Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 21 (17.10.1867)
- Date
- 1867-10-17
- Page
- Seite 164 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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164 schützen, wie es der König that in Babilonien und so der Schwefel und das Pech auf deinen Hals müßte regnen, das über Sodom und Gemora regnete, und so dich dasselbe Pech verbrennen mußte, das zn Babilonien verbrannte zweitausend Mann oder mehr, und so dich die Erde verschlingen müßte wie sie es that Dathan und Abiram, und so deine Erde nimmer komme zu anderer Erde nnd dein Staub nicht mehr komme zu anderem Staube in den Schoß des Herrn Abraham, — so hast du wahr und recht, und so, dir helfe Adonai, du hast wahr das was dn geschworen hast, und so du müsstest aussätzig werden, als Naaman und Iczzi der von einer Lüge aussätzig ward, es ist wahr, und so der Schlag dich müßte angehcn, der das israelitische Volk anging, da sie fuhren durchs Egypterland, es ist wahr, das, was du geschworen hast, so der Fluch und das Blut immerwährend ohne Ende an dir sei und mußte wachsen und nimmer abnehmen, daß dein Geschlecht selber wünschten als sie Jesus Christus verurtheilten und marterten und sprachen also: Sein Blut kam auf uns und unsere Nachkommen, und auf unsere Kinder, es ist wahr, dessen helfe dir Gott, der dem Moses erschien in einem brennenden Busche, der doch blieb unverbrennt; er ist wahr der Eid, den Du geschworen hast, bei der Seele; die Du an dem jüngsten Feuer läutern mußt, bei dem Gott Abrahams, bei dem Gott Isaaks, bei dem Gott Jakobs, es ist wahr: dessen helfe dir Gott, und der Eid, den Du geschworen hast. Amen. Der Jude mußte also auf der Haut eines Schweines stehen, trotzdem oder richtiger gerade deswegen, weil nach dem mosaischen Gesetze das Schwein zn denjenigen unreinen Thieren gehört, dessen Fleisch er nicht essen durfte. Sächsische Rechtsbücher bestimmten sogar (Stobbe): der Jude solle auf naktem Körper einen grauen Rock und Hosen ohne Borfüsse anhaben, einen spitzen Hut auf dem Kopf tragen und auf einer in Lammblut getauchten Haut stehen. Nach dem schlesischen Landrecht; mußte der Jude beim Eide auf einem dreibeinigen Stuhle stehen, jedesmal wenn er herunter fiel, zahlte er eine Buße, und fiel er zum vierten Male herunter, so hatte er seine Sache verloren.—In Frankfurt mußte er mit nakten Füssen in der Synagoge stehen und die Hand im 3. Buche Moses halten. — Das Glogauer Rechtsbuch bestimmte, daß der schwörende Jude sich gegen die Sonne hinwenden, und zwei Finger erheben solle. — Das Brünner Schöffenbuch (vergl. Röster Rechtsdenkmäler) verordnete: Man nehme das Pentateuch Mosis, d. h. das Gesetzbuch der Juden und suche im 2. und 5. Buche die Stelle der zehn Gebothe Gottes und auf das Gebot: Du sollst nichts falsch schwören noch den Namen deines Gottes falsch aussprechen, soll der schwörende Jude die Hand legen. Stobbe führt noch den vom Erzbischof Conrad von Mainz (1160—1200) ausgearbeiteten Judeneid auf, der in einer Urkunde der Stadt Erfurt, welche dem Mainzer erzbischöflichen Stuhl unterworfen war enthalten ist, und darum der Erfurter Judeneid heißt. Derselbe fand eine weite Verbreitung und auch mannigfaltige Erweiterung, und lautete wie folgt: „Du sprechest dieses auf deiner Tora und auf dein Judenthum, daß dieses Buch, worauf Du deine Hand hältst, seien die fünf Bücher, worauf du Dich recht entsühnen sollst von aller Schuld, die man dir gibt. Dessen Dich dieser Mann N. beschuldigt, dessen bist du unschuldig, daß dir Gott so helfe, der Gott der schuf Himmel und Erde, Luft, Feuer, Laub und Gras; und wenn es nicht wahr war, und so du falsch schwörest, daß dich Gott zu Schanden mache der Adam gebildet hat nach seinem Ebenbilde und Eva machte von einer seiner Nippen. Und so du falsch schwörst, daß dich Gott zu Schanden mache, der Sodom und Gomora verbrannte mit dem höllischen Feuer. Und so Du falsch schwörst, daß dich die Erde verschlinge, die da verschlang Dathan und Abiram. Und so Du falsch schwörst, daß dich der Aussatz ergreife, der den Naaman und Jezi ergriff. Und so Du falsch schwörst, so möge dein Leib nimmer zur Erde bestattet werden. Und so du falsch schwörst, daß dich Gott zu Schanden mache der zu Moses redete aus einem feuerigen Busche. Und so du falsch schwörst, daß dich Gott zu Schanden mache, der dem Moses die Tora schrieb mit seinen Fingern ans zwei steinernen Tafeln. Und so du falsch schwörst, daß dich Gott zu Schanden mache, der den König Pharao schlug und die Juden über das Meer trug und sie führte in ein Land, worinnen man Milch und Honig fand. Und so dn falsch schwörst, daß dich zn Schanden mache, der die Inden speiste in der Wüste mit dem himmlischen Brode durch vierzig Jahre. Und so du unrecht schwörst, daß dich <cher Fluch) der heiligen Schrift treffe, der beschrieben ist in den fünf Bücher Moses. Und so Du falsch schwörst, daß dich Gott zu Schanden mache, und dich zum Teufel sende mit Leib und mit Seele und immer mehr. Amen. In der von Kaiser Maximilian II. erneuerten Ordnung des kaiserlichen Hofgericht zn Rothweil vom Jahre 1572 findet sich unter Tit. XLV folgende Ordmmg und Form der Inden Eid, so einem Inden ein Eid aufgelegt wird, > soll er zuvor, ehe er den Eid thnt vor Händen, und vor Augen haben ein Buch, darinnen die Gebote Gottes, die dem Moses auf dem Berg Sinai von Gott geschrieben gegeben sind, und mag darauf den Inden bereden und beschwören mit den nachfolgenden Worten: „Jnd, ich beschwöre dich bei dem einigen, lebendigen und allmächtigen Gott, Schöpfer des Himmels und des Erdreichs und aller Dinge, und bei seiner Tora nnd Gesetz, das er gab seinem Knechte Moses ans dem Berge Sinai, daß dn wollest wahrlich sagen und bejahen, ob dies gegenwärtiges Buch sei das Buch, darauf ein Jnd einem Christen oder einem Juden, einen rechten gebührlichen Eid thun und vollführen möge und soll! So dann der Jnd auf solche Beschwörung bekennt und sagt daß es das selbige Buch sei, so mag ihm der Christ, der den Eid von ihm abfordert, oder an seiner Statt der, der ihm den Eid gibt. Vorhalten und vorlesen diese nachfolgende Frage und Vermahnung nemlich: Jnd, ich verkündige Dir wahrhaftiglich, daß wir Christen anbethen d en einigen, allmächtigen und lebendigen Gott, der Himmel und Erde und alle Diuge geschaffen hat, und daß wir außer diesem keinen anderen Gott haben, ehren und anbeten, das sage ich Dir darum und aus der Ursache, daß du nicht meinest, daß Du warst entschuldiget vor Gott eines falschen Eides, indem daß du wahrest, und halten möchtest, daß wir Christen eines Unrechten Glaubens wären und fremde Götter anbeten, das doch nicht ist und darum sintemal daß die Nesiim oder Hauptlente des Volkes Israel schuldig gewesen sind, zn halten, was sie geschworen hatten den Männern von Gibon, die doch diencten den fremden Göttern; vielmehr bist du schuldig uns Christen, als denen die da anbetcn einen lebendigen und allmächtigen Gott zn schwören und zu halten einen wahrhaftigen und unbetrügllchen Eid. Darum Jnd, frag' ich Dich, ob dn das glaubst, daß einer schändet und lästert den allmächtigen Gott, indem, so er schwöret einen falschen und unwahrhaftigen Eid, so spreche der Jude: Ja.-So spricht der Christ: Jud, ich frag Dich ferner, ob Du aus wohlbedachtem Math und ohne alle Arglist und Betrüglichkeit den einigen, lebendigen und allmächtigen Gott wollest anrufen, zu einem Zeugen der Wahrheit, daß du in dieser Sache, darum Dir ein Eid aufgelegt ist. keinerlei Unwahrheit, Falschheit und Betrüglichkeit redest, noch gebrauchen wollest in einiger Weise, so spreche der Jude: Ja.-So das alles geschehen ist, so soll der Jude seine rechte Hand bis an die Knorren legen, in das vorgemeldete Buch, und nemlich auf die Worte des Gesetzes und der Gebote Gottes, welche Worte und Gebot im hebräischen also lauten: Tn*?x 'n oy nx x^n ab DL» nx xu»' wx nx '.i npa* x*? *3 xiir»'? zu deutsch Nicht erheb den Namen des Herrn Deines Gottes unnütz: denn nicht wird unschuldig oder ungestraft lassen der Herr, den, der da erhebet seinen Namen unnütz. Als dann und darauf und ehe der Jud den Eid vollführt, soll der