Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 20 (3.10.1867)
- Date
- 1867-10-03
- Page
- Seite 158 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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158 herrliche Gesang des Herrn Wolf, ersten Cantors der Cultusgcmeindc Teplitz, in Begleitung eines tüchtig geschulten Chores und einer Phisharmonika. Die Weihrede hielt Herr Dr. Mühsam, sie war der Glanzpunkt des Festes. Ich vermag cS nicht den Eindruck zu schildern, den die warmen Worte des Redners auf Jedermann übten; gestatten Sic, daß ich Ihnen den Inhalt skizzire.*) Drei Gotteshäuser sind in der biblischen Zeit gebaut worden; das erste baute die Zeit Moses; es war ein Haus der Versöhnung, weil es ans dem Geiste des Profetenthums hcrvorging, welches eine „Versöhnung" widerstrebender Elemente gewesen. Das zweite baute die Zeit Salomo's; cs war ein Bcthaus, weil cs ans dem Geiste der „Weisheit" hervorging, welche in Gottcsverehrnng ihr Ziel hat. Das dritte baute die Zeit Esra's; es war ein Haus der Erinnerung, weil es aus dem Geiste der Schriftgclchrthcit hervorging, welche Denkmale der Vergangenheit errichtet. Die jüdischen Gotteshäuser tragen diese dreifache Bestimmung vereint in sich, weshalb auch das unsrige ein Haus der Versöhnung ein Bethaus und ein Haus der Erinnerung sein soll. Rach Beendigung der religiösen Feier fand am Abend ein Tanzkrünzchen statt, an welchem sämmtliche Honoratioren unserer Stadt sich betheiligten. Mit dieser Feier, die für den Friedenssinn und die Opferwilligkeit unsrer Gemeinde das sprechendste Zeugniß ablegt, sehen wir das mühevolle Streben von mehr denn 20 Jahren gekrönt, während welches Zeitraumes der Umbau unseres alten Tempels zu wiederholten Malen beschlossen, aber nie cfsektuirt wurde. Dem jetzigen Vorstände, an dessen Spitze der sehr ehrenwehrte und energische Herr Josef Glaser steht, gebührt das Verdienst, endlich ansgeführt zu haben, wozu allen früheren, die den Neubau zwar beschlossen, aber immer wieder nur beschlossen, der rechte Ernst zu fehlen schien. Dr. Josef Langstein, praktischer Arzt. Breslau im S ep t em b er. Ein Herr Philcrencs hatte die Güte, meine Correspondcnz Nro. 17. des „Abendlandes" zu berichtigen. •— Da er seinem hellenischen Namen nach ein „Fricdlieber"fiein muß, und auch ich als Nachkomme Ahrons ein 21^ 311X sein möchte: io wäre cs doch verfehlt, wollte ich heute seiner Abwehr noch eine Abwehr folgen lassen. — Ich bekenne also, daß er Recht hat, nämlich, daß auch ich nichts sehnlilicher wünsche, als daß in Oesterreich ein Seminar errichtet würde, „damit wir nicht aufs Gnadcnbrod der Fremde angewiesen wären." — Was den Grund betrifft, der die vom Seminar abgcgaugenen Österreicher zu ihrem Schritte veranlaßte, kann ich ihn unbeschadet meiner Friedensliebe aufrecht halten, da doch auch H. PhilcreneS ihn zugibt, wenn er ihn auch mit dem Namen „Schulzwang" bezeichnet. — Freilich ist diese Bezeichnung ein wenig zu weit, indem doch nur jene, die in den Gymnafialgegenständen nicht gut beschlagen sind, zum Besuche dieser Lektionen angehaltcn werden, während die Univcrsitätshörer Orientalin oder Philologie, ja sogar christliche Religionöphilosophie oder Kirchengeschichte zu ihrem Studium machen dürfen, ohne daß der Herr Direktor auch nur im Geringsten die Wahl ihrer Collegien becinflnssen möchte. — Da kann also doch von nicht gewährtcr Lernsreiheit, vom „Schulzwanges nicht die Rede sein.— Uebrigcns muß ich im 'Namen des «Lcminars Herrn Philerenes Dank für die Anerkennung sagen, biCjCr der Anstalt zollt.— Die „böse Krankheit" (jn ‘%n) tritt in kaum bemcrkenswerther Weise mehr auf,' so daß der Herr Direktor und *) Diese Rede liegt uns nun gedruckt vor (Wien bei Herzfeld und Bauer) und wir können sie nach Inhalt und Form als eine höchst gelungene bezeichnen. (Die Redaktion.) die Herren Lehrer wohl schon zu den kommenden Feiertagen nach Breslau zurückkchren dürften. — Herr Dr. Grätz ist bereits von Paris hier eingetroffen. Es sei mir noch erlaubt, eine das Seminar betreffende Notiz der Wiener „Presse" ernstlich zurückznweisen, besonders da sie sich schon mehrere Mal wiederholt und von andern Blättern, sogar von Breslauer Zeitungen reproducirt wurde. Das genannte österreichische Blatt erzählte nähmlich vorige Woche, daß im Wiener Tempel eine „gemischte" Trauung zwischen einem Juden und einer Proselytin stattgcfnnden habe, welche Letztere im Breslauer Seminar zum Judenthume bekehrt worden sei. Diese Angabe ist entschieden unrichtig, denn das Brcslaner Seminar hat sich nie mit dergleichen abgegeben. Seine Tendenz ist, Rabbiner und Prediger theoretisch hcranznbilden, mit der Praxis hat die Anstalt durchaus nichts zu schaffen, wobei ich aber durchaus nicht sagen will, daß das Seminar dem Grundsätze wpv.12 iw min huldige. — H. K. V r e ß l a n. Die Judenemancipation in Preußen. Da in Oesterreich jetzt viel vom Judencide gesprochen wird, kann ich mich nicht enthalten, auf eine diesbezügliche Entscheidung des königlichpreußischen Obertribunals aufmerksam zu machen, die erst in den letzten Tagen erfolgte und den juristischen Scharfblick dieses höchsten Gerichtshofes des Königreiches wahrhaft bewundern läßt. — Bekanntlich besteht in Preußen noch der Eid niore juänieo. Mochte auch der allverchrte Direktor Frankel noch so überzeugend geschrieben, mochten auch der leider zu früh verstorbene Dr. Veit und andere Abgeordnete auf dem Dönhofsplatze zu Berlin noch so glänzend gesprochen haben; der preußische Jude muß nach wie vor im Tempel nach einer eindringlichen Verwarnung des Rabbiners und Gott weiß, unter welchen Zeremonien noch eine Formel nachsprechen, die aus dem vorigen Jahrhundert herrührt, wenn er seine Aussage durch einen Eid bekräftigen will. — Nun sollte man doch glauben, daß Schwur gleich Schwur sei, ob derselbe nun in Zeugen- und Proceßsachen abgenommcn, oder von Geschworenen geleistet wird. — Doch das königliche Obertribunal ist einer andern Meinung, die auch wir gerne unterschreiben wollten, wenn sie nur nicht einseitig wäre. — Es wurde nähmlich unlängst in einer Nichtigkeitsbeschwerde gerügt, daß die zngezogcnen, jüdischen Geschworenen nicht nach jüdischem Ritus und nach vorheriger Verwarnung seitens des Rabbiners vereidet seien. Das Obcrtribunal verwarf aber diese Beschwerde, indem es sagt: „Der Artikel 73 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 schreibt eine allgemeine Eidesformel für die Geschworenen aller Religionsbekenntnisse vor, also auch für die Juden: er gestattet nur gewisse Betheuerungsformeln für Mitglieder von Rcligionsgesellschaften, welchen, wie die Mennoniten die Befugniß dazu ausdrücklich ausnahmsweise bcigelegt i|t, an Stelle jener Eidesformel zu gebrauchen, ein Fall, welcher bei den Juden nicht vorhanden ist. — Die Vorschriften der Prozeßordnung über die Zuziehung der Rabviner und über die Belehrung und Vermahnung durch dieselben bei Zeugen- und Prozeßeiden können auf die Eidesleistung der Geschworenen keine Anwendung finden." — Warum aber bei Fahnen- und Zeugcneidcn? Gibt es wirklich einen Unterschied zwischen dieser und jenen? Wird nicht in ln iden Fällen Gott zum Zcngen angerusen, daß die Aussage der wahren, inncrn Überzeugung entspreche und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen soll? Warum also hier diese mittelalterliche Institution aufhebcn und auf der andern Seite strikt bcibchalten? — Es scheint aber doch, daß man in der neuesten Zeit in Berlin libcralern Anschauungen Raum geben und binnen Kurzem den ganzen Judencid aufheben durste. Dieser, sowie überhaupt alle die Inden betreffenden Ausnahmsgesctze stehen zu sehr im Widerspruche mit der Verfassung, welche die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem