Mannheim
Compact Memory

Das Abendland · 1867-07-25 · 15 (25.7.1867) · p. Seite 116

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
15 (25.7.1867)
Date
1867-07-25
Page
Seite 116 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/9050333-9088986-9051016--0696-9051020
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

116 die alles Grüne der Felder verzehrten dabei standen in diesen trostlosen Zeiten des Interdikts, der inneren Kriege, und der materiellen Noch, allerlei vagabnndirende Betrüger in geistlichem und weltlichem Gewände falsche Könige und falsche Propheten aus, welche die unwissende, in steter Unruhe lebende Menge berückten und hintergingen. In dieser verzweiflungsvollen Lage riß der zur Wuth gesteigerte Schmerz endlich das hungernde Volk zu den wildesten Aufläufen und Verfolgungen der Juden; das Vorspiel gleichsam des grausamen Dramas, das sich erst unter Kaiser Karl IV. in Deutschland abwickelte, war die Judenverfolgung in dem Jahre 1337 auf 1338, die nach der Meinung der unwissenden Leute durch einen Kometen 1336 vorher verkündet worden war. Im Elend rotteten sich besonders am Oberrhein die Armen zusammen; an ihre Spitze traten einige Herabgekommene vom Adel und beraubten und tödteten viele Juden; wie ich dies bereits in früheren Aufsätzen ausführlicher zu schildern Gelegenheit hatte. Diese Rotten wählten einen König, der sich den Beinamen Armleder beilegte. Armleder hatte seinen Namen daher, daß er seinen Arm mit Leder statt mit Eisen zu bewaffnen pflegte. Die Schaar der Bauern, die sich mit Aexten, Karsten, Schaufeln, Schwertern und anderen Mordinstrumenten bewaffnet, um ihn lchaarten, schwoll an wie ein Bach bei lang anhaltendem Regen, sie zogen von einer Stadt zur andern, überall einrückend unter dem nichtswürdigen Vorwände den Kreuzestod ihres Erlösers zu rächen, und unter den gotteslästerischen Verkündigungen, daß ihr König in Folge höherer Inspiration handle. Viele Juden flüchteten sich nach Colmar, das daher von Armleder belagert wurde. In der Stadt entstanden zwei Partheien: die Angesehenen und Reichen, suchten die unglücklichen flüchtigen Juden zu schützen, die Niederen wollten sie vertreiben und dem Untergange preis geben. Lange währte der Streit, bis endlich Kaiser Ludwig IV. zum Schutze der Juden erschien, den Armleder gefangen nahm, und ihm den Kopf vor die Füsse legen ließ. Die räuberischen Sckaaren zerstreuten sich nun auch rheinabwärts und kamen in die Umgegend von Frankfurt. Der Rath der Stadt Frankfurt bat deshalb in zwei Briefen den Kaiser Ludwig IV. um Hilfe gegen die Judenschläger, und ersuchte ihn namentlich den beiden Herren von Eppstein und Hanau zu befehlen, daß sie dieselben in ihrem Gebiet nicht duldeten. Ludwig erließ das gewünschte Gebot an die beiden Herren, befahl ihnen zugleich nicht nur die Juden ernstlich zu schützen, sondern, auch den Rath selbst von der Ausführung seines Gebotes zu vergewissern und forderte den Letzteren auf, ihm ihre Antwort zugehen zu lassen, er legte auch dem Erzbischöfe von Mainz die B eschützung der Juden ans Herz und ertheilte ihm und dem Frankfurter Rathe den Befehl einander in dieser Sache zu unterstützen (Kriegk I. c. 417 und 544). — Der unbefangene Leser wird wohl erkennen, daß Kaiser Ludwig IV. hier weit mehr und wahrhaftig als Freund, keineswegs aber wie Grätz angibt, als Feind der Juden gehandelt habe. Als nun Kaiser Ludwig 1338 den Frankfurtern für ihren Judenschutz eine besondere Gunst erzeigen wollte, damit sie wie er sagt, die Juden daselbst desto gerner und williglicher schirmten, so erklärte er, daß die Frankfurter Juden, wenn sie Geld ausliehen, von jedem Pfund Heller bei Bürgern nur 1*4, Heller, bei Auswärtigen aber 2 Heller wöchentlich nehmen dürften. Kaiser Ludwig ertheilte ebenso 1342 aus gleichem Grunde der Stadt Hall in Würtenberg eine besondere Gnade der zufolge die Juden nur nicht volle 50 Procent nehmen durften, gestattet wurde ihnen 2 Heller vom Pfund wöchentlich (Mone IX. 260 F.) Welchen seltenen Grad von Rechtsschutz die Juden gerade damals genoßen, und wie sie ihren Einfluß geltend zu machen wußten, beweisen folgende Facta. Zu Memmingen in Schwaben waren mehrere Bürger die Schuldner eines reichen Juden. Dieser forderte Geld, allein sie konnten nicht zahlen. Da wandte sich der Gläubiger an den Bischof von Augsburg, in dessen Sprengel jene Stadt lag, und verlangte, daß er Memmingen mit dem Banne belege, damit die Bürger gezwungen werden ihre Schulden zu bezahlen. Der Bischof war ebenfalls jenem Juden große Summen schuldig und um für sich eine neue Zahlfrist zu erlangen, belegte er die Stadt mit dem Interdikte: Die Bürger, in neue Verlegenheit gesetzt, baten vergebens den Juden von seiner harten Maßregel abzulassen, bis er endlich durch eine List des Stadtdieners in Schrecken gesetzt sich erweichen ließ. Wie nun der Bischof von Augsburg so standen die meisten Fürsten und Herren bei ihnen stark im Buche. Jenen Mißbrauch mit dem Banne, der gegen Schuldner angewandt wurde, verbot endlich Papst Bonifacius 1396 (Orths Reichsmesser 51.) Im Jahre 1324 verfolgten zu Regensburg zwei Juden einen Geistlichen, um ihn zu erstechen. (Die Ursache ist nicht angegeben.) Dieser konnte sich nur dadurch retten, daß er den Jmmunitälsbezirk erreichte. Der Bischof der Stadt schrieb an die Judengemeinde, ohne die Thäter zu bestrafen, man sollte sie belehren und den Streit in Güte vergleichen; sie thaten es aber nicht, so daß der Bischof endlich von seinem geistlichen Rechte über seine Glanbensuntergebenen Gebrauch machte, und den Christen den Verkehr mit den Thätern verbieten mußte (Mone I. e.) Eben so hatten zu Frankfurt mehrere Juden von Christen Häuser und Grundstücke gekauft, auf welchen Zehnten und Gülten zn Gunsten des Stadtpsarrers ruhten. Die christlichen Eigeuthümer hatten die Steuern stets entrichtet; die jüdischen aber weigerten sich; und der Pfarrer konnte nicht anders zu seinem Rechte gelangen, als daß er sich an den Papst wandte, der dann einem Domherrn in Mainz gebot, die Juden zu zwingen, die Zahlungen zu leisten oder die erkauften Grundstücke herauszugeben. (Kriegk. I. c.) „„Wo man mit solcher Kühnheit auftritt und auftreten" „konnte, da kann von keinem harten Drucke die Rede sein," „es zeigt sich vielmehr die milde Handhabung der Gesetze" „gegen die Inden zur Zeit der Regierung Ludwigs IV."" Ueber die von Grätz angeführte Judenverfolgung zu Deggendorf liest man eine kurze aber sehr markante Schilderung in dem von mir benützten von dem hiesigen Lederfabrikanten Herrn Jacob S. Goldschmidt dem Vereine für Geschichte der Deutschen in Böhmen geschenkten höchst seltenen und sehr kostbarem Jncnnnabel „Harcmann Schedels Cosmographie oder „Buch der Chroniken" (über Chronicorum) welches im Jahre 1493 zu Nürnberg von Anwn Koberger gedruckt, und mit Holzschnitten von den Nürnberger Künstlern Michael Wohlgemuth und Wilhelm versehen wnrde und worin sich die er st e nachweisbare Abbildung von Prag auf Blatt 230 befindet — die kaiserliche Bibliothek und die Bibliothek des Grafen von Sternberg sind noch die einzigen, die Exemplare dieses höchst bcachtenswerthen Werkes besitzen, und zwar erstere ein ausgemaltes Deutsches Exemplar und letztere ein Werk ohne Farben, doch noch in der lateinischen Ursprache, so wie das, ist das nun im Besitze des Deutsch historischen Vereines. Darin wird erwähnt wie die Judaei venerabile sacramentum in oppido Deckendorf irreventer admodum tractaverunt, qua se divino nutu coget praefertus oppidi Hartmann de Tegenberg cum civibus oppidi Judaeorum domus invaserunt, Non Sexui, Non aetati parcentes verita cognita debita penis afflixerunt et neci dederunt. Sacramentum observatum in ecclesia sepulchri domini miraculis variis eo oppido honoratur! Judaei procuL omnes qui in Germania erant, deinde anno domini 1348 sequent comblusti sunt. Daraus ging aber hervor daß diese Verfolgung erst unter der Regierung Karls IV. stattgefundcn, dagegen beweist Männert in seiner 1811 preisgekrönten Biographie Kaiser Ludwigs IV, daß die in Deggendorf stattgefundene Judenverfolgung unter Heinrichs Regierung^ erfolgt . sei, wobei er Beweisstellen aus Oefele I 372.565. 655. citirt. (Dieser Heinrich von Niederbaiern ein Neffe Ludwigs, gehörte nicht zu den Freunden seines Onkels, handelte vielmehr seinen Absichten immer entgegen und war ein Spiel-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.