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Das Abendland · 1868-05-01 · 9 (1.5.1868) · p. Seite 71

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Journal
Das Abendland
Volume
V (1868)
Issue
9 (1.5.1868)
Date
1868-05-01
Page
Seite 71 (sequence 7)
Language
German
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jüAttSSMil — Tiber israelitischen Glaubensgenossen zu verhindern. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, gez. Gr. v. Bismarck. Berlin. In der 8. Sitzung des norddeutschen Reichstages am 16. April stellte der Abgeordnete Wiggers an die Regierung folgende Interpellation: 1. „Ist es zur Kenntnis des Bundespräsidiums gelangt, daß die beiden mecklenburgischen Regierungen gesetzliche Bestimmungen erlassen haben, nach welchen jüdische Glaubensgenossen, welche Grundeigenthum erwerben, von den mit dessen Besitz verbundenen Rechten der Ausübung der Landstandschast, der Jurisdiction und eines wesentlichen Theiles der Polizei ausgeschlossen worden sind? Eventuell 2. ob und welche Schritte gegenüber diesem im Widerspruche mit dem Bundessreizügigkeit-Gesetz stehenden Vorgehen der gedachten beiden Regierungen seitens des Bundespräsidiums geschehen sind oder noch beabuchtigt werden?" — und begründete seine Interpellation: In Meklenburg vertritt im Allgemeinen der Grundbesitz den Verstand zum Unterschiede von denen, welchen Gott mit dem Amte den Vorstand gibt. Gleichwohl sind dort die grundbesitzenden, also verständigen Juden von den mit dem Besitze verbundenen Rechten ausgeschlossen. Hierin liegt ein Widerspruch mit dem Freizügigkeits-Gesetze, dasselbe wird durch die mecklenburgische Specialgesetzgebung in einer seiner wesentlichsten Bestimmungen alterirt. — Hierauf erwiederte Bundescommissär Graf zu Eulenburg: Auch im Bundesrathe ist anläßlich einer Petition die Sache schon zur Sprache gekommen. Bei näherer Untersuchung konnte jedoch ein Widerspruch dieser Bestimmung der mecklenburgischen Gesetzgebung mit dem Freizügigkeits-Gesetze nicht gesunden werden. Ebenso wie z. B. die Forderung des Vollbesitzes der bürgerlichen Ehre zur vollen Ausübung der Staatsbürgerrechte gestellt werden kann, kann von Seite des Bundes auch gegen die oben angegebene Forderung der mecklenb. Specialgesetzgebung nicht eingeschritten werden. Ob es wünschenöwerth ist, daß solche Specialgesetze erlassen werden, ist eine andere Frage, deren Erörterung jedoch nicht hierher gehört. — Br. Z. Königsberg. Hier ist der praktische Arzt Dr. Heinrich Jacobsohn zum außerordentlichem Professor in der medicinischen Fakultät der Albertus-Universität ernannt worden. Dr. Jacobsohn ist formt der erste Israelit, der nach Aenderung der dasigen Universitätsstatuten zu Gunsten der Nichtevangelischen eine Professur daselbst erhalten hat. (Zu etwas „Außerordentlichem" kann man es als Jude schon in Preußen bringen, nicht aber zu etwas „Ordentlichem".— Als man seiner Zeit von Seiten des Cultnsministeriums dem damaligen Lehrer am Breslauer. Seminar, Dr. Bernays, eine außerordentliche! Professur in Bonn (es galt einen Ersatz für den nach Leipzig berufenen Ritschl) anbot und er die „außerordentliche" Ehre ablehnte, überzuckerte man ihm lieber dieselbe mit dem hohen uneinträglichen Amte eines Oberbibliothekars, ehe man ihn zum Professor ordinarius ernante. —n— Breslau, im April. Am jüdisch-theoligischen Seminar haben bereits am Sonntag (19. d. M.) die Vorlesungen wieder ihren Anfang genommen. — Herr Rabbiner Dr. Jo8l hielt am 7. Tage des letztverflossenen Osterfestes bei Gelegenheit der Todtenfeier eine schöne Rede zu Ehren des verstorbenen Oberrabbiners von Prag, Rappoport, in welcher er den religiösen Standpunkt des Verewigten gegenüber den Religionsparteiungen der Gegenwart und dessen ausgezeichnete Verdienste um die jüdische Wissenschaft in gewohnter geistvoller Weise auseinandersetzte. Er knüpfte seinen Vortrag an die bekannte Erzählung, nach welcher Rappoport dem berühmten Prager Kanzelredner, Professor Kämpf, ein Texteswort erklärte, das dieser in einer seiner Predigten nicht nach seinem vollen Inhalte anfgesaßt hatte. — Prof. Kämpf hatte einst zum Texte seiner Rede die Frage Josuas an den Engel von Jericho: „? DK n-JpK ubrf benützt, und in der Ausführung Enti schiedenheit gegenüber den religiösen Bewegungen der Jetztzeit gefordert. Rappoport habe aber den Prediger auf die Antwort des Engels aufmerksam gemacht: „hXDi? "Ti? 'JK '2 xb;" darauf sei der Nachdruck zu legen, Entschiedenheit sei hier verderblich, führe zum Zwiespalt, zum unheilbaren Bruche, wir müssen uns vielmehr alle einigen in dem Gedanken und Glauben an Gott, den Namen Gottes aus unser gemeinsames Banner schreiben und den kleinlichen Differenzen keine so hohe, ihnen gar nicht zukommende Wichtigkeit beilegen.— Auch des verewigten Dr. Meisel von Pest gedachte Dr. Joel in seiner Rede, sowie er auch des am 7122? dieses Jahres während der Deraschah plötzlich verschiedenen Rabbiner Loewenstamm aus Posen in ehrender Weise erwähnte. — Gegenwärtig halten sich hier zwei junge Damen aus Oesterreich auf, eine Wienerin und Ungarin, um in das Judenthum ausgenommen zu werden. Letztere ist der deutschen Sprache so wenig mächtig, daß ihr Dr. Jo8l den nöthigen Religionsunterricht nicht ertheilen konnte, und es ein am Seminar studirender Ungar übernehmen mußte, sie zum Eintritte in das Judenthum vorzubereiten. Von Seiten der hiesigen Katholiken wurde schon seit längerer Zeit eine lebhafte Agitation behufs der Gründung eines zweiten katholischen Gymnasiums in Breslau ins Werk gesetzt, und sie setzten es auch bei der, gegenwärtig den Katholicismus sehr begünstigenden, königl. Regierung durch, daß die städtischen Behörden von derselben angewiesen wurden, eine Mittelschule mit katholischem Charakter zu errichten. Wie wenig berechtigt die Forderung der Katholiken sei, weist die Statistik Breslaus nach. Bon den sechs höhern Lehranstalten der Stadt ist das Mathias-Gymnasium katholisch, während die andern zum Theil evangelisch, zum Theil paritätisch sind. Das erstere wird aber nur von 268 einheimischen Katholiken besucht. Die katholische Schülerzahl an den andern Schulen ist verschwindend klein, so z. B. waren nach dem Osterprogramme d. I. 1868 von den 742 Schülern des Elisabethanums 328 Juden und nur 15 Katholiken. Während außerdem an den andern Lehranstalten die Frequenz seit 1849 fortwährend znnahm, so an der Realschule am Zwinger um fast 20Proc., am Elisabethanum um 31.5 Pct., die Realschule zum heil. Geist um circa 79 Pct. und das Magdalenänm sogar um 95 Pct., ist das katholische Gymnasium dasjenige, welches in seiner Frequenz am meisten gleichgeblieben ist. Nach der Zählung von 1864 gab es in Breslau eine Einwohnerschaft von 155,547 Seelen (excl. Dissidenten), von denen 59.9 Pct. evangelisch, 33.7 Pct. katholisch und 7.4 Pct. jüdisch waren. Zu der Schülerzahl hiesiger höherer Lehranstalten stellte aber die evangel. Bevölkerung 59'2 Pct., die kathol. 17.9 Pct. und die jüdische circa 22.9 Pct., das heißt auf deutsch übersetzt: Die Evangelischen Breslaus stellen verhältnißmäßig fast zweimal soviel Schüler als die Katholischen, die Juden aber fast sechsmal so viel als die Katholiken. Die Juden waren also weit berechtigter, eine eigene Mittelschule für sich zu beanspruchen. Sie unterlassen es wohlweislich, und wir geben ihnen vollkommen Recht; womit wir aber durchaus nicht übereinstimmen können, ist, daß ihre Bescheidenheit so weit geht, unter den obwaltenden S ,ülerverhältnissen nicht, die Anstellung jüdischer Lehrer gleich denen der andern Confessionen zu verlangen, — oder auch nur um die Creirnng jüdischer Religionslehrerstellen an den Gymnasien und Realschulen anznsuchen. — Ja, noch mehr: an einigen (nicht an allen) Mittelschulen müssen die jüdischen Schüler am Sonnabende und den Feiertagen schreiben und es wird hierbei

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