Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 5 (1.3.1868)
- Date
- 1868-03-01
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Originaltextes mit, und werde, um die Leser dieses Aufsatzes nicht zu ermüden, ihnen weiter nur eine freie hochdeutsche Uebersetzung dieses interessanten historischen Aktenstückes bieten. Daz ist der Juden recht czu Brunne. Merchent und vornement alle di nu in disem alter lebent, di leut, und di hernach chunftig werdent, di rede diser hantveste, daz etwen der juden vater ier poshait wegangen und erczaiget habent an unserem herren Jesu Christo gotes sun, dez lemtigem, der hantvest dez angeporn rechtes weraubet sint und in die sunde der verdampnusse iemerleich yurvuert sint und wie si uns doch gleich sein an der gestalt der menschlichen natur und wier mit unserm heiligen christenleichen gelauben von in gesundest sein, so lert uns christenieich guet daz, daz wier ab schullen werfen unsir hertichait und schullen unser guet warten czu in und schullen die menshait an in lieb haben und nicht irn Unglauben. Czu der notturftige Juden pet czu merken hab wier uns genedichleich genaiget und haben weschehen di hantvest dui weilent unser lieber vater chumch Ottacker von gots genaden Chunuh zcu Pehem und czu Polan gegeben und geliehen hat, und dil recht, die darin geschrieben stent; und waz di hantvest halt und sait daz vorneu wier an dieser hantvest und wellen iz stet halten und westetigens, daz ewichleich weleib. Und di hantvest nicht vertig noch weschawen noch nicht geinailigt an chein sein tail, sunder iz waz in seiner ersten figurn und sein red waz also: In dez herren namen. Amen: Wier Ottacker von gotes genaden chunuh czu Pehem und czu Polan, herezog czu Österreich czu Steyrn und Marchgrafe czu Merhern allen in ewen czu ewen. (Forts, folgt.) Me Urkunden. Juden in Holland. Von Ludwig Lichtschein, Rabbinats-Assessor in Gr.-Kanizsa. (Fortsetzung.) Es gehörte ferner zu den ausgedehntesten Freiheiten der Juden Amsterdams, daß ihnen das Recht eingeräumt wurde, über ihre Glaubensgenossen Justiz zu üben und Recht zu sprechen, Streitigkeiten, welche unter Glaubensgenossen obwalteten, selbst unter einander oder vor jüdischem Gerichte zu schlichten. Daß hiermit oft Mißbrauch getrieben wurde, ist leicht denkbar; jedoch wird selbst solches Vorgehen leicht entschuldbar, wenn man bedenkt, daß die Juden, auf denen von Außen der härteste Druck lastete, um so eher von diesem ihnen zugestandenen Rechte Gebrauch zu machen, und mindestens über untergeordnete Religionsgenossen zu herrschen strebten. Ein Beispiel solcher Ausübung der Justiz war auch das an dem bekannten Proselhten Uriel Acosta geübte. — Uriel Acosta wurde zu Porto in Portugal von adeligen Eltern geboren, welche aber ihre Abstammung ebenfalls von jüdischen, dem Scheine nach blos dem Christenthum huldigenden Eltern (Anusim) ableiteten. Dieser Uriel (ursprünglich^ Gabriel) Acosta, lag schon frühzeitig mit besonderem Fleiß, nach Art und Weise der damaligen Adeligen, den juridischen Studien ob, worin er auch bald eine Berühmtheit erlangte. In seinem 25. Jahre schon bekleidete er ein wichtiges geistliches Amt, und erhielt die Würde eines Thesauros, 1. 6. Schatzmeisters der Collegial-Kirche zu Porto, seiner Geburtsstadt. Während der Bekl.idung dieses geistlichen Amtes beschäftigte er sich eifrig mit dem Lesen der 5 Bücher Mosis, und gelangte endlich zur Idee, seine Religion mit der jüdischen zu verwechseln. Da er aber diese Veränderung der Religion in seinem Heimatlande öffentlich nicht vornehmen konnte und durfte, resignirte er aus das bisher innegehabte geistliche Amt, übertrug es einem Andern, ließ Adel, Haus, Hof und Güter zu Portugal zurück und begab sich in Gesellschaft seiner Mutter und seiner Brüder, die er ebenfalls zur Annahme des jüdischen Glaubens überredet hatte, mit äußerster Lebensgefahr (da es denen, die jüdischen Geblütes entstammten, ohne eingeholte Erlaubniß des Königs, außerhalb der Grenzen des Reiches sich zu entfernen, nicht gestattet war) auf's Schiff, langte glücklich und wohlbehalten zu Amsterdam an, und ließ sich sofort mit seiner Mutter und seinen Brüdern in den Bund des Judenthums aufnehmen. Uriel Acosta beabsichtigte jedoch nach seinem Uebertritt zum Judenthum blos das von Moses geoffenbarte Gesetz beachten zu wollen, die von den Rabbinen hinzugefügten Erläuterungen und Interpretationen hingegen erklärte er als nicht bindend, in ihrer Tendenz sogar verwerflich. Uriel wurde hierauf .vors jüdische Tribunal geladen, wo ihm, falls er nicht in allen religiösen Ceremonien mit den übrigen Juden zu Amsterdam gleich halten wolle, mit der Excommunication gedroht wurde. Während dieser Zeit nun verfaßte Uriel ein Buch in spanischer Sprache, betitelt „Examen traditionum Pharisaicarum collatarum cum lege scripta“, d. h. eine Untersuchung der pharisäischen Satzungen mit dem geschriebenen Gesetz, worin er mit unzähligen Argumenten die Unsterblichkeit der Seele angefochten, hauptsächlich aber darauf sich stützte, daß das mosaitische Gesetz ausschließlich leibliche und zeitliche Verheißungen enthalte, nichts aber vom ewigen Leben versprochen. Bevor jedoch noch diese seine Schrift im Druck erschien, ließen die Juden im Jahre 1623 durch den Ärzten Samuel de Sylva ebenfalls eine Schrift, betitelt „de immortalitate animorum“, d. h. von der Unsterblichkeit der Seele, verfassen, worin sie Acosta als einen Epikuräer heftig angriffen. Uriel widerlegte wohl diese gegen ihn verfaßte Schrift, wurde aber hauptsächlich in Folge dessen von den Rabbinen und Aeltesten der Gemeinde zu Amsterdam beim Magistrat als Läugner der Unsterblichkeit der Seele, mithin auch als Angreifer der Principien der christlichen Kirche, angeklagt. Uriel wurde hieraus in Haft gezogen, und erst nach 10 Tagen, durch Erlegung eines Strafgeldes von 300 fl. und Auslieferung aller von ihm herausgegebenen Bücher, seiner Haft entlassen. Uriel lebte hierauf volle 15 Jahre hindurch von den Juden abgesondert, verfiel gleich dem, ihm bald ebenfalls in den Niederlanden folgenden Spinoza, in den Atheismus, veröffentlichte wieder eine Schrift, worin er den Gedanken aussprach, daß das mosaische Gesetz nicht von Gott geboten, sondern eine bloße menschliche Erfindung sei, was schon daraus hervorgehe, da es nicht in allen seinen Theilen mit den Gesetzen der Natur übereinstimme. Uriel hielt es jedoch für rathsam, da er, seit der Zeit seiner Absonderung von den Juden, stets den größten Verfolgungen und Insulten ausgesetzt war, mithin eine Wiedervereinigung ihm erwünscht schien, diese Schrift nicht zu veröffentlichen. Ein naher Verwandter Uriels erklärte sich auch als Vermittler bereit, um die Aussöhnung zwischen ihm und den Juden Amsterdains zu Stande zu bringen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an einem unvorhergesehenen Ereignisse. Als die Verhandlungen nämlich im Zuge waren, trat ein Schwestersohn Uriels, ein Knabe von 16 Jahren, vors jüdische Gericht, verklagte seinen Oheim Acosta daß derselbe Speisen in seinem Hause zubereiten lasse, die mit der jüdisch-rabbinischen Satzung nichts weniger als im Einklänge stehen. Es machte dieser inzwischen eingetretene Umstand nicht geringes Aufsehen; sein Verwandter, welcher bisher das Werk der Aussöhnung mit allem Eifer betrieben, wurde nun, aus Grundlage dieser Anklage, sein heftigster Gegner, und bewog den Bruder Uriels, daß auch dieser'jede Gemeinschaft mit ihm aufhebe. Er trug auch nicht wenig dazu bei, daß die, in baldiger Zeit hieraus einzugehende Heirath Uriels, vereitelt wurde, und er dadurch in einer höchst küm-