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Das Abendland · 1867-09-05 · 18 (5.9.1867) · p. Seite 139

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
18 (5.9.1867)
Date
1867-09-05
Page
Seite 139 (sequence 3)
Language
German
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— 139 Sie ziehen es aber noch immer vor, daß tP’lp nur solo, als daß er gemeinschaftlich gesprochen werde. Sie nennen das einen Schein-Kadisch. Wenn ich sage, die Anfrechthaltung der Ruhe und Ordnung hat zu diesem Auskunftsj mittel gcnöthigt, so berufen Sie sich dagegen auf die poli- ■ zeiliche Gewalt des Vorstandes, andrcntheils aber vertrauen Sie dem „Geiste der Neuzeit", der Insubordination und Opposition nicht aufkommcn lasse. Beneidenswerthe Gemeinde, der Sie angehören und dieses Zeugnis ausstellen können. Meine Erfahrung war keine so glückliche. — In den größern Gemeinden, in weichen ich lebte und in welchen oft 50 Personen auf einen Kadisch zugleich Anspruch machten, machte die Festsetzung der Reihenfolge eine fast unüberwindliche Schwicrigkcil und Manche, die Wochen lang gekommen waren, nur um Kadisch zu sagen, ohne dazu zu kommen, weil sie gefehlt hatten, als die Reihe sie getroffen, wurden verdrießlich und wenn sie Schlimmeres vermeiden wollten, blieben sie ganz weg. „Kein Unglück!" werden sie sagen, die Synagogcnvorsteher aber sagen das nicht, und ich bin der Meinung, wenn man doch einmal, wie Sie selbst zugeben, dem Geiste der Neuzeit vertrauen muß, es sei da, wo es sich weder um ein biblisches noch rabbinisches Ge- oder Verbot, sondern nur um einen frommen Brauch handelt, am besten es diesem Geiste zu überlassen, wie er die Menge begütigt, ohne daß die misliebige Synagogenpolizei sich ins Mittel zu legen braucht. So meine ich auch was den dritten Punkt betrifft, daß ein Laie sich der, den Ahroniden vorgeschriebenen Segenoformel bedient, man könne sich bei dem Grundsätze beruhigen: j Was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Wenn wir Ihnen aber auch beipftichten und das „nichtausgesprochene Verbot" mpjn naiv VB3 m KBmn n als ein im Thalmud vorausgesetztes Axiom, vielleicht gar als ’J'Dö ntrttS .12*7,1 annehmen wollten; trotzdem eine rabbinische Autorität, wie Rabbi Jose (nach Sabbath C. XVI, b.) sactisch dies nicht annahm, trotzdem der Tosophist R. Iizchak weiter kein Bedenken hat gegen das Auftreten eines Laien um gleich einem j Ahroniden den Segen zu sprechen, als daß er mit der Eulogie eine ,1*7&2*7 ,1212 sich zu Schulden kommen lassen würde; so mußten wir das Verbot doch jedenfalls auf den Fall beschränken, in welchem der Laie die Prärogative des Ahroniden für sich beanspruchte, und seinen Segen mit den, j nur für Ahroniden vorgcschriebenen Formalitäten spräche.! Daß dies aber jemals geschehen wäre, ist bis jetzt nicht be- > kannt geworden. Es verdient aber die wiederholte Mahnung; des Thalmuds: yrya ,1*7p Ll'1,1 11212 MD *7X „Der Sej gensspruch des gemeinen Mannes sei dir nicht geringthätig" > (Ber. XVIII, a. Meg. XV, a.), obgleich sie nicht in den! Schulchan Aruch ausgenommen ist, als Moralsentenz eben! so viel Beachtung, wie ein controvers gebliebener Ausspruch,! der darin seine Stelle gefunden. j Damit hoffe ich für diesesmal zur Behebung Ihrer! Bedenken das Meinige gethan zu haben. Doch habe ich auch! noch Manches zurück behalten für den Fall, daß Sie sich j noch immer nicht beruhigt fühlen. Bis dahin, herzliches Lebewohl! Ihr Freund vr. A. Stein. Privilegien der böhmischen Zudrnschast ertheitt und öestattigt von Kaiser Ferdinand III. von Leopold Wolf in Prag. Ferdinand III., der Sohn Ferdinands II. regierte vom Jahre 1637—1657. Er hatte den dreißigjährigen Krieg mit als Erbschaft von seinem strengkatholischen bigotten und der Toleranz in Glaubenssachen abgeneigten Vater übernommen, und es wäre des Krieges kein Ende geworden, wenn er sich nur auf deutsches Reichsgebieth erstreckt hätte, doch er verbreitete sich auch über die habsburgischösterreichischen Erblande und zwar wiederholt über Böhmen; auch Oesterreich und Schlesien fühlten wiederholt des Feindes Wuth. Am 15. Juli 1648 überrumpelte der schwedische Feldherr König Karl die Kleinseite Prags, das dreißigjährige Waffengetöse war zurückgekehrt zu derselben Stadt, von welcher es ausgegangen. — Wohl wurde die Altstadt Prags heldenmüthtg vertheidigt, und es ist interessant für unser Thema, zu wissen, daß sich an dieser Vertheidigung auch die Prager Juden wacker betheiligten. Einem im Stifte Hohensurt aufgefundenen lateinischen Tagebuche: Compendiosa relativ eorum quae a 26. Julii ad usque 3. Novembris, circa parvae partis Pragensis occupationem et aliarum duarum civitatum obsidionem et opugnationem in dies evenerunt 1648 entnehmen wir mit Bezug auf die Juden, daß am 29. August durch Sorglosigkeit einiger kaiserlichen Büchsenschützen ein Holzstoß am Salzhause in Flammen gerieth; dieß gab dem Feinde Gelegenheit die Löschenden durch Kanonen zu beunruhigen. „Doch geschah kein anderer Schaden, als daß ein Jude den einen Fuß verlor. Am 2. November heißt es: Auch die Juden halfen thätig und treu sowohl bei Verschanzungen als auch bei Feuerlöschen, zu welchem Zwecke jede Nacht 300 auf dem altstädter Platz wachen mußten." Im Schlußberichteheißt es: endlich Getödtet und verwundet wurd en von unserer Seite: Geistliche 2 und 6, Akademiker 13 und 45, Soldaten über loO und 150, altstädter Bürger 80 und 195, ncustädter Bürger 22 und 79, Juden 22 und 30. Ebenso berichtete der in Prag durch die ganze Zeit jener Belagerung en Chef commandirende General Graf Colloredo an Kaiser Ferdinand III. „Als zuletzt die Nothwendigkeit erforderte sich mit aller Gegenversassung bereit zu halten, wurde auch die Judenschaft bestellt, gut Obacht zu geben, und sie haben sich zum Dienste wie auch zur Schanzarbeit fleißig eingestellt, es hat männiglich seine Schuldigkeit mit aller gehorsamsten Treue erwiesen, dabei eine solche Einigkeit zwischen den Leuten gewesen, daß von dem Größten bis zu dem Kleinsten der geringste Widerwille nicht vermerket worden."-„Der Allmächtige verleihe, daß wir uns allhier zusammen in mehreren der röm. kais. Majestät hoch-kaiserl. Gnaden allerun terthänigst mögen theilhastig machen." --- Und die Gnade des Kaisers blieb auch nicht aus. Die Juden in Prag und Böhmen erhielten, da die glücklich ausgeführte Unternehmung der Alt- Neu- und Judenstadt gegen die Schweden, den Abschluß des 'Friedens zu Münster und Osnabrück, dessen Unterhandlungen schon vor 17 Jahren angesangen hatten beschleunigte, obwohl außer den drei .Konfessionen christlicher Religion keine andere sich der Freiheit oder Duldung vermöge Reichsbürgerrechts erfreuen sollte, dennoch verneuerte Privilegien, die wenn sie auch sehr deutlich das Gepräge der clerikalen Mitwirkung bei deren Berathung und Erlassung an sich trugen, dennoch von Ferdinand III. nicht wieder wie von Weiland seinem Vorgänger, Chrrstmildesten Andenkens durch ^anderseitige Jntolleranzgesetze paralysirt oder anullirt wurden. Ferdinand III. huldigte trotz seiner Erziehung durch Jesuiten, dennoch gemäßigten Grundsätzen in Betreff von Glaubenssachen; thätiger als sein Vater und mehr zur Nachgiebigkeit geneigt, betete er weniger als dieser, aber er handelte mehr zum Besten seiner Unterthanen er achtete auch die seinen böhmischen Juden bewilligten Rechte und hielt sie aufrecht ohne sie anzutasten; er verdient es, daß sein Andenken unter uns in Ehren gehalten werde. Sein Sinnbild war eine Waage, woran der obere Theil ein Kreuz vorstellte; zwischen beiden Wagschalen standen aufwärts gerichtet kreuzweise ein Schwert und ein Scepter, mit einem Band umschlungen. Oben herum sein Denkspruch: „Pietate et justitia“ — „mit Frömmigkeit und Gerechtigkeit" den er mit Grund der Wahrheit süh- 18*

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