal
Das Abendland
Volume
V (1868)
Issue
10 (15.5.1868)
Date
1868-05-15
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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76 theil, die im Tempel oben an sitzen und auf dem Markte , zuerst gegrüßt sein wollen" drohten ihm mit Entfernung aus der Gemeinde und völliger Epcommnnication sowohl in geistlichen als auch in weltlichen Dingen. Als er bcharrte, wurde er wirklich ausgestoßen, und von allen Gemeinden, selbst von seinen Brüdern. Er beschloß nun zu seiner Rechtfertigung ein Werk zu schreiben, in dem seine Lehre enthalten sei. Seine Feinde kamen ihm zuvor, und ließen durch den Arzt Samuel de Sylva eine Schrift: „lieber die Unsterblich keit der Seele" gegen ihn veröffentlichen, in der er schmählich verläumdet und als Gottesleugner hingestellt wurde. Er antwortete mit einer Schrift: „Prüfung der pharisäisch e n Trad itio ne n verglichen mit dem geschrie-! denen Gesetze von Uriel, jüdischen Rechtsgelehr-! ten, nebst einer Erwiederung an einen gewissen Samuel de Sylva, seinem falschenVerläumder." Er schrieb in dem Buche gegen die Unsterblichkeit der Seele: Die Inden entwarfen nun eine Anklage an die Obrigkeit, weil Acosta auch das Christenthum angegriffen habe. Er wurde in das Gesängniß geworfen, wenige Tage nachher gegen eine «Licherstellung entlassen, schließlich zu einer Geldbuße von dreihundert Gulden und Vernichtung seiner Schriften verurtheilt. In Folge dessen gegen die Juden erbittert, richtete er nun seine Angriffe gegen den Mosaismus, und suchte zu beweisen, daß das Gesetz Mosis menschliche Erfindung sei! Die Anfeindungen vermehrten sich dadurch noch, die Kinder, von den Eltern und Rabbinen dazu angewiesen, liefen haufenweise durch die Straßen und verfluchten ihn unter Ges chrei und Schimpfreden, versammelten sich vor seiner Thüre, warfen ihn mit Steinen und ließen nichts unversucht, ihm keinen ruhigen Augeicklick zu gönnen. Fünfzehn Jahre harrte er in dieser Lage aus, zuletzt verließ ihn die Kraft, er widerrief und wurde durch die Vermittlung seines Oheims in die Gemeinde wieder ausgenommen. Der Friede dauerte nicht lange. Schon nach wenigen Tagen wurde er von einem Knaben, dem Sohne seiner Schwester, angegeben, daß er in der Zubereitung der Speisen und in andern Dingen sich vom Judenthume entferne! Diese Anklage wurde von seinen Verwandten wahrscheinlich aus sehr selbstsüchtigen Gründen erhoben, um ihm sein Vermögen vorenthalten und seine Verheirathung (und wahrscheinlich eine eventuelle legitime Descendenz) verhindern zu können! Weitere Anklagen folgten: So hatte er zwei Abenteuerer, einen Spanier und einen Italiener, die in tiefster Roth von London nach Amsterdam gekommen waren und durch einen Xiebertritt zum Judenthum Geld zu erwerben suchten, und ihm ihre Abücht mittheilten, von diesem Schritte abgerathen, indem er ihnen das Joch, das sie sich ausbürden werden, nach seinen eigenen Erfahrungen mit den grellsten Farben schilderte! Nun begann seitens der Rabbinen eine neue Verfolgung, welche die früheren an Wuth weit übertraf. Bloß gesteinigt hatten sie ihn nicht, sagte — wohl nicht ganz ohne Uebertreibung — Acosta, weil es an Gelegenheit dazu gefehlt hatte. Dieser zweite Kampf dauerte sieben Jahre bis Acosta endlich geistig und körperlich gebrochen sich unterwarf. Die Buße, die man ihm auferlegte, war folgende: „Ich trat, erzählte er selbst, in die Synagoge, welche voller Männer und Weiber war; sie waren, von dem Schauspiel gelockt, herbeigeströmt, und als die Zeit kam, bestieg ich ein hölzernes Gerüst, das in der Mitte der Synagoge zum Predigen und zu anderen Verrichtungen aufgestellt war, und las mit lauter Stimme die von ihnen abgesaßte Schrift, worin das Bekenntniß enthalten war, ich sei werth eines tausendfachen Todes zu sterben für das, was ich begangen, nämlich: die Verletzung des Sabbats, den nicht bewahrten Glauben, den ich so sehr verletzt, indem ich Anderen gerathen hätte, nicht zum Judenthum zu übertren, und zu deren Sühne ich mich ihrer Verfügung unterworfen und dulden wollte, was man mir auferlegen werde, mit dem Versprechen, nie wieder in derartige Frevel und Verbrechen zu verfallen! Nach dem Lesen stieg ich vom Gerüst herunter, und zu mir trat der Oberpriester, mir in das Ohr flüsternd, ich möge in eine Ecke der Synagoge mich abwenden. Ich begab mich dahin, und der Thürhüter sagte mir, ich solle mich entblößen. Ich entblößte den Leib bis zum Gürtel, löste die Kopfbinde, legte die Schuhe ab, und streckte die Arme aus, mit den Händen eine Säule umfassend. Jener Thürhüter trat herzu, und band mir die Hände an die Säule mit einem Strick feft. Hierauf kam der Vorsänger und versetzte mir mit der Geißel an die Seiten 39 Hiebe nach alter Vorschrift, denn es gilt im Gesetze, daß die Zahl Vierzig nicht überschritten werde und als sehr fromme und gläubige Männer hüteten sie sich wohl, durch ein Ueberschreiten des Maßes sich zu versündigen. Während der Schläge ward ein Psalm gesungen. Als dies vollzogen war, setzte ick mich ans die Erde, der Rabbi näherte sich und sprach mich von der Excommunication los, worauf mir die Himmelspforte offen stand, in welche mir bisher, mit den festesten Riegeln verschlossen der Eintritt verwehrt war. Ich legte die Kleider wieder an, und schritt nach der Schwelle der Synagoge, warf mich nieder, und der Hüter derselben hielt mir der Kopf aufrecht. Alle die heraus traten, schritten über mich hinweg, indem sie einen Fuß erhoben und auf den unteren Theil der Schenkel setzten und dies befolgten sowohl alle Knaben als Greise, und nach vollendetem Werke, als keiner mehr da war, erhob ich mich, wurde durch Jenen vom Staube gereinigt und ging nach Hause." Mit dieser Scene brechen die thatsächlichen Mittheilungen der Selbstbiographie ab, die augenscheinlich unmittelbar nach jener Demüthigung geschrieben wurden. Heber seine späten: Schicksale ist nichts Bestimmtes bekannt. Nach einer Mittheilung des Bibliographen Fabricins wäre Acosta, 53 Jahre alt, 1647 gestorben. Philipp Lamborch der vierzig Jahr später über Acosta schrieb, behauptet, daß er durch Selbstmord geendet habe. Zur Gewissensfreiheit in Preußen. Von H. K. Während in Oesterreich durch die confessionellen und Saatsgrund-Gesetze die Glaubens- und Gewissensfreiheit aller Religionsparteien hergestellt und garantirt wird, und die letzten mittelalterlichen Schranken, welche der vollen Gleichberechtigung der Juden noch entgegenstanden, vor dem humanen und gerechten Geiste der parlamentarischen Gesetzgebung zusammenstürzen, bestehen im norddeutschen Großstaate noch viele antijüdische Gesetzestitel und Paragraphen zu Rechte, die aus längstvergangenen, finstern Zeiten herrühren und nicht bloß im vollen Widerspruche mit der gegenwärtigen Verfassung sind, sondern sogar gegen die einfachsten Principien der Gerechtigkeit verstoßen. Wir wollen als Beleg hierfür nicht die alten Klagen wiederholen, die so häufig schon mündlich und schriftlich, im Abgeordnetenhause wie in der Landespresse bezüglich der Nichtanstellung der Juden als Richter, Lehrer und Officiere erhoben wurden, wir möchten heute vielmehr nur auf eine Verfügung einer Provinzialbehörde Hinweisen, die von Vielen vielleicht als Kleinigkeit und nicht der Rede werth bazeichnet werden dürste, nichtsdestoweniger aber den Betreffenden einen Gewissenszwang auserlegt und somit von principieller Wichtigkeit und Bedeutung ist. Wir meinen eine heute noch geltende Verfügung des schlesischen Provinzialschulcollegiums vom 2. Jänner 1840, die das Schreiben der jüdischen Schüler am Samstage und den Feiertagen betrifft. Sie bestimmt, daß sich die Juden in Hinsicht des Schreibens der Schulordnung unbedingt unterwerfen müssen, und fügt als quasi Entschuldigung dieser harten Maßregel die höhnischen Worte hinzu: „da die Juden zum Besuche der christlichen Gymnasien nicht genöthigt werden, hätten sie auch keine Veranlassung, sich über Gewissenszwang zu beschweren, wenn m der Schulordnung in dieser Hinsicht auf ihre Religionsvorschriften keine Rücksicht genommen wird."

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