Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 12 (13.6.1867)
- Date
- 1867-06-13
- Page
- Seite 91 (sequence 3)
- Language
- German
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91 Reichthümer, errangen theilweise auch durch die geheime Macht des Geldes immer mehr Rechte und Freiheiten, und gelangten zu einträglichen Pachtungen von Steuern, Zöllen u. Münzstätten. Lei vielen Gelegenheiten traten sie sogar mit einer uns unglaublich scheinenden Kühnheit aus, wie denn überhaupt im Mittelalter ihre Lage besser war als tu den , drei ersten Jahrhunderten der neueren Zeit, in denen sie einer größeren Verachtung und schmälicherer Mißhandlung ausgesetzt waren, als früher. Das hat Kriegt (S. 405 ff) in seinem bereits angeführte» lehrreichen Werke unwiderleglich nachgewiescn. „Sie waren im Mittelalter, sagt dieser Geschichtsforscher, keine bloß geduldete Klasse von Menschen, sondern sie hatten vielmehr eine rechtlich gesicherte Stellung, ja in manchen Städten sogar ein wirkliches Bürgerrecht; sie waren zu jener Zeit von den Christen keineswegs durch eine so weite Kluft geschieden, wie später. Statt des autokratischen Beschleus einerseits und des willenlosen Gehorchens andererseits, welche später das Verhältniß Beider zu einander kennzeichneten, herrschte der Gebrauch, daß der Rath mit der Judenschaft Unterhandlungen pflog und mit ihr Ver-! träge abschloß, und die gegen sie geübte Grausamkeit und j Verfolgung wurde nicht, wie die der Christen im alten Römerrciche, systematisch und von der Regierung betrieben, sondern sie war eine vorübergehende Erscheinung!! So sehr nun auch die Juden „durch die Absonderung, wodurch sie sich dem Volke cutsrcmdeten, durch den niederen Wirkungskreis, dem sie sich hingeben mußten, durch die elende Denkungsweise, welche aus niederem Gewerbe entspringt, u. durch den bejammernswcrthen Bildungszustand, der durch nichts Edles und Großes gehoben, der sogar durch abgeschlossene Sitte und unveränderliche Literatur gewaltsam in seiner Niedrigkeit festgehalten wurde," (Jost VII. 180) dem Hasse und der Veracbtung vielfach preisgegcbcn waren, so blieben sie doch im Ganzen ungekränkt bis zu den Zeiten der Kreuzzüge, von denen schon der erste in seinem Beginne eine grausame Verfolgung derselben gerade am Mittelrhein zur Begleiterin hatte. Die allgemeine religiöse Begeisterung, welche damals die abendländische Ritterschaft durchdrang, theiltc sich auch den niederen Volksschichten mit. Ohne Mittel, ohne gehörige Führung sammelten sich große Massen, denen es bald aus ihrer Wanderung an dem Nothwendigen gebrach, und die nun von einigen fanatischen Köpfen zur Plünderung, Mißhandlung, selbst Tödtung der Juden sich aufreizen ließen. Dasselbe geschah beim zweiten Kreuzzuge, so sehr auch der h. Bernhard von Clairvaux seine Stimme für die Verfolgten erhob. Es ist nämlich eine Erfahrung aller Zeiten, daß das niedere Volk, einmal aus seinem gewohnten Geleise in einen aufgeregten Zustand versetzt, blindlings seiner Leidenschaft folgend, über die ersten Gesetze der Moral hiuaussieht, und sich leicht zu den ärgsten Freveln Hinreißen läßt. So ging es auch damals. Von dem zweiten Kreuzzuge an lebten die Juden in Deutschland wieder längere Zeit unbehelligt, bis im 13. Jahrhundert die Mongolen von Osten her die deutschen Lande verheerten, und bei der fast steten Abwesenheit Kaisers Friedrichs II. aus Deutschland, die Reichsregierung, wenigstens nach der Ermordung des Reichsverwesers, des Erzbischofs Engelbert von Coeln, in schwachen kraftlosen Händen ruhte; ebenso hatten sie Manches auszustehen in der schlimmen Zeit des sogenannten Interregnums. Ueberhaupt fallen die Mißhandlungen und Verfolgungen der Juden zumeist in die Perioden der deutschen Geschichte, worin die königliche Regierung geschwächt war, und das Faustrecht ungehindert von Hohen und Niederen gehandhabt wurde. Nie war bis in jenen Zeiten eine Verfolgung gegen die Juden von den deutschen Königen ausgegangen, — wie in Frankreich — ebensowenig von den Fürsten und den Magistraten in den Reichsstädten, wenigstens sind die Ausnahmen sehr selten. Vielmehr wissen wir, daß Päpste und Kaiser, Fürsten und Magistrate für sie ihre Stimme erhoben und ihnen in ihren Höfen und Burgen Schutz gewährten. Namentlich waren es die Päpste Jnnoccnz III, Gregor IX u.Jnnocenz ' IV. Obwohl das unter Ersteren gehaltene Latcranensische Concil 1215 den Inden eine sie kenntlich machende Tracht vorschricb, und zwar wie es Cap. 69 heißt, „der weibliche» Personen wegen" so forderte der Papst in Betreff der Schulden lloß eine Nachsicht bei zahlungsunfähigen Kreuzfahrern und einen Zinsenerlaß für ihre Abwesenheit bis zu deren Rückkehr oder Tod. Eben so billig dachte Gregor IX; Jnnoccnz IV erließ am 5. Juli 1247 an alle Bischöfe Deutschlands ein Schreiben, worin es heißt: „Indem man uns den bewcinenswcrthen Zustand von Deurschlands Juden berichtet, erfahren wir, daß einige gegen sie ruchlose Rathschläge aus'- denken, um ihre Güter zu rauben, und nicht überlegen, daß aus ihren Büchern die Zeugnisse des christlichen Glauben, hervorgegangen sind; indem man fälschlich ihnen aufbürdet sie brauchten zu ihrer Osterseier einen ermordeten Knaben und wenn sich irgendwo ein Leichnam findet, man ihnen die Schuld beimißt. Durch solche und mehrere andere Erdichtungen wüthet man gegen sie ohne alle Untersuchung, ohne Beweis; man beraubt sie wider Gott und Recht ihrer Güter,! wirft sie in Kerker, unterwirft sie den schrecklichsten Martern und dem grausamsten Tode, so daß sic schlimmer daran sind als ihre Väter es unter Pharao in Egypten gewesen und zwingt sie dadurch ihre Wohnsitze zu verlassen. „Damit ver-! bindet der Papst den strengsten Befehl, sie nicht mehr zu kränken, und erklärt, daß alle, die sie noch belästigen würden mit den kirchlichen Censuren ohne Appellation belegt sein sollen. Diese von Gregor X. wiederholte Bulle wurde am 1. Juni 1275 durch Kaiser Rudolf bestättigt. (Wiener: Regesten S. 9. N 54). In ähnlicher Weise setzten auch der Erzbischof Wern- Her von Mainz, die Herren von Epstein, Falkenstein und andere in dem mit den wetterauischen Städten 1265 abgeschlossenen Landfrieden fest. „Da einige zügellose Menschen in den Städten gegen die Befehle Gottes wider die Juden aufgestanden sind, die doch um der Kirche Gottes zum Gedächtnisse dessen Leiden gedntdet werden, und indem sie dem Reiche nicht gehorchten, zu dessen Kammerknechte die Juden gehörten, sie zuweilen unmenschlich und elendiglich mordeten, so sei fest gesetzt, daß, wenn einer einen Aufstand und Kränkung gegen sie unternehme, er als öffentlicher Störer des Friedens bestraft werde." — Um endlich noch ein Beispiel von den städtischen Magistraten anzuführcn, so schützte der frankfurter Stadtschultheiß die Juden 1292 gegen den Versuch des K. Adolf, der sich eine Schuldenlast von 20000 Mark aufgeladen, die frankfurter Juden zu einer außerordentlichen Steuer zu zwingen, ein Verfahren von Seiten der städtischen Behörde, das uns unerklärlich erscheint, weil die frankfurter Juden damals noch nicht der Stadt verpfändet waren (vergl. meinen Aufsatz in Nro. 10 dieses Blattes über Kaiser Karl IV.) und man dem König das Recht, über seine Kammerknechte zu verfügen, nicht bestreiten konnte. (Kriegk I c 413.) Doch alle örtlichen Auflaufe und Quälereien beugten den Muth der Juden nicht; denn gerade die Zeit der Auflösung deö Reichs und die allgemeinen Wirren waren besonders geeignet, ihren Einfluß in materieller Beziehung zu erhöhen, wie das z. B. aus den Beschlüssen der Provinzialconcilien von Wien 1267 und zu Mainz 1310 sichtlich hervorgeht. In diesen wird von Neuem eingeschärft, daß die Juden ihre Abzeichen tragen, alle öffentlichen Aemter medrrlegen, und am Charfreitag sich nicht auf den Strassen sehen lassen sollten bei einer Strafe von einer Mark Silber (Lin terlm deutsche eoneilien VI. 267. und z. a. O.) Anders gestaltete sich ihr Zustand in den trauerigen Zeiten der Mitte des 14. Jahrhunderts, wovon ich in obenerwähnten Artikel über Kaiser Karl IV. einige Episoden hervorgehoben habe. Zu den Schreckenstagen des schwarzen Todes, der damals über Deutschland hereingebrochen war, kam noch eine alle Stände, geistliche wie weltliche, schwer drückende Geld 12*