Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 10 (16.5.1867)
- Date
- 1867-05-16
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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die Auflagen zur Bestreitung der.Ausgaben der Universita, durch Mehrheit der Stimmen festgesetzt, und durch die Tansadon vertheilt. Zusammen betragen diese Auflagen 17227 Ducati. — - - Cap. 50 — 56. Die capi del unito corpo können nicht älter als 70, und nicht jünger als 30 Jahre sein, ein neuer Corpo wird alle 6 Monate gewählt.- Cap. 74. Den ganzen grünen Donnerstag von Sonnenaufgang bis zur Nona des Char- Samstags müssen die Juden bei 25 Ducaten Strafe im Ghetto verschlossen bleiben. — Cap. 77. Keinen christlichen Dienstboten, weder Mann noch Weib dürfen die Juden in ihren Häusern behalten, bei 100 Ducaten Strafe; nur des Tags können christliche Mannsnie aber christliche Weibspersonen ihnen Dienste leisten. — Cap. 80. In keinem Falle können sich Juden des Dritte di suo ditanza zu erfreuen haben. — Cap. 81 Höher als um 60 Procent dürfen sie auch außer Pfändern kein Geld ausleihen. — Cap. 83. Außer dem Ghetto dürfen sie weder Häuser noch Gründe eigcnthümlich oder pfandweise inne haben, nur Gewölber dürfen sie micthen, nie aber selbe zur Wohnung verwenden bei 500 Ducaten Strafe. — Cap. 84. Nie können Juden den Mäkler Staab begleiten — 85. Zu keiner Zeit dürfen siä) Juden in irgend einem öffentlichen Appalto verinteressiren. — 86. Kein anderes Handwerk noch Kunst können sie ausüben, als trödeln, alte Sachen kaufen und verkaufen (!' arte della strazzeria) — 87. Sie dürfen nie einem ausländischen Fabrikanten Geld vorschießeu, noch sich zu Verlegern inländischer Fabrikanten auswcrfen, bei Strafe einer 10jährigen Verbannung. — 89. Alle bei ihnen selbst betrieben werdenden Manufacturen sollen zu Ende des Verleihungstermines anseinandcrgehen. — 90. Will aber ja ein Jude ein Handwerk betreiben, welches neu und bei Christen nicht in Uebung ist, so muß er darüber die Erlaubniß des Senats erhalten. — 91. Außer dem Getreidehandel in Terra Firma ist den Juden jeder Zweig des Handels erlaubt. — Diese neue Condotta soll daueru 10 Jahr bis 27 September 1787 — So weit der Inhalt dieser drakonischen Verordnung des Freistaates Venedig. Der kaiserlicheGou verne u r von Triest d essen B cr i cht an die Kaiserin m ir im Manuskripte v o r l i e g t*) b e m e r k t z u d i e s e m e b e n mitgeth eilten Gesetze: „Betrachtet man diese Verf üg nn g in ihrem g a nze n I n h al t e, s o scheint keine sicherere Folge aus derselben entstehen zu können, als daß derPlatz Venedig von allen vermöglichen jüdischen Handelshäuser:: entblößt w e r d e, u n d nichts a l s B e t t c l j u d e n Zurückbleiben. Solch ein Endzweck lässt sich von einer weisen Regierung ganz u. gar nicht v e'rm u t h e n, und muß daher dieses harte Gesetz aus einer anderen unbekannten Absicht gegeben worden sein, dergleichen denn sein dürfte, die reichen jüd ischen Handlun gsh äuser gegen Erlegung einer n a m h a ften G e l d s u m m e von dieser Bedrückung los zu sprechen. Ä „Der berühmte Procurator di 8 Nareo Tron soll" Men meisten Anlaß zu dieser Neuerung gegeben haben." „Dieses ist im grellen Widerstreit mit der Behandlung die" „den Juden in Frankreich zu Thcil wird; denn kurze Zeit" „zuvor, am 8 März 1777 wurden in dem Register des" „Parlaments von Bordeaux Lettres Patentes von Juni" „1776 eingetragen, vermittelst welchen der König von Frank-" „reich den portugiesischen Juden die ihnen von seinem Bor-" „fahr König Heinrich II. im August 1550 verliehenen Frei-" „heiten bekräftigt. Sie können im ganzen Königreich wohnen," „wo sie wollen, auch sich ankaufen, Handlung u. Manu-" „fakturen treiben, ohne dafür das Geringste zu erlegen," „nur müssen sie sich bei dem Richter des Orts ihre Woh-" „nung immatriculiren lassen. So weit die Bemerkungen des Triester Gouverneurs! *) Das Manuskript ist dem Vereine für Geschichte der Deutschen in Böhmen von Herrn Jacob S. Goldschmidt in Prag geschenkt. Dieser freisinnige und tolerante Staatsmann, war der Ansiedlung und dem Geschäftsbetriebe der Juden in Triest sehr wohl geneigt. Der Mäckler Staab, oder die Sensale in Triest war zuerst kraft allerhöchster Resolution am 13. Mai 1749^auß 8 festgesetzt, nemlich 6 Christen und 2 Juden; am 15 Juni 1772 ward ein neues Regolamento per lisensali vorgeschrieben, dieses bestimmte schon zwölf, wenigstens aber neun Sensali effettivi, worunter wenigstens 3 Juden, u. 1 oder 2 Griechen sein müssen! Ans weitere Begünstigungen kommen wir gelegentlich noch zurück. Venedig,zuEnde desl5.Jahrhund.durch seine den Einwanderern aller Confessionen tolerante Legislatur reich, mächtig, geehrt, das durch Kunst und Wissenschaft gebildeteste Volk der Welt in sich fassend, zerstörte selbst durch SittenverdrrHniß und Intoleranz seine Lebenskraft, indem durch Auswanderung ganzer bedrückter Volksstämme sein blühender Handel und Gewerbsfleiß vernichtet wurden, der frühere unermessliche Reichthum schwand, und in dem Maße, wie ihre Nebenbuhlerin T r i e st gewann, sank die ehemalige Königin des adriatischen Meeres herab. — Im Jahre 1777 glaubte die Republik Venedig sich nicht mit genug Palliativen vor dem Einflüsse der Juden schützen zu können, und — so wunderbar sind die Wege der Vorsehung — die Republik Venedig des Jahres 1848 wußte keinen besseren Mann an ihre Spitze zu stellen, als einen Sohn jenes so gemaßregelten und unterdrückten Judenvolkes— Danielo Manin. — D i e Weltgeschichte ist das Weltgericht. üeschwichtigmig. i. Mein geschätzter Freund, Herr Simon Hock, bei dessen Mittheilungcn in diesem Blatte, so oft sie über historische Dinge sich ausließen, ich mir zur Regel gemacht habe: n&y ncD1CX3 "pix „Mache dein Ohr wie einen Mühlentrichter,, daß ja kein Körnlein von seinem trefflichen Weizen verloren gehe, hat sich veranlaßt gefühlt, auch in theologischen Dingen sich vernehmen zu lassen. Als ich seine Bedenken gegen einige synagogale Neuerungen" dnrchlas, kam mir unwillkürlich die Erklärung in Erinnerung, die mir mein Vater s. A. über die, dem Cchacham in der Peßach-Agada in den Mund gelegte Frage: „Welches sind die Zeugnisse, Satzungen und Rechte, welche der Ewige euer Gott euch befohlen hat" und die so sehr ausfallende Antwort darauf.,, Man schließt den Pesachgenuß nicht mit einem Nachtisch ab" gegeben hat, und die mir, von allen, die ich gehört und gelesen habe, noch am besten gefällt und daher sie hier mittheilen will. — Wie schickt es sich, sagte er, ein Weiser, der doch Alles wissen muß, soll'fragen? Setzt er sich doch dadurch der Folgerung des gemeingiltigen Satzes sti-tn Lp JtPpö ono „Wer fragt, ist unwissend" unfehlbar aus! — Aber, fuhr er fort, darin bewährt der wahre Weise eben seine Weisheit, daß er Dinge, die er wohl weiß, die aber ncan wie i die Pesachgesetze von allgemeinem Interesse sind, immer wieder zur Sprache bringt, damit sie auch dem dem LN! und dem jhv lrstP zu Gemüthe geführt werden mögen, Darum "iax nnx «5» sollst du aus seine vorgebliche Unwissenheit eingehen gemäß dem Satze, daß das Rechle und Nützliche niemals durch ein Desert als abgeschlossen .angesehen werden darf. Auf die Gefahr hin also, daß ich nur so Bekanntes wie das U"N L'iLp werde Vorbringen können, will ich meines Freundes Bedenken zu heben suchen. Das erste derselben ist auf die Art und Weise, wie in den Bcthäusern der Talis getragen wird, gerichtet. Derselbe werde nämlich nicht als ein, den ganzen Leib umhüllendes Gewand, sondern wie ein zusammengerollter, um die Schulter gelegter Mantel getragen. Vorsichtig, wie ein Cchacham