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Das Abendland · 1867-07-11 · 14 (11.7.1867) · p. Seite 106

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
14 (11.7.1867)
Date
1867-07-11
Page
Seite 106 (sequence 2)
Language
German
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106 habe vielmehr meine Bedenken gehörig motivirt. Und diesem Motive hat mein verehrter Herr Gegner weniger widerlegt, als ihnen ein Gegcnmotiv entgegengesetzt, das höhere Anstandsgcfnhl. Nun, ich bin weit entfernt dieses Anstandsgefühl auch in religiösen Dingen zu unterschätzen, und unsere alten Nabincu hatten schon gelehrt ntryn ab nimt? nnan T133 br-n miri3tt> (Berachoth 19 b.) Es ist aber um die Definition dieses Begriffes eine eigene Sache, derselbe ist sehr vag und dehnbar, und ob man auf denselben gestützt, mit talmudischen oder gar biblischen Anordnungen nach Willkühr umspringen und dieselben beliebig beseitigen kann, erlaube ich mir doch zu bezweiflen. Gehen wir nun zur Prüfung der Details über. Die moderne Tragweise des Thalith soll noch dadurch gerechtfertigt werden, daß die Zizithpflicht nur bei einem viereckigen Kleide stattfinde „denn nur ein solches untersteht dem Gesetze" sagt Herr Dr. Stein und zitirt dazu, Num. 15 38 Deut. 22. 12. Nun heißt cs aber an ersterer Stelle iipyi G.TU3 87 n'X'jf anb unbedingt, und ist in dem ganzen Kapitel von einer Eckeuanzahl keine Rede. In der 2. Stelle in mm rutPö heißt es wohl “fmor» N1223 ynia by aber vom biblischen Standpunkte aus, wird doch Niemand die 4 Ecken des Kleides als eine Conditio sine qua non der Zizithpflicht erachten. Und selbst nach rabbinischer Auffassung ist jener Ausspruch nicht genau, indem wie fast alle Dczisoren Alfasi, Maimonides, Rosch, Tur und Karo entscheiden, ein fünfsechs- und mehreckiges Kleid ebenfalls nrirs 3"N ist. Die bei uns übliche Kleidung ist allerdings von diesem Gebote entbunden, doch wird die Vernachlässigung dieses so wichtigen Gebothes nbrn minn ba *7333 nbiptp (Menachoth 43 b.) vom Talmud scharf gerügt und das Tragen eines zizispflichtigen Gewandes, namentlich beim Gebete, von rabbinischen Autoritäten sehr eingeschärft, (Maimonides Hajad. Hilchoth Zizith III 11.) und ist daher etwas mehr als bloße Sitte. Was nun das von Herrn Dr. Stein erwähnte viereckige Unterkleid, womit doch muthmaßlich der sap mba gemeint ist, anbelangt, so kann ich, abgesehen davon, daß derselbe gegenwärtig doch wohl nur von den wenigsten getragen wird, der ausgesprochenen Ansicht, daß mit der Anlegung desselben der Zizithpflicht Genüge gethau sei, durchaus nicht beipflichten. Der erst in später Zeit in Gebrauch gekommene ]CDp rv»ba, den der Talmud, und auch Maimonides noch nicht kennt, ist besonders in der bei uns üblichen Gestalt und Dimension nicht geeignet, der betreffenden Vorschrift zu entsprechen (v. Orach Chajim 16, 1.) Er hat auch diese Bestimmung gar nicht, sondern soll, weil der eigentliche Thalith nur während des Gcbethcs angezogen wird, gleichsam als Hausthalith die von der Schrift ausgesprochene Absicht, die göttlichen Gebote überhaupt in stete Erinnerung zu bringen, ermöglichen, (ibid 8. 11; 24. 1.) Er wurde anch zu diesem Ende ursprünglich über der Kleidung getragen, und nur durch äußere Verhältnisse erst späterhin unter dieselbe gedrängt. Und unter solchen Umständen erfüllt er gegenwärtig weder den einen, noch den andern Zweck, und das Tragen dieses Kleidungsstückes ist wirklich eine bloße Sitte. Der wirkliche Thalith hingegen, der beim Gebet angelegt wird, kann mit Nichten eine bloße Sitte genannt werden, er ist gewißermaßen obligatorisch, jedcsfalls aber, da er dazu bestimmt ist, daß man durch ihn der Zizithvorschrift gerecht werde, sollte dies auch auf gehörige Weise geschehen. Nun meint mein verehrter Gegner, daß selbst der Schulchan Aruch weiter nichts fordere, als daß man bloß während des Segensspruches und noch einige Momente nachher in dem Thalith seinen Leib ciuhülle, daun aber könnte ihn jeder nach seiner Bequemlichkeit 21X M3 “["113 entlegen. Wir wollen gar nicht davon sprechen, wie unwürdig ein solches Spiel mit einer religiösen Handlung sei, die dadurch zu einer Fiktion herabsinke, nicht davon, daß wenn das Zizithgebot nicht während des pv2> nxnp erfüllt wird, noch immer ein leitjn ipv> nny tj?ö stattfiudct. 'Aber die Worte des “p-y y\bv werden hier höchst ungenau und in ganz unrichtiger Uebertragung wiedergegeben,,, und zwar so, daß der Sinn derselben eben hiedurch ganz entstellt wird. Bekanntlich bedeutet fpay bei den Rabbinen immer die Kopfeinhüllung des Gewandes, wie sie noch izt bei den Arabern gebräuchlich ist D'byotP' na'öj? und von bteier wird gesagt, daß es genüge, wenn dieselbe nur anfänglich stattfüude, nachher könnte man den mba vom Kopfe nehmen, und sich damit bekleiden, itmib Der Satz mm D1X 73 hat die Ergänzung jniD33 a'Danöti» d. h. wie die Leute gewöhnlich sich in ihr Kleid einhüllen, welches doch bei dem zusammengefalteten Thalith wohl nicht der Fall ist. Es [teht daher auch die Meinung des fla'33 nxi^a die, wie mich Herr Dr. Stein richtig korrigirt, nicht im 317 '“>12 sondern im dtd» pa (ausführlicher noch im nap: map) angezogen wird, mit den Worten des Schulchau Aruch keineswegs im Widerspruche. Er spricht sich gegen den zusammengerollten nHa deshalb aus xin tpnba "pi xbt, weil dies nicht die Weise ein Kleid auzuziehen sei; daß es bloß beim Segensspruche unterlassen werden soll, davon kömmt meines Wissens, dort nichts vor. Daß die alte Tragweise des Thalith, die Kanzelredner während ihres Vortrags geniren und bedeutend stören könnte, gebe ich zu, und es wird auch der Ortodoxeste nichts dagegen haben, daß Jene ihn nach Belieben, und nach ihrer Bequemlichkeit um- oder auch gänzlich ablegen können; hat ja die Predigt nie als ein integrirender Theil des Gottesdienstes gegolten. Treffender ist das, was Herr Kreisrabbincr Wiesner dagegen vorbringt, allein wenn auch der Thalith bei uns kein gebräuchliches Gewand ist, ein Kleid muß man ihn immerhin nennen. Ist eine römische Toga, ein Burnus, ein altvüterischer Rock, ein MaSkeuanzug darum weniger ein Kleid, weil es kein übliches ist, und das Tragen desselben auf freier Strasse, Gelächter und Gespötlc Hervorrufen würde? Wir glauben, daß jedes Gewebe, das dazu bestimmt ist, den Körper einzuhüllcn und zu bedecken ein Kleid genannt wird. (Fortsetzung folgt.) Ludwig IV. der Laierangeklagt und vertheidigt vor dem Nichterstnhle der jüdischen Geschichtsforschung. oon Leopold Wolf in Prag. „„Der Baicrn Herzog und Abgott, der Deutschen Kaiser „und Stolz — der Wiederhersteller der Kaiserwürde und der" „eifrigste Vertheidiger derselben,— der Gelehrteste und Scharf-" „sinnigste, Tapferste und Großmüthigste unter den Regenten" „seiner Zeit, eines der vollkoinmensteu Muster für Herrscher," „denen es nicht bloß um ihren Herrscherstab, sondern mehr" „um das Wohl ihrer Staaten, und jedes einzelnen ihrer" „Unterthanen zu thuu ist, — das Opfer das sich selbst für" „das Wohl derselben dahin gab — das ist Ludwig der Baicr!"" so schildert ihn Leuchs in seinem „Versuch einer Charakteristik der Kaiser und Könige Deutschlands. So oft ich nun die Bilder der deutschen Kaiser an meinem geistigen Auge Revue passiren lasse, heimelt auch mich immer das Andenken an diesen glorreichen und nichts desto weniger doch so sehr verfolgten, so lange verkannten und so oft schief beurtheilten Mann, warm und innig an und die Erinnerung an sein wohlthätigcs und thatenvolles Leben, an sein tolerantes und freisinniges Streben, an seine tausendfachen Kämpfe, veranlaßt mich nachdem ich so manches gelesen was für und gegen Ludwig geschrieben wurde für ihn — und in diesen Blättern namentlich — gegen Grütz eine Lanze zur Vertheidiguug eiuzulegen. Grätz im VII. Bande seiner Geschichte der Juden fällt ein sehr hartes Urtheil über Ludwig IV. „Der Kaiser Ludwig der Baicr, heißt cs daselbst S. 377, „soll zwar den Juden so viel Gunst zugewieseu haben, daß ihnen der Kamm ge-

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