Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 7 (1.4.1868)
- Date
- 1868-04-01
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
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51 cessiori ebenfalls als eine nicht geringe. — Es herrschte auch die cordialste Eintracht zwischen Juden und Christen, so daß man bei jüdischen Leichenbegängnissen nicht selten die hervorragendsten christlichen Notabilitäten an dem Leichenzuge sich betheiligen pH, wie auch wieder die Inden häufig christlichen Leichenzügen sich anschlossen. (Dgl. Koopst. urb. Amst. s. 168). Auf diesem Friedhose sollen noch heute m hrere fränkische Gräber wohl erhalten sein; die Gräber sind an einer gewissen Erhöhung angebracht, wohin eine Stufe gewöhnlich führt (vgl. das.). In Folge dieser herrschenden Eintracht zwischen den verschiedenen Confessionen, erscheint uns auch erklärbar das Testament des reichen portugiesischen Juden zu Amsterdam, de Pir.do — (vgl. das. s. 204). 1. Er testirte nämlich dem Staate zu Landeszwecken 5 Tonnen Gold oder '/2 Million Thlr. 2. I1 2 Millionen Thaler dem Staate zu Kriegszwecken. Diese Summe kann der Staat 10 Jahre hindurch ohne Interessen benützen, sollte aber während der 10 Jahre der Friede nicht gestört werden, so hat der Staat letzteres Capital zurückzuerstatten. 3. Jede christliche Kirche zu Amsterdam erhält 10,000 Gulden, mit Ausnahme der Suiden - Kirche, welche 20,000 erhält. — 4. Jedes christliche Waisenhaus 25,000 Gulden. 5. Das erste Waisenkind, das aus dem Waisenhause entlassen wird erhält 1000 fl. und das zweite 100 fl. 6. Die protugiesische Synagoge zu Amsterdam *2'/'2 Tonnen Gold. Die deutsche Synagoge daselbst 5000 fl. 7. Das jüdische Waisenhaus 75,000 fl. 8. Er testirte ferner an den Staat gen 6 Proc. IO Tonnen Gold, dessen Zinsen den Juden in Jerusalem zusalleu sollten. 9. Sein Neffe erhilelt 30 Tonnen Goldes, mit der Bedingung, seine nächste Nichte zu heiraten. — 10 Die hinterlassene Witwe erhielt 10 Tonnen Goldes nebst 6 Häusern zu Amsterdam. I I. Jeder seiner Diener erhielt 100 fl. — Zur Iudenemanzipatiou in Preußen. Bon H. K. — In der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses zu Berlin (29. Februar) kam noch die Petition des Kaufmanns Julius Seligsohn aus Samoczyn, betreffend die Aufhebung des Judeneides, zur Sprache. Die Commission für das Justizwesen beantragte: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die gedachte Petition der königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und dieselbe auszufordern, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die bisher übliche Norm des Judeneides durch eine angemessenere Norm ersetzt. „Der Berichterstatter Dr. Becker befürwortete den Antrag der Commission, der auch hierauf ohne weitere Discussion angenommen wurde. — Was hätte auch darüber noch viel discutirt werden sollen, worüber schon so viel gesprochen und geschrieben wurde? Jedenfalls ist es erfreulich, daß der Landtag so einmüthig, wenn auch nicht für die Aufhebung, so doch für eine zeitgemäße Abänderung dieser mittelalterlichen Institution gestimmt hat. Ob aber der Beschluß des Abgeordnetenhauses praktische Folgen haben wird, ist eine andere Frage, deren Beantwortung bei den bekannten Ansichten der jetzigen Regierung leider nicht zweifelhaft sein kann. Wohl glaubte man vor Kurzem, als Bismarck bei Gelegenheit der Debatte über den hannoverischen Provinzialfond mit der Kreuzzeitungspartei gebrochen zu haben schien, daß das Ministerium in liberalere Bahnen einlenken werde; doch es war nur eine Täuschung, der sich die liberale Presse, auf Augenblicke hingab, Alles blieb beim Alten; von dieser Regierung ist für die Emancipation der Juden Nichts zu hoffen. Welchen Beweis von Intoleranz gab nicht das Ministerium erst letzhin wieder? In Liegnitz hatten die städtischen Behörden auf Antrag des Synagogenvorstandes beschlossen, dem jüdischen Religionslehrer für Ertheilung des jüd. Religionsunterrichts an Schüler dieses Glaubens auf dem städtischen Gymnasium ein Honorar zu bewilligen und dieses Honorar auf den Etat der Gymnasialclasse zu übernehmen. Magistrat wie Stadtverordneten glaubten um so eher, zu diesem Beschlüße berechtigt zu sein, als das Gymnasium selbst ein rein städtisches ist und keine Zuschüsse aus Staatsmitteln erhält, vielmehr alle fehlenden Beiträge aus der Kämmereicasse bestreitet. — Der H. Cultusminister fand sich aber nicht bewogen, vorstehenden Beschlüssen beizustimmen und gestattete nicht die Uebernahme des besagten Honorars auf die Gymnasialcasse. Falls die Stadt ebenso, wie sie die erforderlichen Räumlichkeiten für Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts gewährt, auch das Honorar direct aus Kämmereimitteln zahlen will, hätte die Regierung nichts dagegen einzuwenden. — Welche Großmuth! — Auch die Anstellung des Dr. Jutrosinski als ordentlicher Lehrer an der Realschule zu Posen, die nach der „Ostdeutschen Zeitung" vor Kurzem erfolgte, kann nicht als ein Zeichen des Fortschrittes registrirt werden. — Dr. I. wirkt schon seit (9) Jahren als Hilfslehrer mit dem besten Erfolge an der genannten Anstalt und hatte schon zu wiederholtenmalen durch seine Petition um definitive Anstellung im Abgeordnetenhause Anlaß zu den weitläufigsten und der Regierung nicht immer angenehmen Debatten gegeben. —■ Um diesen nun ein Ende zu machen, wurde ihm sein Gesuch bewilliget, doch ausdrücklich hinzugesügt, seine Anstellung dürfe als kein Präecedenz angesehen werden, mit andern Worten: Dr. I. wurde ausnahmsweise begünstigt, was aber Niemanden verleiten möge zu glauben, die Regierung habe ihr bisheriges Princip aufgegeben. — Jedenfalls aber ist dieses Princip durchlöchert worden; — trösten wir uns damit und hoffen wir das Beste! Ueber Sprache im Allgemeinen und hebe Sprache insbesondere, von Dr. H. Wein ert. (Fortsetzung.) Als Beispiel möge uns dienen 22£p* *pD, F|DD3 (Nifalform von sijjjp, 2^' DD* die eigentliche Bedeutung, die allen diesen Wurzeln gemeinsam ist, geht aus der ursprünglichen Definition derselben hervor, nämlich die Trennung des natürlich verbundenen oder die Unterbrechung eines gewöhnlichen Zustandes; wir finden diese Thätigkeit materiell ausgedrückt in 28>7> durchhauen sp2 heißt blaß sein aus Siechthum oder irgend einer Gemüthsbewegung, also die Unterbrechung der natürlichen Farbe der Gesundheit und Gemüthsruhe,. davon 5722 das Silber oder blasses Metall. rpD heißt auch das Getrenntsein bei theuern Wesen, die von der äußern 8nd innern Natur bestimmt sind, innig vereint zu leben; kömmt zu diesem Zustande dieser Trennung noch das fühlende Selbstbewußtsein oder das empfundene Leiden derselben, wie sie die Nifalform bezeichnet, so entsteht die Sehnsucht, darum heißt $p2) sehnen. Auch in 2tID horchen und pjjjp zürnen, sehen wir jene allgemeine Bedeutung bezogen auf das Geistesleben, denn beide „horchen und zürnen" sind eine Unterbrechung der natürlichen Gemüthsruhe. Wenn aus den verschiedenen Tönen der Umgebung einer besonders hervortritt, dev unser besonderes Interesse aufregt, so wird die Gleichgiltigkeit für alle unterbrochen durch die Aufmerksamkeit für jenen einen Ton und d. h. horchen, und wenn das Gleichgewicht unseres Gemüthes oder unserer Geistes-