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Das Abendland · 1867-12-15 · 24 (15.12.1867) · p. Seite 186

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
24 (15.12.1867)
Date
1867-12-15
Page
Seite 186 (sequence 2)
Language
German
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186 — Staaten wurden vom Ministerium gegen den Willen des Fürsten Judenverfolgungen provozirt, die einen schrecklichen mittelalterlichen Charakter annahmen und wer weiß zu welcher Katastrophe noch geführt hätten, wenn nicht Oesterreich, England und Frankreich energisch eingeschritten wären. So weit Europa. Nordamerika kennt überhaupt nur Unionsbürger, keine Consession. In den übrigen außereuropäischen und auch nicht europäischen Mächten zugehörigen Staaten, die im Allgemeinen dem Princip der Stabilität huldigen, ist cs mit Ausnahme einiger in Egypten faktischen, in Nordafrika aufs Papier geschriebenen Begünstigungen, Alles beim Alten geblieben; leider ist auch eine blutige Verfolgung in Persien den Annalen dieses Jahres einzuverleiben. Der kultuelle Fortschritt im Judenthum lieferte auch in diesem Jahre erfreuliche Resultate. Bei der Weltausstellung waren jüdische Firmen aus allen Ländern vertreten, und wurden auch viele derselben wegen ihrer Leistungen auf dem Gebiete der Industrie und der Kunst ausgezeichnet. Auch viele neue Erscheinungen auf dem Gebiete der Literatur haben jüdische Verfasser. Ihre hervorragende Betheiligung an der Journalistik wird ihnen von mancher Seite in Oesterreich und Deutschland zum Vorwurfe gemacht, aber gewiß mit Unrecht, denn die Journalistik reflektirt blos und schafft nicht die öffentliche Meinung, abgesehen davon, daß jedes politische Lager jüdische Parteigenossen aufzuweisen hat. In religiöser Beziehung ist das Judenthum von dem ablaufenden Jahre wenig vorwärts geschoben worden. Die religiösen Parteien führen selbst den Federkrieg in den Journalen ziemlich kaltblütig, und über die Grenzliinen der Ephemeriden hinaus dringt er kaum. Einzelne Anläufe zu Rabbinersynoden in Nordamerika, Italien, Frankreich und Deutschland dürften kaum zu einem Resultate führen; gebe Gott, daß die in Oesterreich sich kundgebenden Bestrebungen zur Errichtung von Rabbinerschulen und theologischen Seminarien nicht ebenfalls in den Sand verlaufen. B.. Die Lircheuversammlung zu Wien im Jahre 1867 und die Juden. Von Leopold Wolf in Prag. Am 10., 11. und 12. Mai 1267 wurde auf Veranlassung des einstmaligen Cisterciensermönches, späteren Cardinals und päpstlichen Nuntius Guido in der Stephanskirche in Wien eine Kirchenversammlung gehalten, die den Zweck hatte, die etwas locker gewordene Kirchenzucht wieder herzustellen, und die Sitten in den katholischen Ländern zu verbessern, welche beide seit dem Tode Leopolds des Ruhmvollen nicht nur in Oesterreich, sondern auch in den benachbarten Ländern ungemein gelitten hatten. Anwesend waren nebst dem päpstlichen Abgeordneten, welcher den Vorsitz führte, Gregor Patriarch von Aquileja, Ladislaus Erzbischof von Salzburg, Petrus Bischof von Passau, Leo von Regensburg, Conrad von Freising, Amalrich von Lavant, der früher Abt zu Rein gewesen war, Bruno von Brixen, Egno von Trient, Johann von Prag, Bruno von Olmütz und Heinrich von Breslau, nebst vielen Aebten, Probsten, Erzdiakonen, Dechanten und andern Priestern. Die Verordnungen dieser Kirchenversammlung sind in 19 Capiteln enthalten, die Klein in seiner Geschichte des Christenthums in Oesterreich ihrem wesentlichen Inhalte nach ansührt. Beachtenöwerth ist zu einer Zeit, wo man über den Wucher der Juden so viel Klage führte, die 8ub 6 erwähnte Verordnung: „Gegen die Wucherer, seien sie Geistliche oder Weltliche, sollen die schwersten Kirchenstrafen verhängt werden. Es ist dies ein hierarchisch-osficielles Zeugniß für die Juden, daß, falls sie ja sich mit Wuchergeschäften abgeben, es ihnen dabei auch an Concurrenz von katholischer Seite nicht fehlte und was ihnen zum Vorwurfe mit absichtlicher Ostentativ» gemacht wurde, auch wieder zurück an die Adresse ihrer Feinde und Verfolger gerichtet werden konnte. Die letzten fünf Capitel enthalten Verordnungen, die die Juden betreffen, und deßhalb ist diese Kirchenversammlung und ihre Beschlüsse für uns von speciellem Interesse. Juden m Oesterreich wurden schon zu Anfang des 9. Jahrhunderts erwähnt, und zwar, wie es in den meisten Ländern der Fall ist, als Handel treibende. Während der verheerenden Einfälle der Ungarn scheint es, daß sie sich anderseitig angesiedelt haben. Im Jahre 1204 schenkte Herzog Leopold II. der Kirche von St. Stephan vier Bauplätze, welche, wie es in der diesbezüglichen Urkunde heißt, gegen die Donau hinab, neben der Synagoge der Juden lagen, die also damals in Wien schon ziemlich zahlreich sein mußten,' und welche überhaupt in ihren Ländern zu halten den Herzogen von Oesterreich in dem, bei Erhebung des Landes zum Herzogthume ausgestellten kaiserlichen Freiheitsbriefe als'ein besonderes Privilegium zugestanden worden war, indem sonst die Juden, als sogenannte kaiserliche Kammerknechte, dem Kaiser mit Leib und Gut zugehörten. Man findet auch in Steiermark daher schon in diesem Zeiträume ansässige Juden zu Fürstenfeld, Judenburg, Marburg'und Radkersburg. Die Fürsten hielten sie gern, weil sie Vortheil von ihnen hatten. Desto feindseliger war der Clerus gegen die Juden, und, durch die _ Geistlichkeit ausgestachelt, der Pöbel. Besonders hatte sie Herzog Friedrich II. begünstigt; unter ihm verwalteten sie öffentliche Aemter zu Wien und Neustadt. Zwar schloß sie von solchen Aemtern Kaiser Friedrich II. in dem von ihm erlheilten, auch goldene Bulle genannten Freiheits- Brief ans, in welchem er Wien zu einer freien Reichsstadt mit mehreren Privilegien erhob, indessen verordnete er doch zu ihren Gunsten, daß man bei einer Strafe von 15 Pfund Gold, Judenkinder nicht mit Gewalt oder heimlich auffangeu und taufen dürfe, und daß man einen erwachsenen Juden, der Christ zu werden begehrt, erst dann taufen dürfe, wenn man nach dreitägiger Prüfung gefunden hat, daß er aus freiem Antriebe und nicht etwa wegen einer von den Seinigen erlittenen Unbill zum Christenthum übertreten wolle. Herzog Friedrich, nachdem er wieder die Oberhand gewonnen hatte, beließ es zwar bei der Ausschließung der Juden von öffentlichen Aemtern zu Wien und verordnete sie auch zu Neustadt, zur Belohnung der von den dasigen Bürgern ihm während seiner Noth bewiesenen Treue und Anhänglichkeit. UebrigenS begünstigte er auch in einem 1244 gegebenen Gesetze die Juden nicht wenig, und verordnete unter Anderem, daß sie sich von allen Anklagen durch einen Eid reinigen könnten, den Eid auf ihr Gesetzbuch aber nur vor dem herzoglichen Richter zu leisten schuldig sein sollten. Auch geschieht in diesem Gesetze Meldung von dem Judeurichter, der nur aus ihrem eigenen Volke genommen werden dürfe, und von ihrem eigenen Gottesacker, aus dessen Verunehrung die Todesstrafe gesetzt wird. Bei solchen Begünstigungen vermehrten sich natürlich die Juden in diesen Ländern immer mehr, namentlich in Wien, wo sie mit der Zeit fast den ganzen hinter dem hohen Markte und auf und hinter dem noch heute sogenannten Judenplatze bis zur Donau hinunter gelegenen Theil der Stadt einnahmen. Die Kirchenversammlung war dagegen weniger tolerant die Verordnungen, die dieselbe gegen die Juden zu erlassen für nöthig fand, waren folgende: die Juden sollen nicht in die Bäder und Schänken der Christen gehen, keine christlichen Knechte und Mjigde halten und nicht zur Zolleinnahme und anderen öffentlichen Aemtern gelassen werden. Wenn sie mit einer Christin sich flcijchlich vermischen, sollen sie eingespcrrt werden oder zehn Mark Silber an die Obrigkeit zahlen; die Christin aber soll gepeitscht und aus dem Orte auf ewig verwiesen werden. Sie sollen unter einer gewissen Geldstrafe zur Unterscheidung von den Christen einen gehörnten oder gespitzten Hut tragen. Von den Gründen, die sie etwa besitzen, sollen sie dem betreffenden Pfarrer so viel an Früchten entrichten, als nach der Bestimmung des Bischofs eine christliche Familie abliefern würde. Die Christen sollen bei Strafe

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