Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 3 (1.2.1868)
- Date
- 1868-02-01
- Page
- Seite 20 (sequence 4)
- Language
- German
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20 durch gewisse ganz außerordentliche Acte seine Liebe zur Gerechtigkeit an den Tag zu legen liebte. „Es war die Nachricht nach Rom gekommen, daß der englische Admiral Francis Drake die Stadt San Dominico auf der Insel Hispaniola erobert, und überaus stattliche Beute daselbst gemacht habe. Dem Herrn Paul Maria Secchi, einem reichen und ansehnlichen Kaufmann in Rom, war dieses besonders gemeldet worden, da er wegen seiner Geschäftsverbindungen mit diesem Orte an diesem Ereigniß lebhaftes Interesse hegen mußte, auch ein Jude, Namens Simon Ceneoa war dabei interessirt, also ließ er denselben zu sich fordern, und erzählte ihm den Inhalt der ihm gewordenen Nachrichten. Der Jude wollte dieß nicht wohl glauben und im Streite über die Echtheit, oder lluechtheit dieses FacrumS entfuhren dem Juden die Worte: Ich will ein Pfund Fleisch von meinem Leibe verwetten, daß dieses nicht wahr ist. Secchi replicirte: Und ich will gegen Euer Pfund Fleisch 1000 Scudi setzen, daß es wahr ist. Der Jude blieb nichts desto weniger bei seiner Behauptung und versetzte mit dargebotener Hand: Wenn es dem Herrn gefällt, wollen wir einen Vertrag darüber niederschreiben. Dieser wurde auch in Gegenwart zweier Zeugen verfaßt, des Inhalts: Wenn die Nachricht falsch sein werde, soll Herr Paul Maria L-ecchi verbunden sein, dem Juden Simon Eeneda 1000 Scudi an barem Gelde und guter Münze auszuzahlen, und im Gegentheile soll der gedachte Secchi die Macht haben, mit seiner eigenen Hand, und mit seinem wohlgeschärften Messer dem Inden ein Pfund Fleisch von seinem Leibe herauszuschneiden, und zwar an welchem Orte eö ihm am besten gefallen werde. Dieses Document wurde ganz ordentlich von den beiden Contrahenten und von zwei Zeugen, deren einer ein Christ und der andere ein Jude, unterschrieben, und einer jeden Partei eine Abschrift davon eingehändigt. Bor Ausgang dreier Atonale kam die gewisse und unfehlbare Nachricht von der Eroberung und Plünderung San Dominicas. Secchi drang nun mit Gewalt aus die Erfüllung des eingegangenen Compromisses, und wollte noch dazu das versprochene Pfund Fleisch von keinem anderen als einen solchen Orte hinwegnehmen, welchen der Anstand zu nennen verbietet, der Leser aber leicht wird errathen können. Der Jude erbot sich nun statt dessen 1000 Scudi zu geben, da er sich im Falle des Gewinnens doch auch mit dieser Summe hätte begnügen müssen. Allein Secchi wollte durchaus von keiner anderen Genugthuung wissen, und schwur, er müsse eben Dasjenige haben, wozu sich Jener anheischig gemacht. Da nun der arme Jude sich nicht anders zu helfen wußte, so lief er zum Gouverneur, und bat, er möge doch kraft seiner Autorität den Secchi zur Annahme der 1000 Scudi verhalten. Dem Gouverneur war bekannt, wie gerne der Papst in dergleichen Fällen die Urtheile selber zu sprechen pflegte, und deshalb hinterbrachte er ihm den ganzen Handel, mit Beifügung der Bitte, diese Streitigkeit durch seinen eigenen Ausspruch zu entscheiden. Sixtus ließ sowohl den Christen als den Juden vor sich fordern, las ihre schriftliche Urkunde und erklärte ihnen seine Meinung mit folgenden Worten: Es ist nicht mehr als recht und billig, daß Derjenige, der sich in Wetten einläßt, denselben ein völliges Genüge thue, und daher wollen Wir, daß auch die Eurige aufs Genaueste erfüllet werde. So suchet demnach Ihr Euer Messer hervor, schneidet daher in Unserer Gegenwart aus dem Leibe des Juden an welchem Orte es Euch gefällt, ein Pfund Fleisch heraus. Allein gebt dabei wohl acht auf Euch selbst: denn sofern Ihr dabei nur ein einziges Quintlein zu viel oder zu wenig schneiden werdet, müsset Ihr ohne Barmherzigkeit gehenkt werden. Solcher Gestalt schärfe man das Messer und bringe mir richtige Wage her, damit ohne Verzug begonnen werde. Nun kam die Reihe des Zitterns an Secchi. Er küßte mit thränenden Augen zu des Papstes Füßen die Erde, und gab mit flehentlichen Geberden zu verstehen, daß er sich nimmermehr einer so kühnen That unterfangen werde. Als ihn der Papst fragte, was er nun thun wolle, antwortete er weinend: Ich bin zufrieden, heiliger Vater, und verlange weiter nichts, als Dero Beuecuction, und daß man das Document zerreiße Hieraus frug der Papst den Juden, ob auch er zufrieden sei? Als er diese Frage bejahte, versetzte der Papst: Wir aber sind keineswegs zufrieden. Die Nnterthaneu haben nur den bloßen Gebrauch ihres Leibes, sie können aber denselben weder ganz noch zum Theil verkaufen, wenn eö ihnen nicht ihr Oberherr erlaubt. Sie wurden also beide ins Gesängniß geführt, und dem Gouverneur befahl Sixtus, daß er aufs Schärfste wider sie verfahren sollte, damit sich Andere an ihrem Exempel spiegeln und so ärgerliche Wetten unterlassen sollten. Soll denn, sagte der Papst, es einem Unterthanen frei stehen nach seinem eigenen Gutdünken mit seinem Leibe zu walten und zu schalten? Hat nicht der Jude, indem er dem Secchi Macht gegeben, ein Pfund Fleisch aus seinem Leibe zu schneiden, sich der augenscheinlichen Todesgefahr unterworfen? Und heißt dieses nicht ein Selbstmörder werden? Hat nicht Secchi einen freiwilligen Todtschlag begangen, indem er die Wette ernstlich angenommen, dann abgeschlossen und zuletzt gar vollführen wollte? Es sind also zwei muthwillige Todtschläger und diese dürfen nicht so leichten Kaufes mit einer Geldbuße davonkommen. Der Gouverneur wendete nun ein: Der Kaufmann betheuere gar hoch, daß es ihm niemals in den Sinn gekommen, die That wirklich zu vollziehen, sondern er habe sich nur so gestellt, damit er den Juden beschämen und ihm Furcht einjagen möchte; der Jude hingegen bezeuge gleichfalls, daß er sich in eine solche Wette nimmermehr würde eingelassen haben, wenn er nicht geglaubt hätte, daß es niemals in Erfüllung gehen würde. Sixtus aber sagte: Was für Glauben kann man solchen Versicherungen beimessen, welche erst in Unserer und des Richters Gegenwart geschehen? Man verurtheile sie zum Tode, und führe sie beide zum Galgen, hernach wollen Wir schon befehlen, was weiter mit ihnen soll vorgenommen werden. Es ward also beiden das Leben abgesprochen, und das Urtheil gewöhnlicher Maßen publicirt. Wiewohl, sich kein Mensch erkühnte, diese Sentenz unbillig zu nennen, so gerieth doch Jedermann in nicht geringe Bestürzung deshalb; denn Secchi hatte sehr vornehme und reiche Verwandte, und der Jude war einer der angesMnsten der jüdischen Gemeinde, so daß von allen Seiten BitAn einliefen, die Beiden mögen begnadigt werden. Nun war es in der That keineswegs des Papstes Ernst, sie hinrichten zu lassen, sondern er wollte nur die Anderen desto mehr schrecken, daß sie für die Folge in dergleichen Fällen etwas vorsichtiger sein sollten, und deshalb ließ er sich leicht überreden, den beiden Verbrechern statt der Todesstrafe die Galeeren zuzuerkennen. Er erbot sich aber, auch diese letztere ihnen zu erlassen, wenn es ein jeder mit 2000 Scudi erkaufe, welches Geld zu dem neuangefangenen Bane des Hospitals di Ponte Sisto sollte verwendet werden. Jedoch durften^ sie sich auf seinen ausdrücklichen Befehl vermittelst dieser summe nicht eher loskaufen, als bis man ihnen schon die Ketten an die Füße gelegt. Auf solche Art erlangten sie ihre Freiheit, und dieses war das erste Mal, daß Sixtus ein schon gesprochenes Urtheil linderte und den Verbrechern Gnade ertheilte. Dieses ist das historische Factum, aus dem Shakespeare das Substrat seines Kaufmanns von Venedig schöpfte, so wie Lessing die Fabel seines Nathan des Weisen aus Boccacio entlehnte. Wir haben zwei Charakterzeichnungen eines „Juden" vor uns, die eine wie sie der große Britte im „Kaufmann", und die andere wie sie der große Reformator des deutschen Schauspiels im „Nathan", jeder mit meisterhafter Hand, aber jeder in der ihm eigenen Art, zeichnete. Wir werden in einem späteren Artikel, s. G. w. Gelegenheit finden, auf dieses Thema eines Weiteren zurückzukommen. 3Ute Urkunden. Juden in Holland. Von Ludwig Lichtschein, Rabbinats-Assessor in Gr.-Kanizsa. (Fortsetzung.) Die Folge der, den Juden in reichem Maße gewährten Freiheit in Holland war, daß auch die Juden den von der